
E-Rezept
für Krankenhäuser
Krankenhäuser profitieren vom E-Rezept durch einen sicheren und medienbruchfreien Übergang in die ambulante Versorgung – insbesondere bei Entlassverordnungen. Das reduziert Aufwand bei der Rezeptausstellung, verbessert die Arzneimitteltherapiesicherheit und erleichtert die Zusammenarbeit mit Apotheken.
So funktioniert das E-Rezept
Vorteile für Krankenhäuser
Pflegekräfte können Verordnungen vorbereiten, Ärztinnen und Ärzte signieren sie digital – auch gebündelt. Das reduziert händische Prozesse, spart Wegezeiten und beschleunigt die Rezeptausstellung, besonders bei Entlassungen.
Das E-Rezept ersetzt das Muster 16 in vielen Krankenhauskontexten – z. B. auf Station im Entlassmanagement, in Ambulanzen oder bei der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV). Die Einführung erfolgt systemseitig direkt im KIS.
Dank digitaler und strukturierter Erfassung werden Verordnungen automatisch auf formale Vollständigkeit geprüft. Das minimiert Rückfragen, senkt den Dokumentationsaufwand und erhöht die Verordnungssicherheit.
Die E-Rezept-Daten fließen in strukturierter Form in die elektronische Patientenakte (ePA). So ist die aktuelle Medikation jederzeit digital verfügbar – für alle an der Behandlung Beteiligten, auch sektorenübergreifend.
Bei patientenindividuellen Zytostatikazubereitungen können Apotheken das E-Rezept digital anfordern. Nach ärztlicher Prüfung und Signatur erfolgt die Direktzuweisung elektronisch – ohne Medienbruch.
Das E-Rezept für Privatversicherte
Das E-Rezept kann auch für viele Privatpatient:innen digital ausgestellt werden. Die Einlösung erfolgt über die App „Das E-Rezept“ per Smartphone. Mit dem Online Check-in übermittelt die PKV die Versichertendaten elektronisch an Ihre Praxis – inklusive Identitätsbestätigung. Folgerezepte lassen sich damit bequem ausstellen, ohne dass Patient:innen persönlich erscheinen müssen, die Einlösung erfolgt digital in der Apotheke oder per Botenzustellung.
Weitere Infos erhalten Sie beim Verband der Privaten Krankenversicherung.
- Das Krankenhausinformationssystem (KIS) muss das E-Rezept für Privatversicherte unterstützen.
→ Bei Bedarf Update beim KIS-Hersteller anfragen. - Die Krankenversicherungsnummer (KVNR) muss einmalig per Online Check-in vom Patienten an die Klinik übermittelt werden.
- Die Verordnung erfolgt im Patientengespräch – z. B. bei Entlassung – als E-Rezept für ein apothekenpflichtiges Arzneimittel.
- Das E-Rezept wird im KIS gespeichert und mit dem Heilberufsausweis (HBA) digital signiert – analog zum GKV-E-Rezept.
- Patient:innen rufen das E-Rezept über die App „Das E-Rezept“ ab und lösen es in der Apotheke digital oder mit Ausdruck ein.
- Falls technisch nicht umsetzbar ist weiterhin ein klassisches Privatrezept oder ein E-Rezept-Ausdruck möglich.
Stimmen aus der Praxis
FAQ
Mit dem Entlassrezept können Krankenhäuser bereits starten, wenn ihr Systemanbieter dies unterstützt (https://www.ti-score.de/e-rezept/krankenhaeuser). Rezepturen und Zytostatika dürfen bereits per E-Rezept verordnet werden, wenn die Systeme diese Funktion anbieten. Eine Pilotierung ist für 2024 geplant.
Aktuell können wir zwei Varianten für die qualifizierte elektronische Signatur anbieten:
- Komfortsignatur mit Heilberufsausweis, der für den Arbeitstag sicher gesteckt ist. Dafür sind auch dezentrale Lösungen möglich, so kann der Heilberufsausweis zum Beispiel im Arztzimmer in ein Kartenlesegerät gesteckt werden. Mit der Komfortsignatur können dann Signaturen an allen Arbeitsplätzen erstellt werden. Die Arbeitsplätze brauchen kein E-Health-Kartenterminal.
- Standardsignatur mit Heilberufsausweis mit PIN-Eingabe für jeden Signaturauftrag (Einzel- oder Stapelsignatur).
Das E-Rezept im Krankenhaus deckt zunächst das Entlassrezept sowie Rezepte der Ermächtigungsambulanzen ab. Für Stationsbedarf wird das E-Rezept nicht verwendet. Rezepte, die aufgrund gesetzlicher Rahmenbedingungen oder der Einwilligung der Versicherten direkt an die Krankenhausapotheke gesendet werden, werden noch nicht berücksichtigt.
Der E-Medikationsplan wird von der Ärztin/vom Arzt im Praxisverwaltungssystem oder von der Apotheke im Warenwirtschaftssystem bearbeitet und derzeit auf der Gesundheitskarte der Versicherten gespeichert. Die erste Anwendung in der "ePA für alle", der elektronischen Patientenakte ab 15.01.2025, wird die Medikationsliste sein. Unser Video veranschaulicht, wie Informationen von E-Rezept und elektronischer Patientenakte dabei ineinandergreifen.
Nein. Direktzuweisungen sind generell verboten, bis auf wenige in ApoG §11 genannte Ausnahmen.