
Mitmachen und
E-Rezepte ausstellen!
E-Rezept Aktionstag
am 10. Oktober 2023
Haben Sie schon E-Rezepte ausgestellt? Ab Anfang 2024 wird das E-Rezept verpflichtend – aber Sie können es bereits jetzt nutzen. Deshalb findet am 10.Oktober 2023 der deutschlandweite E-Rezept-Aktionstag statt. Machen Sie mit und verschreiben Sie fleißig E-Rezepte in der regulären Patientenversorgung!
Ihr Feedback zu Ihren Erfahrungen können Sie uns gerne hier über unsere Umfrage geben.
So funktioniert's
Breakout-Sessions | gematik trifft: Kassenärztliche Vereinigungen zum E-Rezept vom 20.09.2023 | 17:30 - 19:30 Uhr
Hier finden Sie die Aufzeichnungen der Schulungsangebote von „gematik trifft: Kassenärztliche Vereinigungen zum E-Rezept“.
Am 20. September 2023 hat die gematik gemeinsam mit Kassenärztlichen Vereinigungen in einem live übertragenen Podiumsgespräch einen Blick auf die notwendigen Anpassungen, zu erwartenden Vorteile und aktuellen Herausforderungen, mit denen sich Praxen bei der Umstellung auf das E-Rezept schon jetzt auseinandersetzen sollten, geworfen.
Die insgesamt 11 virtuellen Schulungen wurden ebenfalls aufgezeichnet. Erfahren Sie hier, wie die verschiedenen Praxisverwaltungssysteme die E-Rezept-Prozesse umgesetzt haben:
Die drei Einlösewege für das E-Rezept
1. Mit der elektronischen Gesundheitskarte
Dazu muss Ihre Patientin bzw. Ihr Patient lediglich die eigene Gesundheitskarte in der Apotheke einlesen lassen. Die Apotheke kann dann auf die Rezeptinformationen zugreifen und die Medikamente ausgeben.
2. Mit der E-Rezept-App
Patientinnen und Patienten können mit der E-Rezept-App der gematik ihre E-Rezepte einsehen. Zum Einlösen müssen sie nur den QR-Code, der in der App angezeigt wird, in der Apotheke einscannen. Oder sie bestellen das E-Rezept direkt in der App bei ihrer Wunsch-Apotheke.
3. Mit dem Ausdruck
Wer lieber etwas in der Hand halten möchte, kann das E-Rezept auch als Papierausdruck bekommen. Zum Einlösen müssen Ihre Patientinnen und Patienten nur den aufgedruckten QR-Code in der Apotheke einscannen.
Machen Sie Ihre Patientinnen und Patienten „E-Rezept-ready“ – mit unseren Infopaketen für Ihre Praxis:
Bestellung Infopakete
Die Vorteile des E-Rezepts
Das E-Rezept macht Praxisabläufe effizienter
Mit wenigen Klicks wird das E-Rezept im Praxisverwaltungssystem erstellt und digital an die Patientinnen und Patienten übermittelt. Ärztinnen und Ärzte können viele Rezepte gleichzeitig signieren. Händische Unterschriften und unnötige Wege innerhalb der Praxis zur Unterzeichnung von Rezepten entfallen. Aber auch zeitaufwändige Prozesse, wie der Druck oder der Postversand von Rezepten, entfällt und entlastet das Praxispersonal.
Folgerezepte können digital übermittelt werden
Mit dem E-Rezept können Folgerezepte innerhalb eines Quartals elektronisch übermittelt und den Patientinnen und Patienten über die eGK oder die E-Rezept-App bereitgestellt werden, ohne dass ein Besuch in der Praxis erforderlich ist. Dadurch bleibt mehr Zeit für die Behandlung akut erkrankter Patientinnen und Patienten.
Bestmögliche Versorgung durch lückenlose Dokumentation
Mit dem E-Rezept und dem E-Medikationsplan sind wichtige Informationen zur Medikation der Patientinnen und Patienten direkt verfügbar. Diese Informationen können auch an die elektronischen Patientenakte übertragen werden – für eine bestmögliche integrative Versorgung.
Verbesserung der Arzneimittelsicherheit
Durch das E-Rezept werden die Informationen zur Medikation direkt bei der Verschreibung elektronisch erfasst. Da E-Rezepte bei Erstellung auf die formale Richtigkeit überprüft werden, entfallen zudem viele Rückfragen aus den Apotheken.
Fernbehandlungen funktionieren voll digital
Mit dem E-Rezept sind Praxen gerüstet für neue Versorgungsformen wie die Telemedizin. Im Anschluss an digitale Videosprechstunden kann das elektronische Rezept kontaktlos an die Patientinnen und Patienten übermittelt werden. So kann das E-Rezept auch neue Arbeitskonzepte ermöglichen, z.B. eine Rezeptsprechstunde aus dem Homeoffice. Zudem kann das die Versorgung von Patientinnen und Patienten verbessern, die weiter entfernt wohnen.
