ePA für alle
Die neue elektronische Patientenakte
Alle Infos für verschiedene Nutzergruppen auf einen Blick:
Ab dem 15. Januar 2025 ist es so weit: Dann startet die neue elektronische Patientenakte, die ePA für alle. Sie ermöglicht, dass die Digitalisierung im deutschen Gesundheitswesen den nächsten Schritt nehmen kann. In der elektronischen Patientenakte werden die relevanten, medizinischen Daten von Patientinnen und Patienten gespeichert – und das nach den höchsten Sicherheitsstandards.
Auf dieser Themenseite finden Sie wichtige Informationen für die medizinischen Nutzergruppen, die mit der ePA für alle arbeiten werden. Uns ist bewusst, dass das Gesundheitswesen vielfältig ist und mehr Berufsgruppen umfasst als hier aktuell dargestellt. Aus diesem Grund wird die Themenseite kontinuierlich weiter ausgebaut und erweitert, so dass zum Beispiel für die Nutzergruppe der Praxen ein zielgerichtetes Angebot unter anderem für Medizinische Fachangestellte, Psychotherapeuten, Haus- und Fachärzte geschaffen werden wird.
Erklärfilm: Diese Vorteile bringt die ePA für alle
Das bringt die ePA für alle
Automatisch angelegt
Die neue ePA für alle ist die sogenannte Opt-Out-Version der elektronischen Patientenakte. Bislang war es so, dass alle Patientinnen und Patienten selbst eine ePA bei ihrer Krankenkasse beantragen mussten. Das ist in Zukunft nicht mehr der Fall. Dann wird für alle Versicherten in Deutschland automatisch eine elektronische Patientenakte angelegt – außer, sie widersprechen.
Gesundheitsdaten werden nutzbar
In der ePA für alle werden relevante Gesundheitsdaten gebündelt und für den Versorgungsalltag nutzbar gemacht. Denn diese Daten liegen nun übersichtlich vor und können deutlich einfacher von Heilberuflerinnen und Heilberuflern eingesehen werden. Die Patientin bzw. der Patient muss nicht mehr jeden Zugriff auf die ePA einzeln freigeben – im Behandlungskontext können Sie auch ohne die explizite Zustimmung auf die Daten zugreifen. Vorraussetzung ist immer, dass die Patientin bzw. der Patient nicht widersprochen hat.
Versorgung wird individueller
Die ePA für alle verschafft dem behandelnden medizinischen Personal besseren Überblick. Durch den schnellen Zugriff auf die Gesundheitsdaten können Ärztinnen, Apotheker und Pflegekräfte ihre Patientinnen und Patienten noch individueller behandeln und so beispielsweise die Therapie besser auf Vorerkrankungen abstimmen oder einfacher Koexistenzen zwischen Krankheiten erkennen.
Daten zeitgemäß geschützt
Die ePA für alle bekommt eine neue Sicherheitsarchitektur, die nach modernsten Standards funktioniert. Daten werden nur verschlüsselt in die ePA übertragen und sind dort für niemanden erreichbar – nicht einmal für die Krankenkassen als Betreiber des ePA-Aktensystems. Nur Patientinnen und Patienten selbst oder zugriffsberechtigte Heilberuflerinnen und Heilberufler haben die Möglichkeit, Daten aus der ePA für alle abzurufen. Die Sicherheitsarchitektur verhindert zudem, dass schädliche Daten in die ePA für alle gelangen können.
Klickdummy: Medikationsprozess in der ePA
In dieser Klickstrecke sehen Sie beispielhaft, wie der digital gestützte Medikationsprozess als ein zentrales Element der ePA für alle umgesetzt werden kann. Die Einsichtnahme der elektronischen Medikationsliste in zwei Praxisverwaltungssystemen, in einem Apothekenverwaltungssystem und in einer fiktiven ePA-App werden am Beispiel des Patienten Vincent Wagner illustriert.
Überblick: Die Funktionen der ePA für alle
Jetzige ePA | ePA für alle | |
Zustimmung der Versicherten | Muss beantragen | Kann sich dagegen entscheiden |
Nutzung durch Ärztinnen und Ärzte | Manuelles Aktivieren | Im Behandlungskontext automatisch |
Nutzung von Daten zu Forschungszwecken möglich | Nein | Ja (ab Sommer 2025) |
Medikationsliste enthalten | Nein | Ja |
Einsicht in Protokolldaten | Ja | Ja |
Einrichten von Vertretern | Ja | Ja |
Nutzung von Mehrwertdiensten | Ja | Ja |
Abschlussbericht Sicherheitsanalyse des Gesamtsystems ePA für alle (Frauenhofer SIT)
PDF | 1 MB | 10.10.2024Fragen und Antworten
Eine Möglichkeit, Gesundheitsdaten aus der "ePA für alle" zu Forschungszwecken für das Gemeinwohl zu nutzen und dabei dennoch die Daten zu schützen, sind "Privacy Enhancing Technologies" (PrETTI). Wie diese funktionieren, zeigt das Video.
Ärztinnen und Ärzte können im Behandlungskontext auf die Daten in der ePA für alle zugreifen. Der Zugriff ist standardmäßig auf 90 Tage festgelegt, damit beispielsweise längere Behandlungen abgedeckt werden können. Patientinnen und Patienten können diesen Zugriff über ihre ePA-App frühzeitig beenden. Gleichzeitig können sie aber auch einen Zeitraum festlegen, der über die 90 Tage hinaus geht. Das bietet sich beispielsweise bei der eigenen Hausarztpraxis an.
Apothekerinnen und Apotheker haben nach dem Stecken der eGK einer bzw. eines Versicherten standardmäßig drei Tage lang Zugriff auf die elektronische Patientenakte.
Bei den gesetzlichen Krankenkassen wird mit dem Beginn des ersten Versicherungsverhältnisses die ePA für alle für die Versicherten eingerichtet. Nach der Anlage ist die ePA für alle direkt im Behandlungskontext nutzbar – ohne dass die bzw. der Versicherte oder das medizinische Personal aktiv werden müssen. Initial wird die ePA für alle ab dem 15. Januar für alle gesetzlich Versicherten eingerichtet.
Unter Pseudonymisierung ist das Entfernen von personenbezogenen Daten zu verstehen. Personenbezogene Daten sind Informationen, die eine Person Identifizieren wie beispielsweise Name oder Geburtsdatum. Diese werden durch Codes oder Identifikationsnummern ersetzt.
Pseudonymisierte Daten können z. B. für die Forschung genutzt werden – beispielsweise, um die Entwicklung von Therapien für seltene Erkrankungen voranzutreiben.
Die konkrete Benutzung der neuen ePA ist abhängig von der Menüführung im Primärsystem. Der Hersteller des Systems oder auch der IT-Dienstleister können den technischen Umgang mit der neuen ePA näher erläutern.
In die ePA für alle lassen sich unstrukturierte Daten wie PDF-A-Dokumente und strukturierte Daten in Form von medizinischen Informationsobjekten (FHIR) hochladen.
