
Öffentlicher Gesundheitsdienst
Einfach digital
Der Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) mit seinen rund 380 Gesundheitsämtern kümmert sich um die unterschiedlichsten Gesundheitsfragen. Die Gesundheitsämter steuern den Infektionsschutz, überprüfen die Einhaltung von Hygienemaßnahmen, führen Schuleingangs- und Reihenuntersuchungen durch und bieten Beratungs- und Unterstützungsangebote für alle Bürgerinnen und Bürger an. Sie sind deshalb ein wichtiger Kommunikationspartner für Praxen, Kliniken und Labore, aber auch zahlreiche Verwaltungseinrichtungen, wie Schulen, Behörden und Justizeinrichtungen. Seit Ende 2022 können sich ÖGD-Einrichtungen an die Telematikinfrastruktur (TI) anschließen und die TI-Anwendungen für einen schnellen und sicheren Informationstausch nutzen.
Die wichtigsten Anwendungen für den ÖGD
Die wichtigsten TI-Anwendungen zur Unterstützung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes können Kommunikation im Medizinwesen (KIM), das Versichertenstammdaten-Management (VSDM), die elektronische Patientenakte (ePA) und später der TI-Messenger sein.
Konkrete Anwendungsfälle
In den unterschiedlichen Bereichen des ÖGD gibt es eine Vielzahl an Anwendungsfällen, bei denen die vorgestellten TI-Anwendungen zu einem sicheren, schnellen und einfachen Austausch von Informationen beitragen können.
Die TI-Anwendungen können genutzt werden, um …
- medizinische Dokumentationen und Bilddaten von niedergelassenen Praxen, Kliniken und Laboren zu empfangen,
- die Schweigepflichtsentbindung von Klientinnen und Klienten an eine Praxis zu übermitteln,
- neue Klientinnen und Klienten mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) elektronisch zu erfassen und die bestehenden Stammdaten abzugleichen,
- die Ergebnisse einer Erstuntersuchung eines Asylbewerbers an ein anderes Gesundheitsamt zu übermitteln und Impfungen sowie nachgeholte U-Untersuchungen zu elektronisch dokumentieren,
- die Hygieneprotokolle an Kliniken zu übermitteln,
- sich mit Patientinnen und Patienten bzw. Praxen und Kliniken zur Einhaltung der Tuberkulosevorsorge auszutauschen,
- medizinische Informationen vor dem Stattfinden von Begutachtungen oder Schuleingangsuntersuchungen vorläufig bereitzustellen.
Erklärfilm: TI im öffentlichen Gesundheitsdienst
Anschluss an die TI – Vorgehensweise
Um Ihre Einrichtung an die Telematikinfrastruktur (TI) anzuschließen, werden eine Reihe von unterschiedlichen Komponenten, bestehend aus Hard- und Software, benötigt. Nachfolgend wird Ihnen Schritt für Schritt erklärt, was Sie tun müssen, um sich für die TI-Anbindung vorzubereiten.
Finanzierung
Im Rahmen der TI-Anbindung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes entstehen für die teilnehmenden Einrichtungen sowohl Ausstattungs- als auch Betriebskosten. Durch eine bundesweit geltende Finanzierungsvereinbarung zwischen den Ländern und dem GKV-Spitzenverband, werden die anfallenden Kosten teilweise refinanziert. Die den Einrichtungen anfallenden Kosten können rückwirkend bis zum 01.01.2022 über ein Abrechnungsportal des GKV-Spitzenverbandes eingereicht und erstattet werden. Hierzu muss eine Telematik-ID vorliegen, die mit Ausgabe der SMC-B vergeben wird.
Wichtig ist dabei jedoch, dass eine Refinanzierung anfallender Kosten für den Anschluss an die TI nicht über den Pakt ÖGD möglich ist. Die nicht durch die Finanzierungsvereinbarung erstattungsfähigen Kosten sind durch die Einrichtungen selbst zu tragen. Welche Kosten und in welcher Höhe übernommen werden, können der Finanzierungsvereinbarung und dazugehörigen Anlage 32 BMV-Ä entnommen werden, die Sie weiter unten im Bereich Downloads finden.
Fragen und Antworten
Ab sofort können Einrichtungen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes an die TI anschließen insofern Ihr Fachverfahren dies bereits heute unterstützt.
Nein, die Nutzung der TI-Anwendungen ist freiwillig, bringt jedoch viele Vorteile mit sich, die hier eingesehen werden können.
Nein, es muss mindestes ein Heilberufsausweis (eHBA) im jeweiligen Gesundheitsamt vorliegen, damit die Institutionskarte beantragt werden kann.
Ja, für die Einrichtung der Telematikinfrastruktur sowie die Soft- und Hardware entstehen Kosten. Durch eine bundesweite Finanzierungsvereinbarung zwischen den Ländern und dem GKV-Spitzenverband können diese jedoch partiell refinanziert werden.
Nein, um die Anwendungen der TI im Arbeitsalltag nutzen zu können, brauchen sie ein Update Ihres Fachverfahrens um entsprechende Module. Wenden Sie sich hierfür an Ihren Fachverfahrenshersteller. Auch ist die Inbetriebnahme von der Verfügbarkeit der Hard- sowie Software abhängig. Sind alle Komponenten verfügbar, können Sie direkt mit der Einrichtung beginnen und TI-Anwendungen nach erfolgreichem Abschluss nutzen.
Sie können die Einrichtung durch einen Spezialisten oder ihr eigenes IT-Personal durchführen lassen.
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