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ePA für alle

Pflege

Mit der ePA für alle erhalten Pflegekräfte künftig schnellen Zugriff auf relevante Gesundheitsdaten. Seit Oktober 2025 ist die ePA verpflichtend, wenn Versicherte nicht widersprechen. 

Hier erfahren Sie, wie die ePA Ihren Pflegealltag unterstützt und finden wichtige Informationen.

So funktioniert die ePA für alle im Pflegealltag

Vorteile

  • Gesundheitsdaten auf einen Blick

    Pflegeeinrichtungen erhalten mit der ePA für alle eine Institutionsberechtigung. Damit können autorisierte Mitarbeitende auf die ePA zugreifen, sofern die Patientin oder der Patient zuvor eingewilligt hat.

  • Informationen gehen nicht verlorgen

    In der ePA werden wichtige Informationen wie Arztbriefe, Diagnosen oder Pflegeüberleitungsbögen gebündelt. Pflegekräfte erhalten sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich einen schnellen, vollständigen Überblick.

  • Übersichtliche Medikation

    Die ePA bietet eine übersichtliche Medikationsliste mit allen verordneten und eingelösten Rezepten, so werden Wechselwirkungen schneller erkannt. Künftig ergänzt ein digitaler Medikationsplan die ePA in welchem z. B. Einnahmehinweise ergänz werden können.

  • Vorsorgevollmacht ermöglicht Zugriff

    Bei körperlichen oder kognitiven Einschränkungen, etwa bei Demenz, können bevollmächtigte Personen die ePA im Namen der Patientin oder des Patienten führen. Alternativ können Angehörige oder andere Vertrauenspersonen eine technische Berechtigung erhalten, um unterstützend zu handeln.

  • Daten sind geschützt

    Die ePA für alle funktioniert nach modernen Sicherheitsstandards. Die Daten werden verschlüsselt gespeichert und sind nur für Patientinnen, Patienten und berechtigte Heilberuflerinnen und Heilberufler zugänglich.

News & Services

Telematikinfrastruktur nutzt ab 2026 neue Kryptografie

Bitte prüfen Sie zeitnah, ob und welche Komponenten von der Umstellung bei Ihnen betroffen sein könnten. Nur so kann ein reibungsloser und sicherer Betrieb auch über 2025 hinaus sichergestellt werden.

Weitere Informationen

   

ePA Infopaket Print

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ePA-Infoservices

Wir haben die Angebote der gesetzlichen Krankenkassen und Privatversicherer übersichtlich für Sie zusammengestellt.

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Newsroom

Aktuelle Entwicklungen und Informationen zur ePA für alle finden Sie in unserem Newsroom.

Newsroom

Mitschnitte unserer Veranstaltungen 

Welche TI-Anwendungen bieten Vorteile im Pflegealltag und wie kann sich eine Pflegeeinrichtung an die TI anschließen? Fragen wie diese klären wir im Rahmen unserer digitalen Infoveranstaltungen für die Pflege. Die Aufzeichnungen sowie die Breakout-Sessions zur Demonstration der ePA-Integration in den Pflegesoftware-Systemen einzelner Hersteller finden Sie hier:

Mitschnitte Pflege

Kommende Veranstaltungen

FAQ

  • Im Rahmen des sogenannten Behandlungskontextes können Pflegerinnen und Pfleger auf die ePA einer pflegebedürftigen Person zugreifen.
  • In der Pflege entsteht der Behandlungskontext, wenn die pflegebedürftige Person ihre elektronische Gesundheitskarte in der Pflegeeinrichtung einlesen lässt. Voraussetzung: Die Pflegeeinrichtung ist mit einer Institutionskarte
    (SMC-B) an die Telematikinfrastruktur angebunden. Eine PIN-Eingabe durch die pflegebedürftige Person ist nicht erforderlich.
  • Der Zugriff für Pflegeeinrichtungen wird standardmäßig für 90 Tage gewährt. Pflegebedürftige oder deren Vertreter können die Zugriffsdauer jederzeit vor-zeitig beenden oder verlängern.
  • Weisen Sie Pflegebedürftige, die Sie über einen langen Zeitraum betreuen, auf die Möglichkeit hin, Ihrer Pflegeeinrichtung unbegrenzten Zugriff zu geben. Das funktioniert über die ePA-App.

Die unterschiedlichen Berechtigungen in der ePA beziehen sich auf die Art des Zugriffs, der einer medizinischen Einrichtung gewährt wird. Grundsätzlich können medizinische Einrichtungen Daten lesen, hochladen, aktualisieren und löschen. 

