
E-Rezept
Der neue Standard
Digital verordnen, sicher versorgen
Das E-Rezept ist der neue Standard für die Verordnung von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln. Es wird digital erstellt, signiert und kann mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK), per Smartphone oder Ausdruck in Apotheken eingelöst werden. Verbindlich ist das E-Rezept für alle verschreibungspflichtigen Arzneimittel – ausgenommen sind Betäubungsmittel und gesetzlich geregelte Sonderfälle wie Zytostatika.
So funktioniert das E-Rezept
Vorteile
Die App zum E-Rezept

Die App „Das E-Rezept“ der gematik erleichtert die Verwaltung und Einlösung von E-Rezepten. Für die Anmeldung benötigen Patientinnen und Patienten ein NFC-fähiges Smartphone sowie ihre Gesundheitskarte mit PIN. Alternativ ist auch die Anmeldung über die ePA-App ihrer Krankenkasse oder die eigene E-Rezept-App möglich.
Weitere Informationen finden Sie auf der
Weiterentwicklung: DiGA & T-Rezept

Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) per E-Rezept
Apps auf Rezept – sogenannte DiGA – können aktuell per Papierrezept verordnet und bei der Krankenkasse eingereicht werden. Künftig soll das auch digital möglich sein. In der Modellregion Hamburg & Umland wird die elektronische Verordnung und Einlösung von DiGA über das E-Rezept seit Mai 2025 getestet. Ziel: ein bundesweiter, praxistauglicher Rollout.
Das elektronische T-Rezept
Das T-Rezept ist ein Sonderrezept für Arzneimittel mit den Wirkstoffen Lenalidomid, Pomalidomid und Thalidomid. die gemäß § 3a der AMVV aufgrund ihrer teratogenen Wirkung (fruchtschädigend) besonders streng reguliert sind.
In 2026 können diese Verordnungen auch elektronisch mit dem E-T-Rezept ausgestellt werden. Die digitale Variante ersetzt das bisherige mehrteilige Papierrezept, inklusive der manuellen Übermittlung an das BfArM. Das Rezept wird künftig im E-Rezept-Fachdienst gespeichert und kann von Versicherten wie gewohnt in der Apotheke eingelöst werden.
In dieser Klickstrecke sehen Sie exemplarisch, wie ein T-Rezept verordnet wird.
Mit Klick auf Buttons in dieser Anwendung kann eine Datenübertragung an die Figma, Inc. in die USA (sog. Drittseite) erfolgen. Wir haben keinen Zugang zu den Cookies oder anderen Funktionen, die von Figma, Inc. eingesetzt werden, noch können wir diese kontrollieren. Diese Drittseite unterliegt nicht den Datenschutzbestimmungen der gematik.
FAQ
Alle Ärztinnen und Ärzte sind seit dem 01.01.2024 verpflichtet, das E-Rezept für verschreibungspflichtige Arzneimittel zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung zu nutzen.
E-Rezepte werden von der/dem verordnenden Ärztin/Arzt qualifiziert elektronisch signiert. Die Apotheke überprüft diese Signatur im Rahmen der Abgabe des Medikaments. Zudem sind E-Rezepte nur einmalig einlösbar.
Privatversicherte Menschen können E-Rezepte erhalten, sofern ihre Krankenversicherung bereits eine digitale Identität (sog. GesundheitsID) und den sogenannten „Online Check-in“ anbietet.
E-Rezepte haben die gleiche Gültigkeit wie Papierrezepte. Sie können 28 Tage zulasten der gesetzlichen Krankenkasse eingelöst werden. Anschließend können sie als Selbstzahlerrezept bis zum Ablauf der Gültigkeit eingelöst werden, also insgesamt 3 Monate nach Ausstellung. E-Rezepte werden 100 Tagen nach der Einlösung automatisch gelöscht. Versicherte können ihr E-Rezept selbst löschen – auch ohne dass das E-Rezept eingelöst wurde. E-Rezepte, die nicht eingelöst wurden, werden automatisch zehn Tage nach Ablauf der Rezeptgültigkeit (Datum der Rezeptausstellung + 92 Kalendertage) gelöscht.