Weiterentwicklung ePA
Ausbaustufe in Pilotierung
Fokus: digital gestützter Medikationsprozess (dgMP)
Ab Sommer 2026 ist die nächste Generation der elektronischen Patientenakte in der Test- und Pilotierungsphase teilnehmender Einrichtungen. Im Fokus der Ausbaustufe ePA 3.1.3 steht der digital gestützte Medikationsprozess (dgMP). Dabei werden das E-Rezept, die elektronische Medikationsliste und der elektronische Medikationsplan intelligent miteinander verknüpft. Aktuelle Informationen zur Nutzung und Verbreitung der ePA finden Sie im TI-Atlas.
Erklärfilm: dgMP
Funktionen des dgMP
Bisher erfasst die elektronische Medikationsliste ausschließlich per E-Rezept verordnete Medikamente. Mit der neuen Ausbaustufe können Praxen und Apotheken diese Liste um weitere ergänzen:
- - Betäubungsmittel (BtM-Rezepte)
- - Rezeptfreie Arzneimittel (OTC)
- - Selbstzahlerrezepte und "grüne Rezepte"
- - Analog verordnete Medikamente
Gemeinsame Pflege
Haus- und, Fachärztinnen und Fachärzte sowie Apothekerinnen und Apotheker arbeiten am selben Plan. Änderungen sind für alle sofort sichtbar. Wird ein E-Rezept aus dem eMP ausgestellt, aktualisiert sich der Plan automatisch bei der Abgabe in der Apotheke.
Nützliche Inhalte des eMP
- - Aktuelle Medikation auf einen Blick
- - Strukturierte Dosierung (z.B. "2x täglich morgens und abends")
- - Einnahmegrund in verständlicher Sprache
- - Hinweise zur Anwendung für Patientinnen und Patienten
- - Fachliche Hinweise für mitbehandelnde Praxen und Apotheken
- - Verordnungs- und Abgabehistorie zu jedem Medikament
Die drei Komponenten sind nicht länger Einzellösungen, sondern ein verzahntes System. Das führt zu weniger Übertragungsfehlern, mehr Therapiesicherheit und besserer Beratung.
So können E-Rezept, eML und eMP zukünftig zusammen wirken:
- 1. Arzt plant die Therapie im eMP
- 2. E-Rezept wird direkt aus dem eMP erstellt (mit Verknüpfung)
- 3. Apotheke sieht bei der Abgabe die Gesamtmedikation
- 4. Abgabe aktualisiert automatisch eMP und eML
- 5. Patient hat jederzeit Zugriff auf die aktuelle Medikation
Dosierungen werden nicht mehr nur als Text gespeichert, sondern strukturiert und maschinenlesbar:
Unterstützte Schemata:
- Tägliche Einnahme mit Tageszeiten (morgens, mittags, abends, zur Nacht)
- Tägliche Einnahme zu festen Uhrzeiten (z.B. 08:00, 20:00 Uhr)
- Wochentage (z.B. Montag und Donnerstag)
- Wiederkehrende Intervalle (z.B. alle 8 Tage)
- Kombinationen (z.B. 2x wöchentlich: Dienstag, Freitag – jeweils morgens und abends)
Vorteile:
- Einmal erfasst, überall verfügbar – ohne erneute Eingabe
- Präzisere Prüfung auf Wechselwirkungen
- Erinnerungsfunktionen in der ePA-App nutzen die strukturierten Daten für Push-Benachrichtigungen
- Berechnung der Reichweite der Medikamente
Die dgMP-Pilotierung kurz erklärt
Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Apotheken und Pflegeeinrichtungen erproben die Nutzung des dgMP gemeinsam mit ihren Primärsystemherstellern. Begleitet und koordiniert wird die Pilotierung von zwei regionalen Projektbüros. Die Grafik zeigt den Ablauf auf einen Blick.
Neue Funktionen der ePA
Aktuell in Pilotierung
Diese Funktionen werden derzeit im Rahmen der Pilotierung der ePA 3.1.3 erprobt und gemeinsam mit den teilnehmenden Einrichtungen getestet.
Elektronischer Medikationsplan
Der elektronische Medikationsplan ermöglicht eine vollständige Darstellung der Medikation in der ePA. Auch nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel können erfasst und berücksichtigt werden.