In der ePA für alle werden relevante medizinische Daten Ihrer Patientinnen und Patienten einfacher zugänglich. Ab Januar werden die gesetzlichen Krankenkassen die neue ePA für ihre Versicherten anlegen. Jede und jeder Versicherte hat die Möglichkeit dem zu widersprechen. Durch die ePA für alle bekommen Sie viele neue Möglichkeiten im Praxisalltag. Auf dieser Seite erfahren Sie, was Sie mit der ePA für alle erwartet und finden vermehrt auch Infomaterialien zum Download.
Downloads für Praxen
Infomaterialien für Praxen
In unserem Download-Portal finden Sie Infomaterialien, Erklärvideos und Grafiken zum Herunterladen.
Klickdummy: Elektronische Patientenakte (ePA)
In dieser Klickstrecke sehen Sie beispielhaft, wie Medizinische Fachangestellte und Ärztinnen und Ärzte die ePA im Alltag nutzen können. Folgen Sie den Schritten, um:
- einen Zugriff auf die ePA zu bekommen,
- eine Dokumentenübersicht anzuzeigen und in dieser zu suchen, filtern und zu sortieren,
- einen Widerspruch gegen das Hochladen eines Dokuments zu protokollieren und wieder aufzuheben,
- ein Dokument wie einen eArztbrief oder eine eAU hochzuladen,
- Einstellungen im Primärsystem vorzunehmen.
Klickdummy: Medikationsprozess in der ePA
In dieser Klickstrecke sehen Sie beispielhaft, wie der digital gestützte Medikationsprozess umgesetzt werden kann. Die Einsichtnahme der elektronischen Medikationsliste in zwei Praxisverwaltungssystemen, in einem Apothekenverwaltungssystem und in einer fiktiven ePA-App werden am Beispiel des Patienten Vincent Wagner illustriert.
Die Vorteile für Praxen auf einen Blick
Gesundheitsdaten sind im Versorgungsalltag zugänglich
Mit der ePA für alle können Ärztinnen und Ärzte im Versorgungsalltag direkt auf die medizinischen Daten der Patientinnen und Patienten zugreifen. Voraussetzung ist, dass die Patientin oder der Patient dem Zugriff nicht widersprochen hat. Für privatversicherte Patientinnen erfolgt der Zugriff nur auf Anfrage.
Versorgung wird individueller
Arztbriefe, Bildbefunde, Laborbefunde und Operationsberichte: All das kann künftig in der ePA gebündelt werden. So liegen Ihnen auch die gesammelten Informationen von ärztlichen Kolleginnen und Kollegen vor – ohne Hinterherzutelefonieren. Vorerkrankungen sind in der ePA dokumentiert, aber auch Koexistenzen zwischen zwischen Krankheiten lassen sich schneller feststellen.
Behandlungskontext flexibel verlängern
Der Behandlungskontext dauert standardmäßig 90 Tage an. Patientinnen und Patienten können sich aber dafür entscheiden, Ihnen über die 90 Tage hinaus Zugriff auf ihre elektronische Patientenakte, mithilfe ihrer ePA-App, zu geben. Das ist vor allem für Hausärztinnen und -ärzte von Vorteil. So können Sie jederzeit Zugriff die behandlungsrelevanten Daten Ihrer Patientinnen und Patienten einsehen.
Medikation wird übersichtlich
In der Medikationsliste, die in der ePA integriert ist, werden alle verschriebenen und eingelösten Rezepte einer Patientin bzw. eines Patienten angezeigt. Probleme oder Wechselwirkungen können so schneller erkannt werden. In einem zukünftigen Update wird auf der Medikationsliste aufbauend der Medikationsplan zur ePA hinzugefügt. Beispielsweise können dann die Informationen institutionsübergreifend gepflegt und mit Einnahmehinweisen ergänzt werden.
Daten sind geschützt
Die ePA für alle funktioniert nach modernen Sicherheitsstandards. Daten werden nur verschlüsselt in die ePA übertragen und sind dort für niemanden erreichbar. Nur Patientinnen und Patienten selbst oder zugriffsberechtigte Heilberuflerinnen und Heilberufler haben die Möglichkeit, Daten aus der ePA für alle abzurufen.
Dr. Andreas C. große Bockhorn zur ePA für alle
Fragen und Antworten
In die ePA für alle lassen sich unstrukturierte Daten wie PDF-A-Dokumente und strukturierte Daten in Form von medizinischen Informationsobjekten (FHIR) hochladen.
Die konkrete Benutzung der neuen ePA ist abhängig von der Menüführung im Primärsystem. Der Hersteller des Systems oder auch der IT-Dienstleister können den technischen Umgang mit der neuen ePA näher erläutern.
Unter Pseudonymisierung ist das Entfernen von personenbezogenen Daten zu verstehen. Personenbezogene Daten sind Informationen, die eine Person Identifizieren wie beispielsweise Name oder Geburtsdatum. Diese werden durch Codes oder Identifikationsnummern ersetzt.
Pseudonymisierte Daten können z. B. für die Forschung genutzt werden – beispielsweise, um die Entwicklung von Therapien für seltene Erkrankungen voranzutreiben.
Bei den gesetzlichen Krankenkassen wird mit dem Beginn des ersten Versicherungsverhältnisses die ePA für alle für die Versicherten eingerichtet. Nach der Anlage ist die ePA für alle direkt im Behandlungskontext nutzbar – ohne dass die bzw. der Versicherte oder das medizinische Personal aktiv werden müssen. Initial wird die ePA für alle ab dem 15. Januar für alle gesetzlich Versicherten eingerichtet.
Ärztinnen und Ärzte können im Behandlungskontext auf die Daten in der ePA für alle zugreifen. Der Zugriff ist standardmäßig auf 90 Tage festgelegt, damit beispielsweise längere Behandlungen abgedeckt werden können. Patientinnen und Patienten können diesen Zugriff über ihre ePA-App frühzeitig beenden. Gleichzeitig können sie aber auch einen Zeitraum festlegen, der über die 90 Tage hinaus geht. Das bietet sich beispielsweise bei der eigenen Hausarztpraxis an.
Apothekerinnen und Apotheker haben nach dem Stecken der eGK einer bzw. eines Versicherten standardmäßig drei Tage lang Zugriff auf die elektronische Patientenakte.
Inhalte der ePA für alle, die von Patientinnen und Patienten selbst hochgeladen wurden, sind als solche gekennzeichnet.
Die ePA für alle ist ein komplexes Digitalisierungsprojekt, deren Einführung Zeit braucht. Die ePA für alle, die am 15. Januar an den Start geht, ist der Beginn. Indem immer wieder neue Funktionen kommen, kann sichergestellt werden, dass diese auch tatsächlich ausgereift sind. Dieser stufenweise Ausbau ist auch für medizinische Einrichtungen sinnvoll. Denn auf diese Weise kann die ePA Schritt für Schritt in die Arbeitsabläufe integriert werden.
