
Bei einem medizinischen Notfall geht es oft um Sekunden. Schnell abrufbare Informationen über den Gesundheitszustand der Patientinnen und Patienten können dann buchstäblich lebensrettend sein – insbesondere wenn Patientinnen oder Patienten nicht mehr ansprechbar sind. Deshalb können Sie nun wichtige Informationen für den Notfall auf Ihrer Gesundheitskarte hinterlegen lassen.
Welche Vorteile bieten die Notfalldaten?
Notfalldaten sorgen für gute Versorgung im Ernstfall
Bei einem Notfall sind schnelle Entscheidungen gefragt. Mit dem Notfalldatensatz auf der elektronischen Gesundheitskarte liegen der Rettungsärztin direkt alle Informationen vor, um diese zu treffen. So weiß sie zum Beispiel sofort, ob bei einem Patienten notfallrelevante Allergien vorliegen oder dieser Implantate hat.
Fragen zur Gesundheitskarte beantwortet die jeweilige Krankenkasse.
Notfalldaten retten Leben
Ist ein Patient im Notfall nicht mehr ansprechbar, können wertvolle Informationen verloren gehen – etwa, dass er dauerhaft wichtige Medikamente einnimmt. Durch die Notfalldaten können alle behandelnden Personen besser informiert reagieren. Neben Ärztinnen dürfen in Notfällen auch Psychotherapeutinnen und Apothekerinnen die Daten lesen.
Notfalldaten sind freiwillig und sicher
Ob er einen Notfalldatensatz anlegen will oder nicht, entscheidet ausschließlich der Versicherte. Er legt auch fest, wer diesen wann einsehen kann und wer im Notfall zu benachrichtigen ist, etwa Lebenspartner und behandelnde Fachärztin. Er kann zudem weitere Informationen ergänzen lassen, etwa ob und wo ein Organspendeausweis vorliegt.
Was sind eigentlich Notfalldaten?
Eine Frage von Sekunden
Wichtige Informationen für die Notfallversorgung
In Sekunden zur richtigen Diagnose: Fiktives Beispiel
In Notfällen geht es oft um Sekunden. Je schneller die Diagnose erfolgt, desto besser können Ärztinnen und Ärzte helfen. Doch oft sind die Menschen, die sie behandeln, kaum noch ansprechbar. Haben diese vorher wichtige Notfalldaten auf der Gesundheitskarte hinterlegen lassen, kann dies nun lebensrettend sein.
Zusätzliche Informationen
Projekt NFDM-Sprint
Fragen und Antworten
Das Notfalldatenmanagement (NFDM) ist eine freiwillige, kostenlose Servicefunktion in der Telematikinfrastruktur.
Das Notfalldatenmanagement umfasst zum einen den Notfalldatensatz (NFD) und zum anderen den Datensatz Persönliche Erklärungen (DPE).
Neben den Notfalldaten (NFD) können Sie auf Ihrer Gesundheitskarte den sogenannten „Datensatz Persönliche Erklärungen“ (DPE) bspw. von Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt anlegen lassen. Dieser Datensatz enthält Hinweise auf den Aufbewahrungsort
- Ihres Organspendeausweises,
- Ihrer Patientenverfügung und
- Ihrer Vorsorgevollmachten – insofern diese Dokumente vorhanden sind.
Die Erklärungen (Dokumente) selbst werden nicht auf der Gesundheitskarte gespeichert.
Einen Notfalldatensatz (NFD) können Sie in 3 Schritten auslesen:
- Holen Sie die Einwilligung der Patientin/des Patienten zum Auslesen des Notfalldatensatzes ein.
Ausnahme: In einer Notfallsituation dürfen Sie den Notfalldatensatz einer nicht zustimmungsfähigen Person auch ohne Zustimmung einsehen.
Die Zustimmung bzw. die ggf. fehlende Zustimmungsfähigkeit sollten Sie stets dokumentieren.
- Rufen Sie in Ihrem Praxisverwaltungssystem bzw. im Krankenhausinformationssystem den Notfalldatensatz auf und geben Sie einen der folgenden Auslesegründe an
- Notfall
- Aktualisierung
- Abruf ohne Notfallhintergrund
- Ihr Praxisverwaltungs- bzw. im Krankenhausinformationssystem kann eine Kopie des Notfalldatensatzes speichern. Diese Kopie steht Ihnen zur weiteren Nutzung zur Verfügung, bspw. zu Dokumentationszwecken. Sie kann als Grundlage für Aktualisierungen oder für das Neuaufspielen des Notfalldatensatzes bei Kartenersatz genutzt werden.