
E-Rezept
Einfacher für alle
Das E-Rezept ist nicht nur für Patientinnen und Patienten eine deutliche Erleichterung. Auch Praxen profitieren vom E-Rezept. Es vereinfacht administrative Abläufe und gibt neue Möglichkeiten, um den Praxisalltag zu optimieren. Mit dem E-Rezept sparen sich Praxen wertvolle Zeit, die in die Versorgung der Patientinnen und Patienten fließen kann.
Welche Vorteile bietet das E-Rezept für Praxen?
Das E-Rezept macht Praxisabläufe effizienter
Mit wenigen Klicks wird das E-Rezept im Praxisverwaltungssystem erstellt und digital an die Patientinnen und Patienten übermittelt. Ärztinnen und Ärzte können viele Rezepte gleichzeitig signieren. Händische Unterschriften und unnötige Wege innerhalb der Praxis zur Unterzeichnung von Rezepten entfallen. Aber auch zeitaufwändige Prozesse, wie der Druck oder der Postversand von Rezepten, entfällt und entlastet das Praxispersonal.
Folgerezepte können digital übermittelt werden
Mit dem E-Rezept können Folgerezepte innerhalb eines Quartals elektronisch übermittelt und den Patientinnen und Patienten über die eGK oder die E-Rezept-App bereitgestellt werden, ohne dass ein Besuch in der Praxis erforderlich ist. Dadurch bleibt mehr Zeit für die Behandlung akut erkrankter Patientinnen und Patienten.
Bestmögliche Versorgung durch lückenlose Dokumentation
Mit dem E-Rezept und dem E-Medikationsplan sind wichtige Informationen zur Medikation der Patientinnen und Patienten direkt verfügbar. Diese Informationen können auch an die elektronischen Patientenakte übertragen werden – für eine bestmögliche integrative Versorgung.
Verbesserung der Arzneimittelsicherheit
Durch das E-Rezept werden die Informationen zur Medikation direkt bei der Verschreibung elektronisch erfasst. Da E-Rezepte bei Erstellung auf die formale Richtigkeit überprüft werden, entfallen zudem viele Rückfragen aus den Apotheken.
Fernbehandlungen funktionieren voll digital
Mit dem E-Rezept sind Praxen gerüstet für neue Versorgungsformen wie die Telemedizin. Im Anschluss an digitale Videosprechstunden kann das elektronische Rezept kontaktlos an die Patientinnen und Patienten übermittelt werden. So kann das E-Rezept auch neue Arbeitskonzepte ermöglichen, z.B. eine Rezeptsprechstunde aus dem Homeoffice. Zudem kann das die Versorgung von Patientinnen und Patienten verbessern, die weiter entfernt wohnen.
Erklärfilm - E-Rezept per eGK einlösen
So funktioniert das E-Rezept
Breakout-Sessions | gematik trifft: Kassenärztliche Vereinigungen zum E-Rezept vom 20.09.2023 | 17:30 - 19:30 Uhr
Hier finden Sie die Aufzeichnungen der Schulungsangebote von „gematik trifft: Kassenärztliche Vereinigungen zum E-Rezept“.
Am 20. September 2023 hat die gematik gemeinsam mit Kassenärztlichen Vereinigungen in einem live übertragenen Podiumsgespräch einen Blick auf die notwendigen Anpassungen, zu erwartenden Vorteile und aktuellen Herausforderungen, mit denen sich Praxen bei der Umstellung auf das E-Rezept schon jetzt auseinandersetzen sollten, geworfen.
Die insgesamt 11 virtuellen Schulungen wurden ebenfalls aufgezeichnet. Erfahren Sie hier, wie die verschiedenen Praxisverwaltungssysteme die E-Rezept-Prozesse umgesetzt haben:
E-Rezept für Privatversicherte
Erleichtert Ihren Praxisalltag, bietet noch mehr Service für Ihre Privatpatient:innen: das E-Rezept für Privatversicherte
Privatversicherte können zunehmend Rezepte für verschreibungspflichtige Arzneimittel auch via App „Das E-Rezept“ auf dem Smartphone einlösen. Dazu wird eine digitale Identität für die Nutzung der E-Rezept-App angeboten sowie eine App-Funktion für den Online Check-in. Der Online Check-in ermöglicht eine sichere Übermittlung der Krankenversichertennummer an Ihre Praxis, so bekommen Arztpraxen die Identitätsbestätigung der Privatpatient:innen und den Nachweis des Versichertenverhältnis nun elektronisch übermittelt. Wann es so weit ist, erfahren Privatversicherte von ihrer jeweiligen privaten Krankenversicherung.
Das Ausstellen eines E-Rezepts für Privatversicherte funktioniert in der Praxis ganz einfach und für Sie genau wie E-Rezepte für gesetzlich Versicherte. Auch Privatpatient:innen können Sie beispielsweise Folgerezepte ausstellen und mitteilen, dass sie per App auf das Rezept zugreifen können, ohne dass die Patient:innen dafür in die Praxis kommen müssen.
Wie Sie als Ärztin oder Arzt, Zahnärztin oder Zahnarzt ein E-Rezept für Privatversicherte ausstellen:
- Ihr Praxisverwaltungssystem (PVS) muss bereits das E-Rezept für Privatversicherte unterstützen. Sie benötigen ein Update Ihres Praxisverwaltungssystems mit der neuen Funktion. Fragen Sie ggf. bei Ihrem PVS-Hersteller nach, ob bzw. wann das Update verfügbar ist.
- Privatversicherte müssen einmalig ihre Krankenversicherungsnummer (KVNR) per Online Check-in an Ihre Praxis übermittelt haben.
