E-Rezept

Einfacher für alle

Das E-Rezept ist nicht nur für Patientinnen und Patienten eine deutliche Erleichterung. Auch Praxen profitieren vom E-Rezept. Es vereinfacht administrative Abläufe und gibt neue Möglichkeiten, um den Praxisalltag zu optimieren. Mit dem E-Rezept sparen sich Praxen wertvolle Zeit, die in die Versorgung der Patientinnen und Patienten fließen kann.

Welche Vorteile bietet das E-Rezept für Praxen?

Das E-Rezept macht Praxisabläufe effizienter

Mit wenigen Klicks wird das E-Rezept im Praxisverwaltungssystem erstellt und digital an die Patientinnen und Patienten übermittelt. Ärztinnen und Ärzte können viele Rezepte gleichzeitig signieren. Händische Unterschriften und unnötige Wege innerhalb der Praxis zur Unterzeichnung von Rezepten entfallen. Aber auch zeitaufwändige Prozesse, wie der Druck oder der Postversand von Rezepten, entfällt und entlastet das Praxispersonal.

Folgerezepte können digital übermittelt werden

Mit dem E-Rezept können Folgerezepte innerhalb eines Quartals elektronisch übermittelt und den Patientinnen und Patienten über die eGK oder die E-Rezept-App bereitgestellt werden, ohne dass ein Besuch in der Praxis erforderlich ist. Dadurch bleibt mehr Zeit für die Behandlung akut erkrankter Patientinnen und Patienten.

Bestmögliche Versorgung durch lückenlose Dokumentation

Mit dem E-Rezept und dem E-Medikationsplan sind wichtige Informationen zur Medikation der Patientinnen und Patienten direkt verfügbar. Diese Informationen können auch an die elektronischen Patientenakte übertragen werden – für eine bestmögliche integrative Versorgung.

Verbesserung der Arzneimittelsicherheit

Durch das E-Rezept werden die Informationen zur Medikation direkt bei der Verschreibung elektronisch erfasst. Da E-Rezepte bei Erstellung auf die formale Richtigkeit überprüft werden, entfallen zudem viele Rückfragen aus den Apotheken.

Fernbehandlungen funktionieren voll digital

Mit dem E-Rezept sind Praxen gerüstet für neue Versorgungsformen wie die Telemedizin. Im Anschluss an digitale Videosprechstunden kann das elektronische Rezept kontaktlos an die Patientinnen und Patienten übermittelt werden. So kann das E-Rezept auch neue Arbeitskonzepte ermöglichen, z.B. eine Rezeptsprechstunde aus dem Homeoffice. Zudem kann das die Versorgung von Patientinnen und Patienten verbessern, die weiter entfernt wohnen.

Erklärfilm - E-Rezept per eGK einlösen

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So funktioniert das E-Rezept

  • Verordnung über das Praxisverwaltungssystem

    Im Rahmen der Sprechstunde erstellen Sie wie gewohnt Rezepte in Ihrem Praxisverwaltungssystem. Dabei wird das E-Rezept bereits automatisch auf Vollständigkeit geprüft, so dass Formfehler vermieden werden.

  • Elektronische Signatur mit dem Heilberufsausweis

    Sie unterschreiben das Rezept am Computer sicher und digital mit Ihrem Heilberufsausweis. Mit der Unterschrift werden die Informationen aus der Verordnung direkt in der Telematikinfrastruktur (TI) gespeichert und dabei sicher verschlüsselt. So können die Rezeptdaten später direkt in der Apotheke abgerufen werden.

  • Rezept zur Einlösung verfügbar machen

    Die Informationen des signierten E-Rezepts können von Ihrer Patientin oder Ihrem Patienten mittels eines Rezeptcodes abgerufen oder zur Einlösung mit der eGK in der TI hinterlegt werden. Den Code können Patientinnen und Patienten über ihre E-Rezept-App abrufen oder alternativ als Papierausdruck erhalten. Alle in der TI gespeicherten, offenen Rezepte können sie sicher und einfach mit ihrer elektronischen Gesundheitskarte in der Apotheke einlösen.

E-Rezept für Privatversicherte

Erleichtert Ihren Praxisalltag, bietet noch mehr Service für Ihre Privatpatient:innen: das E-Rezept für Privatversicherte

Privatversicherte können zunehmend Rezepte für verschreibungspflichtige Arzneimittel auch via App „Das E-Rezept“ auf dem Smartphone einlösen. Dazu wird eine digitale Identität für die Nutzung der E-Rezept-App angeboten sowie eine App-Funktion für den Online Check-in. Der Online Check-in ermöglicht eine sichere Übermittlung der Krankenversichertennummer an Ihre Praxis, so bekommen Arztpraxen die Identitätsbestätigung der Privatpatient:innen und den Nachweis des Versichertenverhältnis nun elektronisch übermittelt. Wann es so weit ist, erfahren Privatversicherte von ihrer jeweiligen privaten Krankenversicherung.

 

Das Ausstellen eines E-Rezepts für Privatversicherte funktioniert in der Praxis ganz einfach und für Sie genau wie E-Rezepte für gesetzlich Versicherte. Auch Privatpatient:innen können Sie beispielsweise Folgerezepte ausstellen und mitteilen, dass sie per App auf das Rezept zugreifen können, ohne dass die Patient:innen dafür in die Praxis kommen müssen.

