Häufig gestellte Fragen und Antworten

Was ist Einlösen mit CardLink?

Mit „eHealth-CardLink“ lässt sich ein E-Rezept in Apps von Apotheken bzw. Versandapotheken mit der Gesundheitskarte (eGK) ohne PIN einlösen. Dafür brauchen Versicherte nur ein Smartphone und eine kontaktlose eGK, die sie an der 6-stelligen Kartenzugangsnummer und dem Symbol für drahtlose Übertragung erkennen. Versicherte erhalten die Gesundheitskarte bei ihrer Krankenkasse.

eHealth-CardLink kommt bei der mobilen Nutzung des E-Rezepts als Übergangstechnologie befristet zum Einsatz. Für zukünftige Anwendungen soll vorrangig die GesundheitsID genutzt werden. Diese können Patientinnen und Patienten bereits heute in der E-Rezept-App der gematik nutzen, um das E-Rezept bei ihrer Wunschapotheke einzulösen. Die GesundheitsID ist auch der sichere Zugang zu weiteren Anwendungen wie der elektronischen Patientenakte. 

 

Wie viele Apotheken können bundesweit E-Rezepte entgegennehmen?

Seit dem 1. September 2022 sind alle Apotheken E-Rezept-ready und haben sowohl die technische Ausstattung wie auch geschultes Personal.  

Was ist eine Mehrfachverordnung?

Mehrfachverordnungen sollen die Versorgung mit Arzneimittel für chronisch Kranke erleichtern. Hierfür wurde in § 31 Absatz 1b SGB V die Grundlage geschaffen: „Für Versicherte, die eine kontinuierliche Versorgung mit einem bestimmten Arzneimittel benötigen, können Vertragsärzte Verordnungen ausstellen, nach denen eine nach der Erstabgabe bis zu dreimal sich wiederholende Abgabe erlaubt ist. Die Verordnungen sind besonders zu kennzeichnen. Sie dürfen bis zu einem Jahr nach Ausstellungsdatum zu Lasten der gesetzlichen Krankenkasse durch Apotheken beliefert werden.“ Aus der Mehrfachverordnung ergeben sich Vorteile für Patienten und die Abläufe in Arztpraxen, da die Rezepte für Dauermedikationen im Voraus ausgestellt werden können und somit Wege zur Arztpraxis zum Rezepte abholen entfallen. 

Wie kann ein Patient ein E-Rezept einlösen?

Mit dem E-Rezept können Ihre Ärzt*Innen apothekenpflichtige Medikamente digital verordnen und zentral in der Telematikinfrastruktur ablegen. Patienten können ihre E-Rezepte wie folgt einlösen:

  1. Mit Hilfe der E-Rezept-App der gematik können Patienten ihre E-Rezept einsehen und in einer Apotheker der Wahl bequem vom Sofa aus einlösen. Die ausgewählte Apotheke hinterlegt das gewünschte Medikament dann zur Abholung. Viele Apotheken bieten hierbei auch einen Botendienst.
  2. Ein E-Rezept lässt sich auch mittels der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) der jeweiligen Krankenversicherung in der Apotheke vor Ort einlösen. Nachdem Patient*Innen die Gesundheitskarte in der Apotheke in das Kartenterminal gesteckt haben, können Apotheker*Innen auf alle einlösbaren E-Rezept des Patienten zugreifen und das Medikament ausgeben.
  3. Alternativ zur Einlösung mittels App oder eGK kann der verordnende Arzt*Innen dem Patient*innen einen Papierausdruck mit QR-Code ausgeben. Vor Ort in der Apotheke wird der QR-Code gescannt und die Apotheker*Innen sind berechtigt, auf diese E-Rezepte zuzugreifen.
Gilt der rosa Zettel (Muster 16) weiter?

Als Ersatzverfahren für apothekenpflichtige Arzneimittel und für sonstige Verordnungszwecke wird das Muster 16 weiterhin verwendet. 

