Privatpraxen

Mehr Möglichkeiten

Immer mehr Patientinnen und Patienten, immer weniger Zeit: Praxen brauchen neue Lösungen, um die anstehenden Herausforderungen zu meistern. Digitale Anwendungen sind das richtige Hilfsmittel, um diesen Herausforderungen erfolgreich entgegenzutreten.

Praxiskarte und Heilberufsausweis

Für Vertragspraxen ist eine Institutionskarte für den Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI) verpflichtend. Aber auch Privatärztinnen und -ärzte können einen TI-Zugang erhalten. Die dafür notwendige „Secure Module Card" (SMC-B) für ihre Betriebsstätten wird von der gematik herausgegeben und kann über das Antragsportal der D-TRUST angefordert werden.

  • Um eine SMC-B über die gematik zu erhalten, müssen Ärztinnen und Ärzte eine Bescheinigung über eine privatärztliche Tätigkeit in Niederlassung nachweisen können.
  • Für ausschließlich privat tätige Medizinerinnen und Mediziner wird diese Bescheinigung nach einer entsprechenden Selbstauskunft von der zuständigen Ärztekammer ausgestellt.

Mehr zum Antragsverfahren im Fachportal

Einen elektronischen Heilberufsausweis (HBA) erhalten Privatärztinnen und Privatärzte bei ihrer zuständigen Landesärztekammer.

Wofür benötigen Sie einen TI-Zugang?

Privatärztinnen und Privatärzte benötigen einen Zugang zur TI unter anderem zum Ausstellen von E-Rezepten oder zum Befüllen der elektronischen Patientenakte (ePA). Ab Juli 2024 müssen mit Beginn des Regelbetriebs des Implantateregisters Deutschland (IRD) zudem alle Gesundheitseinrichtungen implantatsbezogene Maßnahmen mit Brustimplantaten an das Register über die TI melden. Für in diesem Bereich agierende Privatärztinnen und Privatärzte ist die Nutzung einer SMC-B-Karte damit Grundvoraussetzung für Meldungen an das IRD.

Online Check-in für Privatversicherte

Privatversicherte können per Versicherten-App (sofern die private Krankenversicherung an dem Verfahren teilnimmt) eine Praxis auswählen und ihre Daten sicher via KIM an diese schicken lassen. Das geschieht mittels „Online Check-in“. Dieser dient vor allem einer einmaligen Übermittlung der Krankenversichertennummer. Denn diese benötigen Praxen, um für Privatversicherte E-Rezepte auszustellen und die elektronische Patientenakte (ePA) zu befüllen. 

QR-Code der Praxis für die Datenübermittlung der Versicherten

Nehmen Sie bereits am KIM-Verfahren teil und Ihre Praxissoftware unterstützt die  Anwendung „Online Check-in“ (sprechen Sie im Zweifel Ihren Praxisverwaltungssoftware-Hersteller an), dann erstellen Sie für die Datenübermittlung seitens der oder des Versicherten aus Ihrer KIM-Adresse den individuellen QR-Code für Ihre Praxis. Stellen Sie diesen dann auf Ihrer Website oder in Ihren Räumen bereit. Die Patientinnen und Patienten können ihn scannen und die Datenübermittlung selbst per App anstoßen, so dass die Krankenversicherung die Daten an die Praxis übermitteln kann.

Den Code bzw. das pdf zum Ausdrucken können Sie hier generieren.

Stellen Sie Rezepte schneller aus

Das E-Rezepts ermöglicht es Ihnen, Rezepte mit wenigen Klicks zu erstellen. Das bedeutet für Sie: keine handschriftlichen Unterschriften mehr, keine unnötigen Wege innerhalb der Praxis zur Unterzeichnung von Rezepten und weniger Papierausdrucke.

Weitere Informationen

Video: Komfortsignatur

Bitte akzeptieren Sie YouTube-Cookies um dieses Video anzuschauen.

Einstellungen ändern