
E-Rezept
für Apotheken
Apotheken profitieren vom E-Rezept durch digitale, fehlerfrei übermittelte Verordnungen – ohne Kommunikationslücken oder schwer lesbare Handschriften. Das spart Zeit, reduziert Rückfragen und erleichtert die Bearbeitung, auch bei Botendiensten oder Vorbestellungen.
So funktioniert das E-Rezept
Vorteile für Ihre Apotheke
Das E-Rezept automatisiert und beschleunigt Ihre Abläufe: Dank direktem Zugriff auf die Rezeptdaten in der Telematikinfrastruktur (TI) entfällt die manuelle Erfassung und Prüfung der Verordnung. Zudem müssen Versicherte ihr Rezept nicht mehr mitbringen oder fürchten, es zu verlegen – alle Daten sind sicher digital gespeichert.
Schwer lesbare Papierrezepte und fehleranfälliges Scannen entfallen. Über die eGK oder den Rezeptcode greifen Apotheken direkt auf die elektronisch signierte Verordnung zu. Das reduziert Fehler bei der Abgabe und senkt so Retaxationen sowie finanzielle Verluste.
E-Rezepte werden bereits in der Arztpraxis auf Formfehler geprüft, wodurch Nachfragen entfallen. Die Bestellung gelangt direkt ins Warenwirtschaftssystem – so bleibt mehr Zeit für die persönliche Beratung Ihrer Kundinnen und Kunden.
Über die E-Rezept-App können Patientinnen und Patienten direkt mit der Apotheke kommunizieren. So lassen sich Verfügbarkeit und Abholzeit schon vor dem Besuch klären – ein Service, der das Vertrauen und die Kundenbindung stärkt.
Das E-Rezept für Privatversicherte
Das E-Rezept kann auch für viele Privatpatientinnen und -patienten digital ausgestellt werden. Da Privatversicherte keine elektronische Gesundheitskarte (eGK) haben, kann das E-Rezept nur per App „Das E-Rezept“ auf dem Smartphone oder Ausdruck eingelöst werden.
- Ihr Warenwirtschaftssystem (WWS) benötigt ein Update mit der neuen Funktion: E-Rezept für Privatversicherte.
- Ärztinnen und Ärzte speichern die Verordnung der Privatversicherten im E-Rezept-Fachdienst.
- Privatversicherte weisen Ihnen das E-Rezept per App „Das E-Rezept“ zu oder zeigen es vor Ort in der App vor. Alternativ kann das E-Rezept auch als Ausdruck eingelöst werden.
- Sie verarbeiten das E-Rezept wie gewohnt im WWS und dokumentieren die abrechnungsrelevanten Daten, Kopien der Verordnung für Kostenträger entfallen.
- Kostenbelege stellen Sie digital über die App bereit, wenn die Versicherten eingewilligt haben. Ansonsten drucken Sie diese aus.
FAQ
Für Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen wird das E-Rezept direkt zwischen Apotheke und Abrechnungszentrum bzw. Krankenkasse abgerechnet. Wenn Sie das Arzneimittel an die Patientin/den Patienten übergeben haben, erhält Ihre Apotheke eine Bestätigung vom Fachdienst in der Telematikinfrastruktur. Mit dieser Bestätigung können Sie das E-Rezept gegenüber den Krankenkassen abrechnen.
Das E-Rezept ist (genau wie ein Muster 16) 28 Tage zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherungen einlösbar. Der Zeitpunkt der Einlösung des E-Rezepts ist hierfür entscheidend. Dauert die Belieferung durch den Großhandel länger, kann eine Überschreitung der 28 Tage in den Abgabedaten erfasst werden.
Das Warenwirtschaftssystem zeigt an, ob eine gültige Signatur auf dem E-Rezept angebracht wurde.
Sie benötigen den Heilberufsausweis und die Institutionskarte SMC-B. Die SMC-B braucht Ihre Apotheke zur Authentifizierung und um eine Verbindung zur Telematikinfrastruktur aufzubauen. Für das einfache Abzeichnen von E-Rezepten bei der Abgabe wird die SMC-B eingesetzt (gemäß ApBetrO §17 Abs. 6). Falls es Änderungen am E-Rezept gibt, benötigen Sie den Heilberufsausweis für die qualifizierte elektronische Signatur (QES). Dann gilt ApBetrO §17 Abs. 5 Satz 4: „Der Apotheker hat jede Änderung auf der Verschreibung zu vermerken und […] im Falle der elektronischen Verschreibung das Gesamtdokument mit einer QES zu versehen.“ Übernehmen angestellte Apothekerinnen und Apotheker diese Aufgabe, so ist es gegebenenfalls sinnvoll, mehrere Heilberufsausweise vorliegen zu haben.
Nein, als PTA benötigen Sie keinen Heilberufsausweis.
Nein. Der Heilberufsausweis ist an die Person des Apothekers/der Apothekerin gebunden und nicht an die Institution Apotheke.
Dem E-Rezept liegt ein Statusmodell zugrunde. Demnach kann nur genau eine Apotheke das E-Rezept beliefern.
Der Prozess der Verordnungen von anwendungsfertigen Zytostatikazubereitungen, die direkt einer Apotheke zugewiesen werden dürfen, wird von der geplanten verpflichtenden Nutzung des E-Rezepts ausgenommen und in einem unabhängigen Verfahren getestet. Die Voraussetzungen am Fachdienst wurden bereits geschaffen. Anpassungen in den Softwaresystemen der Ärzte, Apotheken und insbesondere der Krankenhäuser werden derzeit vorgenommen und zunächst geprüft.