Sind (Zahn-)Ärzte verpflichtet, E-Rezepte auszustellen?

Ja, seit dem 1.Januar besteht für (Zahn-)Ärzte die Pflicht für gesetzlich Versicherte die verschreibungspflichtigen Arzneimittel, die zulasten der Kasse verordnet werden, als E-Rezept zu verordnen. (Ausnahmen siehe https://www.gematik.de/media/gematik/Medien/E-Rezept/Infomaterial/gematik_eRezept_Medikamente_Praxen_RGB-1.pdf)

Wie verhält es sich mit der Verschreibung von Zytostatika?

Der Prozess der Verordnungen von anwendungsfertigen Zytostatikazubereitungen, die direkt einer Apotheke zugewiesen werden dürfen, wird von der geplanten verpflichtenden Nutzung des E-Rezepts ausgenommen und in einem unabhängigen Verfahren getestet. Die Voraussetzungen am Fachdienst wurden bereits geschaffen. Anpassungen in den Softwaresystemen der Ärzte, Apotheken und insbesondere der Krankenhäuser werden derzeit vorgenommen und zunächst geprüft.

Können Krankenhäuser E-Rezepte nutzen?

Mit dem Entlassrezept können Krankenhäuser bereits starten, wenn ihr Systemanbieter dies unterstützt (https://www.ti-score.de/e-rezept/krankenhaeuser). Rezepturen und Zytostatika dürfen bereits per E-Rezept verordnet werden, wenn die Systeme diese Funktion anbieten. Eine Pilotierung ist für 2024 geplant.

Wie wird verhindert, dass der Ausdruck des E-Rezepts kopiert oder bearbeitet wird?

Der Ausdruck kann kopiert oder auch mehrfach gedruckt werden. Jedes E-Rezept kann aber nur einmal eingelöst werden. Der Ausdruck allein berechtigt nicht zur Abgabe des Medikaments und ist kein rechtsgültiges Dokument. Die Apotheke scannt den Rezeptcode und kann sehen, ob dieses Rezept bereits eingelöst wurde. Das E-Rezept ist fälschungssicher vom Arzt signiert und kann nicht bearbeitet werden. 

Wie testet die gematik die Belastbarkeit der TI? Was passiert, wenn es zum Beispiel an einem Tag mehr als zehn Millionen Zugriffe auf die TI gibt?

Mit Lasttests haben wir dies bereits mehrfach mit 20 Millionen E-Rezepten an jeweils einem Vormittag simuliert. Das ist weit mehr, als tatsächlich zu erwarten ist (bislang maximal vier bis fünf Millionen E-Rezepte pro Tag). Den Hochlauf der Zahlen analysiert die gematik sehr genau, um mit Blick auf die Betriebsstabilität bei Bedarf rechtzeitig Maßnahmen zu ergreifen. 

Werden Betäubungsmittelrezepte (BTM) zukünftig auch als E-Rezept ausgestellt?

Die Betäubungsmittelrezepte sind derzeit noch nicht durch das E-Rezept verordnungsfähig. An der Integration dieser Rezepte wird derzeit mit den zuständigen Stellen gearbeitet. Das Ziel ist, dass Betäubungsmittelrezepte ab Mitte 2025 elektronisch verordnet werden können.

Kann man bereits Heil- und Hilfsmittelt als E-Rezept verordnen?

Verordnungen für Heilmittel werden aktuell nicht als E-Rezept ausgestellt. Derzeit liegt der Fokus auf apothekenpflichtigen Arzneimitteln. 

Wählen die Versicherten selbst die Apotheke aus, in der sie ihr E-Rezept einlösen wollen oder gibt die ausstellende Praxis eine Apotheke vor? Können E-Rezepte auch in Online-Apotheken eingelöst werden?

