Informationen zur medikamentösen Behandlung können freiwillig als Elektronischer Medikationsplan – kurz: E-Medikationsplan – auf der Gesundheitskarte gespeichert werden. Damit sind Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten und Apotheker stets umfassend über die medikamentöse Behandlung informiert. Mögliche Wechselwirkungen der Arzneimittel können berücksichtigt werden.
Bei der Verordnung und Abgabe von Arzneimitteln findet ein Arzt, Zahnarzt, Psychotherapeut und Apotheker über den E-Medikationsplan alle notwendigen Angaben zu den Medikamenten, die ein Patient einnimmt. Darüber hinaus enthält der E-Medikationsplan medikationsrelevante Informationen, die wichtig sind, um unerwünschte Wechselwirkungen zu vermeiden, z.B. über Allergien.
Nur Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Apotheker und deren Mitarbeiter dürfen den E-Medikationsplan lesen. Sie benötigen hierfür das Einverständnis des Patienten.
Der E-Medikationsplan ist nützlich, wenn
Ärzte, Zahnärzte und Apotheker können den E-Medikationsplan direkt auf der Gesundheitskarte speichern - sofern der Patient dies ausdrücklich wünscht und in die Speicherung einwilligt.
Zu den Daten des E-Medikationsplans gehören:
Weitere Informationen zum elektronischen Medikationsplan erhalten Sie hier:
Leitfaden für die ambulante Versorgung
Leitfaden für Apotheker und pharmazeutisches Personal
Leitfaden für die Versorgung im Krankenhaus
Leitfaden für Psychotherapeuten
Checkliste: eMP anlegen
Checkliste: eMP auslesen
Die Informationen des bundeseinheitlichen Medikationsplans (BMP), der in Papierform ausgegeben wird, sind ebenfalls im E-Medikationsplan enthalten.
Auch hilft der E-Medikationsplan weiter, wenn im Gespräch zwischen Patient und Arzt, Zahnarzt, Psychotherapeut oder Apotheker Angaben zur Medikation gemacht werden müssen.