Öffentlicher Gesundheitsdienst

Einfach digital

Der Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) mit seinen rund 380 Gesundheitsämtern kümmert sich um die unterschiedlichsten Gesundheitsfragen. Die Gesundheitsämter steuern den Infektionsschutz, überprüfen die Einhaltung von Hygienemaßnahmen, führen Schuleingangs- und Reihenuntersuchungen durch und bieten Beratungs- und Unterstützungsangebote für alle Bürgerinnen und Bürger an. Sie sind deshalb ein wichtiger Kommunikationspartner für Praxen, Kliniken und Labore, aber auch zahlreiche Verwaltungseinrichtungen, wie Schulen, Behörden und Justizeinrichtungen. Seit Ende 2022 können sich ÖGD-Einrichtungen an die Telematikinfrastruktur (TI) anschließen und die TI-Anwendungen für einen schnellen und sicheren Informationstausch nutzen.

Die wichtigsten Anwendungen für den ÖGD

Die wichtigsten TI-Anwendungen zur Unterstützung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes können Kommunikation im Medizinwesen (KIM), das Versichertenstammdaten-Management (VSDM), die elektronische Patientenakte (ePA) und später der TI-Messenger sein.

Konkrete Anwendungsfälle

In den unterschiedlichen Bereichen des ÖGD gibt es eine Vielzahl an Anwendungsfällen, bei denen die vorgestellten TI-Anwendungen zu einem sicheren, schnellen und einfachen Austausch von Informationen beitragen können.

Die TI-Anwendungen können genutzt werden, um …

  • medizinische Dokumentationen und Bilddaten von niedergelassenen Praxen, Kliniken und Laboren zu empfangen,
  • die Schweigepflichtsentbindung von Klientinnen und Klienten an eine Praxis zu übermitteln,
  • neue Klientinnen und Klienten mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) elektronisch zu erfassen und die bestehenden Stammdaten abzugleichen,
  • die Ergebnisse einer Erstuntersuchung eines Asylbewerbers an ein anderes Gesundheitsamt zu übermitteln und Impfungen sowie nachgeholte U-Untersuchungen zu elektronisch dokumentieren,
  • die Hygieneprotokolle an Kliniken zu übermitteln,
  • sich mit Patientinnen und Patienten bzw. Praxen und Kliniken zur Einhaltung der Tuberkulosevorsorge auszutauschen,
  • medizinische Informationen vor dem Stattfinden von Begutachtungen oder Schuleingangsuntersuchungen vorläufig bereitzustellen.

Erklärfilm: TI im öffentlichen Gesundheitsdienst

Anschluss an die TI – Vorgehensweise

Um Ihre Einrichtung an die Telematikinfrastruktur (TI) anzuschließen, werden eine Reihe von unterschiedlichen Komponenten, bestehend aus Hard- und Software, benötigt. Nachfolgend wird Ihnen Schritt für Schritt erklärt, was Sie tun müssen, um sich für die TI-Anbindung vorzubereiten.

  • Elektronischen Heilberufsausweis beantragen

    Für den Anschluss an die Telematikinfrastruktur benötigen Sie mindestens einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) je Institution. Anbieter, bei denen Sie diesen beantragen können, finden Sie auf der Seite der für Sie zuständigen Landesärztekammer bzw. Landeszahnärztekammer. Dort erfahren Sie auch wie der Beantragungsprozess aussieht. Sobald Sie Ihren eHBA erhalten haben, kann dieser mittels PIN beim Anbieter freigeschaltet werden. Starten Sie erst einmal mit einem Ausweis je Institution und schätzen Sie weiteren Bedarf auf Basis vorhandener Anwendungsfällt ab.

