
Pflege
Gut informiert, besser versorgt
Die Zahl der pflegebedürftigen Menschen in Deutschland steigt und die Pflege spielt daher eine immer wichtigere Rolle in der Gesundheitsversorgung. Ihre Arbeit in Krankenhäusern, Pflegeheimen und bei Pflegediensten wird leichter, wenn Sie an der digitalen Infrastruktur des deutschen Gesundheitssystems teilnehmen. Denn die Telematikinfrastruktur (TI) baut Bürokratie in Ihrem Arbeitsalltag ab und verschafft Ihnen mehr Zeit für Ihre Kernaufgabe: die Pflege hilfebedürftiger Menschen.
Erklärvideos
Klickdummy: Digitalisierung in der Pflege
In dieser Klickstrecke sehen Sie, wie die ambulante Pflege die verschiedenen Anwendungen der Telematikinfrastruktur nutzen kann:
- Nutzung des TI-Messengers für interne Abstimmungen
- Abruf der aktuellen Medikation aus der ePA auf mobilem Endgerät
- Versenden von Rezeptanforderungen für Folgerezepte mittels KIM
- Einlösen von E-Rezepten mittels KIM durch die Pflegedienstleitung
Klicken Sie sich einfach selbst durch den digitalen Versorgungsprozess oder schauen Sie ihn sich in unserem Erklärvideo an.
Telematik in der Pflege
Weniger Bürokratie
Die Telematikinfrastruktur optimiert Arbeits- und Organisationprozesse in der ambulanten und stationären Pflege. Die sektorenübergreifende Kommunikation – etwa mit einer Arztpraxis oder der Kranken- oder Pflegekasse – wird einfacher. Es entfallen zeitintensive und fehleranfällige Abstimmungen rund um Verordnungen und Rezepte, die in Papierform zu Ihnen gelangen. Das spart Zeit, Papier und Aufwand.

Mehr Zeit für die Menschen
Die digitalen Anwendungen geben Ihnen einen schnellen Überblick auf die Kranken- und Behandlungsgeschichte der Menschen, die Sie pflegen und betreuen – sofern diese zustimmen. Der lückenlose Informationsfluss verbessert die Versorgungsqualität und verschafft Ihnen wieder mehr Zeit für die Pflege der auf Sie angewiesenen Menschen.
Vernetztes Gesundheitswesen
Die Telematikinfrastruktur vernetzt Sie mit allen Institutionen des Gesundheitswesens – etwa mit Fach- und Hausarztpraxen, Apotheken, Krankenkassen, Physiotherapiepraxen sowie Reha- und Vorsorgeeinrichtungen. Sie können so bequemer in den Austausch gehen und bekommen schneller und einfacher die für Ihre Arbeit relevanten medizinische Informationen.

Mobile Nutzung
Die TI-Anwendungen werden künftig verstärkt für den mobilen Einsatz auf Smartphones und Tablets weiterentwickelt. Davon profitieren vor allem ambulante Pflegedienste, die die verschiedenen Anwendungen so ortsunabhängig nutzen können.
Sichere Kommunikation
Die Telematikinfrastruktur setzt auf starken Schutz der Informationssicherheit, damit Sie medizinische Dokumente fälschungs- und rechtssicher austauschen können. Sie erfüllt alle Datenschutzanforderungen, sorgt für eine sichere, verschlüsselte Kommunikation und verhindert, dass Dritte auf sensible Informationen zugreifen können.
So binden Sie sich an die TI an
Um auf die Telematikinfrastruktur (TI) und damit TI-Anwendungen wie die ePA nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst mit der TI verbinden. Das müssen Sie folgende Dinge beantragen:
Elektronischer Heilberufsausweis (HBA)
Mit dem elektronischen Heilberufsausweis (HBA) können Sie sich als Pflegekraft digital ausweisen und vertrauliche Daten verschlüsseln. Außerdem ermöglicht er die qualifizierte elektronische Signatur, also die rechtssichere digitalen Unterschrift. Jede Einrichtung benötigt min. einen HBA. Sie können den HBA beim elektronischen Gesundheitsberuferegister (eGBR) in Münster beantragen. Auf der Website des eGBR finden Sie alles zum Antragsverfahren: www.egbr.de
Institutionskarte (SMC-B)
Die Institutionskarte, auch SMC-B genannt, ist der Schlüssel zur TI. Sie ist der elektronische Ausweis ihrer Pflegeeinrichtung oder Ihres Pflegedienstes, mit dem Sie sich gegenüber der TI authentisieren. Auch die SMC-B können Sie beim eGBR bekommen. Aber: Die Beantragung ist nur möglich, wenn mindestens ein HBA in Ihrer Pflegeeinrichtung vorhanden ist.
Zwei Wege zum TI-Anschluss
Der HBA und die SMC-B sind die Grundvoraussetzungen für den TI-Anschluss. Um sich dann mit der TI zu verbinden, können Sie sich entweder über das TI-Gateway oder eine Konnektor-Lösung an die TI anbinden. Auf unserer Themenseite finden Sie konkrete Anleitungen für beide Wege.
TI-Gateway: Der neue Weg in die TI
Zusätzliche Informationen

