E-Rezept

Der neue Standard

Digital verordnen, sicher versorgen

Das E-Rezept ist der neue Standard für die Verordnung von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln. Es wird digital erstellt, signiert und kann mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK), per Smartphone oder Ausdruck in Apotheken eingelöst werden. Verbindlich ist das E-Rezept für alle verschreibungspflichtigen Arzneimittel – ausgenommen sind Betäubungsmittel und gesetzlich geregelte Sonderfälle wie Zytostatika.

So funktioniert das E-Rezept

Vorteile

  • Medienbruchfreie Prozesse

    Die digitale Erstellung, Signatur und Übermittlung des E-Rezepts sorgen für durchgängige Abläufe ohne Papier.

  • Weniger Fehlerquellen

    Bei der Erstellung des E-Rezepts prüft die Software automatisch ob alle Pflichtangaben korrekt und vollständig sind. Dadurch werden typische Fehler wie unleserliche Handschriften, fehlende Angaben oder formale Mängel vermieden.

  • Zeitersparnis im Alltag

    Der Wegfall von handschriftlichen Unterschriften, Scanprozessen und unnötigen Wegen entlastet den Praxis-, Klinik- oder Pflegealltag.

  • Sichere und nachvollziehbare Dokumentation

    Alle Verordnungen sind elektronisch gespeichert, rechtssicher signiert und jederzeit abrufbar. Das erleichtert die Nachverfolgung und erhöht die Transparenz in der Versorgung.

  • Bessere Vernetzung

    Das E-Rezept sorgt für eine gemeinsame digitale Basis und erleichtert allen Beteiligten den schnellen, sicheren Austausch von Verordnungsdaten. So wird die Versorgung besser koordiniert und transparenter.

Bitte akzeptieren Sie YouTube-Cookies um dieses Video anzuschauen.

Einstellungen ändern

Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) per E-Rezept

Apps auf Rezept - sogenannte DiGA - können seit Oktober 2025 ebenfalls digital als E-Rezept verordnet werden.

Dieses E-Rezept gehört aber nicht in die Apotheke, sondern ist bei der jeweiligen Krankenkasse einzureichen!

So lösen Sie ein E-Rezept mit einer DiGA-Verordnung ein

Zur Nutzung der verordneten DiGA benötigen Sie einen Freischaltcode Ihrer Krankenversicherung. Diesen erhalten Sie auf zwei möglichen Wegen:

  1. Mit der E-Rezept-App der gematik. Die E-Rezept-App können Sie kostenfrei im App Store (iOS) oder im Google Play Store (Android) herunterladen.
  2. Mit der E-Rezept-App Ihrer Krankenkasse. Erkundigen Sie sich dazu gern bei Ihrer Krankenkasse.

Alternativ können Sie einen Patientenausdruck von Ihrem verordnenen Arzt erhalten und bei Ihrer Krankenkasse per Post, E-Mail oder Krankenkassen-Service-App einreichen.

Ihre Krankenkasse erstellt daraufhin einen Gutscheincode für die DiGA-App und stellt diesen für Sie in der E-Rezept-App der gematik bzw. in der E-Rezept-App Ihrer Krankenkasse bereit und versendet ihn zusätzlich per Post. 

Weitere Informationen zu DiGA 

Die App zum E-Rezept

Die App „Das E-Rezept“ der gematik erleichtert die Verwaltung und Einlösung von E-Rezepten. Für die Anmeldung benötigen Patientinnen und Patienten ein NFC-fähiges Smartphone sowie ihre Gesundheitskarte mit PIN. Alternativ ist auch die Anmeldung über die ePA-App ihrer Krankenkasse oder die eigene E-Rezept-App möglich.

Weitere Informationen finden Sie auf der

Themenseite E-Rezept für Versicherte

Weiterentwicklung: Das elektronische T-Rezept

Das T-Rezept ist ein Sonderrezept für Arzneimittel mit den Wirkstoffen Lenalidomid, Pomalidomid und Thalidomid, die gemäß § 3a der AMVV aufgrund ihrer teratogenen Wirkung (fruchtschädigend) besonders streng reguliert sind. 

In Zukunft können diese Verordnungen auch elektronisch mit dem E-T-Rezept ausgestellt werden. Die digitale Variante ersetzt das bisherige mehrteilige Papierrezept, inklusive der manuellen Übermittlung an das BfArM. Das Rezept wird künftig im E-Rezept-Fachdienst gespeichert und kann von Versicherten wie gewohnt in der Apotheke eingelöst werden.

 

 

In dieser Klickstrecke sehen Sie exemplarisch, wie ein T-Rezept verordnet wird.

Zur Klickstrecke

Mit Klick auf Buttons in dieser Anwendung kann eine Datenübertragung an die Figma, Inc. in die USA (sog. Drittseite) erfolgen. Wir haben keinen Zugang zu den Cookies oder anderen Funktionen, die von Figma, Inc. eingesetzt werden, noch können wir diese kontrollieren. Diese Drittseite unterliegt nicht den Datenschutzbestimmungen der gematik.

Weiterentwicklung: Die elektronische Verordnung von häuslicher Krankenpflege

Die elektronische Verordnung für häusliche Krankenpflege (HKP) digitalisiert einen weiteren zentralen ambulanten Versorgungsprozess. Ärztinnen und Ärzte verordnen Leistungen der häuslichen Krankenpflege künftig vergleichbar zum E-Rezept – schnell, sicher und ohne Papierformular.

Die digitale Verordnung ersetzt das bisherige Muster 12 in Papierform und ermöglicht eine medienbruchfreie, digitale Übermittlung an Krankenkassen und ambulante Pflegedienste. Genehmigungsprozesse werden beschleunigt, Fehlerquellen reduziert und notwendige Korrekturprozesse effizienter.

E-Verordnung für häusliche Krankenpflege

FAQ

Alle Ärztinnen und Ärzte sind seit dem 01.01.2024 verpflichtet, das E-Rezept für verschreibungspflichtige Arzneimittel zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung zu nutzen.

E-Rezepte werden von der/dem verordnenden Ärztin/Arzt qualifiziert elektronisch signiert. Die Apotheke überprüft diese Signatur im Rahmen der Abgabe des Medikaments. Zudem sind E-Rezepte nur einmalig einlösbar. 

Privatversicherte Menschen können E-Rezepte erhalten, sofern ihre Krankenversicherung bereits eine digitale Identität (sog. GesundheitsID) und den sogenannten „Online Check-in“ anbietet.

E-Rezepte haben die gleiche Gültigkeit wie Papierrezepte. Sie können 28 Tage zulasten der gesetzlichen Krankenkasse eingelöst werden. Anschließend können sie als Selbstzahlerrezept bis zum Ablauf der Gültigkeit eingelöst werden, also insgesamt 3 Monate nach Ausstellung. E-Rezepte werden 100 Tagen nach der Einlösung automatisch gelöscht. Versicherte können ihr E-Rezept selbst löschen – auch ohne dass das E-Rezept eingelöst wurde. E-Rezepte, die nicht eingelöst wurden, werden automatisch zehn Tage nach Ablauf der Rezeptgültigkeit (Datum der Rezeptausstellung + 92 Kalendertage) gelöscht.

Zu diesem Suchbegriff wurde leider kein Eintrag gefunden.