TI-Zugang

Ihr Weg in die Telematikinfrastruktur

Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI)

Ein Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI) ist Voraussetzung für den sicheren Austausch, Empfang und Versand von Gesundheitsdaten in Deutschland. Über die TI können digitale Anwendungen wie das E-Rezept, der sichere E-Mail-Dienst KIM oder die elektronische Patientenakte genutzt werden. Bisher erfolgte der TI-Zugang über sogenannte Konnektoren. Das ändert sich nun schrittweise, denn mittlerweile steht mit dem TI-Gateway eine moderne Alternative zur Verfügung, die über eine sichere VPN-Verbindung funktioniert und die Anschaffung eines Konnektors für Einrichtungen erübrigt.

Was brauche ich, um einen TI-Zugang einzurichten?

eHBA Heilberufsausweis

Für den Anschluss an die Telematikinfrastruktur benötigen Sie mindestens einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) je Institution. Anbieter, bei denen Sie diesen beantragen können, finden Sie auf der Website der für Sie zuständigen Kammern. Pflegefachkräfte, Hebammen und weitere Heilmittelerbringende erhalten ihn bundesweit zentral über das elektronische Gesundheitsberuferegister eGBR. Sobald Sie Ihren eHBA erhalten, kann dieser mittels PIN beim Anbieter freigeschaltet werden. 

Weitere Informationen zum eHBA erhalten Sie hier

Institutionskarte SMC-B (Security Module Card Typ B)

Die SMC-B Karte ist Ihr Praxisausweis. Diese kann erst beantragt werden, wenn ein eHBA innerhalb der Institution vorhanden ist. Ist das der Fall, können Sie die SMC-B bei einem in ihrem Sektor tätigen Anbieter anfordern. Eine Übersicht der durch die gematik zugelassenen Anbieter finden Sie hier in unserem Fachportal.

Nach Prüfung Ihres Antrags sendet Ihnen die gematik sowohl die SMC-B als auch die dazugehörige PIN zu. Die Freischaltung der SMC-B kann mittels PIN im Antragsportal der D-Trust GmbH durchgeführt werden. Jede SMC-B hat eine begrenzte Laufzeit und muss vor Ablauf durch eine neue ersetzt werden. 

Weitere Informationen rund um die Beantragung der SMC-B finden Sie auf den Seiten von D-Trust.

TI-Zugang auswählen

Der technische TI-Zugang wird über einen Konnektor (Router) oder das TI-Gateway (VPN-Verbindung über ein zertifiziertes Rechenzentrum) ermöglicht. Auf unseren Seiten finden Sie umfassende Informationen beider Zugangswege.

E-Health-Kartenterminal

Sie benötigen ein stationäres Kartenterminal. Das Kartenterminal kann entweder direkt beim Hersteller oder über den Einzelhandel gekauft werden und muss von der gematik zugelassen sein. Fragen Sie Ihren IT-Dienstleister: oftmals werden die Komponenten als Paket angeboten.

Kompatibles Primärsystem

Ihr Primärsystem (PVS, ZPVS, AVS, KIS, Pflege-, Fachverfahrenssoftware) muss ein Bestätigungsverfahren und/oder die Konformitätsbewertung der gematik durchlaufen haben. Beachten Sie, dass unabhängig von dieser Bestätigung für die Zulassung eines Praxisverwaltungssystems eine Zertifizierung durch die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) bzw. eine Eignungsfeststellung durch die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) notwendig ist.

VPN-Zugang

Zugang über Konnektor
Es wird ein Zugangsdienst zum virtuellen privaten Netzwerk (VPN) benötigt. Der VPN-Zugangsdienst kann bei einem der durch die gematik zugelassenen VPN-Anbieter beschafft werden. Eine Zulassungsübersicht finden Sie hier im Fachportal.

Beim TI-Gateway, ist der Zugang zum VPN bereits integriert und muss nicht separat bezogen werden.

