Öffentlicher Gesundheitsdienst

Einfach digital

Der Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) mit seinen rund 380 Gesundheitsämtern kümmert sich um die unterschiedlichsten Gesundheitsfragen. Die Gesundheitsämter steuern den Infektionsschutz, überprüfen die Einhaltung von Hygienemaßnahmen, führen Schuleingangs- und Reihenuntersuchungen durch und bieten Beratungs- und Unterstützungsangebote für alle Bürgerinnen und Bürger an. Sie sind deshalb ein wichtiger Kommunikationspartner für Praxen, Kliniken und Labore, aber auch zahlreiche Verwaltungseinrichtungen, wie Schulen, Behörden und Justizeinrichtungen. Seit Ende 2022 können sich ÖGD-Einrichtungen an die Telematikinfrastruktur (TI) anschließen und die TI-Anwendungen für einen schnellen und sicheren Informationstausch nutzen.

Die wichtigsten Anwendungen für den ÖGD

Die wichtigsten TI-Anwendungen zur Unterstützung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes können Kommunikation im Medizinwesen (KIM), das Versichertenstammdaten-Management (VSDM), die elektronische Patientenakte (ePA) und später der TI-Messenger sein.

Konkrete Anwendungsfälle

In den unterschiedlichen Bereichen des ÖGD gibt es eine Vielzahl an Anwendungsfällen, bei denen die vorgestellten TI-Anwendungen zu einem sicheren, schnellen und einfachen Austausch von Informationen beitragen können.

Die TI-Anwendungen können genutzt werden, um …

  • medizinische Dokumentationen und Bilddaten von niedergelassenen Praxen, Kliniken und Laboren zu empfangen,
  • die Schweigepflichtsentbindung von Klientinnen und Klienten an eine Praxis zu übermitteln,
  • neue Klientinnen und Klienten mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) elektronisch zu erfassen und die bestehenden Stammdaten abzugleichen,
  • die Ergebnisse einer Erstuntersuchung eines Asylbewerbers an ein anderes Gesundheitsamt zu übermitteln und Impfungen sowie nachgeholte U-Untersuchungen elektronisch zu dokumentieren,
  • die Hygieneprotokolle an Kliniken zu übermitteln,
  • sich mit Patientinnen und Patienten bzw. Praxen und Kliniken zur Einhaltung der Tuberkulosevorsorge auszutauschen,
  • medizinische Informationen vor dem Stattfinden von Begutachtungen oder Schuleingangsuntersuchungen vorläufig bereitzustellen.

Erklärfilm: TI im öffentlichen Gesundheitsdienst

Anschluss an die TI – Vorgehensweise

Um Ihre Einrichtung an die Telematikinfrastruktur (TI) anzuschließen, werden eine Reihe von unterschiedlichen Komponenten, bestehend aus Hard- und Software, benötigt. Nachfolgend wird Ihnen Schritt für Schritt erklärt, was Sie tun müssen, um sich für die TI-Anbindung vorzubereiten.

  • Elektronischen Heilberufsausweis beantragen

    Für den Anschluss an die Telematikinfrastruktur benötigen Sie mindestens einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) je Institution. Anbieter, bei denen Sie diesen beantragen können, finden Sie auf der Seite der für Sie zuständigen Landesärztekammer bzw. Landeszahnärztekammer. Dort erfahren Sie auch wie der Beantragungsprozess aussieht. Sobald Sie Ihren eHBA erhalten haben, kann dieser mittels PIN beim Anbieter freigeschaltet werden. Starten Sie erst einmal mit einem Ausweis je Institution und schätzen Sie weiteren Bedarf auf Basis vorhandener Anwendungsfällt ab.

  • Institutionskarte (SMC-B) beantragen

    Diese kann erst beantragt werden, wenn mind. ein eHBA innerhalb der Institution vorhanden ist. Ist das der Fall, können Sie die SMC-B beim Anbieter D-Trust GmbH anfordern. Nach Prüfung Ihres Antrages und der begleitenden Unterlagen werden Ihnen sowohl die SMC-B als auch die dazugehörige PIN durch die gematik zugesandt. Die Freischaltung der SMC-B kann mittels PIN im Antragsportal der D-Trust durchgeführt werden. Eine genaue Anleitung zur Bestellung, Freischaltung und Aktivierung finden Sie weiter unten bei den Downloads.

