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ePA für alle

Psychotherapiepraxen

Mit der ePA für alle erhalten Sie einen strukturierten und schnellen Zugriff auf relevante Gesundheits- und Behandlungsdaten Ihrer Patientinnen, etwa auf Vorbefunde oder Medikationsinformationen. Seit Oktober 2025 ist die Nutzung der elektronischen Patientenakte auch in psychotherapeutischen Praxen verpflichtend, um eine moderne, vernetzte Versorgung zu ermöglichen.

Auf dieser Seite finden Sie zentrale Informationen zur ePA für alle, speziell auf die Fragestellungen psychotherapeutischer Praxen zugeschnitten.

Bitte beachten Sie, dass TI-Anwendungen je nach Praxisverwaltungssystem noch nicht vollständig nutzbar sind. Wenden Sie sich bei Problemen an Ihren IT-Dienstleister oder den Systemhersteller.

Vorteile

  • Versorgung wird individueller

    Informationen anderer Behandelnder stehen Ihnen in der ePA direkt zur Verfügung. So lassen sich Komorbiditäten, Belastungsfaktoren und Zusammenhänge zwischen körperlichen und psychischen Erkrankungen schneller erkennen und in die Therapieplanung einbeziehen. 

  • Behandlungskontext flexibel verlängern

    Der Behandlungskontext gilt standardmäßig 90 Tage. Patientinnen und Patienten können ihn über ihre ePA-App verlängern und Ihnen bei längerfristigen Therapien dauerhaft Zugriff auf ihre Akte gewähren.

  • Bessere Einschätzung der Medikation

    Sie erhalten einen strukturierten Überblick über die aktuelle und vergangene Medikation. Das unterstützt Sie dabei, mögliche Neben- und Wechselwirkungen psychotherapeutischer und medikamentöser Behandlungen in Ihre Risikoabwägungen und Therapiekonzepte einzubeziehen.

  • Hoher Schutz sensibler Daten

    Die ePA für alle arbeitet mit modernen Sicherheits- und Verschlüsselungsstandards. Zugriff erhalten nur Patientinnen selbst und von ihnen berechtigte Leistungserbringende. Gleichzeitig besteht die Möglichkeit, bestimmte Einträge aus erheblichen therapeutischen Gründen nicht in der ePA zu hinterlegen.

Dokumentation: Pflichtinhalte und Ausnahmen


Das gehört in die ePA

  • Relevante Befund- und Behandlungsberichte (z. B. Informationen aus der Psychotherapeutischen Sprechstunde)
  • Unterlagen, die für die weitere Versorgung durch andere Behandelnde wichtig sind (z. B. Diagnosen, Behandlungsziele, Empfehlungen)

Voraussetzung ist, dass die Unterlagen aus der aktuellen Behandlung stammen, elektronisch vorliegen und kein Widerspruch der Patientin oder des Patienten besteht.

Ausnahmen der Befüllpflicht

  • Inhalte, deren Einsicht den Behandlungserfolg gefährden könnte (z. B. sehr detaillierte Prozessdokumentation)
  • Informationen, bei denen Rechte Dritter berührt oder das Kindeswohl gefährdet wären

Die gesetzlichen Ausnahmen von der Befüllungspflicht sind in § 347 SGB V durch das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP) geregelt.

Besondere Hinweispflicht

Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten unterliegen bei der Nutzung der ePA einer besonderen Hinweispflicht. Bevor besonders sensible Informationen – etwa zu psychischen Erkrankungen, sexuell übertragbaren Infektionen oder Schwangerschaftsabbrüchen – in die ePA eingestellt werden, müssen Patientinnen und Patienten darüber aufgeklärt werden, welche Daten für die ePA vorgesehen sind und dass sie der Speicherung widersprechen können. Wird vom Widerspruchsrecht Gebrauch gemacht, sollte dies in der internen Behandlungsdokumentation vermerkt werden.