Für Einrichtungen der ambulanten und stationären Pflege gelten folgende Berechtigungen:

1. Lesen
Im Behandlungskontext dürfen Sie diese Unterlagen in der ePA einsehen und bei Bedarf in Ihr Pflegesystem herunterladen:

  • Medizinische Befunde und Diagnosen
  • eVerordnungen
  • eMedikationsliste
  • elektronische Patientenkurzakte mit enthaltenen Notfalldaten
  • eArztbriefe
  • Daten zu Laborbefunden
  • Daten aus digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGas)
  • Gesundheitsdaten bereitgestellt durch die/den Versicherten
  • Abrechnungsdaten der Krankenkassen

Im Behandlungskontext und nur mit Einwilligung der/des Versicherten dürfen Sie diese Dokumente lesen:

  • Hinweise der/des Versicherten auf das Vorhandensein und den Aufbewahrungsort von Vorsorgevollmachten oder Patientenverfügungen

2. Hochladen, Aktualisieren, Löschen
Im Behandlungskontext dürfen Sie Daten zur pflegerischen Versorgung hochladen, aktualisieren oder löschen. Hochladen können Sie diese Daten im Format PDF/A. Dateien anderer Formate werden beim Hochladen vom Primärsystem oder ePA App automatisch in dieses Format konvertiert.

Hinweis: Dokumente können aktuell nur hochgeladen werden, wenn sie die Größe von 25 MB nicht überschreiten. 

Wenn Versicherte die ePA nicht eigenständig bedienen können oder wollen, gibt es zwei Möglichkeiten: 

  1. Dritte, die über eine Vorsorgevollmacht verfügen, können im Ernst-fall die ePA im Namen der versicherten Person verwalten. Dafür wenden sie sich an die Ombudsstelle der Krankenkasse.
  2. Pflegebedürftige können Angehörige oder Freundinnen und Freunde technisch berechtigen, um als Vertretung ihre ePA zu verwalten.

Und so funktioniert die Vertretung:

  • In der ePA-App können max. fünf Vertreterinnen/Vertreter hinzugefügt werden. Sollte keine ePA-App vorliegen, besteht die Möglichkeit, dass unter Nutzung der eGK und zugehöriger PIN sowie der ePA-App des Vertreters eine Vertretungsberechtigung eingerichtet werden kann.
  • Die vertretungsberechtigte Person und die vertretene Person müssen nicht bei derselben Krankenkasse versichert sein.
  • Vertreterinnen und Vertreter haben in der Dokumenten- und Berechtigungsverwaltung nahezu die gleichen Rechte wie die zu vertretende Person. Vertreterinnen und Vertreter können selbst keine Vertretungen einrichten.
  • Eingerichtete Vertreterinnen und Vertreter können jederzeit durch die/den Pflegebedürftige/n entfernt werden.
  • Die Vertreterin/der Vertreter benötigt
    • einen E-Mail-Account
    • Smartphone oder Tablet
    • die registrierte ePA-App der eigenen Krankenkasse (denn die Vertretung greift über die eigene ePA-App auf die Patientenakte der zu vertretenden Person zu)

Weitere Informationen erhalten Pflegebedürftige und deren Angehörige bei ihrer gesetzlichen Krankenkasse oder privaten Krankenversicherung.

Möglicherweise sind für Sie nicht alle Daten in der ePA  sichtbar. Versicherte können dem Einstellen von Daten in die ePA widersprechen oder die Daten vor Ihrer Einrichtung verbergen. Das funktioniert per ePA-App oder über die Ombudsstelle der Krankenkasse. 

Versicherte können Widerspruch einlegen:

  • gegen die gesamte ePA
  • gegen das Einstellen von Abrechnungs- und Leistungsdaten durch die gesetzliche Krankenkasse
  • gegen das Einstellen von Verordnungs- und Dispensierdaten in der ePA
  • gegen die Weiterleitung von pseudonymisierten Daten für die Forschung oder gemeinwohlorientierte Zwecke
  • gegen den Zugriff einer medizinischen Einrichtung, also einer Praxis, Apotheke, Klinik oder Pflegeeinrichtung, generell auf die ePA

Versicherte können in der ePA-App:  

  • die Dauer der Zugriffsberechtigung auf die ePA anpassen
    (einen Tag bis unendlich)
  • Dokumente oder Dokumentenkategorien der ePA verbergen (gilt immer für alle medizinischen Einrichtungen und kann nicht auf einzelne Leistungserbringer bezogen werden)

Wichtig: Die Versicherten können alle Widersprüche und andere Festlegungen jederzeit widerrufen.

Ja. Ein Widerspruch kann durch gesetzliche Vertreter vorgenommen werden. Gegebenenfalls notwendige Einwillungen können ebenfalls durch den gesetzlichen Vertreter organisiert werden.

Nein. Die IT in der Praxis muss so konfiguriert sein, dass von jedem Arbeitsplatz auf die Anwendungen der TI zugegriffen werden kann. Der ePA-Zugriff gilt dann für die entsprechende TelematikID.

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Downloads für die Pflege

Infomaterialien für die Pflege

In unserem Download-Portal finden Sie Infomaterialien, Erklärvideos und Grafiken zum Herunterladen.
 

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