  • Konnektorlösung auswählen

    Anschließend gilt es, sich um die Auswahl und Beschaffung der Konnektorlösung zu kümmern. Der Konnektor stellt die unterschiedlichen digitalen Dienste zur Verfügung und dient als Bindeglied zur Telematikinfrastruktur.

    Es stehen, je nach infrastruktureller Ausgangslage, bis zu drei unterschiedliche Optionen zur Beschaffung eines Konnektors zur Verfügung:

    Option 1: Ein Einbox-Konnektor wird in Ihrer Einrichtung oder einem (externen) Rechenzentrum aufgestellt. Es gibt drei durch die gematik zugelassene Einbox-Konnektor-Modelle, die entweder direkt beim Hersteller oder über den Einzelhandel gekauft werden: RISE GmbH, secunet AG, Koco Connector GmbH.

    Option 2: Ein Dienstleister stellt einen Konnektor als TI as a Service (TIaaS) in einem externen Rechenzentrum zur Verfügung.

    Option 3: Ein Highspeed-Konnektor wird in einem externen Rechenzentrum eingebunden.

    Option 1 und 2 sind bereits verfügbar. Die dritte Option wird vor allem für komplexe Einrichtungen aufgrund Ihren Ihrer besseren Skalierbarkeit empfohlen. Sie wird voraussichtlich ab dem ersten Quartal 2023 durch die Industrie angeboten werden.

  • Kartenterminal beschaffen

    Anschließend geht es darum, ein stationäres Kartenterminal zu beschaffen. Hierfür gibt es zwei durch die gematik zugelassene Hersteller: Cherry Digital Health GmbH und Worldline Healthcare GmbH. Das Kartenterminal kann entweder direkt beim Hersteller oder über den Einzelhandel gekauft werden.

  • VPN-Zugangsdienst einrichten

    Zudem wird ein Zugangsdienst zum virtuellen privaten Netzwerk (VPN) benötigt. Der VPN-Zugangsdienst kann bei einem der drei durch die gematik zugelassenen VPN-Anbieter beschafft werden: Arvato Systems Digital GmbH, CompuGroup Medical Deutschland GmbH und T-Systems International GmbH. Der VPN-Zugangsdienst kann ebenfalls entweder direkt beim Hersteller, über den Einzelhandel und Reseller bezogen werden.

  • KIM-E-Mailadresse beantragen

    Im nächsten Schritt geht es um die Beschaffung der KIM-E-Mail-Adresse. Derzeit können Sie zwischen sechs Anbietern für den KIM-Fachdienst auswählen: IBM Deutschland GmbH, CompuGroup Medical Deutschland GmbH, RISE GmbH, Arvato Systems Digital GmbH, akquinet Health Service GmbH, T-Systems International GmbH. Die KIM-E-Mailadresse kann direkt beim Hersteller oder einem Reseller bezogen werden.

  • TI-Module im Fachverfahren nutzen

    Update Ihres Fachverfahrens um entsprechende Module. Treten Sie hierzu mit Ihrem Fachverfahrenshersteller in Kontakt, um zu besprechen welche Module für die TI-Anwendungen bereits verfügbar sind und ab wann sie genutzt werden können.

    Um die Dienste der Telematikinfrastruktur (TI) bei Ihnen in der Einrichtung erfolgreich zu installieren, können Sie entweder (soweit vorhanden) auf eigenes IT-Personal zurückgreifen oder die Installation durch Spezialisten durchführen lassen.

    Die Dauer der Inbetriebnahme Ihrer Einrichtung an die TI hängt an der Verfügbarkeit und Lieferzeit der zuvor genannten Hard- und Softwarekomponenten. Sind alle Komponenten vorhanden, können Sie sofort mit der Einrichtung beginnen. Nach Abschluss ist die direkte Nutzung der von Ihnen adressierten TI-Anwendungen möglich.