Es gilt wie beim Papierrezept bisher auch freie Apothekenwahl. Das Apothekengesetz hat einige wenige Ausnahmen definiert, diese werden aber erst in weiteren Ausbaustufen berücksichtigt. Danach darf eine Arztpraxis z. B. Verordnungen von Zytostatika via KIM einer Wunschapotheke zuweisen. Alle Apotheken, die dem Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung nach § 129 beigetreten sind, dürfen E-Rezepte einlösen, d. h. auch Online- bzw. Versandapotheken. 

 

Benötigen angestellte Apothekerinnen und Apotheker einen Heilberufsausweis? Oder reicht der Heilberufsausweis der Inhaberin/des Inhabers, auch wenn es dort mehrere Apothekerinnen und Apotheker gibt?

Grundsätzlich reicht es aus, wenn der/die Apothekeninhaber/-in einen Heilberufsausweis hat. In den Fällen, in denen laut Rahmenvertrag eine qualifizierte elektronische Signatur notwendig ist, müsste dann aber stets der/die Inhaber/-in per Heilberufsausweis signieren. Aus Gründen der Praktikabilität empfiehlt der DAV daher, auch die angestellten Apothekerinnen und Apotheker mit einem Heilberufsausweis auszustatten. Die Finanzierungsvereinbarung dazu finden Sie unter: https://www.dav-notdienstfonds.de/telematik/erstattungen/erlaeuterungen-ti-erstattungspauschalen/erlaeuterungen-gesamt/ ; (Quelle: DAV, Stand: 15.06.21)

Brauchen Vertretungsärztinnen und -ärzte einen eigenen Heilberufsausweis?

Ja. Das gilt für jede Person, die Anwendungen in der Telematikinfrastruktur nutzen will, für die ein Heilberufsausweis erforderlich ist. Dazu gehören zum Beispiel das qualifizierte Signieren von E-Rezepten, die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und E-Arztbriefe.

Wird der Heilberufsausweis benötigt, um die Institutionskarte SMC-B zu aktivieren? Ist die Apotheke ohne Heilberufsausweis also nicht arbeitsfähig?

Zur Aktivierung der Institutionskarte SMC-B ist kein Heilberufsausweis erforderlich. Dennoch ist ein Heilberufsausweis für eine Apotheke notwendig, um beispielsweise die Rezept-Abgabedaten für die Abrechnung zu signieren.

Meine Apotheke hat mehrere Filialen. Brauche ich für jede Filiale einen Heilberufsausweis?

Nein. Der Heilberufsausweis ist an die Person des Apothekers/der Apothekerin gebunden und nicht an die Institution Apotheke.

Brauche ich als PTA einen Heilberufsausweis, um Rezepte zu beliefern?

Nein, als PTA benötigen Sie keinen Heilberufsausweis.

Braucht jede/-r Ärztin/Arzt einen eigenen Heilberufsausweis, zum Beispiel in einer Gemeinschaftspraxis oder einem Medizinischen Versorgungszentrum?

Ja, jede Ärztin und jeder Arzt, die/der E-Rezepte ausstellen möchte, benötigt einen eigenen Heilberufsausweis. Wenn mehrere Ärztinnen und Ärzte zeitgleich die Komfortsignatur aktivieren möchten, um komfortabel Signaturen zu erstellen, werden ggf. mehrere Kartenterminals benötigt. In ein Kartenterminal können zwei Heilberufsausweise gesteckt werden. Der Heilberufsausweis muss dauerhaft gesteckt bleiben, solange die Komfortsignatur aktiv ist.

Kann der Heilberufsausweis auch im Kartenlesegerät stecken bleiben?

Für die Nutzung der Komfortsignatur ist dies erforderlich. Daher sollte das Kartenterminal für den Heilberufsausweis an einem zugriffsgesicherten oder permanent beaufsichtigten Ort stehen.

Wie wird signiert, wenn der Heilberufsausweis defekt ist oder versehentlich vergessen wurde und daher nicht in der Praxis genutzt werden kann?

