E-Rezept
Mehr Zeit für pharmazeutische Beratung
Das E-Rezept erleichtert den Versicherten viele Arzt- und Apothekengänge. Aber auch für Apotheken bringt es Vorteile: Denn Verschreibungen sind künftig vor den Patientinnen und Patienten in der Apotheke – und das weder unleserlich noch fehlerhaft. Es bleibt mehr Zeit für das Wesentliche: die Beratung der Kundinnen und Kunden.
Welche Vorteile bietet das E-Rezept für Apotheken?
Das E-Rezept vereinfacht Abläufe
Das E-Rezept beschleunigt und automatisiert administrative Vorgänge. Durch den Zugang zu den Rezeptinformationen in der Telematikinfrastruktur (TI) ist eine händische Eingabe der Rezepte und die Prüfung der ärztlichen Angaben nicht mehr nötig. Und Versicherte müssen keine Angst davor haben, ihr Rezept zu verlieren – es bleibt sicher in der TI gespeichert.
Weniger Fehler und Retaxationen
Fehlerhafte oder schwer lesbare Papierrezepte gehören ab sofort der Vergangenheit an. Das fehleranfällige Scannen samt OCR-Erkennung und Nachbearbeitung entfällt. Über die eGK oder den Rezeptcode erhalten Apotheken den direkten Zugriff auf die elektronisch signierte Verordnung des Arztes. Weniger Fehler bei der Abgabe bedeuten weniger Retaxationen und damit auch weniger finanzielle Verluste.
Mehr Zeit für die pharmazeutische Beratung
Administrative Vorgänge und Nachfragen in Arztpraxen kosten Zeit. Weil E-Rezepte schon in der Arztpraxis automatisch auf Formfehler geprüft werden, entfallen Arbeitsschritte. Und die Bestellung selbst kommt direkt im Warenwirtschaftssystem an. Das spart wertvolle Zeit für die Beratung der Kundinnen und Kunden.
Dank E-Rezept näher an den Patientinnen und Patienten
Um ein Rezept einzulösen, können Patientinnen und Patienten über die E-Rezept-App in Kontakt mit der Apotheke treten. Bereits vor dem Besuch vor Ort können Apotheken darüber informieren, ob ein Medikament vorrätig ist und wann es abgeholt werden kann. Dieser Service stärkt die Beziehungen zu den Kundinnen und Kunden.
Erklärfilm - E-Rezept per eGK einlösen
So funktioniert das E-Rezept
E-Rezepte von Privatversicherten
Nach den gesetzlich Versicherten können künftig auch Privatversicherte E-Rezepte einlösen. Das funktioniert denkbar einfach per App oder Ausdruck. Ob bzw. wann sie das E-Rezept nutzen können, hängt von der jeweiligen Krankenversicherung ab.
Wie Sie als Apothekerin oder Apotheker ein E-Rezept von Privatversicherten einlösen:
- Sie benötigen ein Update Ihres Warenwirtschaftssystems mit der neuen Funktion: E-Rezept für Privatversicherte.
- Die Verordnung für die Privatpatientin bzw. den Privatpatienten speichern die verordnenden Ärzt:innen im Fachdienst fürs E-Rezept.
- Ihre privatversicherten Kund:innen können Ihnen das E-Rezept über die App „Das E-Rezept“ zuweisen oder vor Ort in der App vorzeigen. Auch per Ausdruck können Privatversicherte ihre E-Rezepte einlösen.
- Sie verarbeiten das E-Rezept wie gewohnt in Ihrer Warenwirtschaft und dokumentieren die abrechnungsrelevanten Informationen.
- Die Ausfertigung von Kopien der Verordnung, damit die Kund:innen diese bei verschiedenen Kostenträgern einreichen können, entfällt. Nutzt ein:e Privatversicherte:r die E-Rezept App, können Sie ihr bzw. ihm den Kostenbeleg digital darin bereitstellen, sofern die bzw. der Versicherte dazu in der App eingewilligt hat. Sonst drucken Sie den Beleg aus. Die bzw. der Privatversicherte kann den Kostenbeleg dann wie bisher an verschiedene Kostenträger weiterleiten.
Hinweis: Privatversicherte erhalten von ihrer Versicherung keine elektronische Gesundheitskarte. Sie können daher die E-Rezepte ausschließlich per App oder Ausdruck bei Ihnen einlösen.
Relevante Informationen für Apotheken zum Download:
Kurz erklärt: Wie funktioniert das E-Rezept? Informationen für Apotheken
PDF | 281 KB | 27.06.2023Auf einen Blick: Das E-Rezept - der schnelle Weg zum richtigen Medikament
PDF | 244 KB | 27.04.2023FAQ
Für Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen wird das E-Rezept direkt zwischen Apotheke und Abrechnungszentrum bzw. Krankenkasse abgerechnet. Wenn Sie das Arzneimittel an die Patientin/den Patienten übergeben haben, erhält Ihre Apotheke eine Bestätigung vom Fachdienst in der Telematikinfrastruktur. Mit dieser Bestätigung können Sie das E-Rezept gegenüber den Krankenkassen abrechnen.
Das E-Rezept ist (genau wie ein Muster 16) 28 Tage zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherungen einlösbar. Der Zeitpunkt der Einlösung des E-Rezepts ist hierfür entscheidend. Dauert die Belieferung durch den Großhandel länger, kann eine Überschreitung der 28 Tage in den Abgabedaten erfasst werden.
Das Warenwirtschaftssystem zeigt an, ob eine gültige Signatur auf dem E-Rezept angebracht wurde.
Sie benötigen den Heilberufsausweis und die Institutionskarte SMC-B. Die SMC-B braucht Ihre Apotheke zur Authentifizierung und um eine Verbindung zur Telematikinfrastruktur aufzubauen. Für das einfache Abzeichnen von E-Rezepten bei der Abgabe wird die SMC-B eingesetzt (gemäß ApBetrO §17 Abs. 6). Falls es Änderungen am E-Rezept gibt, benötigen Sie den Heilberufsausweis für die qualifizierte elektronische Signatur (QES). Dann gilt ApBetrO §17 Abs. 5 Satz 4: „Der Apotheker hat jede Änderung auf der Verschreibung zu vermerken und […] im Falle der elektronischen Verschreibung das Gesamtdokument mit einer QES zu versehen.“ Übernehmen angestellte Apothekerinnen und Apotheker diese Aufgabe, so ist es gegebenenfalls sinnvoll, mehrere Heilberufsausweise vorliegen zu haben.
Das E-Rezept enthält – auch wenn es als Papierausdruck in der Apotheke eingelöst wird – strukturierte Daten, die digital verarbeitet werden können. Für Apotheken entfällt dadurch das fehleranfällige Scannen samt OCR-Erkennung oder Abtippen und Nachbearbeitung: Über den Rezeptcode erhalten Apotheken den direkten Zugriff auf die elektronisch signierte Verordnung des Arztes. Dabei sind E-Rezepte immer vollständig ausgefüllt und lesbar – Apotheken können somit sicher sein, die E-Rezepte ohne Probleme abzurechnen. Missbrauchsmöglichkeiten wie Urkundenfälschungen beim Muster-16-Formular gehören durch die digitale Signatur der Vergangenheit an. Zugleich ist die Handhabung des Papierausdrucks im Arbeitsablauf der Apotheke schnell und einfach, der Umstellungsbedarf zudem sehr gering.
Jede Teilverordnung ist ein eigenständiges E-Rezept und kann separat beliefert und abgerechnet werden.