Sie sind gesetzlich dazu verpflichtet, die ePA mit bestimmten Informationen zu befüllen. Diese Daten müssen Sie übertragen:
- Daten zu Medikationsprozessen (E-Rezept-Daten werden automatisch übertragen)
- Arztbriefe
- Daten zu Laborbefunden
- Befunddaten aus bildgebender Diagnostik
- Befundberichte aus invasiven und chirurgischen sowie nichtinvasiven oder konservativen Maßnahmen
- Ergebnisse genetischer Untersuchungen oder Analysen (nur nach ausdrücklicher schriftlicher oder elektronischer Einwilligung durch die Patientin bzw. den Patienten)
Dazu kommen Daten, die auf Wunsch der Patientin bzw. des Patienten in die ePA übertragen werden sollen.
- Befunddaten, Diagnosen, Therapiemaßnahmen, Früherkennungsuntersuchungen
- Behandlungsberichte und sonstige untersuchungs- und behandlungsbezogenen medizinischen Informationsdaten zur pflegerischen Versorgung
- AU-Bescheinigungen
- Daten aus DMP-Programmen
- Daten zu Heilbehandlungen und Reha-Maßnahmen
- Daten zu Erklärungen zur Organ- und Gewebespende
- elektronische Abschriften der vom Arzt oder Psychotherapeuten geführten Patientenakte
Ja. Auf die ePA für alle darf im Rahmen eines bestehenden Behandlungskontextes zugegriffen werden. Das ist dann nicht mehr möglich, wenn die Zugriffsbefugnis vom Versicherten frühzeitig aktiv beendet wird oder wenn der Zeitraum des Behandlungskontexts abläuft und damit die Zugriffsbefugnis erlischt.
Wie Sie die ePA für alle genau befüllen können, hängt von Ihrem Praxisverwaltungssystem ab.
Ja, auch (zahn-)medizinische Fachangestellte können Dokumente zur ePA für alle hinzufügen.
Ja, Sie müssen Ihre Patientinnen und Patienten darüber informieren, welche Daten Sie in der ePA für alle speichern wollen. Ihre Patienten müssen widersprechen können, wenn ein Dokument eingestellt werden soll, deren Bekanntwerde Anlass zu Diskriminierung oder Stigmatisierung des Versicherten geben kann, insbesondere zu sexuell übertragbaren Infektionen, psychischen Erkrankungen und Schwangerschafts-abbrüchen, Außerdem sollen Sie Ihre Patientinnen und Patienten darauf hinweisen, dass sie Anspruch auf die Befüllung der ePA für alle mit anderen Daten haben.
Die Such-, Filter- und Sortierfunktion ist zentrales Element der ePA für alle. Zum Start wird es zunächst eine Metadaten-Suche geben. Sie können dann beispielsweise nach Fachrichtung, Einrichtungsart, Autorin bzw. Autor, Datum oder, falls er angegeben ist, dem ICD-10-Code suchen. Viele Metadaten werden schon automatisiert vom Praxisverwaltungssystem vorbefüllt.
In einem späteren Update wird eine Volltextsuche hinzugefügt. Mit dieser können Dokumente nach einzelnen Stichworten durchsucht werden. Bei den E-Rezept-Daten in der Medikationsliste der ePA für alle ist das sogar schon zum Start möglich.
Nein, eine PIN-Eingabe ist zu keinem Zeitpunkt vorgesehen.
Bei einer Überweisung sind Ärztinnen und Ärzte verpflichtet, die Untersuchungsergebnisse direkt auch an die überweisende Praxis zu senden – am besten elektronisch per KIM. Die Ärztin bzw. der Arzt ist zusätzlich dazu verpflichtet, den Befundbericht in die ePA für alle der Patientin bzw. des Patienten zu laden.
Hochsensible Daten dürfen nur in die ePA für alle geladen werden, wenn Sie Ihre Patientinnen und Patienten dem nicht widersprechen. Sie müssen sie auf Ihr Recht zum Widerspruch hinweisen und den Wunsch der Patientin bzw. des Patienten in Ihrer Behandlungsdokumentation protokollieren.
Hochsensible Daten sind beispielsweise jene zu sexuell übertragbaren Infektionen und Erkrankungen, psychischen Erkrankungen oder zu Schwangerschaftsabbrüchen. Ergebnisse aus genetischen Untersuchungen und Analysen (im Sinne des Gendiagnostikgesetzes) dürfen nur in der ePA gespeichert werden, wenn die Patientin bzw. der Patient dem explizit zugestimmt hat. Diese Einwilligung muss ausdrücklich und schriftlich, zum Beispiel auch in elektronischer Form, vorliegen.
Eine Möglichkeit, Gesundheitsdaten aus der "ePA für alle" zu Forschungszwecken für das Gemeinwohl zu nutzen und dabei dennoch die Daten zu schützen, sind "Privacy Enhancing Technologies" (PrETTI). Wie diese funktionieren, zeigt das Video.
Dank der ePA für alle sind relevante medizinische Daten Ihrer Patientinnen und Patienten auch einrichtungsübergreifend zugänglich und können somit bereits in der vorstationären Aufnahme und in der Fallbesprechung berücksichtigt werden. Ab Januar werden die gesetzlichen Krankenkassen die neue ePA für ihre Versicherten anlegen. Jede und jeder Versicherte hat die Möglichkeit dem zu widersprechen. Durch die ePA für alle bekommen Sie viele neue Möglichkeiten im Klinikalltag. Auf dieser Seite erfahren Sie, was Sie mit der ePA für alle erwartet und finden vermehrt auch Infomaterialien zum Download.
Downloads für Krankenhäuser
Infomaterialien für Krankenhäuser
In unserem Download-Bereich finden Sie Infomaterialien, Erklärvideos und Grafiken zum Herunterladen.
Klickdummy: Nutzung der ePA im Krankenhaus
In dieser Klickstrecke sehen Sie beispielhaft, wie die ePA für alle im Krankenhauses eingesetzt werden kann. Folgen Sie den Schritten, um einen Fall für Carolina anzulegen, sie in die stationäre Versorgung aufzunehmen und am Ende einen Entlassbrief für sie zu erstellen.
Die Vorteile für Kliniken auf einen Blick
Gesundheitsdaten sind im Versorgungsalltag zugänglich
Patientinnen und Patienten müssen mit der ePA für alle nicht mehr jeden Zugriff einzeln freigeben. Denn im Behandlungskontext können Ärztinnen und Ärzte automatisch auf die Daten zugreifen. Das hilft vor allem, wenn die Zeit knapp ist. Voraussetzung ist, dass die Patientin oder der Patient dem Zugriff nicht widersprochen hat. Für privatversicherte Patientinnen erfolgt der Zugriff nur auf Anfrage.
Versorgung wird individueller
Arztbriefe, Bildbefunde, Laborbefunde und Operationsberichte: All das kann künftig in der ePA gebündelt werden. So liegen Ihnen künftig auch die gesammelten Informationen von ärztlichen Kolleginnen und Kollegen im Behandlungskontext vor – ohne sich auf unsichere Angaben der Patientinnen und Patienten zu verlassen oder bei Praxen Hinterherzutelefonieren. Vorerkrankungen sind in der ePA dokumentiert, aber auch Koexistenzen zwischen Krankheiten lassen sich schneller feststellen.
