Informieren und informiert handeln: So hilft die ePA in der Psychotherapie.

Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sind mit Blick auf die elektronische Patientenakte (ePA) eine besondere Nutzergruppe. Denn Dokumente zu psychischen Erkrankungen sind hochsensibel. Für das Speichern in der ePA existieren entsprechende Vorgaben und Patientinnen und Patienten müssen gut informiert sein. Der Nutzen der ePA für die Diagnostik und Therapie ist indes enorm, bietet sie doch wertvolle Informationen zur Krankengeschichte sowie zu verordneten Medikamenten.

Aufnahme einer neuen Patientin

Die 21-jährige Josephine Daniels hat in den vergangenen Monaten einiges durchmachen müssen. Sie war an einem schweren Verkehrsunfall beteiligt. Körperlich wurde sie nur leicht verletzt. Doch die Bilder des Unfalls und der Schwerverletzten verfolgen sie noch heute. Josephine Daniels meidet den Unfallort und Autofahrten. Heute betritt sie zum ersten Mal die Praxis ihrer neuen Psychotherapeutin Maja Paulig. Josephine Daniels gibt ihr ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK). Die Therapeutin steckt diese ins Lesegerät und hat nun für 90 Tage Zugriff auf die elektronische Patientenakte (ePA) der 21-Jährigen.

Besonderes Widerspruchsrecht

Noch vor Beginn des Erstgesprächs klärt Psychotherapeutin Maja Paulig über die ePA auf. Obwohl gesetzlich nicht dazu verpflichtet, fragt sie im Sinne des Vertrauensverhältnisses, ob sie auf Josephine Daniels’ ePA zugreifen darf. Die Patientin stimmt zu. Zudem erläutert die Therapeutin das besondere Widerspruchsrecht nach § 347 SGB V: Bevor die Praxis erstmals Dokumente zu psychischen Erkrankungen in die ePA hochlädt, könne die Patientin widersprechen. Von diesem Recht macht diese keinen Gebrauch, anderenfalls hätte Maja Paulig eine Notiz (zum Widerspruch) im PVS hinterlegt. Unabhängig davon würde sie die Patientin immer nach ihrem Einverständnis fragen, bevor hochsensible Informationen eingestellt werden, erklärt die Therapeutin.

Informiert zur Erkrankung und Medikation

Josephine Daniels leidet nicht nur an einer Posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS), sondern kämpft schon seit ihrer Jugend immer wieder mit rezidivierenden Depressionen. Gerade bei einem derart komplexen Krankheitsbild ist die ePA für ihre Psychotherapeutin sehr hilfreich. Im Befund und Entlassbrief der teilstationären Tagesklinik findet sie wichtige Informationen zum Verlauf der Erkrankung. Außerdem sieht sie in der elektronischen Medikationsliste (eML), dass ihre Patientin ein bestimmtes Antidepressivum einnimmt.

Datensparsamkeit beim ePA-Upload

Maja Paulig selbst wird im Therapieverlauf nur die nötigsten Dokumente in der ePA ihrer Patientin speichern. Dazu zählt allem voran das Formular PTV 11, in dem die Indikation für eine psychotherapeutische Behandlung notiert ist. Die Ergebnisse diagnostischer Tests und einen Befund mit Informationen für den mitbehandelnden Psychiater stellt sie nach der ausdrücklichen Zustimmung der 21-Jährigen ein. Bei jedem Upload eines Dokuments prüft das PVS, ob von Maja Paulig oder einem anderen Behandelnden der Praxis ein Widerspruch dokumentiert wurde. Darüber hinaus fragt die Therapeutin einmal im Quartal, ob ihre Patientin doch von ihrem besonderen Recht auf Widerspruch Gebrauch machen möchte.