  • Institutionskarte (SMC-B) beantragen

    Diese kann erst beantragt werden, wenn mind. ein eHBA innerhalb der Institution vorhanden ist. Ist das der Fall, können Sie die SMC-B beim Anbieter D-Trust GmbH anfordern. Nach Prüfung Ihres Antrages und der begleitenden Unterlagen werden Ihnen sowohl die SMC-B als auch die dazugehörige PIN durch die gematik zugesandt. Die Freischaltung der SMC-B kann mittels PIN im Antragsportal der D-Trust durchgeführt werden. Eine genaue Anleitung zur Bestellung, Freischaltung und Aktivierung finden Sie weiter unten bei den Downloads.

  • Konnektorlösung auswählen

    Anschließend gilt es, sich um die Auswahl und Beschaffung der Konnektorlösung zu kümmern. Der Konnektor stellt die unterschiedlichen digitalen Dienste zur Verfügung und dient als Bindeglied zur Telematikinfrastruktur.

    Es stehen, je nach infrastruktureller Ausgangslage, bis zu drei unterschiedliche Optionen zur Beschaffung eines Konnektors zur Verfügung:

    Option 1: Ein Einbox-Konnektor wird in Ihrer Einrichtung oder einem (externen) Rechenzentrum aufgestellt. Es gibt drei durch die gematik zugelassene Einbox-Konnektor-Modelle, die entweder direkt beim Hersteller oder über den Einzelhandel gekauft werden: RISE GmbH, secunet AG, Koco Connector GmbH.

    Option 2: Ein Dienstleister stellt einen Konnektor als TI as a Service (TIaaS) in einem externen Rechenzentrum zur Verfügung.

    Option 3: Ein Highspeed-Konnektor wird in einem externen Rechenzentrum eingebunden.

    Option 1 und 2 sind bereits verfügbar. Die dritte Option wird vor allem für komplexe Einrichtungen aufgrund Ihren Ihrer besseren Skalierbarkeit empfohlen. Sie wird voraussichtlich ab dem ersten Quartal 2023 durch die Industrie angeboten werden.

  • Kartenterminal beschaffen

    Anschließend geht es darum, ein stationäres Kartenterminal zu beschaffen. Hierfür gibt es zwei durch die gematik zugelassene Hersteller: Cherry Digital Health GmbH und Worldline Healthcare GmbH. Das Kartenterminal kann entweder direkt beim Hersteller oder über den Einzelhandel gekauft werden.

  • VPN-Zugangsdienst einrichten

    Zudem wird ein Zugangsdienst zum virtuellen privaten Netzwerk (VPN) benötigt. Der VPN-Zugangsdienst kann bei einem der drei durch die gematik zugelassenen VPN-Anbieter beschafft werden: Avarto Systems Digital GmbH, CompuGroup Medical Deutschland GmbH und T-Systems International GmbH. Der VPN-Zugangsdienst kann ebenfalls entweder direkt beim Hersteller, über den Einzelhandel und Reseller bezogen werden.

  • KIM-E-Mailadresse beantragen

    Im nächsten Schritt geht es um die Beschaffung der KIM-E-Mail-Adresse. Derzeit können Sie zwischen sechs Anbietern für den KIM-Fachdienst auswählen: IBM Deutschland GmbH, CompuGroup Medical Deutschland GmbH, RISE GmbH, Avarto Systems Digital GmbH, akquinet Health Service GmbH, T-Systems International GmbH. Die KIM-E-Mailadresse kann direkt beim Hersteller oder einem Reseller bezogen werden.

  • TI-Module im Fachverfahren nutzen

    Update Ihres Fachverfahrens um entsprechende Module. Treten Sie hierzu mit Ihrem Fachverfahrenshersteller in Kontakt, um zu besprechen welche Module für die TI-Anwendungen bereits verfügbar sind und ab wann sie genutzt werden können.

    Um die Dienste der Telematikinfrastruktur (TI) bei Ihnen in der Einrichtung erfolgreich zu installieren, können Sie entweder (soweit vorhanden) auf eigenes IT-Personal zurückgreifen oder die Installation durch Spezialisten durchführen lassen.