Medikation wird übersichtlich
In der Medikationsliste, die in der ePA integriert ist, werden von Beginn an alle verschriebenen Medikamente einer Patientin bzw. eines Patienten angezeigt. Probleme oder Wechselwirkungen können so schneller erkannt werden. In einem zukünftigen Update wird auf der Medikationsliste aufbauend der Medikationsplan zur ePA hinzugefügt. Beispielsweise können dann die Informationen institutionsübergreifend gepflegt und mit Einnahmehinweisen ergänzt werden.
Daten sind geschützt
Die ePA für alle funktioniert nach modernen Sicherheitsstandards. Daten werden nur verschlüsselt in die ePA übertragen und sind dort für niemanden erreichbar. Nur Patientinnen und Patienten selbst oder zugriffsberechtigte Heilberuflerinnen und Heilberufler haben die Möglichkeit, Daten aus der ePA für alle abzurufen.
Prof. Dr. Sebastian Spethmann über die ePA für alle
Fragen und Antworten
Voraussetzung, um die ePA für alle zu nutzen, ist eine Anbindung an die TI. Darüber hinaus muss Ihr Krankenhausinformationssystem die ePA für alle unterstützen. Sie müssen dazu allerdings keine neue Anwendung installieren, sondern Ihr System nur updaten.
Die neue ePA für alle wird von den Versicherten selbst geführt und ersetzt nicht Ihre Behandlungsdokumentation. Sie sind weiterhin dazu verpflichtet, alle medizinische relevanten Infos zur Behandlung einer Patientin bzw. eines Patienten zu erfassen.
Sie sind gesetzlich dazu verpflichtet, die ePA mit bestimmten Informationen zu befüllen. Diese Daten müssen Sie übertragen:
- KH-Entlassbriefe
- Daten zu Medikationsprozessen (E-Rezept-Daten werden automatisch übertragen)
- Daten zu Laborbefunden
- Befunddaten aus bildgebender Diagnostik
- Befundberichte aus invasiven und chirurgischen sowie nichtinvasiven oder konservativen Maßnahmen
- Ergebnisse genetischer Untersuchungen oder Analysen (nur nach ausdrücklicher schriftlicher oder elektronischer Einwilligung durch die Patientin bzw. den Patienten)
In die ePA für alle lassen sich unstrukturierte Daten wie PDF/A-Dokumente und strukturierte Daten in Form von medizinischen Informationsobjekten (FHIR) hochladen.
Wie Sie die ePA für alle genau befüllen können, hängt von Ihrem Krankenhausinformationssystem ab.
Ja, auch Pflegefachkräfte kann Dokumente zur ePA für alle hinzufügen.
Die konkrete Benutzung der neuen ePA ist abhängig von der Menüführung im Primärsystem. Der Hersteller des Systems oder auch der IT-Dienstleister können den technischen Umgang mit der neuen ePA näher erläutern. Innerhalb des Klinikums sollte ihre IT Fortbildungsangebote schaffen.
Ja. Auf die ePA für alle darf im Rahmen eines bestehenden Behandlungskontextes zugegriffen werden. Das ist dann möglich, wenn die eGK des Patienten oder der Patienten einmal eingelesen wurde und damit eine Zugriffsbefugnis von 90 Tagen automatisch eingerichtet wird. Das ist dann nicht mehr möglich, wenn die Zugriffsbefugnis vom Versicherten frühzeitig aktiv beendet wird oder wenn der Zeitraum des Behandlungskontexts abläuft und damit die Zugriffsbefugnis erlischt.
E-Rezepte müssen nicht selbst in die ePA für alle übertragen werden. Die ePA für alle ist mit dem E-Rezept-Fachdienst verknüpft. Alle ausgestellten und eingelösten E-Rezepte werden automatisch in die in der ePA integrierten Medikationsliste übertragen, wenn der Versicherte dem nicht in seiner ePA widersprochen hat.
Ja, Sie müssen Ihre Patientinnen und Patienten darüber informieren, welche Daten Sie in der ePA für alle speichern wollen. Ihre Patienten müssen widersprechen können, wenn ein Dokument eingestellt werden soll, deren Bekanntwerde Anlass zu Diskriminierung oder Stigmatisierung des Versicherten geben kann, insbesondere zu sexuell übertragbaren Infektionen, psychischen Erkrankungen und Schwangerschaftsabbrüchen,
Hochsensible Daten dürfen nur in die ePA für alle geladen werden, wenn Sie Ihre Patientinnen und Patienten dem nicht widersprechen. Sie müssen sie auf Ihr Recht zum Widerspruch hinweisen und den Wunsch der Patientin bzw. des Patienten in Ihrer Behandlungsdokumentation protokollieren. Hochsensible Daten sind beispielsweise jene zu sexuell übertragbaren Infektionen und Erkrankungen, psychischen Erkrankungen oder zu Schwangerschaftsabbrüchen. Ergebnisse aus genetischen Untersuchungen und Analysen (im Sinne des Gendiagnostikgesetzes) dürfen nur in der ePA gespeichert werden, wenn die Patientin bzw. der Patient dem explizit zugestimmt hat. Diese Einwilligung muss ausdrücklich und schriftlich, zum Beispiel auch in elektronischer Form, vorliegen.
Die Such-, Filter- und Sortierfunktion ist zentrales Element der ePA für alle. Zum Start wird es zunächst eine Metadaten-Suche geben. Sie können dann beispielsweise nach Fachrichtung, Einrichtungsart, Autorin bzw. Autor, Datum oder, falls er angegeben ist, dem ICD-10-Code suchen. Viele Metadaten werden schon automatisiert vom Krankenhausinformationssystem vorbefüllt.
In einem späteren Update wird eine Volltextsuche hinzugefügt. Mit dieser können Dokumente nach einzelnen Stichworten durchsucht werden. Bei den E-Rezept-Daten in der Medikationsliste der ePA für alle ist das sogar schon zum Start möglich.
Nein, eine PIN-Eingabe ist zu keinem Zeitpunkt vorgesehen.
Bei einer Überweisung sind Ärztinnen und Ärzte verpflichtet, die Untersuchungsergebnisse direkt auch an die überweisende Praxis zu senden – am besten elektronisch per KIM. Die Ärztin bzw. der Arzt ist zusätzlich dazu verpflichtet, den Befundbericht in die ePA für alle der Patientin bzw. des Patienten zu laden.
In der ePA für alle werden relevante medizinische Daten Ihrer Patientinnen und Patienten einfacher zugänglich. Ab Januar werden die gesetzlichen Krankenkassen die neue ePA für ihre Versicherten anlegen – es sei denn, sie widersprechen. Für Zahnärztinnen und Zahnärzte bietet die ePA für alle neue Möglichkeiten im Praxisalltag und verschafft Ihnen einen besseren Überblick. Auf dieser Seite erfahren Sie, was Sie mit der ePA für alle erwartet und finden vermehrt auch Infomaterialien zum Download.
Downloads für Zahnarztpraxen
Infomaterialien für Zahnarztpraxen
In unserem Download-Bereich finden Sie Infomaterialien, Erklärvideos und Grafiken zum Herunterladen.