Finanzierung

Im Rahmen der TI-Anbindung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes entstehen für die teilnehmenden Einrichtungen sowohl Ausstattungs- als auch Betriebskosten. Durch eine bundesweit geltende Finanzierungsvereinbarung zwischen den Ländern und dem GKV-Spitzenverband, werden die anfallenden Kosten teilweise refinanziert. Die den Einrichtungen anfallenden Kosten können rückwirkend bis zum 01.01.2022 über ein Abrechnungsportal des GKV-Spitzenverbandes eingereicht und erstattet werden. Hierzu muss eine Telematik-ID vorliegen, die mit Ausgabe der SMC-B vergeben wird.

Wichtig ist dabei jedoch, dass eine Refinanzierung anfallender Kosten für den Anschluss an die TI nicht über den Pakt ÖGD möglich ist. Die nicht durch die Finanzierungsvereinbarung erstattungsfähigen Kosten sind durch die Einrichtungen selbst zu tragen. Welche Kosten und in welcher Höhe übernommen werden, können der Finanzierungsvereinbarung und dazugehörigen Anlage 32 BMV-Ä entnommen werden, die Sie weiter unten im Bereich Downloads finden.

Downloads

Checkliste für Gesundheitsämter zum Anschluss an die TI
PDF | 254 KB | 16.11.2023
Fragen & Antworten ÖGD
PDF | 205 KB | 02.11.2023
Ausgabe von Institutionskarten SMC-B an Einrichtungen des ÖGD
PDF | 1 MB | 30.06.2023
TI-Finanzierungsvereinbarung (Anlage 32 BMV-Ä)
PDF | 308 KB | 04.01.2023
TI-Finanzierungsvereinbarung ÖGD
PDF | 70 KB | 04.01.2023
Praxisbeispiel: Das bringt die Digitalisierung dem Öffentlichen Gesundheitsdienst
PDF | 616 KB | 29.11.2022

Fragen und Antworten

Wo kann ich wie Anträge stellen (eHBA, SMC-B-Karte, KIM)?

Die Beantragung der Heilberufsausweise wird jeweils über die zuständige kassenärztliche bzw. kassenzahnärztliche Vereinigung geregelt, die mit unterschiedlichen Unternehmen zusammenarbeiten, durch die die Karten ausgegeben werden. Die Beantragung der Institutionskarte (SMC-B) für den ÖGD ist über die D-Trust abzuwickeln. Die KIM-Adressen können bei den durch die gematik zugelassenen Anbietern erworben werden. Die Zulassungslisten befinden sich auf dem Fachportal der gematik.

Direkter Link zur Zulassungsübersicht für die TI-Anwendung KIM im Fachportal der gematik.

Welche Voraussetzungen (TI-Komponenten, Ressourcen, Qualifikation des Personals etc.) sind für die TI-Anbindung zu erfüllen?

Damit ein Gesundheitsamt sich an die Telematikinfrastruktur anbinden und die darin befindlichen Anwendungen nutzen kann, müssen eine Reihe von Soft- und Hardware-Komponenten beschafft und eingebunden werden. Dazu gehören Smartcards (mindestens ein elektronischer Heilberufsausweis (HBA) und eine Institutionskarte (SMC-B)), eine Konnektor-Lösung, mindestens ein stationäres Kartenterminal, ein VPN-Zugangsdienst und ein Primärsystem (Fachverfahren) mit entsprechenden TI-Modulen. Die jeweils zahlenmäßige Ausprägung der Komponenten ist abhängig von der jeweiligen Einrichtung und kann nicht pauschal
beziffert werden.

Alle Infos zur TI-Ausstattung finden Gesundheitsämter hier

Welche Zuschüsse können Gesundheitsämter in Anspruch nehmen? Wie und wo beantrage ich den Zuschuss?

Für die Einrichtungen des ÖGD besteht eine Finanzierungsvereinbarung zwischen den Bundesländern und dem GKV-Spitzenverband. Die Höhe der jeweiligen Zuschüsse ist in der Vereinbarung und dem dazugehörigen Bundesmantelvertrag Ärzte (BMV-Ä) geregelt. Die (rückwirkende) Beantragung zur Rückerstattung der anteiligen Kosten im Zusammenhang mit dem TI-Anschluss, können über das Erstattungsportal des GKV-Spitzenverbandes beantragt werden. Zur Registrierung wird die Telematik-ID benötigt, welche erst mit der Ausgabe der Institutionskarte vergeben wird.

