
E-Rezept
für Pflegeeinrichtungen
Stationäre und ambulante Pflegeeinrichtungen profitieren vom E-Rezept durch schnellere, papierlose Abläufe bei der Rezeptübermittlung und eine klarere Dokumentation der Medikation. Das reduziert Verwaltungsaufwand, minimiert Fehlerquellen und erleichtert die Zusammenarbeit mit Arztpraxen und Apotheken.
Funktionsweise E-Rezept und Heimversorgung: Video
Vorteile für Ihre Pflegeeinrichtung
Durch klar abgestimmte Prozesse – etwa über Apothekenkooperationen oder Sammelverordnungen – wird die Medikamentenversorgung planbarer und schneller.
Mit schriftlicher Bevollmächtigung oder gesetzlicher Vertretung können Pflegekräfte Rezepte im Namen der Bewohner:innen einlösen – Apotheken unterstützen hier mit passenden Abläufen.
Digitale Rezepte ermöglichen eine klar strukturierte Übergabe und Dokumentation: Wer hat wann welches Rezept erhalten und eingelöst? Das verbessert die interne Organisation und Patientensicherheit.
Pflegeeinrichtungen müssen zunächst nicht selbst an die Telematikinfrastruktur angeschlossen sein – die Zusammenarbeit mit bereits angebundenen Ärzt:innen und Apotheken reicht aus, um E-Rezepte in den Versorgungsalltag zu integrieren.
Klickdummy: Digitalisierung in der Pflege

In unserer Klickstrecke sehen Sie, wie die ambulante Pflege die verschiedenen Anwendungen der Telematikinfrastruktur (TI) nutzen kann:
- Nutzung des TI-Messengers für interne Abstimmungen
- Abruf der aktuellen Medikation aus der ePA auf mobilem Endgerät
- Versenden von Rezeptanforderungen für Folgerezepte mittels KIM
- Einlösen von E-Rezepten mittels KIM durch die Pflegedienstleitung
Zum Klickdummy
Stimmen aus der Praxis
„Ich habe Patienten, die in Heimen oder in Seniorenwohnungen leben und die ich besuche. Es ist natürlich sinnvoll, dass auch bei einem Heim-Patienten E-Rezepte genutzt werden, wenn dieser Medikamente braucht. Dass man das direkt und schnell erledigten kann, ohne dorthin fahren zu müssen und ohne, dass es zu lange dauert. Wenn das digitale am selben Tag von mir abgearbeitet wird, an dem es bestellt wird, dann ist das für Heime auch vorteilhaft.“
Dr. Sodabe Nawroozi, Fachärztin für Allgemeinmedizin
„Speziell in der Heimversorgung hat das E-Rezept den Vorteil, dass die Distributionswege des Rezeptes an sich, des Papierstückes, wegfallen. Das hat den Vorteil, dass wir schneller versorgen können, dass wir unkomplizierter versorgen können und dass wir dort auch im Grunde genommen einen günstigeren Prozess der Versorgung haben. Die Prozesse werden digital abgebildet, das ist eine klare Vereinfachung.“
Jan Harbecke, Apotheker
FAQ
Nein. Direktzuweisungen sind generell verboten, bis auf wenige in ApoG §11 genannte Ausnahmen.
Als Ersatzverfahren für apothekenpflichtige Arzneimittel und für sonstige Verordnungszwecke wird das Muster 16 weiterhin verwendet.
Mehrfachverordnungen sollen die Versorgung mit Arzneimittel für chronisch Kranke erleichtern. Hierfür wurde in § 31 Absatz 1b SGB V die Grundlage geschaffen: „Für Versicherte, die eine kontinuierliche Versorgung mit einem bestimmten Arzneimittel benötigen, können Vertragsärzte Verordnungen ausstellen, nach denen eine nach der Erstabgabe bis zu dreimal sich wiederholende Abgabe erlaubt ist. Die Verordnungen sind besonders zu kennzeichnen. Sie dürfen bis zu einem Jahr nach Ausstellungsdatum zu Lasten der gesetzlichen Krankenkasse durch Apotheken beliefert werden.“ Aus der Mehrfachverordnung ergeben sich Vorteile für Patienten und die Abläufe in Arztpraxen, da die Rezepte für Dauermedikationen im Voraus ausgestellt werden können und somit Wege zur Arztpraxis zum Rezepte abholen entfallen.