Die Vorteile für Zahnarztpraxen auf einen Blick
Die Gesundheitsdaten sind besser nutzbar
Patientinnen und Patienten müssen mit der ePA für alle nicht mehr jeden Zugriff einzeln freigeben. Denn im Behandlungskontext können Zahnärztinnen und -ärzte automatisch auf die Daten zugreifen. Voraussetzung ist, dass die Patientin oder der Patient dem Zugriff nicht widersprochen hat. Für privatversicherte Patientinnen erfolgt der Zugriff nur auf Anfrage.
Versorgung wird individueller
Arztbriefe, Bildbefunde, Laborbefunde und Operationsberichte: All das kann künftig in der ePA gebündelt werden. So liegen Ihnen auch die gesammelten Informationen von ärztlichen Kolleginnen und Kollegen im Behandlungskontext vor – ohne Hinterherzutelefonieren. Standardmäßig dauert der Behandlungskontext 90 Tage an. Patientinnen und Patienten können sich aber dafür entscheiden, Ihnen mithilfe ihrer ePA-App über die 90 Tage hinaus Zugriff auf ihre elektronische Patientenakte zu geben.
Medikation wird übersichtlich
In der Medikationsliste, die in der ePA integriert ist, werden alle verschriebenen Medikamente einer Patientin bzw. eines Patienten angezeigt. Probleme oder Wechselwirkungen können so schneller erkannt werden. Auf die Medikationsliste setzt zukünftig ein Medikationsplan auf, der noch mehr Funktionen bietet. Beispielsweise können dann die Informationen institutionsübergreifend gepflegt und mit Einnahmehinweisen ergänzt werden.
Daten sind geschützt
Die ePA für alle funktioniert nach modernen Sicherheitsstandards. Daten werden nur verschlüsselt in die ePA übertragen und sind dort für niemanden erreichbar. Nur Patientinnen und Patienten selbst oder zugriffsberechtigte Heilberuflerinnen und Heilberufler haben die Möglichkeit, Daten aus der ePA für alle abzurufen.
Klickdummy: ePA im zahnärztlichen System
In dieser Klickstrecke sehen Sie beispielhaft, wie die ePA für alle in einem Zahnarzt-Praxisverwaltungssystem (ZPVS) genutzt werden kann.
Dr. Markus Sagheri über die ePA für alle
Fragen und Antworten
In die ePA für alle lassen sich unstrukturierte Daten wie PDF-A-Dokumente und strukturierte Daten in Form von medizinischen Informationsobjekten (FHIR) hochladen.
Die konkrete Benutzung der neuen ePA ist abhängig von der Menüführung im Primärsystem. Der Hersteller des Systems oder auch der IT-Dienstleister können den technischen Umgang mit der neuen ePA näher erläutern.
Unter Pseudonymisierung ist das Entfernen von personenbezogenen Daten zu verstehen. Personenbezogene Daten sind Informationen, die eine Person Identifizieren wie beispielsweise Name oder Geburtsdatum. Diese werden durch Codes oder Identifikationsnummern ersetzt.
Pseudonymisierte Daten können z. B. für die Forschung genutzt werden – beispielsweise, um die Entwicklung von Therapien für seltene Erkrankungen voranzutreiben.
Bei den gesetzlichen Krankenkassen wird mit dem Beginn des ersten Versicherungsverhältnisses die ePA für alle für die Versicherten eingerichtet. Nach der Anlage ist die ePA für alle direkt im Behandlungskontext nutzbar – ohne dass die bzw. der Versicherte oder das medizinische Personal aktiv werden müssen. Initial wird die ePA für alle ab dem 15. Januar für alle gesetzlich Versicherten eingerichtet.
Ärztinnen und Ärzte können im Behandlungskontext auf die Daten in der ePA für alle zugreifen. Der Zugriff ist standardmäßig auf 90 Tage festgelegt, damit beispielsweise längere Behandlungen abgedeckt werden können. Patientinnen und Patienten können diesen Zugriff über ihre ePA-App frühzeitig beenden. Gleichzeitig können sie aber auch einen Zeitraum festlegen, der über die 90 Tage hinaus geht. Das bietet sich beispielsweise bei der eigenen Hausarztpraxis an.
Apothekerinnen und Apotheker haben nach dem Stecken der eGK einer bzw. eines Versicherten standardmäßig drei Tage lang Zugriff auf die elektronische Patientenakte.
Inhalte der ePA für alle, die von Patientinnen und Patienten selbst hochgeladen wurden, sind als solche gekennzeichnet.
Die ePA für alle ist ein komplexes Digitalisierungsprojekt, deren Einführung Zeit braucht. Die ePA für alle, die am 15. Januar an den Start geht, ist der Beginn. Indem immer wieder neue Funktionen kommen, kann sichergestellt werden, dass diese auch tatsächlich ausgereift sind. Dieser stufenweise Ausbau ist auch für medizinische Einrichtungen sinnvoll. Denn auf diese Weise kann die ePA Schritt für Schritt in die Arbeitsabläufe integriert werden.
Ja, Sie müssen Ihre Patientinnen und Patienten darüber informieren, welche Daten Sie in der ePA für alle speichern wollen. Ihre Patienten müssen widersprechen können, wenn ein Dokument eingestellt werden soll, deren Bekanntwerde Anlass zu Diskriminierung oder Stigmatisierung des Versicherten geben kann, insbesondere zu sexuell übertragbaren Infektionen, psychischen Erkrankungen und Schwangerschafts-abbrüchen, Außerdem sollen Sie Ihre Patientinnen und Patienten darauf hinweisen, dass sie Anspruch auf die Befüllung der ePA für alle mit anderen Daten haben.
Die Such-, Filter- und Sortierfunktion ist zentrales Element der ePA für alle. Zum Start wird es zunächst eine Metadaten-Suche geben. Sie können dann beispielsweise nach Fachrichtung, Einrichtungsart, Autorin bzw. Autor, Datum oder, falls er angegeben ist, dem ICD-10-Code suchen. Viele Metadaten werden schon automatisiert vom Praxisverwaltungssystem vorbefüllt.
In einem späteren Update wird eine Volltextsuche hinzugefügt. Mit dieser können Dokumente nach einzelnen Stichworten durchsucht werden. Bei den E-Rezept-Daten in der Medikationsliste der ePA für alle ist das sogar schon zum Start möglich.
Nein, eine PIN-Eingabe ist zu keinem Zeitpunkt vorgesehen.
Eine Möglichkeit, Gesundheitsdaten aus der "ePA für alle" zu Forschungszwecken für das Gemeinwohl zu nutzen und dabei dennoch die Daten zu schützen, sind "Privacy Enhancing Technologies" (PrETTI). Wie diese funktionieren, zeigt das Video.
Besserer Überblick für Sie und ein besserer Service für Ihre Kundinnen und Kunden: Ab Januar werden die gesetzlichen Krankenkassen die neue elektronische Patientenakte für ihre Versicherten anlegen. Jede und jeder Versicherte hat die Möglichkeit dem zu widersprechen. Durch die ePA für alle bekommen Sie viele neue Möglichkeiten im Apothekenalltag. Auf dieser Seite erfahren Sie, was Sie mit der ePA für alle erwartet und finden vermehrt auch Infomaterialien zum Download.