Mehr zur Finanzierungsvereinbarung für den ÖGD hier

Können die Meldungen gemäß §6 und 7 IfSG durch die niedergelassenen Ärzt:innen über die Telematikinfrastruktur mittels DEMIS an die Gesundheitsämter gemeldet werden? Wenn ja, wie müssen die niedergelassenen Ärzt:innen hierzu vorgehen?

Niedergelassene Ärzte und Ärztinnen können bereits heute Meldungen nach §7 Abs. 1 IfSG entweder über das DEMIS-Meldeportal über die Telematikinfrastruktur oder, falls bereits vorhanden, direkt aus dem PVS an DEMIS melden. Weiterführende Informationen hierzu finden sich in der DEMIS-Wissensdatenbank (https://wiki.gematik.de/x/lBTOGw). Meldepflichten nach §6 Abs. 1 Nr. 1 und 1a IfSG sind voraussichtlich im Frühjahr 2024 möglich.  

Siehe auch DEMIS Roadmap: https://wiki.gematik.de/download/attachments/75530364/DEMIS_Jahresausblick_2023-2024_final.pdf.

Hinweis: Für die Anmeldung am DEMIS-Meldeportal wird ab Ende 2023 / Anfang 2024 die Verwendung des gematik Authenticators (siehe https://wiki.gematik.de/x/Lw_mGw) vorausgesetzt.

DEMIS, SurvNet und TI: In welchen Zusammenhang steht DEMIS mit der TI bzw. wird DEMIS in die TI integriert?

Die TI ist ein Zugangsweg zum DEMIS-Meldeportal. DEMIS ist keine TI-Anwendung, das ist weder vorgesehen noch sinnvoll (Stichwort Anbindung Meldepflichtige Non-TI).

Was können Gesundheitsämter auf der ePA der Klienten sehen bzw. was müssen Gesundheitsämter tun, um einen Zugriff auf die ePA zu erhalten?

Die Bürgerin bzw. der Bürger muss über die Suche im Verzeichnisdienst (VZD) proaktiv den gesamthaften oder partiellen Zugriff auf seine Akte und die darin befindlichen Informationen geben. Wenn eine aktive Berechtigung vorhanden ist, können beispielsweise Diagnosen, Befunde, Laborwerte und der Medikationsplan eingesehen werden. Ebenso ist das Einstellen weiterer Dokumente durch das Gesundheitsamt möglich. Dies bezieht sich auf die konzeptionelle ePA (nicht künftige „ePA für alle“).

Gibt es auch eine Anleitung/Information/Hilfe zum Thema Refinanzierung? Wir versuchen seit einem halben Jahr einen Zugang zum Portal der GKV zu erhalten, die Unterstützung von dort ist aber leider mangelhaft.

Der GKV-Spitzenverband ist der Ansprechpartner für die Themen Refinanzierung und das GKV-Antragsportal. Informationen sind auch unter https://antraege.gkv-spitzenverband.de/home zu entnehmen. Eine Registrierung ist erst nach Erhalt der Telematik-ID möglich, die mit der Ausgabe der Institutionskarte auf Einrichtungsebene vergeben wird. Die gematik ist nicht für Finanzierungsfragen zuständig.

Gibt es eine Refinanzierung der Ausgaben, für die Implementierungs- und Betriebskosten? Wo muss ich hier einen Antrag stellen?

Ja, es gibt Pauschalen für laufende Kosten, die teils monatlich oder quartalsweise erstattet werden. Genauere Informationen sind der geltenden Finanzierungsvereinbarung zu entnehmen. Die Refinanzierung wird über das Portal des GKV-Spitzenverbands abgewickelt.

Mit welchen Kosten müssen Gesundheitsämter für den TI-Anschluss rechnen (für die Hard- und Softwarekomponenten)?

Eine generelle Kosteneinschätzung ist nicht möglich, da sich die Preise der unterschiedlichen Anbieter unterscheiden und die jeweilige Ausprägung der einzelnen Komponenten ausschlaggebend für eine Kalkulation ist.

Wird der Zuschuss auch rückwirkend für bereits angeschlossene Praxen im Gesundheitsamt gezahlt?

Ja. Die bereits entstandenen Kosten können rückwirkend erstattet werden, insofern diese zu den Anforderungen der Finanzierungsvereinbarung passen.