In diesen Fällen kommt das Ersatzverfahren zum Einsatz. Sie können also das herkömmliche Muster 16 verwenden.

Brauchen alle Ärztinnen und Ärzte in einer Gemeinschaftspraxis einen Heilberufsausweis und ein dazugehöriges Kartenterminal?

Ja, jede Ärztin und jeder Arzt, die/der E-Rezepte ausstellen möchte, benötigt einen eigenen Heilberufsausweis. Wenn mehrere Ärztinnen und Ärzte zeitgleich die Komfortsignatur aktivieren möchten, um komfortabel Signaturen zu erstellen, werden ggf. mehrere Kartenterminals benötigt. In ein Kartenterminal können zwei Heilberufsausweise gesteckt werden. Der Heilberufsausweis muss dauerhaft gesteckt bleiben, solange die Komfortsignatur aktiv ist.

Wer übernimmt die Kosten des Heilberufsausweises?

Die finanzielle Förderung des Heilberufsausweises ist je nach Berufsgruppe unterschiedlich geregelt. Sie orientiert sich meistens an der Finanzierungsvereinbarung zwischen der jeweiligen Interessenvertretung auf Bundesebene und dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-SV). Die Heilberufsausweis-Herausgeber und ihre Bundesorganisationen informieren umfassend zu Fragen der Kostenerstattung.

Welche Generation des Heilberufsausweises benötigt man für das E-Rezept?

Um alle Anwendungen der Telematikinfrastruktur nutzen zu können, benötigen Sie einen Heilberufsausweis der Generation 2 oder höher. Dieser kann bei allen von der gematik zugelassenen Kartenanbietern bestellt werden. Für einzelne Anwendungen, wie die qualifizierte elektronische Signatur, ist auch noch die sogenannte Heilberufsausweis-Vorläuferkarte der Generation 0 eingeschränkt einsetzbar, denn sie unterstützt keine Komfortsignatur. ZOD-Karten / Zahnärztliche Vorläuferkarten: mit der KZBV und den herangezogenen Herausgeber-Experten konnten am 1.9.2021 die technischen Attribute identifiziert werden, die eine Rollenprüfung durch den Fachdienst auch hier erlauben. Noch im September 2021 fanden dazu erste Tests statt und die Funktionstüchtigkeit wurde verifiziert. Auffälligkeiten aus Feld oder im Test, so diese noch auftreten, werden im Dialog bewertet.

Was passiert, wenn mein Heilberufsausweis gestohlen wurde?

Sie sollten den Heilberufsausweis dann umgehend sperren lassen, um Missbrauch vorzubeugen. Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Kartenanbieter, wie Sie eine Sperrung beauftragen können.

Kann ich mehrere Exemplare des Heilberufsausweises bestellen für den Fall, dass das Original nicht mehr auffindbar ist?

Jeder Heilberufsausweis ist ein Original. Die meisten Anbieter von Heilberufsausweisen erlauben es, zwei Heilberufsausweise zu beantragen. Sie können dann beide Ausweise gleichberechtigt einsetzen.

Im Krankenhaus geht das E-Rezept der Ambulanzen an die Krankenhausapotheke. Wie kann hier der Patient, der dem zugestimmt hat, umgangen werden? Sonst müsste die Ambulanz jeden Rezeptcode ausdrucken und der Apotheke schicken.

Das E-Rezept im Krankenhaus deckt zunächst das Entlassrezept sowie Rezepte der Ermächtigungsambulanzen ab. Für Stationsbedarf wird das E-Rezept nicht verwendet. Rezepte, die aufgrund gesetzlicher Rahmenbedingungen oder der Einwilligung der Versicherten direkt an die Krankenhausapotheke gesendet werden, werden noch nicht berücksichtigt. 

Welche Lösungen für die qualifizierte elektronische Signatur bietet die gematik für Unikliniken mit über 1000 Heilberufsausweisbesitzern? Bleibt hier nur die mehrfache Eingabe der PIN?