Downloads für Apotheken
Infomaterialien für Apotheken
In unserem Download-Bereich finden Sie Infomaterialien, Erklärvideos und Grafiken zum Herunterladen.
Klickdummy: Medikationsprozess in der ePA
In dieser Klickstrecke sehen Sie beispielhaft, wie der digital gestützte Medikationsprozess umgesetzt werden kann. Die Einsichtnahme der elektronischen Medikationsliste in zwei Praxisverwaltungssystemen, in einem Apothekenverwaltungssystem und in einer fiktiven ePA-App werden am Beispiel des Patienten Vincent Wagner illustriert.
Die Vorteile für Apotheken auf einen Blick
Relevante Daten sind einfacher zugänglich
Patientinnen und Patienten müssen mit der ePA für alle nicht mehr jeden Zugriff einzeln freigeben. Denn im Behandlungskontext können Sie in der Apotheke automatisch auf die Daten zugreifen. Voraussetzung ist, dass die Kundin oder der Kunde dem Zugriff nicht widersprochen hat. Für privatversicherte Patientinnen erfolgt der Zugriff nur auf Anfrage.
Medikationsliste zur Information
In der Medikationsliste, die in der ePA integriert ist, werden alle verschriebenen Medikamente einer Patientin bzw. eines Patienten angezeigt. In der Medikationsliste werden ausgestellte und eingelöste E-Rezepte automatisch übertragen. Bei diesen müssen Sie also nicht selbst aktiv werden.
Mehr Sicherheit und bessere Beratung
Durch die Medikationsliste können Probleme oder Wechselwirkungen schneller erkannt werden. In einem zukünftigen Update wird auf der Medikationsliste aufbauend der Medikationsplan zur ePA hinzugefügt. Beispielsweise können dann die Informationen institutionsübergreifend gepflegt und mit Einnahmehinweisen ergänzt werden. So können Sie Ihre Kundinnen und Kunden noch umfassender beraten.
Daten sind geschützt
Die ePA für alle funktioniert nach modernen Sicherheitsstandards. Daten werden nur verschlüsselt in die ePA übertragen und sind dort für niemanden erreichbar. Nur Patientinnen und Patienten selbst oder zugriffsberechtigte Heilberuflerinnen und Heilberufler haben die Möglichkeit, Daten aus der ePA für alle abzurufen.
Dr. pharm. Benedikt Bühler über die ePA für alle
Fragen und Antworten
In die ePA für alle lassen sich unstrukturierte Daten wie PDF-A-Dokumente und strukturierte Daten in Form von medizinischen Informationsobjekten (FHIR) hochladen.
Die konkrete Benutzung der neuen ePA ist abhängig von der Menüführung im Primärsystem. Der Hersteller des Systems oder auch der IT-Dienstleister können den technischen Umgang mit der neuen ePA näher erläutern.
Unter Pseudonymisierung ist das Entfernen von personenbezogenen Daten zu verstehen. Personenbezogene Daten sind Informationen, die eine Person Identifizieren wie beispielsweise Name oder Geburtsdatum. Diese werden durch Codes oder Identifikationsnummern ersetzt.
Pseudonymisierte Daten können z. B. für die Forschung genutzt werden – beispielsweise, um die Entwicklung von Therapien für seltene Erkrankungen voranzutreiben.
Bei den gesetzlichen Krankenkassen wird mit dem Beginn des ersten Versicherungsverhältnisses die ePA für alle für die Versicherten eingerichtet. Nach der Anlage ist die ePA für alle direkt im Behandlungskontext nutzbar – ohne dass die bzw. der Versicherte oder das medizinische Personal aktiv werden müssen. Initial wird die ePA für alle ab dem 15. Januar für alle gesetzlich Versicherten eingerichtet.
Ärztinnen und Ärzte können im Behandlungskontext auf die Daten in der ePA für alle zugreifen. Der Zugriff ist standardmäßig auf 90 Tage festgelegt, damit beispielsweise längere Behandlungen abgedeckt werden können. Patientinnen und Patienten können diesen Zugriff über ihre ePA-App frühzeitig beenden. Gleichzeitig können sie aber auch einen Zeitraum festlegen, der über die 90 Tage hinaus geht. Das bietet sich beispielsweise bei der eigenen Hausarztpraxis an.
Apothekerinnen und Apotheker haben nach dem Stecken der eGK einer bzw. eines Versicherten standardmäßig drei Tage lang Zugriff auf die elektronische Patientenakte.
Inhalte der ePA für alle, die von Patientinnen und Patienten selbst hochgeladen wurden, sind als solche gekennzeichnet.
Die ePA für alle ist ein komplexes Digitalisierungsprojekt, deren Einführung Zeit braucht. Die ePA für alle, die am 15. Januar an den Start geht, ist der Beginn. Indem immer wieder neue Funktionen kommen, kann sichergestellt werden, dass diese auch tatsächlich ausgereift sind. Dieser stufenweise Ausbau ist auch für medizinische Einrichtungen sinnvoll. Denn auf diese Weise kann die ePA Schritt für Schritt in die Arbeitsabläufe integriert werden.
Voraussetzung, um die ePA für alle zu nutzen, ist eine Anbindung an die TI. Darüber hinaus muss Ihr Apothekenverwaltungssystem die ePA für alle unterstützen. Sie müssen dazu allerdings keine neue Anwendung installieren, sondern Ihr System nur updaten.
Als Apotheke sind Sie nicht gesetzlich verpflichtet, Daten in die ePA zu übertragen. Rezeptdaten aus dem E-Rezept-Fachdienst werden automatisch übertragen.
Ja, auch pharmazeutisch-technische Fachangestellte können Dokumente zur ePA für alle hinzufügen.
Ja. Auf die ePA für alle darf im Rahmen eines bestehenden Behandlungskontextes zugegriffen werden. Das ist dann möglich, wenn die eGK des Patienten oder der Patienten einmal eingelesen wurde und damit eine Zugriffsbefugnis von 3 Tagen automatisch eingerichtet wird. Das ist dann nicht mehr möglich, wenn die Zugriffsbefugnis vom Versicherten frühzeitig aktiv beendet wird oder wenn der Zeitraum des Behandlungskontexts abläuft und damit die Zugriffsbefugnis erlischt.
Ja, Sie müssen Ihre Patientinnen und Patienten darüber informieren, welche Daten Sie in der ePA für alle speichern wollen.
Eine Möglichkeit, Gesundheitsdaten aus der "ePA für alle" zu Forschungszwecken für das Gemeinwohl zu nutzen und dabei dennoch die Daten zu schützen, sind "Privacy Enhancing Technologies" (PrETTI). Wie diese funktionieren, zeigt das Video.
Alle relevanten medizinischen Daten Ihrer Patientinnen und Patienten einfach zugänglich – das wird mit der ePA für alle möglich. Ab Januar werden die gesetzlichen Krankenkassen die neue ePA für ihre Versicherten anlegen, außer die Versicherten widersprechen dem. Dadurch bekommen Sie viele neue Möglichkeiten im Berufsalltag – egal ob in der ambulanten oder in der stationären Pflege. Auf dieser Seite erfahren Sie, was Sie mit der ePA für alle erwartet und finden vermehrt Infomaterialien zum Download.