Broschüre: Bereit für morgen - Wie Digitalisierung die Pflege zukunftsfähig macht
PDF | 12 MB | 16.05.2025Fragen und Antworten
KIM steht für "Kommunikation im Medizinwesen" und ist ein sicherer und datenschutzkonformer Weg, Gesundheits- und Behandlungsdaten per E-Mail weiterzugeben. Nach Vertragsabschluss mit einem KIM-Anbieter können wichtige Dokumente und Nachrichten direkt an alle Leistungserbringer mit einer KIM-Adresse übermittelt werden.
Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) wird zur Beantragung der Institutionskarte (Security Module Card Typ B-Karte, kurz: SMC-B-Karte) sowie zur persönlichen Identifikation von Mitarbeitenden einer ambulanten bzw. stationären Langzeitpflegeeinrichtung benötigt. Der eHBA ermöglicht den Zugang zur Telematikinfrastruktur und berechtigt somit zur Nutzung der Fachanwendungen, wie z.B. Kommunikation im Medizinwesen (KIM).
Die SMC-B-Karte kann online von antragsberechtigten Personen beim elektronischen Gesundheitsberuferegister (eGBR) beantragt werden. Es fällt eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 40 Euro an.
Üblicherweise läuft der Antragsprozess wie folgt ab:
- Authentifizierung im Antragsportal via Online-Ausweisfunktion, ELSTER-Unternehmenskonto oder BundID
- Ausfüllen des Onlineantrags und Angabe der Person in Ihrer Einrichtung mit gültigem eHBA
- Auswahl des Vertrauensdiensteanbieter (VDA=Kartenproduzent)
- Upload Nachweis der Vertretungsberechtigung
- Zahlung der Verwaltungsgebühr via ePayment
- Bei erfolgreicher Prüfung durch das eGBR erhalten Sie eine E-Mail mit den Ergebnissen und einer Vorgangsnummer
- Mit der Vorgangsnummer wird das Antragsverfahren beim Vertrauensdiensteanbieter (VDA=Kartenproduzent) fortgesetzt und dort kostenpflichtig bestellt
- Persönliche Authentifizierung z. B. via POSTIDENT oder ggf. weiteren Verfahren wie der Online-Ausweisfunktion und Abschluss des Antragsverfahrens
- Persönliche Zustellung der Institutionskarte (SMC-B-Karte) an die Institutionsadresse bzw. Meldeadresse der vertretungsberechtigten Person
- Aktivierung und Freischaltung
Nähere Informationen zur Beantragung einer Institutionskarte (SMC-B-Karte) finden Sie auch auf der Webseite des eGBR:
www.bezreg-muenster.de/de/gesundheit_und_soziales/egbr/smcb/index.html
Für die Beantragung einer Institutionskarte (SMC-B-Karte) und die damit verbundene Authentifizierung ist es erforderlich, dass mindestens eine Person in Ihrer Einrichtung einen eHBA besitzt. Die kontinuierliche Weiterentwicklung der Telematikinfrastruktur (TI) und ihrer Fachanwendungen kann es perspektivisch erforderlich bzw. empfehlenswert machen, auch weitere Personen in den Einrichtungen mit einem eHBA auszustatten.
Für ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen stellen wir etwa vier Mal jährlich spezifische Infos zusammen.
Archiv der letzten Ausgaben des gematik Pflege Newsletters
04.03.2025: gematik Pflege (01/2025)