- Sie verordnen im Patientengespräch (in der Praxis oder einer Videosprechstunde) ein apothekenpflichtiges Arzneimittel als E-Rezept.
- Die Verordnung für die Privatpatientin bzw. den Privatpatienten speichern Sie über Ihr PVS im Fachdienst fürs E-Rezept und signieren dieses mit Ihrem Heilberufsausweis (wie Sie es für gesetzlich Versicherte kennen).
- Ihre privatversicherten Patientinnen und Patienten können das E-Rezept über die App abrufen und einlösen.
Sollte das Ausstellen eines E-Rezeptes für eine Privatversicherte oder einen Privatversicherten einmal nicht möglich sein, dürfen Sie wie bisher ein klassisches Privatrezept ausstellen. Wer möchte, kann sich aus Ihrer Praxis einen Ausdruck des E-Rezepts mitgeben lassen und diesen in der Apotheke vorlegen.
Wie das Einlösen des Rezepts für Ihre Privatpatientin bzw. Ihren Privatpatienten im weiteren Prozess funktioniert:
Sie oder er übermittelt das E-Rezept an eine Apotheke der Wahl für eine spätere Abholung oder Zustellung per Lieferboten bzw. löst es unter Vorzeigen der App direkt in einer Apotheke ein. Die Apotheke ruft über ihr Apothekenverwaltungssystem (AVS) das E-Rezept aus dem Fachdienst auf und klärt mit der bzw. dem Versicherten die Bereitstellung des Kostenbelegs entweder via App oder Ausdruck.
Digitales Infopaket für Ihr Wartezimmer
E-Rezept: Digitales Infopaket für Ihr Wartezimmer
Das Paket enthält eine Checkliste, die E-Rezept-Patienteninformation, zwei Plakate und zwei Erklärfilme für das Wartezimmer.ZIP | 10 MB | 12.06.2023
Erklärfilm für das Wartezimmer: Sie brauchen ein neues Rezept? Sparen Sie Zeit!
MP4 | 4 MB | 08.06.2023Erklärfilm für das Wartezimmer: So nutzen Sie die Vorteile der E-Rezept-App
MP4 | 3 MB | 13.06.2023Erklärfilm für das Wartezimmer: Vorteile für Versicherte
Erklärfilm für das Wartezimmer: Vorteile der E-Rezept-App
Zusätzliche Informationen

Kurz erklärt: Wie funktioniert das E-Rezept? Informationen für (Zahn-)Arztpraxen
PDF | 916 KB | 27.06.2023
Auf einen Blick: Das E-Rezept - der schnelle Weg zum richtigen Medikament
PDF | 244 KB | 27.04.2023FAQ
Das E-Rezept löst das Muster-16-Rezept ab und gilt zunächst für alle apothekenpflichtigen Arzneimittel. Es ist geplant, auch weitere Verordnungen zu digitalisieren, etwa Betäubungsmittel, T-Rezepte, digitale Gesundheitsanwendungen sowie Hilfs- und Heilmittel oder die Beschaffung von Sprechstundenbedarf.
Nein. Der Ausdruck ist kein rechtsgültiges Dokument, auch nicht mit Unterschrift. Die Apotheke benötigt nur den aufgedruckten Rezeptcode, um auf das E-Rezept auf dem Fachdienst zugreifen zu können.
Wenn sich die Patientin/der Patient in der Videosprechstunde mit der Gesundheitskarte authentifiziert hat, kann die Ärztin/der Arzt im Praxisverwaltungssystem wie gewohnt ein E-Rezept erstellen und signieren. Beachten Sie hierzu die Regelungen im BMV-Ä (https://www.kbv.de/media/sp/Anlage_4b_Authentifizierung_Fernbehandlung.pdf). Nachdem die Ärztin/der Arzt das E-Rezept in der Telematikinfrastruktur gespeichert hat, kann sich die/der Versicherte das E-Rezept in der App anzeigen lassen. Wird die E-Rezept-App der gematik nicht verwendet, kann der Code auch als Ausdruck zugesendet werden oder künftig das E-Rezept mit der Gesundheitskarte in der Apotheke eingelöst werden.
Ja, jede Ärztin und jeder Arzt, die/der E-Rezepte ausstellen möchte, benötigt einen eigenen Heilberufsausweis. Wenn mehrere Ärztinnen und Ärzte zeitgleich die Komfortsignatur aktivieren möchten, um komfortabel Signaturen zu erstellen, werden ggf. mehrere Kartenterminals benötigt. In ein Kartenterminal können zwei Heilberufsausweise gesteckt werden. Der Heilberufsausweis muss dauerhaft gesteckt bleiben, solange die Komfortsignatur aktiv ist.
Ja. Die Freischaltung erfolgt je Heilberufsausweis. Die anschließende Signaturerstellung mit der Komfortsignatur ist vom Arbeitsplatz unabhängig. Sie ist also an allen Arbeitsplätzen in der Praxis möglich, für die der Zugriff auf das Kartenterminal mit dem Heilberufsausweis konfiguriert ist. Das Kartenterminal für den gesteckten Heilberufsausweis, der den ganzen Tag die Komfortsignatur ermöglicht, sollte an einem zugriffsgesicherten oder permanent beaufsichtigten Ort platziert werden. Das Kartenterminal am Empfangstresen ist dafür eher nicht geeignet. Versicherte könnten zu einfach den Heilberufsausweis an sich nehmen. Zur Finanzierung weiterer Kartenterminals siehe „Erstattung Technikkosten“ unter www.kbv.de/html/erezept.php
Das E-Rezept kann zum Beispiel über den Kommunikationsdienst KIM oder über ein anderes sicheres Übertragungsverfahren übermittelt werden.