Downloads für die Pflege
Infomaterialien für die Pflege
In unserem Download-Bereich finden Sie Infomaterialien, Erklärvideos und Grafiken zum Herunterladen.
Die Vorteile für die Pflege auf einen Blick
Gesundheitsdaten sind im Versorgungsalltag zugänglich
Patientinnen und Patienten müssen mit der ePA für alle nicht mehr jeden Zugriff einzeln freigeben. Für die Pflege ist eine Institutionsberechtigung vorgesehen. Das heißt: Alle Heilberuflerinnen und Heilberufler einer Einrichtung, also zum Beispiel eines Pflegeheims, und ihre Mitarbeitenden können auf die ePA zugreifen. Vorrausetzung ist, dass die Patientin oder der Patient vorher zugestimmt hat.
Informationen gehen nicht verloren
Arztbriefe, Pflegeüberleitungsbögen, Diagnosen und Laborwerte, Röntgenbilder, Operations- und Therapieberichte: All das kann künftig in der ePA gebündelt werden. Diese Daten sind im Behandlungskontext für Ärztinnen, Apotheker und Pflegekräfte direkt sichtbar und sorgen für einen schnellen Überblick. Das gilt sowohl in der ambulanten als auch in der stationären Versorgung.
Medikation wird übersichtlich
In der Medikationsliste, die in der ePA integriert ist, werden von Beginn an alle verschriebenen Medikamente einer Patientin bzw. eines Patienten angezeigt. Probleme oder Wechselwirkungen können so schneller erkannt werden. In einem zukünftigen Update wird auf der Medikationsliste aufbauend der Medikationsplan zur ePA hinzugefügt. Beispielsweise können dann die Informationen institutionsübergreifend gepflegt und mit Einnahmehinweisen ergänzt werden.
Vorsorgevollmacht bei Bedarf
Wenn Menschen mit körperlichen oder kognitiven Einschränkungen (z. B. Demenz) die ePA nicht eigenständig bedienen können, gibt es zwei Möglichkeiten: Dritte, die über eine Vorsorgevollmacht verfügen, können die ePA im Namen der Patientin oder des Patienten direkt bedienen und verwalten. Alternativ können Dritte (zum Beispiel Freundinnen, Freunde oder Angehörige) technisch berechtigt werden, um bei Bedarf für die Patientin oder den Patienten zu handeln.
Fragen und Antworten
In die ePA für alle lassen sich unstrukturierte Daten wie PDF-A-Dokumente und strukturierte Daten in Form von medizinischen Informationsobjekten (FHIR) hochladen.
Die konkrete Benutzung der neuen ePA ist abhängig von der Menüführung im Primärsystem. Der Hersteller des Systems oder auch der IT-Dienstleister können den technischen Umgang mit der neuen ePA näher erläutern.
Unter Pseudonymisierung ist das Entfernen von personenbezogenen Daten zu verstehen. Personenbezogene Daten sind Informationen, die eine Person Identifizieren wie beispielsweise Name oder Geburtsdatum. Diese werden durch Codes oder Identifikationsnummern ersetzt.
Pseudonymisierte Daten können z. B. für die Forschung genutzt werden – beispielsweise, um die Entwicklung von Therapien für seltene Erkrankungen voranzutreiben.
Bei den gesetzlichen Krankenkassen wird mit dem Beginn des ersten Versicherungsverhältnisses die ePA für alle für die Versicherten eingerichtet. Nach der Anlage ist die ePA für alle direkt im Behandlungskontext nutzbar – ohne dass die bzw. der Versicherte oder das medizinische Personal aktiv werden müssen. Initial wird die ePA für alle ab dem 15. Januar für alle gesetzlich Versicherten eingerichtet.
Ärztinnen und Ärzte können im Behandlungskontext auf die Daten in der ePA für alle zugreifen. Der Zugriff ist standardmäßig auf 90 Tage festgelegt, damit beispielsweise längere Behandlungen abgedeckt werden können. Patientinnen und Patienten können diesen Zugriff über ihre ePA-App frühzeitig beenden. Gleichzeitig können sie aber auch einen Zeitraum festlegen, der über die 90 Tage hinaus geht. Das bietet sich beispielsweise bei der eigenen Hausarztpraxis an.
Apothekerinnen und Apotheker haben nach dem Stecken der eGK einer bzw. eines Versicherten standardmäßig drei Tage lang Zugriff auf die elektronische Patientenakte.
Eine Möglichkeit, Gesundheitsdaten aus der "ePA für alle" zu Forschungszwecken für das Gemeinwohl zu nutzen und dabei dennoch die Daten zu schützen, sind "Privacy Enhancing Technologies" (PrETTI). Wie diese funktionieren, zeigt das Video.
Voraussetzung, um die ePA für alle zu nutzen, ist eine Anbindung an die TI. Darüber hinaus muss das IT-System in Ihrer Pflegeeinrichtung die ePA für alle unterstützen. Sie müssen dazu allerdings keine neue Anwendung installieren, sondern Ihr System nur updaten.
Die neue ePA für alle wird von den Versicherten selbst geführt und ersetzt nicht Ihre Behandlungsdokumentation. Sie sind weiterhin dazu verpflichtet, alle medizinische relevanten Infos zur Behandlung einer Patientin bzw. eines Patienten zu erfassen.
Für die Pflege existieren keine Schreibpflichten.
Wie Sie die ePA für alle genau befüllen können, hängt von IT-System in Ihrer Pflegeeinrichtung ab.
Ja. Auf die ePA für alle darf im Rahmen eines bestehenden Behandlungskontextes zugegriffen werden. Das ist dann möglich, wenn die eGK des Patienten oder der Patienten einmal eingelesen wurde und damit eine Zugriffsbefugnis von 90 Tagen automatisch eingerichtet wird. Das ist dann nicht mehr möglich, wenn die Zugriffsbefugnis vom Versicherten frühzeitig aktiv beendet wird oder wenn der Zeitraum des Behandlungskontexts abläuft und damit die Zugriffsbefugnis erlischt.
Ja, Sie müssen Ihre Patientinnen und Patienten darüber informieren, welche Daten Sie in der ePA für alle speichern wollen.
Pflegefachkräfte können im Behandlungskontext auf die Daten in der ePA für alle zugreifen. Ein Zugriff ist standardmäßig auf 90 Tage festgelegt, nachdem die eGK eingelesen wurde. Patientinnen und Patienten können einen Zugriff über ihre ePA-App frühzeitig beenden, verlängern oder auch eine Dauerzugriffsberechtigung einrichten. Diese Einstellung kann auch von einem Vertreter vorgenommen werden.
Die Such-, Filter- und Sortierfunktion ist zentrales Element der ePA für alle. Zum Start wird es zunächst eine Metadaten-Suche geben. Sie können dann beispielsweise nach Fachrichtung, Einrichtungsart, Autorin bzw. Autor, Datum oder, falls er angegeben ist, dem ICD-10-Code suchen. Viele Metadaten werden schon automatisiert vom IT-System Ihrer Pflegeeinrichtung vorbefüllt. In einem späteren Update wird eine Volltextsuche hinzugefügt. Mit dieser können Dokumente nach einzelnen Stichworten durchsucht werden. Bei den E-Rezept-Daten in der Medikationsliste der ePA für alle ist das sogar schon zum Start möglich.