Leitfaden und Checklisten

Im Leitfaden zur TI-Anbindung finden Sie ausführliche Informationen rund um den TI-Zugang. Unsere Checklisten fassen die wichtigsten Punkte für Ihre Einrichtung zusammen. Alle Dokumente finden Sie im Downloadbereich:  Leitfaden & Checklisten 

TI 2.0 - die Zukunft

Mit der TI 2.0 gelingt eine umfassende Umstellung und Modernisierung der Telematikinfrastruktur. Die Arbeit mit TI-Anwendungen wie der ePA oder dem E-Rezept wird dadurch flexibler. Ziel ist unter anderem auch, dass Hardware wie Konnektoren künftig nicht mehr benötigt werden, um den sicheren Netzzugang in die TI zu gewährleisten. Das TI-Gateway ist eine Möglichkeit, bereits jetzt den Übergang in die TI 2.0 zu beginnen. Weitere Informationen rund um die TI 2.0 finden Sie hier.

Downloads

Checkliste TI-Anbindung Praxis
So schließen Sie Ihre Praxis an die Telematikinfrastruktur an
PDF | 57 KB | 13.06.2025
Checkliste TI-Anbindung Apotheke, Physio, Pflege, Hebamme
So schließen Sie Ihre Einrichtung an die Telematikinfrastruktur an
PDF | 63 KB | 13.06.2025
Checkliste TI-Anbindung Öffentlicher Gesundheitsdienst
So schließen sich Einrichtungen des ÖGD an die Telematikinfrastruktur an
PDF | 72 KB | 13.06.2025
Leitfaden TI-Anbindung Öffentlicher Gesundheitsdienst
Schritt für Schritt zur vernetzten Kommunikation
PDF | 137 KB | 10.06.2025

FAQ

Welche Kosten der Anbindung an die TI werden übernommen?

Ob und welche Kosten für die Finanzierung des TI-Gateway oder Konnektors abgedeckt sind, kann Ihnen möglicherweise Ihre Standesorganisation mitteilen. Eine vollständige Auflistung der geltenden Finanzierungsvereinbarungen für alle Leistungserbringer finden Sie auf den Seiten des GKV-Spitzenverband. Zur Übersicht 

Wer braucht einen Zugang zur TI?

(Zahn)Arztpraxen, Apotheken und Kliniken müssen über einen Zugang zum sicheren Datennetz im Gesundheitswesen, der Telematikinfrastruktur (TI), verfügen. Ab dem 1. Juli 2025 sind auch Pflegeeinrichtungen verpflichtet, sich an die TI anzubinden. Der öffentliche Gesundheitsdienst kann ebenso einen TI-Zugang in Anspruch nehmen, je nachdem, welche Anwendungen der TI genutzt werden sollen.

Ist der Zugang zur TI auch ohne VPN-Konnektor möglich?

Ein TI-Zugang mit dem TI-Gateway ohne VPN-Verbindung ist nicht möglich. Je nach Anbieter des TI-Gateway ist hierfür in der LEI ein Hardware- oder Software-basierter Client erforderlich. 

Was ist zu beachten, wenn während des TI-Anschlussprozesses der IT-Administrator wechselt – beispielsweise in einer Pflegeeinrichtung?

Wenn die IT-Administratorin / der IT-Administrator wechselt, sind für eine reibungslose Nachfolge diese Angaben wichtig:  

  • Konfiguration und Adressen der einzelnen TI-Komponenten (Kartenterminal, KIM-Adresse etc.), die in dem lokalen Unternehmensnetzwerk für die TI verwendet werden
  • Laufzeit der Komponenten und Zertifikate für den unterbrechungsfreien Betrieb (in der Regel liegt die Begrenzung auf fünf Jahre).
    Tipp: Richten Sie sich eine Erinnerung ein, um dem versehentlichen Ablaufen von Komponenten vorzubeugen.

Noch ein Hinweis: Falls die IT-Administratorin / der IT-Administrator gleichzeitig Pflegedienstleitung ist und deshalb einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) besitzt, dann muss nach ihrem/seinen Ausscheiden ein Folge-eHBA für eine weitere Pflegefachperson beantragt werden.

Soll ich bei Beantragung mehrerer SMC-B-Karten für eine Betriebsstätte die gleiche Telematik-ID verwenden?

Bei der Beantragung mehrerer SMC-B-Karten (Institutionskarten) einer Betriebsstätte ist es ratsam, beim SMC-B-Kartenanbieter die gleiche Telematik-ID zu verwenden. Gleiches gilt für Folgekarten, damit Zugriffe auf Gesundheitsanwendungen reibungslos funktionieren.

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