
DiGA
Apps auf Rezept
Digitale Gesundheitsanwendungen
Rückenschmerzen, Migräne, Diabetes: für diese und viele andere Krankheitsbilder gibt es inzwischen Apps auf Rezept, sogenannte DiGA – digitale Gesundheitsanwendungen. Sie gelten als CE-gekennzeichnete Medizinprodukte niedriger und höherer Risikoklasse, die Menschen bei der Behandlung ihrer Erkrankung, Verletzung oder Behinderung unterstützen. Verordnungen für DiGA können aktuell in Papierform ausgestellt und eingelöst werden, zukünftig soll dies auch elektronisch mittels E-Rezept möglich sein.
Mehr übers E-Rezept für Praxen
Testphase in Modellregion
Bevor die digitale Verordnung und Einlösung der DiGA über das E-Rezept bundesweit zum Einsatz kommt, wird der Prozess in der Modellregion Hamburg & Umland erprobt. Ziel dieser Pilotphase ist es, die digitale Verordnung und Einlösung von DiGA im Zusammenspiel mit der regulären Patientenversorgung praxisnah zu testen. Auf Grundlage der gesammelten Erfahrungen wird der Prozess optimiert, fachlich sinnvoll in den Versorgungsalltag integriert und eine flächendeckende Nutzung ermöglicht. Die Testphase läuft seit Mai 2025 für mehrere Monate.
Vorteile der DiGA
Die elektronische Verordnung von DiGA funktioniert wie das E-Rezept und wird über Ihr Primärsystem erstellt.
Diabetologie, Kardiologie, Logopädie, Psychotherapie und Physiotherapie sind nur einige der Fachbereiche, in denen DiGA zum Einsatz kommen. Bei bestimmten Erkrankungen, wie beispielsweise Migräne, unterstützen sie dabei, Übungen anzuleiten und notwendige Informationen – etwa ein Migräne- oder Ernährungstagebuch – zu dokumentieren.
Versicherte können die Apps mobil über ihr Smartphone oder Tablet nutzen. Es gibt aber auch webbasierte Anwendungen, die browserbasiert oder mit einer Software auf dem PC laufen und über den Bildschirm angezeigt werden. So kann jede Nutzerin und jeder Nutzer selbst entscheiden auf welchem Endgerät die DiGA zum Einsatz kommt.
DiGA-Hersteller bieten den Praxen kostenloses Informationsmaterial an, das die Patientinnen und Patienten mitnehmen können. Die Flyer und Broschüren geben Auskunft über die Anwendung der App und den Einlöseweg des Rezepts.
Grundsätzlich ist die Erstverordnung der DiGA ein Bestandteil der Versicherten- und Grundpauschalen. Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten können dadurch entsprechend abrechnen.
Im DiGA-Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinbefunde (BfArM) finden Sie einen umfassenden Überblick aller erstattungsfähiger DiGA.
Sicherheit & Qualität der DiGA
Die Zulassung und Prüfung der Apps erfolgt durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Damit eine digitale Gesundheitsanwendung über die gesetzlichen Krankenversicherungen erstattet und verordnet werden kann, muss sie strenge Vorgaben erfüllen:
Funktionstauglichkeit
Einhaltung von einheitlichen Schnittstellen und Standards der gematik, um die Interoperabilität mit anderen Produkten sicherzustellen.
Sicherheit & Datenschutz
Gewährleistung des reibungslosen und sicheren Datenaustauschs, beispielsweise bei der Bereitstellung von DiGA-Daten in der ePA der Nutzerinnen oder der Nutzer, sofern diese die Berechtigung dafür erteilt.
Benutzerfreundlichkeit
Die Nutzer der App sollen sie intuitiv bedienen können und sich gut zurechtfinden.
Wirksamkeit
Studien müssen belegen, dass die Nutzung der App einen positiven Versorgungseffekt erzielt.
DiGA-Verzeichnis
Nach positiver Prüfung einer DiGA durch das BfArM, wird sie in dessen zentralen DiGA-Verzeichnis gelistet. Die Listung erfolgt dauerhaft oder vorläufig, falls der positive Versorgungseffekt noch in der Erprobungsphase ist. Leistungserbringende finden im Verzeichnis:
- Alle verfügbaren DiGA nach Diagnose oder ICD-10 sortierbar
- Allgemeine Angaben zur DiGA und deren Hersteller
- Weitere ärztliche Leistungen die mit der Verordnung verbunden sind (z.B. regelmäßige Besprechungen eines Diabetestagebuchs)
- Angaben zu Sicherheit und Leistung der App (Datenschutz, Interoperabilität, etc.)
- Wissenschaftliche Nachweise die den positiven Versorgungseffekt der App belegen
- Verfügbare Verordnungseinheiten (Dosierung, Anwendung)
- Erstattungsfähige Kosten durch die Krankenversicherung
So verordnen Sie DiGA
FAQ
Verordnungen digitaler Gesundheitsanwendungen können aktuell für gesetzlich Kranken- oder Unfallversicherte ausgestellt werden (Muster 16). Die private Krankenversicherung entscheidet bislang individuell und auf Anfrage über die Kostenerstattung. Auch für weitere Kostenträger wie die Heilfürsorge gilt: bitte wenden Sie sich zwecks Kostenerstattung an Ihren Kostenträger.
Der DiGA-Verordnungsprozess nutzt ähnliche Abläufe im Praxisinformationssystem wie beim Verordnen von Medikamenten. Dem Patienten oder der Patientin sollte der Hinweis im Gespräch gegeben werden, dass zum Erhalt des Freischaltcodes die Verordnung an die Krankenkasse übermittelt werden muss.
Für verschreibungspflichtige Arzneimittel wurde das E-Rezept zum 01.01.2024 verpflichtend eingeführt. Für Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) ist bislang noch das rosa Rezept (Muster 16) zu nutzen. Dies ändert sich jedoch ab Mitte 2025: eine Pilotierung startet und nach Auswertung der Ergebnisse wird über die bundesweite Nutzung entschieden. Die gesetzlich festgelegte verpflichtende Verwendung des E-Rezeptes für DiGA nach SGB V §360 Abs. 4 ab dem 01.01.2025 ist während der Pilotierung ausgesetzt.
Der Freischaltcode wird von der Krankenkasse verschickt. Die Patientinnen oder Patienten senden die Verordnung an ihre Krankenkasse. Daraufhin erhalten sie den Freischaltcode, den man in der DIGA eingeben kann.