Praxisbeispiel: Psychotherapie

So läuft der ePA-Einsatz in der Psychotherapie

Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten arbeiten mit hochsensiblen Daten. Die Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) unterliegt daher besonderen Vorgaben. Wer transparent über die ePA aufklärt, genießt nicht nur das Vertrauen seiner Patientinnen und Patienten, sondern auch enorme Vorteile im Berufsalltag.
 

Zum Praxisbeispiel

Klickstrecke: Medikationsprozess

Medikationsprozess in der ePA

In dieser Klickstrecke sehen Sie beispielhaft, wie der digital gestützte Medikationsprozess umgesetzt werden kann. Die Einsichtnahme der elektronischen Medikationsliste in zwei Praxisverwaltungssystemen, in einem Apothekenverwaltungssystem und in einer fiktiven ePA-App werden am Beispiel eines Patienten illustriert.

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ePA im Alltag

In dieser Klickstrecke sehen Sie beispielhaft, wie Medizinische Fachangestellte und Ärztinnen und Ärzte die ePA im Alltag nutzen können. Folgen Sie den Schritten mit folgenden Inhalten: Zugriff auf die ePA, Dokumentenübersicht (suchen, filtern, sortieren), Widerspruch gegen das Hochladen, Dokumente hochladen, Einstellungen im PVS

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Sabine Maur über die Vorteile für die Psychotherapie

News & Services

Telematikinfrastruktur nutzt ab 2026 neue Kryptografie

Bitte prüfen Sie zeitnah, ob und welche Komponenten von der Umstellung bei Ihnen betroffen sein könnten. Nur so kann ein reibungsloser und sicherer Betrieb auch über 2025 hinaus sichergestellt werden.

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Wir haben die Angebote der gesetzlichen Krankenkassen und Privatversicherer übersichtlich für Sie zusammengestellt.

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Newsroom

Aktuelle Entwicklungen und Informationen zur ePA für alle finden Sie in unserem Newsroom.

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FAQ

Dokumente können nur hochgeladen werden, wenn sie eine Größe von 25 MB nicht überschreiten. 

Ja, privat Versicherte können eine ePA erhalten, auch wenn sie keine eGK haben. Versicherte müssen über die ePA-App ihrer privaten Krankenversicherung dann die Zugriffsrechte für die Leistungserbringerinstitutionen aktiv erteilen. 

Nein, es ist nicht möglich, ein einzelnes Dokument nur für bestimmte Ärztinnen und Ärzte bzw. für bestimmte medizinische Einrichtungen sichtbar zu stellen. Ein Verbergen ist immer nur für alle Institutionen möglich.

Technisch ist es möglich, mehrere Dokumente zusammen  herunterzuladen.

Hier gelten die gleichen Sicherungsmechanismen, die auch erforderlich sind, wenn ein Krankenhaus Zugang zu den Patientenakten im Krankenhaus-Informationssystem gewährt. Wenn eine Person in einer Einrichtung auf die ePA zugreifen will, muss sie sich authentisieren. Das  funktioniert über die sogenannte Institutionskarte, die SMC-B-Karte. Damit identifiziert sich die Person gegenüber dem ePA-System als Teil einer medizinischen Institution. 
Im zweiten Schritt prüft die Akte selbst zuerst, ob ein Behandlungskontext für die jeweilige Einrichtung besteht. Dieser gilt ab Stecken eGK vor Ort oder ab Freischaltung des Zugriffsrechts in der ePA-App für standardmäßig 90 Tage. In diesem Zeitraum besteht damit das Zugriffsrecht auf die jeweilige ePA. Der Zeitraum kann in der ePA-App allerdings auch beendet oder verlängert werden.

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Downloads

Infomaterialien für Praxen

In unserem Download-Portal finden Sie Infomaterialien, Erklärvideos und Grafiken zum Herunterladen.

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Praxis-Info der BPtK

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) bietet eine Praxis-Info und Informationsblätter für Patientinnen und Patienten und Sorgeberechtigte zur ePA zum Download an. Praxen erhalten detaillierte Informationen, rechtliche Hinweise und praktische Tipps zur Nutzung der ePA in ihrem Praxisalltag. 

Zur Praxis-Info Zum Infomaterial für Patienten ePA-Befüllung Kinder und Jugendliche

 

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