ePA für alle
Die neue elektronische Patientenakte
Ab dem 15. Januar 2025 ist es so weit: Dann wird die neue elektronische Patientenakte, die ePA für alle, Teil der Regelversorgung. Die ePA für alle ermöglicht, dass die Digitalisierung im deutschen Gesundheitswesen den nächsten Schritt nehmen kann.
In der elektronischen Patientenakte werden alle relevanten, medizinischen Daten von Patientinnen und Patienten gespeichert – individuell und nach den höchsten Sicherheitsstandards. Die neue ePA für alle ist die sogenannte Opt-Out-Version der elektronischen Patientenakte. Bislang war es so, dass alle Patientinnen und Patienten selbst eine ePA bei ihrer Krankenkasse beantragen mussten. Das ist in Zukunft nicht mehr der Fall. Dann wird für alle Versicherten in Deutschland automatisch eine elektronische Patientenakte angelegt – außer, sie widersprechen.
Das bringt die ePA für alle
Gesundheitsdaten werden nutzbar
In der ePA für alle werden relevante Gesundheitsdaten gebündelt und für den Versorgungsalltag nutzbar gemacht. Denn diese Daten liegen nun übersichtlich vor und können deutlich einfacher von Heilberuflerinnen und Heilberuflern eingesehen werden. Die Patientin bzw. der Patient muss nicht mehr jeden Zugriff auf die ePA einzeln freigeben – im Behandlungskontext können Sie auch ohne die explizite Zustimmung auf die Daten zugreifen. Vorraussetzung ist immer, dass die Patientin bzw. der Patient nicht widersprochen hat.
Versorgung wird individueller
Die ePA für alle verschafft Ärztinnen und Ärzten besseren Überblick. Durch den schnellen Zugriff auf die Gesundheitsdaten können sie ihre Patientinnen und Patienten noch individueller behandeln und so beispielsweise die Therapie besser auf Vorerkrankungen abstimmen oder einfacher Koexistenzen zwischen Krankheiten erkennen.
Daten zeitgemäß geschützt
Die ePA für alle bekommt eine neue Sicherheitsarchitektur, die nach modernsten Standards funktioniert. Daten werden nur verschlüsselt in die ePA übertragen und sind dort für niemanden erreichbar – nicht einmal für die Krankenkassen als Betreiber des ePA-Aktensystems. Nur Patientinnen und Patienten selbst oder zugriffsberechtigte Heilberuflerinnen und Heilberufler haben die Möglichkeit, Daten aus der ePA für alle abzurufen. Die Sicherheitsarchitektur verhindert zudem, dass schädliche Daten in die ePA für alle gelangen können.
Überblick: Die Funktionen der ePA für alle
Jetzige ePA | ePA für alle | |
Zustimmung der Versicherten | Muss beantragen | Kann sich dagegen entscheiden |
Nutzung durch Ärztinnen und Ärzte | Manuelles Aktivieren | Im Behandlungskontext automatisch |
Nutzung von Daten zu Forschungszwecken möglich |
Nein |
Ja (ab Sommer 2025) |
Medikationsliste enthalten |
Nein |
Ja |
Einsicht in Protokolldaten |
Ja |
Ja |
Einrichten von Vertretern |
Ja |
Ja |
Nutzung von Mehrwertdiensten |
Ja |
Ja |