Digitales Infopaket für Ihr Wartezimmer
E-Rezept: Digitales Infopaket für Ihr Wartezimmer
Das Paket enthält eine Checkliste, die E-Rezept-Patienteninformation, zwei Plakate und zwei Erklärfilme für das Wartezimmer.ZIP | 10 MB | 12.06.2023
Erklärfilm für das Wartezimmer: Sie brauchen ein neues Rezept? Sparen Sie Zeit!
MP4 | 4 MB | 08.06.2023Erklärfilm für das Wartezimmer: So nutzen Sie die Vorteile der E-Rezept-App
MP4 | 3 MB | 13.06.2023FAQ
Das E-Rezept ersetzt den „rosa Zettel“ bei der Verschreibung rezeptpflichtiger Arzneimittel. Ärztinnen und Ärzte können das E-Rezept digital ausstellen und damit sicher in dem Gesundheitsnetz, der Telematikinfrastruktur, gespeichert. Patientinnen und Patienten können mit der App „Das E-Rezept“, ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) oder auf Wunsch einem E-Rezept-Papierausdruck Patientinnen und Patienten in der Apotheke einlösen. Dazu wird entweder der QR-Code in der App bzw. dem Papierrezept eingecannt oder die elektronische Gesundheitskarte ins Terminal gesteckt. Mit der E-Rezept-App können Patientinnen und Patienten alternativ auch Medikamente bei der Apotheke zurücklegen oder per Botendienst (falls von der Apotheke angeboten) liefern lassen.
Das E-Rezept kann in allen Apotheken in Deutschland eingelöst werden. Auch Online-Apotheken lösen das E-Rezept ein. Der zusätzlichen Einlöseweg mit der Gesundheitskarte startet im Juli 2023 und kann in der Anfangsphase nicht von allen Apotheken garantiert werden.
Sie können das E-Rezept mit der offiziellen App der gematik, „Das E-Rezept“, nutzen.
Für Ärztinnen und Ärzte ist das E-Rezept bislang noch nicht verpflichtend. Das wird sich 2024 ändern. Für einen reibungslosen Übergang bietet es sich aber an, dass Praxen und Krankenhäuser bereits jetzt E-Rezepte ausstellen. Fragen Sie bis dahin in Ihrer Arztpraxis nach, ob diese bereits E-Rezepte ausstellt oder nicht.
E-Rezepte werden von der/dem verordnenden Ärztin/Arzt qualifiziert elektronisch signiert. Die Apotheke überprüft diese Signatur im Rahmen der Abgabe des Medikaments. Zudem sind E-Rezepte nur einmalig einlösbar.
Privatversicherte Menschen können aktuell noch keine E-Rezepte erhalten. Gemeinsam mit den privaten Krankenversicherungen arbeitet die gematik aktuell an Lösungen, um Privatversicherten noch im Sommer 2023 den Zugang zum E-Rezept zu ermöglichen. Erste private Krankenversicherungen starten in Kürze.
Apotheken sind bereits jetzt verpflichtet, E-Rezepte verarbeiten zu können. Der zusätzlichen Einlöseweg mit der Gesundheitskarte startet im Juli 2023 und kann noch nicht von allen Apotheken garantiert werden. Für medizinische Einrichtungen wie Arztpraxen oder Krankenhäuser wird das E-Rezept 2024 zur Pflicht.
Das E-Rezept ist für Patientinnen und Patienten kostenlos.
Welche Rezepttypen bereits per E-Rezept funktionieren, können Sie dieser Liste entnehmen:
- Apothekenpflichtige Arzneimittel („Rosa Rezept“)
- Empfehlungen der Ärztin bzw. des Arztes („Grünes Rezept“)
- Nicht-verschreibungspflichtige Arzneimittel für Kinder unter 12 Jahren
- Privatrezept für GKV-Versicherte („Blaues Rezept“)
- Hinweis: „Wunscharzneimittel“ können von Apotheken gegen
- Aufzahlung abgegeben werden
E-Rezepte werden 100 Tagen nach der Einlösung automatisch gelöscht (gemäß SGB V §360 Abs. 6). Versicherte können ihr E-Rezept selbst löschen – auch ohne dass das E-Rezept eingelöst wurde. E-Rezepte, die nicht eingelöst wurden, werden automatisch zehn Tage nach Ablauf der Rezeptgültigkeit (Datum der Rezeptausstellung + 92 Kalendertage) gelöscht.
Auch Kinder können E-Rezepte erhalten. Diese können Sie entweder mit der elektronischen Gesundheitskarte (falls vorhanden) oder dem Papierausdruck einlösen. Über die Familienfunktion in der E-Rezept-App können Sie zudem die Rezepte Ihrer Kinder und anderen Angehörigen, verwalten.