Nein, eine PIN-Eingabe ist zu keinem Zeitpunkt vorgesehen.
Alle relevanten medizinischen Daten Ihrer Patientinnen und Patienten einfach zugänglich – das wird mit der ePA für alle möglich. Ab Januar werden die gesetzlichen Krankenkassen die neue ePA für ihre Versicherten anlegen, außer die Versicherten widersprechen dem. Dadurch ergeben sich auch für das Personal in Reha-Einrichtungen neue Möglichkeiten. Auf dieser Seite erfahren Sie, was Sie mit der ePA für alle erwartet und finden zahlreiche Infomaterialien zum Download.
Downloads für die Reha
Infomaterialien für Reha-Einrichtungen
In unserem Download-Bereich finden Sie Infomaterialien, Erklärvideos und Grafiken zum Herunterladen.
Die Vorteile für Reha-Einrichtungen auf einen Blick
Gesundheitsdaten sind im Versorgungsalltag zugänglich
Patientinnen und Patienten müssen mit der ePA für alle nicht mehr jeden Zugriff einzeln freigeben. Für die Reha ist eine Institutionsberechtigung vorgesehen. Das heißt: Alle Heilberuflerinnen und Heilberufler einer Einrichtung, also zum Beispiel einer Reha-Klinik, und ihre Mitarbeitenden können auf die ePA zugreifen. Vorrausetzung ist, dass die Patientin oder der Patient vorher zugestimmt hat.
Informationen gehen nicht verloren
Arztberichte, Diagnosen, Entlassbriefe, Bildbefunde, verordnete Medikamente sowie Reha- und Therapiepläne:: All das kann künftig in der ePA gebündelt werden. Diese Daten sind im Behandlungskontext für Ärztinnen, Apotheker und Physiotherapeuten direkt sichtbar und sorgen für einen schnellen Überblick. Das gilt sowohl in der ambulanten als auch in der stationären Versorgung.
Medikation wird übersichtlich
In der Medikationsliste, die in der ePA integriert ist, werden von Beginn an alle verschriebenen Medikamente einer Patientin bzw. eines Patienten angezeigt. Probleme oder Wechselwirkungen können so schneller erkannt werden. In einem zukünftigen Update wird auf der Medikationsliste aufbauend der Medikationsplan zur ePA hinzugefügt. Beispielsweise können dann die Informationen institutionsübergreifend gepflegt und mit Einnahmehinweisen ergänzt werden.
Vorsorgevollmacht bei Bedarf
Wenn Menschen mit körperlichen oder kognitiven Einschränkungen (z. B. Demenz) die ePA nicht eigenständig bedienen können, gibt es zwei Möglichkeiten: Dritte, die über eine Vorsorgevollmacht verfügen, können die ePA im Namen der Patientin oder des Patienten direkt bedienen und verwalten. Alternativ können Dritte (zum Beispiel Freundinnen, Freunde oder Angehörige) technisch berechtigt werden, um bei Bedarf für die Patientin oder den Patienten zu handeln.
Prof. Dr. med. Björn Hauptmann über die ePA für alle
Fragen und Antworten
In die ePA für alle lassen sich unstrukturierte Daten wie PDF-A-Dokumente und strukturierte Daten in Form von medizinischen Informationsobjekten (FHIR) hochladen.
Die konkrete Benutzung der neuen ePA ist abhängig von der Menüführung im Primärsystem. Der Hersteller des Systems oder auch der IT-Dienstleister können den technischen Umgang mit der neuen ePA näher erläutern.
Unter Pseudonymisierung ist das Entfernen von personenbezogenen Daten zu verstehen. Personenbezogene Daten sind Informationen, die eine Person Identifizieren wie beispielsweise Name oder Geburtsdatum. Diese werden durch Codes oder Identifikationsnummern ersetzt.
Pseudonymisierte Daten können z. B. für die Forschung genutzt werden – beispielsweise, um die Entwicklung von Therapien für seltene Erkrankungen voranzutreiben.
Bei den gesetzlichen Krankenkassen wird mit dem Beginn des ersten Versicherungsverhältnisses die ePA für alle für die Versicherten eingerichtet. Nach der Anlage ist die ePA für alle direkt im Behandlungskontext nutzbar – ohne dass die bzw. der Versicherte oder das medizinische Personal aktiv werden müssen. Initial wird die ePA für alle ab dem 15. Januar für alle gesetzlich Versicherten eingerichtet.
Ärztinnen und Ärzte können im Behandlungskontext auf die Daten in der ePA für alle zugreifen. Der Zugriff ist standardmäßig auf 90 Tage festgelegt, damit beispielsweise längere Behandlungen abgedeckt werden können. Patientinnen und Patienten können diesen Zugriff über ihre ePA-App frühzeitig beenden. Gleichzeitig können sie aber auch einen Zeitraum festlegen, der über die 90 Tage hinaus geht. Das bietet sich beispielsweise bei der eigenen Hausarztpraxis an.
Apothekerinnen und Apotheker haben nach dem Stecken der eGK einer bzw. eines Versicherten standardmäßig drei Tage lang Zugriff auf die elektronische Patientenakte.
Eine Möglichkeit, Gesundheitsdaten aus der "ePA für alle" zu Forschungszwecken für das Gemeinwohl zu nutzen und dabei dennoch die Daten zu schützen, sind "Privacy Enhancing Technologies" (PrETTI). Wie diese funktionieren, zeigt das Video.
Ja, Sie müssen Ihre Patientinnen und Patienten darüber informieren, welche Daten Sie in der ePA für alle speichern wollen.
Voraussetzung, um die ePA für alle zu nutzen, ist eine Anbindung an die TI. Darüber hinaus muss das IT-System in Ihrer Reha-Einrichtung die ePA für alle unterstützen. Sie müssen dazu allerdings keine neue Anwendung installieren, sondern Ihr System nur updaten.
Die neue ePA für alle wird von den Versicherten selbst geführt und ersetzt nicht Ihre Behandlungsdokumentation. Sie sind weiterhin dazu verpflichtet, alle medizinische relevanten Infos zur Behandlung einer Patientin bzw. eines Patienten zu erfassen.
Für das medizinische Personal in Reha-Einrichtungen gelten keine Schreibpflichten.
Wie Sie die ePA für alle genau befüllen können, hängt von IT-System in Ihrer Reha-Einrichtung ab.
Ja. Auf die ePA für alle darf im Rahmen eines bestehenden Behandlungskontextes zugegriffen werden. Das ist dann möglich, wenn die eGK des Patienten oder der Patienten einmal eingelesen wurde und damit eine Zugriffsbefugnis von 90 Tagen automatisch eingerichtet wird. Das ist dann nicht mehr möglich, wenn die Zugriffsbefugnis vom Versicherten frühzeitig aktiv beendet wird oder wenn der Zeitraum des Behandlungskontexts abläuft