    Die Dauer der Inbetriebnahme Ihrer Einrichtung an die TI hängt an der Verfügbarkeit und Lieferzeit der zuvor genannten Hard- und Softwarekomponenten. Sind alle Komponenten vorhanden, können Sie sofort mit der Einrichtung beginnen. Nach Abschluss ist die direkte Nutzung der von Ihnen adressierten TI-Anwendungen möglich.

Finanzierung

Im Rahmen der TI-Anbindung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes entstehen für die teilnehmenden Einrichtungen sowohl Ausstattungs- als auch Betriebskosten. Durch eine bundesweit geltende Finanzierungsvereinbarung zwischen den Ländern und dem GKV-Spitzenverband, werden die anfallenden Kosten teilweise refinanziert. Die den Einrichtungen anfallenden Kosten können rückwirkend bis zum 01.01.2022 über ein Abrechnungsportal des GKV-Spitzenverbandes eingereicht und erstattet werden. Hierzu muss eine Telematik-ID vorliegen, die mit Ausgabe der SMC-B vergeben wird.

Wichtig ist dabei jedoch, dass eine Refinanzierung anfallender Kosten für den Anschluss an die TI nicht über den Pakt ÖGD möglich ist. Die nicht durch die Finanzierungsvereinbarung erstattungsfähigen Kosten sind durch die Einrichtungen selbst zu tragen. Welche Kosten und in welcher Höhe übernommen werden, können der Finanzierungsvereinbarung und dazugehörigen Anlage 32 BMV-Ä entnommen werden, die Sie weiter unten im Bereich Downloads finden.

Fragen und Antworten

Ab wann können auch Einrichtungen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes Nutzer der Telematikinfrastruktur (TI) werden und die TI-Anwendungen nutzen?

Ab sofort können Einrichtungen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes an die TI anschließen insofern Ihr Fachverfahren dies bereits heute unterstützt.

Ist es für Einrichtungen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes verpflichtend, sich an die TI anzubinden?

Nein, die Nutzung der TI-Anwendungen ist freiwillig, bringt jedoch viele Vorteile mit sich, die hier eingesehen werden können. 

Kann eine Institutionskarte (SMC-B) für die Nutzung der TI-Anwendungen auch ohne einen Heilberufsausweis beantragt werden?

Nein, es muss mindestes ein Heilberufsausweis (eHBA) im jeweiligen Gesundheitsamt vorliegen, damit die Institutionskarte beantragt werden kann.

Entstehen Kosten für die Anbindung an die Telematikinfrastruktur?

Ja, für die Einrichtung der Telematikinfrastruktur sowie die Soft- und Hardware entstehen Kosten. Durch eine bundesweite Finanzierungsvereinbarung zwischen den Ländern und dem GKV-Spitzenverband können diese jedoch partiell refinanziert werden.

Kann die Anbindung an die Telematikinfrastruktur direkt erfolgen?

Nein, um die Anwendungen der TI im Arbeitsalltag nutzen zu können, brauchen sie ein Update Ihres Fachverfahrens um entsprechende Module. Wenden Sie sich hierfür an Ihren Fachverfahrenshersteller. Auch ist die Inbetriebnahme von der Verfügbarkeit der Hard- sowie Software abhängig. Sind alle Komponenten verfügbar, können Sie direkt mit der Einrichtung beginnen und TI-Anwendungen nach erfolgreichem Abschluss nutzen.

Von wem wird die TI in meiner Einrichtung installiert?

Sie können die Einrichtung durch einen Spezialisten oder ihr eigenes IT-Personal durchführen lassen.

Downloads

Praxisbeispiel: Das bringt die Digitalisierung dem Öffentlichen Gesundheitsdienst
PDF | 616 KB | 29.11.2022
TI-Finanzierungsvereinbarung ÖGD
PDF | 70 KB | 04.01.2023
TI-Finanzierungsvereinbarung (Anlage 32 BMV-Ä)
PDF | 308 KB | 04.01.2023
Ausgabe von Institutionskarten SMC-B an Einrichtungen des ÖGD
PDF | 982 KB | 04.01.2023

Kontakt