Welche Zuschüsse können Gesundheitsämter in Anspruch nehmen? Wie und wo beantrage ich den Zuschuss?

Für die Einrichtungen des ÖGD besteht eine Finanzierungsvereinbarung zwischen den Bundesländern und dem GKV-Spitzenverband. Die Höhe der jeweiligen Zuschüsse ist in der Vereinbarung und dem dazugehörigen Bundesmantelvertrag Ärzte (BMV-Ä) geregelt. Die (rückwirkende) Beantragung zur Rückerstattung der anteiligen Kosten im Zusammenhang mit dem TI-Anschluss, können über das Erstattungsportal des GKV-Spitzenverbandes beantragt werden. Zur Registrierung wird die Telematik-ID benötigt, welche erst mit der Ausgabe der Institutionskarte vergeben wird.

Mehr zur Finanzierungsvereinbarung für den ÖGD.

Integration in andere Systeme: Kann die KIM-E-Mail auch ins Dokumentenmanagementsystem abgelegt werden?

Ja. Wie bei einer „normalen“ E-Mail können Anhänge und auch die KIM-Mail selbst extrahiert und an einem anderen Ort gespeichert werden. Insofern ein KIM-Modul vom Fachverfahrenshersteller angeboten wird, ist eine direkte Speicherung im Fachverfahren selbst möglich.

Integration in andere Systeme: In welcher Form werden die übermittelten Befunde/Dokumente in ISGA hinterlegt?

Fragen zu den Fachverfahren können durch die gematik nicht beantwortet werden. Denkbar ist allerdings, dass bei einer Integration, beispielsweise von KIM in ISGA, die Dokumente (u. a. als PDF, jpeg) extrahiert und an einen Fall gehangen werden.

Problembewältigung: An wen kann ich mich bei technischen Problemen mit der Installation oder dem Betrieb wenden? Ist mein IT-Dienstleister oder die gematik der Ansprechpartner?

Für Probleme bei der Installation oder im laufenden Betrieb ist der IT-Dienstleister bzw. der Fachverfahrenshersteller zuständig. Die gematik gibt lediglich die Standards für die Industrie vor und kümmert sich partiell um die Zulassung dieser.

Wie ist die Weiterentwicklung hinsichtlich zentraler und dezentraler Sicherheitsmechanismen geplant, um z. B. den Eintrag von Malware über infizierte Anhänge an die entsprechende Kommunikation zu verhindern?

Grundsätzlich werden alle Spezifikationen für Anwendungen der gematik in einem Kommentierungsverfahren von den Gesellschaftern und weiteren Institutionen insbesondere dem Bundesamt für Sicherheit und Informationstechnik (BSI) als auch dem Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI) abgestimmt. Als ein Sicherheitsmerkmal der heutigen Telematikinfrastruktur (TI) ist der Datenaustausch Ende-zu-Ende-verschlüsselt, sodass ein Abfangen von Informationen durch Dritte nicht gewährleistet ist. Dies hat allerdings auch zur Folge, dass die Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz der eigenen Systeme durch die Gesundheitsämter selber getragen werden müssen (gleiches Vorgehen wie z. B. bei Mail-Kommunikationen).

Testumgebung: Gibt es eine Testumgebung, wo man die TI ausprobieren bzw. „üben“ kann?

Es besteht eine Testumgebung, jedoch nicht für die Endnutzerin bzw. den Endnutzer, sondern mehr für das technische Personal, welches das System unter realen Bedingungen testen kann, bevor die Implementierung in die Infrastruktur vorgenommen wird. Eine Testumgebung für die/den Endnutzer:in ist nicht sinnvoll bzw. realistisch, da die Fachanwendungen und deren Oberflächen (Frontend) unterschiedlich aussehen. Die gematik gibt für das Frontend keine Vorgaben.

Müssen bestimmte Sicherheitsaspekte beachtet werden?

Die Sicherheitsaspekte im Umgang mit der TI entsprechen den bereits heute bestehenden Sicherheitsanforderungen.

Kann unsere IT den Anschluss alleine bewerkstelligen oder braucht es hier externen Support, z. B. durch die IT-Dienstleister?