Aktuell können wir zwei Varianten für die qualifizierte elektronische Signatur anbieten:

  1. Komfortsignatur mit Heilberufsausweis, der für den Arbeitstag sicher gesteckt ist. Dafür sind auch dezentrale Lösungen möglich, so kann der Heilberufsausweis zum Beispiel im Arztzimmer in ein Kartenlesegerät gesteckt werden. Mit der Komfortsignatur können dann Signaturen an allen Arbeitsplätzen erstellt werden. Die Arbeitsplätze brauchen kein E-Health-Kartenterminal.
     
  2. Standardsignatur mit Heilberufsausweis mit PIN-Eingabe für jeden Signaturauftrag (Einzel- oder Stapelsignatur).
Ist das E-Rezept auch für Krankenhäuser vorgesehen? Muss jede/-r Ärztin/Arzt einen Heilberufsausweis einsetzen oder gibt es einen Instituts-Heilberufsausweis, der zentral gesteckt ist?

Das E-Rezept im Krankenhaus deckt zunächst das Entlassrezept sowie Rezepte der Ermächtigungsambulanzen ab. Der Heilberufsausweis ist personenbezogen. Daher muss jede/-r Ärztin/Arzt einen eigenen Heilberufsausweis einsetzen. 

Wie spielt das E-Rezept mit der E-Patientenakte und dem E-Medikationsplan zusammen? Muss die Ärztin/der Arzt das E-Rezept in die E-Patientenakte schieben?

In einer zukünftigen Ausbaustufe wird es möglich sein, die Verordnungs- und Dispensierinformationen automatisch aus dem E-Rezept automatisiert in die E-Patientenakte zu übernehmen. Der E-Medikationsplan wird von der Ärztin/vom Arzt im Praxisverwaltungssystem oder von der Apotheke im Warenwirtschaftssystem bearbeitet und derzeit auf der Gesundheitskarte der Versicherten gespeichert.

Wird es für Ärzte irgendwann die Möglichkeit geben, mobile Konnektoren mitzuführen, um auch auswärts E-Rezepte zu erstellen (etwa bei der Palliativbetreuung)?

Bei der Weiterentwicklung der Telematikinfrastruktur werden zukünftig auch mobile Einsatzszenarien berücksichtigt.

Wann werden andere Rezepttypen als E-Rezept umgesetzt?

Über die Verwendung des E-Rezepts treffen die Bundesmantelvertragspartner Vereinbarungen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung beschreibt diese unter www.kbv.de/html/erezept.php.

Wird der Datensatz der pharmakoepidemiologischen Forschung zur Verfügung gestellt? Falls ja, welche Informationen werden auswertbar sein?

In einer zukünftigen Ausbaustufe wird es Versicherten möglich sein, die Verordnungs- und Dispensierinformationen aus dem E-Rezept automatisiert in die E-Patientenakte zu übernehmen. Die E-Patientenakte wird eine Anbindung an die Forschung ermöglichen. Weitere Details wurden noch nicht festgelegt.

Gibt es eine Absicherung, dass die Versicherten das E-Rezept nicht in mehreren Apotheken einlösen?

Dem E-Rezept liegt ein Statusmodell zugrunde. Demnach kann nur genau eine Apotheke das E-Rezept beliefern. 

Sind E-Rezepte fälschungssicher?

E-Rezepte werden von der/dem verordnenden Ärztin/Arzt qualifiziert elektronisch signiert. Die Apotheke überprüft diese Signatur im Rahmen der Abgabe des Medikaments. Zudem sind E-Rezepte nur einmalig einlösbar. 

Wie wird die Datensicherheit beim E-Rezept gewährleistet? Und wer kann auf ein E-Rezept zugreifen?