Push‑Nachrichten für Versicherte
Versicherte werden über neue Dokumente, Zugriffe oder Aktionen in ihrer elektronischen Patientenakte informiert. Die Benachrichtigungen erhöhen die Transparenz und unterstützen die aktive Einbindung der Versicherten.

Weitere Funktionen der Ausbaustufe
Folgende Funktionen sind ebenfalls Teil der ePA 3.1.3, jedoch nicht Gegenstand der aktuellen Pilotierung und werden zu einem späteren Zeitpunkt kommuniziert.
Volltextsuche
Mit der Volltextsuche können Inhalte innerhalb der Dokumente in der ePA gezielt durchsucht werden. Medizinische Informationen lassen sich schneller auffinden und im Versorgungskontext effizient nutzen.

Sekundärnutzung von Daten
Die Ausbaustufe schafft die Grundlage für eine pseudonymisierte Nutzung von ePA‑Daten - beispielsweise für Forschungszwecke. Dies unterliegt den geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen.

FAQ
Im digital gestützten Medikationsprozess (dgMP) spielen digitale Anwendungen zusammen, um die Arzneimittelversorgung einfacher, sicherer und effektiver zu gestalten. Im Zentrum stehen das E-Rezept und die elektronische Medikationsliste (eML). Neu hinzu kommt nun der elektronische Medikationsplan (eMP).
Zum einen wird es möglich sein, die elektronische Medikationsliste durch sogenannte Nachträge um Arzneimittel zu ergänzen, die nicht per E-Rezept verordnet worden sind. Zum anderen bekommt die ePA einen elektronischen Medikationsplan, der für Behandelnde und Versicherte zentral verfügbar ist. Der eMP zeigt die aktuelle Medikation eine:r Patient:in. Die Pilotierung soll darüber hinaus Erkenntnisse zur Interaktion zwischen eMP, eML und E-Rezept im Versorgungsalltag liefern. Zudem wird es in allen drei Anwendungen möglich sein, Dosierangaben interoperabel zu erfassen und mit automatisch generierten Standardtexten zu versehen.
Der elektronische Medikationsplan gibt Behandelnden einen aktuellen Überblick darüber, welche Medikamente ein:e Patient:in in welcher Dosierung einnimmt. Die Patient:innen selbst unterstützt der Plan bei der korrekten Anwendung ihrer Medikation. Die Pflege des eMP obliegt Ärzt:innen und Apotheker:innen. Alle weiteren Berufsgruppen, die an der Therapie beteiligt sind, haben Leserechte. Der elektronische Medikationsplan gilt als die zentrale Säule im neuen dgMP. Denn hier sind übergeordnete therapeutische Entscheidungen erfasst, die danach zur Verschreibung eines Arzneimittels per E-Rezept und zu dessen in der eML dokumentierten Abgabe führen können.
Grundsätzlich lässt sich beim dgMP zwischen Bearbeitungs- und Leserechten unterscheiden.
- Bearbeitungsrechte haben die Berufsgruppen, die den eMP anlegen und aktualisieren. Diese Gruppe bilden Ärzt:innen und Apotheker:innen sowie ihre berufsmäßigen Gehilf:innen. Idealerweise erstellen Ärzt:innen einen eMP-Eintrag für verschreibungspflichtige Arzneimittel, während Apotheker:innen ihn bei der Abgabe an die Patient:innen ergänzen. Das Anlegen des kompletten eMP liegt in der Regel in der Verantwortung der Ärzt:innen.
- Wer den Plan bearbeitet hat auch Leserechte. Bei anderen Gesundheitsprofessionen wie Pflegekräften und Heilmittelerbringenden bleibt der Zugriff ausschließlich auf das Lesen beschränkt.