Dies lässt sich nicht pauschal beantworten, der der technische Wissenstand in den Gesundheitsämtern und Kommunen sehr unterschiedlich ausgeprägt ist. Generell unterstützen die Hersteller und Dienstleister der benötigten Komponenten bei der Implementierung und Inbetriebnahme.

In vergangenen Veranstaltungen habe ich es immer so verstanden, dass für Gesundheitsämter, die mehr als einen Standort haben, nur der Highspeed-Konnektor in Frage kommen würde. Ist dem doch nicht (mehr) so?

Die Konnektor-Lösung richtet sich nicht nach der Anzahl der Standorte, sondern an die Datenlast bzw. Anzahl der Transaktionen. Für die heutigen Anforderungen der Gesundheitsämter sind Einbox-Konnektoren ausreichend. Mit der Bereitstellung des TI-Gateways (voraussichtlich in 2024) besteht eine weitere Möglichkeit, einen Konnektor bei einem Dienstleister zu beziehen. Die Wartung und der Betrieb liegen hier beim jeweiligen Dienstleister und entlasteen somit die technischen Ressourcen.

Wir sind bei der Schuleingangsuntersuchung immer mobil in Schulen oder bei Reihenuntersuchungen mobil in der Kita unterwegs. Wir brauchen also auch im Außendienst die volle Funktionalität - d. h. stationäre Terminals und jeweils einen HBA für die Ärzte?

Derzeit besteht noch nicht die Möglichkeit, dieses mobile Szenario über die TI abzubilden. Aktuell ist nur das Einlesen einer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) über ein mobiles Kartenterminal möglich. Im Austausch mit unterschiedlichen Gesundheitsämter wurde bisher kein vorhandener Anwendungsfall gespiegelt, der einen mobilen Zugriff auf die TI voraussetzt. Vielmehr wird die Dokumentation in Schulung händisch bzw. elektronisch durchgeführt und später in das Fachverfahren übertragen. Entsprechende Anwendungsfälle werden in der Weiterentwicklung der TI mitgedacht.

In unserem Kreis sind mehrere Außenstellen vorhanden – wird für jede Außenstelle eine eigene Grundausstattung benötigt? Müssen mehrere Konnektoren angeschafft werden oder können auch bei einer 1-Box-Konnektor-Lösung alle Außenstellen auf diesen zugreifen?

Insofern es sich um eine Einrichtung handelt, ist der TI-Anschluss über einen zentralen Konnektor möglich. Ob sich ein zentraler Konnektor (durch Gesundheitsamt betrieben) anbietet oder eine gehostete Konnektor-Lösung (von einem Drittanbieter betrieben) obliegt der jeweiligen IT-Strategie des Gesundheitsamtes.

Funktioniert die Institutionskarte auch bei unterschiedlichen Standorten des Gesundheitsamtes?

Ja, die Institutionskarte bezieht sich jeweils auf eine Einrichtung, die mitunter auch mehrere Standorte hat. Wichtig ist, dass alle adressierten Standorte im gleichen sicheren Netz eingebunden sind, um dezentral auf den Konnektor zu zugreifen.

Frage: TI as a Service: Was hat es mit dem Konzept "TI as a Service" und den Highspeed-Konnektoren auf sich? Lohnt sich das auch für eher kleine Gesundheitsämter?

Als TI-as-a-Service (TIaaS) werden Angebote bezeichnet, bei denen der Betrieb der TI-Konnektoren für die Leistungserbringer (z. B. Arztpraxen oder Gesundheitsämter) durch Dienstleister übernommen wird. Der High-Speed-Konnektor (HSK) ist ein Rechenzentrums-Konnektor der bei großen, komplexen Einrichtungen wie Kliniken oder Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) zum Einsatz kommt. Auf Basis der aktuellen Konnektor-Lösungen bietet sich die Einbindung eines Einbox-Konnektors in das jeweils sichere Netz an. TIaaS ist situativ zu prüfen und ggfs. mit dem jeweiligen Anbieter zu klären.

Mehr zum Thema TI-Anbindung mit Konnektoren und anderen Angeboten auf der Themenseite der gematik.

Anbieter: Wo finde ich eine Liste von zugelassenen Anbietern für TI-Komponenten (z.B. Konnektor, Kartenterminal etc.)?