Die E-Rezepte werden von der Arztpraxis verschlüsselt an einen zentralen Dienst übertragen, dort verschlüsselt gespeichert und verarbeitet und wieder verschlüsselt von der Apotheke abgerufen. Damit sind die E-Rezepte vor unbefugtem Zugriff geschützt. Zudem können nur Personen ein E-Rezept abrufen, die im Besitz des Rezeptcodes (E-Rezept-Token) sind. Das können die/der Versicherte selbst, ein Vertreter oder die Apotheke sein. Die/der verordnende Ärztin/Arzt kann ein E-Rezept in begründeten Fällen wieder löschen. 

Läuft das E-Rezept nur über die App der gematik oder gibt es mehrere Apps, die das E-Rezept in die Apotheke bringen? Wenn ja, welche?

Die E-Rezept-App der gematik ist derzeit die einzige App am Markt, die auf den Fachdienst in der Telematikinfrastruktur zugreifen darf. Also können neue E-Rezepte nur über diese App empfangen werden. Digital empfangene Rezepte können in der E-Rezept-App dann an eine Apotheke zugewiesen werden. In der App der gematik werden alle Apotheken in Deutschland wettbewerbsneutral dargestellt.  Mit dem in Kraft treten des Digitalgesetzes wird es auch möglich sein, dass Krankenversicherungen die E-Rezept-Funktionalität in den eigenen Apps anbieten. Sollten Patienten einen Ausdruck in der Arztpraxis erhalten, können sie den Rezeptcode, der darauf zu sehen ist, mit anderen Apps abscannen und an eine Apotheke schicken.

Wird es den Heilberufsausweis auch noch für andere Berufsgruppen geben, bspw. für das Pharmazieingenieurswesen?

Für das Pharmazieingenieurswesen und Apothekerassistenten und Apothekerassistentinnen übernimmt die gematik die Ausgabe des elektronischen Heilberufsausweises (HBA). Für den Antragsprozess, die Produktion und die Auslieferung der Karten steht ein Antragsportal bei der Bundesdruckerei/D-TRUST bereit. Die gematik prüft im Rahmen des Antragsprozesses die Berechtigung zum Erhalt eines HBA.

Alle weiteren Details und Informationen unter: https://fachportal.gematik.de/schnelleinstieg/kartenherausgabe-der-gematik/hba-fuer-pharmazieingenieure-und-apothekerassistenten

Wo finde ich die E-Rezept-App?

Die App "Das E-Rezept" gibt es bereits bei Google Play (Android), in der AppGallery (Android auf Huawei-Geräten) und im App Store von Apple (iOS).

Können auch Privatversicherte ein E-Rezept erhalten?

Erste private Krankenversicherungen planen derzeit die Ausgabe elektronischer Identitäten an Privatversicherte. Dann können diese Versicherten auch E-Rezepte erhalten.

Darf eine Ärztin/ein Arzt im Auftrag der/des Versicherten ein E-Rezept direkt an die Apotheke übermitteln?

Gesetzlich zulässige Fälle sind im ApoG §11 aufgeführt. Alles Weitere sind individuelle Vereinbarungen, die juristisch geprüft werden sollten.

Warum ist das E-Rezept nur 100 Tage verfügbar?

Der Fachdienst E-Rezept ist nicht für eine dauerhafte Speicherung der Medikationsdaten eines Versicherten vorgesehen. Daher wird künftig die Möglichkeit geschaffen, dass Versicherte die Verordnungs- und Dispensierdaten aus den E-Rezepten mit ihrer E-Patientenakte synchronisieren und dort dauerhaft speichern können. 

Wie lange werden E-Rezepte gespeichert?

E-Rezepte werden 100 Tagen nach der Einlösung automatisch gelöscht. Versicherte können ihr E-Rezept selbst löschen – auch ohne dass das E-Rezept eingelöst wurde. E-Rezepte, die nicht eingelöst wurden, werden automatisch zehn Tage nach Ablauf der Rezeptgültigkeit (Datum der Rezeptausstellung + 92 Kalendertage) gelöscht. 

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