ePA für alle
Psychotherapiepraxen
Mit der ePA für alle erhalten Sie einen strukturierten und schnellen Zugriff auf relevante Gesundheits- und Behandlungsdaten Ihrer Patientinnen, etwa auf Vorbefunde oder Medikationsinformationen. Seit Oktober 2025 ist die Nutzung der elektronischen Patientenakte auch in psychotherapeutischen Praxen verpflichtend, um eine moderne, vernetzte Versorgung zu ermöglichen.
Auf dieser Seite finden Sie zentrale Informationen zur ePA für alle, speziell auf die Fragestellungen psychotherapeutischer Praxen zugeschnitten.
Bitte beachten Sie, dass TI-Anwendungen je nach Praxisverwaltungssystem noch nicht vollständig nutzbar sind. Wenden Sie sich bei Problemen an Ihren IT-Dienstleister oder den Systemhersteller.
Vorteile
Erklärvideos
Dokumentation: Pflichtinhalte und Ausnahmen
Das gehört in die ePA
- Relevante Befund- und Behandlungsberichte (z. B. Informationen aus der Psychotherapeutischen Sprechstunde)
- Unterlagen, die für die weitere Versorgung durch andere Behandelnde wichtig sind (z. B. Diagnosen, Behandlungsziele, Empfehlungen)
Voraussetzung ist, dass die Unterlagen aus der aktuellen Behandlung stammen, elektronisch vorliegen und kein Widerspruch der Patientin oder des Patienten besteht.
Ausnahmen der Befüllpflicht
- Inhalte, deren Einsicht den Behandlungserfolg gefährden könnte (z. B. sehr detaillierte Prozessdokumentation)
- Informationen, bei denen Rechte Dritter berührt oder das Kindeswohl gefährdet wären
Die gesetzlichen Ausnahmen von der Befüllungspflicht sind in § 347 SGB V durch das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP) geregelt.
Besondere Hinweispflicht
Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten unterliegen bei der Nutzung der ePA einer besonderen Hinweispflicht. Bevor besonders sensible Informationen – etwa zu psychischen Erkrankungen, sexuell übertragbaren Infektionen oder Schwangerschaftsabbrüchen – in die ePA eingestellt werden, müssen Patientinnen und Patienten darüber aufgeklärt werden, welche Daten für die ePA vorgesehen sind und dass sie der Speicherung widersprechen können. Wird vom Widerspruchsrecht Gebrauch gemacht, sollte dies in der internen Behandlungsdokumentation vermerkt werden.
Praxisbeispiel: Psychotherapie
So läuft der ePA-Einsatz in der Psychotherapie
Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten arbeiten mit hochsensiblen Daten. Die Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) unterliegt daher besonderen Vorgaben. Wer transparent über die ePA aufklärt, genießt nicht nur das Vertrauen seiner Patientinnen und Patienten, sondern auch enorme Vorteile im Berufsalltag.
Sabine Maur über die Vorteile für die Psychotherapie
News & Services

Telematikinfrastruktur nutzt ab 2026 neue Kryptografie
Bitte prüfen Sie zeitnah, ob und welche Komponenten von der Umstellung bei Ihnen betroffen sein könnten. Nur so kann ein reibungsloser und sicherer Betrieb auch über 2025 hinaus sichergestellt werden.

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ePA-Infoservices
Wir haben die Angebote der gesetzlichen Krankenkassen und Privatversicherer übersichtlich für Sie zusammengestellt.

Newsroom
Aktuelle Entwicklungen und Informationen zur ePA für alle finden Sie in unserem Newsroom.
FAQ
Dokumente können nur hochgeladen werden, wenn sie eine Größe von 25 MB nicht überschreiten.
Ja, privat Versicherte können eine ePA erhalten, auch wenn sie keine eGK haben. Versicherte müssen über die ePA-App ihrer privaten Krankenversicherung dann die Zugriffsrechte für die Leistungserbringerinstitutionen aktiv erteilen.
Nein, es ist nicht möglich, ein einzelnes Dokument nur für bestimmte Ärztinnen und Ärzte bzw. für bestimmte medizinische Einrichtungen sichtbar zu stellen. Ein Verbergen ist immer nur für alle Institutionen möglich.
Technisch ist es möglich, mehrere Dokumente zusammen herunterzuladen.
Hier gelten die gleichen Sicherungsmechanismen, die auch erforderlich sind, wenn ein Krankenhaus Zugang zu den Patientenakten im Krankenhaus-Informationssystem gewährt. Wenn eine Person in einer Einrichtung auf die ePA zugreifen will, muss sie sich authentisieren. Das funktioniert über die sogenannte Institutionskarte, die SMC-B-Karte. Damit identifiziert sich die Person gegenüber dem ePA-System als Teil einer medizinischen Institution.
Im zweiten Schritt prüft die Akte selbst zuerst, ob ein Behandlungskontext für die jeweilige Einrichtung besteht. Dieser gilt ab Stecken eGK vor Ort oder ab Freischaltung des Zugriffsrechts in der ePA-App für standardmäßig 90 Tage. In diesem Zeitraum besteht damit das Zugriffsrecht auf die jeweilige ePA. Der Zeitraum kann in der ePA-App allerdings auch beendet oder verlängert werden.
Downloads
Infomaterialien für Praxen
In unserem Download-Portal finden Sie Infomaterialien, Erklärvideos und Grafiken zum Herunterladen.
Praxis-Info der BPtK
Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) bietet eine Praxis-Info und Informationsblätter für Patientinnen und Patienten und Sorgeberechtigte zur ePA zum Download an. Praxen erhalten detaillierte Informationen, rechtliche Hinweise und praktische Tipps zur Nutzung der ePA in ihrem Praxisalltag.
Zur Praxis-Info Zum Infomaterial für Patienten ePA-Befüllung Kinder und Jugendliche
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