Die zugelassenen Anbieter sind im Fachportal unter „Zulassungs- und Bestätigungsübersichten“ gelistet. Darüber hinaus gibt es allerdings Dritte die die Lösungen vertreiben oder mitunter als sogenannte TI-Bundle anbieten.

Fachverfahren: Ist grundsätzlich jedes im Gesundheitsamt eingesetzte Fachverfahren TI-kompatibel, oder muss ich dazu jeweils meinen Anbieter kontaktieren?

Das Verfahren dient als Interaktionsoberfläche für die Mitarbeiter:innen des Gesundheitsamtes. Insofern das Gesundheitsamt ein TI-Modul für die gewünschte TI-Anwendung anbietet, kann dieses mit einem entsprechenden Update genutzt werden. Eine Kontaktaufnahme mit dem bisherigen Anbieter ist sinnvoll, um die Planung des TI-Anschlusses nicht zu verzögern.

Ressourcen Zeit und Personal: Wie viel Zeit sollten Gesundheitsämter bis zum finalen Anschluss an die TI einplanen (von der HBA-Beantragung bis zur Nutzung der TI-Anwendungen)?

Die zeitliche Umsetzung ist nicht pauschal zu benennen, da diese an unterschiedlichen Faktoren hängen. Faktoren sind zum Beispiel: Verfügbarkeit von Komponenten, Vorhandensein von technischem Personal/Knowhow oder der Komplexität der bestehenden Infrastruktur.

Vorteile und Nutzen: Welche Vorteile bietet der TI-Anschluss den Gesundheitsämtern - lohnt sich der Aufwand eines (freiwilligen) Anschlusses?

Ja, aus heutiger Sicht bietet ein freiwilliger TI-Anschluss eine Reihe von Vorteilen. Er bietet einen sicheren und verschlüsselten Informations- und Datenaustausch mit unterschiedlichen Nutzergruppen, mit denen Gesundheitsämter bereits heute im Austausch stehen.  Der Anschluss minimiert Medienbrüche, bettet sich in die bereits bestehende Fachverfahrenslandschaft ein und unterstützt zunehmend die Arbeitsprozesse durch strukturierte Daten. 

Mehr zu Anwendungsfällen für den ÖGD auf der gematik-Webseite

Von wem wird die TI in meiner Einrichtung installiert?

Sie können die Einrichtung durch einen Spezialisten oder ihr eigenes IT-Personal durchführen lassen.

Kann die Anbindung an die Telematikinfrastruktur direkt erfolgen?

Nein, um die Anwendungen der TI im Arbeitsalltag nutzen zu können, brauchen sie ein Update Ihres Fachverfahrens um entsprechende Module. Wenden Sie sich hierfür an Ihren Fachverfahrenshersteller. Auch ist die Inbetriebnahme von der Verfügbarkeit der Hard- sowie Software abhängig. Sind alle Komponenten verfügbar, können Sie direkt mit der Einrichtung beginnen und TI-Anwendungen nach erfolgreichem Abschluss nutzen.

Kann eine Institutionskarte (SMC-B) für die Nutzung der TI-Anwendungen auch ohne einen Heilberufsausweis beantragt werden?

Nein, es muss mindestes ein Heilberufsausweis (eHBA) im jeweiligen Gesundheitsamt vorliegen, damit die Institutionskarte beantragt werden kann.

Entstehen Kosten für die Anbindung an die Telematikinfrastruktur?

Ja, für die Einrichtung der Telematikinfrastruktur sowie die Soft- und Hardware entstehen Kosten. Durch eine bundesweite Finanzierungsvereinbarung zwischen den Ländern und dem GKV-Spitzenverband können diese jedoch partiell refinanziert werden.

Ist es für Einrichtungen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes verpflichtend, sich an die TI anzubinden?

Nein, die Nutzung der TI-Anwendungen ist freiwillig, bringt jedoch viele Vorteile mit sich, die hier eingesehen werden können. 

Ab wann können auch Einrichtungen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes Nutzer der Telematikinfrastruktur (TI) werden und die TI-Anwendungen nutzen?

Ab sofort können Einrichtungen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes an die TI anschließen insofern Ihr Fachverfahren dies bereits heute unterstützt.

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