Ärztin mit Tablet und Laptop

E-Rezept

für Krankenhäuser

Krankenhäuser profitieren vom E-Rezept durch einen sicheren und medienbruchfreien Übergang in die ambulante Versorgung – insbesondere bei Entlassverordnungen. Das reduziert Aufwand bei der Rezeptausstellung, verbessert die Arzneimitteltherapiesicherheit und erleichtert die Zusammenarbeit mit Apotheken.

So funktioniert das E-Rezept

  • Verordnung im KIS erstellen

    E-Rezepte werden im Rahmen des Entlassmanagements oder bei ambulanter Versorgung direkt im Krankenhausinformationssystem (KIS) erstellt. Die Erstellung erfolgt gemäß den Vorgaben des § 129a SGB V und umfasst ausschließlich verordnungsfähige Arzneimittel ohne Fremdzuweisungsverbot.

  • Elektronische Signatur mit dem E-HBA

    Die Verordnung wird pro Verordnungszeile digital mit dem elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) signiert. Die Signatur bestätigt medizinische Plausibilität und Vollständigkeit und ist Voraussetzung für die TI-konforme Verarbeitung. Nach Signatur wird das E-Rezept automatisch im E-Rezept-Fachdienst gespeichert und für Apotheken abrufbar gemacht.

  • E-Rezept einlösen

    Nach der Signatur kann das Rezept mit der Gesundheitskarte in der Wunschapotheke durch den Versicherten eingelöst werden. Alternativ kann die E-Rezept App der gematik bzw. der eigenen Krankenversicherung oder ein Ausdruck zur Einlösung genutzt werden. Digitale Zytostatika-Rezepte, bei denen eine gesetzliche Ausnahme des Zuweisungsverbots definiert ist, können per KIM an die Krankenhausapotheke gesendet werden. 

Vorteile für Krankenhäuser

Pflegekräfte können Verordnungen vorbereiten, Ärztinnen und Ärzte signieren sie digital – auch gebündelt. Das reduziert händische Prozesse, spart Wegezeiten und beschleunigt die Rezeptausstellung, besonders bei Entlassungen.

Das E-Rezept ersetzt das Muster 16 in vielen Krankenhauskontexten – z. B. auf Station im Entlassmanagement, in Ambulanzen oder bei der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV). Die Einführung erfolgt systemseitig direkt im KIS.

Dank digitaler und strukturierter Erfassung werden Verordnungen automatisch auf formale Vollständigkeit geprüft. Das minimiert Rückfragen, senkt den Dokumentationsaufwand und erhöht die Verordnungssicherheit.

Die E-Rezept-Daten fließen in strukturierter Form in die elektronische Patientenakte (ePA). So ist die aktuelle Medikation jederzeit digital verfügbar – für alle an der Behandlung Beteiligten, auch sektorenübergreifend.

Bei patientenindividuellen Zytostatikazubereitungen können Apotheken das E-Rezept digital anfordern. Nach ärztlicher Prüfung und Signatur erfolgt die Direktzuweisung elektronisch – ohne Medienbruch.

Das E-Rezept für Privatversicherte

Das E-Rezept kann auch für viele Privatpatient:innen digital ausgestellt werden. Die Einlösung erfolgt über die App „Das E-Rezept“ per Smartphone. Mit dem Online Check-in übermittelt die PKV die Versichertendaten elektronisch an Ihre Praxis – inklusive Identitätsbestätigung. Folgerezepte lassen sich damit bequem ausstellen, ohne dass Patient:innen persönlich erscheinen müssen, die Einlösung erfolgt digital in der Apotheke oder per Botenzustellung. 

Weitere Infos erhalten Sie beim Verband der Privaten Krankenversicherung.

  • Das Krankenhausinformationssystem (KIS) muss das E-Rezept für Privatversicherte unterstützen.
    → Bei Bedarf Update beim KIS-Hersteller anfragen.
  • Die Krankenversicherungsnummer (KVNR) muss einmalig per Online Check-in vom Patienten an die Klinik übermittelt werden.
  • Die Verordnung erfolgt im Patientengespräch – z. B. bei Entlassung – als E-Rezept für ein apothekenpflichtiges Arzneimittel.
  • Das E-Rezept wird im KIS gespeichert und mit dem Heilberufsausweis (HBA) digital signiert – analog zum GKV-E-Rezept.
  • Patient:innen rufen das E-Rezept über die App „Das E-Rezept“ ab und lösen es in der Apotheke digital oder mit Ausdruck ein.
  • Falls technisch nicht umsetzbar ist weiterhin ein klassisches Privatrezept oder ein E-Rezept-Ausdruck möglich.

Stimmen aus der Praxis

FAQ

Mit dem Entlassrezept können Krankenhäuser bereits starten, wenn ihr Systemanbieter dies unterstützt (https://www.ti-score.de/e-rezept/krankenhaeuser). Rezepturen und Zytostatika dürfen bereits per E-Rezept verordnet werden, wenn die Systeme diese Funktion anbieten. Eine Pilotierung ist für 2024 geplant.

Aktuell können wir zwei Varianten für die qualifizierte elektronische Signatur anbieten:

  1. Komfortsignatur mit Heilberufsausweis, der für den Arbeitstag sicher gesteckt ist. Dafür sind auch dezentrale Lösungen möglich, so kann der Heilberufsausweis zum Beispiel im Arztzimmer in ein Kartenlesegerät gesteckt werden. Mit der Komfortsignatur können dann Signaturen an allen Arbeitsplätzen erstellt werden. Die Arbeitsplätze brauchen kein E-Health-Kartenterminal.
     
  2. Standardsignatur mit Heilberufsausweis mit PIN-Eingabe für jeden Signaturauftrag (Einzel- oder Stapelsignatur).

Das E-Rezept im Krankenhaus deckt zunächst das Entlassrezept sowie Rezepte der Ermächtigungsambulanzen ab. Für Stationsbedarf wird das E-Rezept nicht verwendet. Rezepte, die aufgrund gesetzlicher Rahmenbedingungen oder der Einwilligung der Versicherten direkt an die Krankenhausapotheke gesendet werden, werden noch nicht berücksichtigt. 

Der E-Medikationsplan wird von der Ärztin/vom Arzt im Praxisverwaltungssystem oder von der Apotheke im Warenwirtschaftssystem bearbeitet und derzeit auf der Gesundheitskarte der Versicherten gespeichert.  Die erste Anwendung in der "ePA für alle", der elektronischen Patientenakte ab 15.01.2025, wird die Medikationsliste sein. Unser Video veranschaulicht, wie Informationen von E-Rezept und elektronischer Patientenakte dabei ineinandergreifen.

Nein. Direktzuweisungen sind generell verboten, bis auf wenige in ApoG §11 genannte Ausnahmen.

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Downloads

Das E-Rezept: Schnell zum richtigen Medikament

Plakat zum Download
PDF | 614 KB | 17.05.2024

Patienteninformation zum E-Rezept

E-Rezept in Praxis und Krankenhaus
PDF | 699 KB | 17.05.2024