 

Wie Sie als Ärztin oder Arzt, Zahnärztin oder Zahnarzt ein E-Rezept für Privatversicherte ausstellen:

  • Ihr Praxisverwaltungssystem (PVS) muss bereits das E-Rezept für Privatversicherte unterstützen. Sie benötigen ein Update Ihres Praxisverwaltungssystems mit der neuen Funktion. Fragen Sie ggf. bei Ihrem PVS-Hersteller nach, ob bzw. wann das Update verfügbar ist.
  • Privatversicherte müssen einmalig ihre Krankenversicherungsnummer (KVNR) per Online Check-in an Ihre Praxis übermittelt haben.
  • Sie verordnen im Patientengespräch (in der Praxis oder einer Videosprechstunde) ein apothekenpflichtiges Arzneimittel als E-Rezept.
  • Die Verordnung für die Privatpatientin bzw. den Privatpatienten speichern Sie über Ihr PVS im Fachdienst fürs E-Rezept und signieren dieses mit Ihrem Heilberufsausweis (wie Sie es für gesetzlich Versicherte kennen).
  • Ihre privatversicherten Patientinnen und Patienten können das E-Rezept über die App abrufen und einlösen.

 

Sollte das Ausstellen eines E-Rezeptes für eine Privatversicherte oder einen Privatversicherten einmal nicht möglich sein, dürfen Sie wie bisher ein klassisches Privatrezept ausstellen. Wer möchte, kann sich aus Ihrer Praxis einen Ausdruck des E-Rezepts mitgeben lassen und diesen in der Apotheke vorlegen.

 

Wie das Einlösen des Rezepts für Ihre Privatpatientin bzw. Ihren Privatpatienten im weiteren Prozess funktioniert:

Sie oder er übermittelt das E-Rezept an eine Apotheke der Wahl für eine spätere Abholung oder Zustellung per Lieferboten bzw. löst es unter Vorzeigen der App direkt in einer Apotheke ein. Die Apotheke ruft über ihr Apothekenverwaltungssystem (AVS) das E-Rezept aus dem Fachdienst auf und klärt mit der bzw. dem Versicherten die Bereitstellung des Kostenbelegs entweder via App oder Ausdruck.

Erklärfilm für das Wartezimmer: Vorteile für Versicherte

Zusätzliche Informationen

Folgerezepte mit dem E-Rezept - Tipps für die Praxis-Organisation
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FAQ

Welche Art von Medikamenten kann ich mit dem E-Rezept verschreiben?

Das E-Rezept löst das Muster-16-Rezept ab und gilt zunächst für alle apothekenpflichtigen Arzneimittel. Es ist geplant, auch weitere Verordnungen zu digitalisieren, etwa Betäubungsmittel, T-Rezepte, digitale Gesundheitsanwendungen sowie Hilfs- und Heilmittel oder die Beschaffung von Sprechstundenbedarf. In welchen Fällen das E-Rezept genutzt werden kann, wird hier erläutert: https://www.gematik.de/media/gematik/Medien/E-Rezept/Infomaterial/gematik_eRezept_Medikamente_Praxen_RGB-1.pdf.

Muss ich als Ärztin/Arzt den Ausdruck unterschreiben?

Nein. Der Ausdruck ist kein rechtsgültiges Dokument, auch nicht mit Unterschrift. Die Apotheke benötigt nur den aufgedruckten Rezeptcode, um auf das E-Rezept auf dem Fachdienst zugreifen zu können. 

Wie funktioniert der Versand eines E-Rezepts bei Folgeverschreibungen oder einer Videosprechstunde?

Wie funktioniert der Versand eines E-Rezepts bei Folgeverschreibungen oder einer Videosprechstunde? Wenn sich die Patientin/der Patient die Gesundheitskarte im laufenden Quartal bereits einmal in der Praxis gesteckt hat, oder sich in der Videosprechstunde mit der Gesundheitskarte authentifiziert hat, kann die Ärztin/der Arzt im Praxisverwaltungssystem wie gewohnt ein E-Rezept erstellen und signieren. Nachdem die Ärztin/der Arzt das E-Rezept in der Telematikinfrastruktur gespeichert hat, kann sich die/der Versicherte das E-Rezept per Gesundheitskarte oder E-Rezept-App eingelöst werden. Bitte informieren Sie den Patienten/die Patientin bei z.B. telefonisch angeforderten Folgerezepten, wann Sie das E-Rezept signieren werden. Erst nach der Signatur kann das Rezept eingelöst werden.

Kann die Komfortsignatur am Empfangstresen morgens für alle Arbeitsplätze in der Praxis aktiviert werden?

Ja. Die Freischaltung erfolgt je Heilberufsausweis. Die anschließende Signaturerstellung mit der Komfortsignatur ist vom Arbeitsplatz unabhängig. Sie ist also an allen Arbeitsplätzen in der Praxis möglich, für die der Zugriff auf das Kartenterminal mit dem Heilberufsausweis konfiguriert ist. Das Kartenterminal für den gesteckten Heilberufsausweis, der den ganzen Tag die Komfortsignatur ermöglicht, sollte an einem zugriffsgesicherten oder permanent beaufsichtigten Ort platziert werden. Das Kartenterminal am Empfangstresen ist dafür eher nicht geeignet. Versicherte könnten zu einfach den Heilberufsausweis an sich nehmen. Zur Finanzierung weiterer Kartenterminals siehe „Erstattung Technikkosten“ unter www.kbv.de/html/erezept.php 

Wie kann eine Arztpraxis ein E-Rezept direkt an die Apotheke übermitteln? Zum Beispiel bei einer Änderung oder Neuausstellung?

Das E-Rezept kann in rechtlich zulässigen Situationen zum Beispiel über den Kommunikationsdienst KIM oder über ein anderes sicheres Übertragungsverfahren übermittelt werden. Die freie Apothekenwahl des Patienten darf dabei nicht eingeschränkt werden.

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