TI-Atlas 24

Wo steht die Digitalisierung des Gesundheitswesens?

Was erwarten Patientinnen und Patienten von der ePA für alle? Wie hat sich das E-Rezept in den letzten Monaten entwickelt? Im Rahmen des TI-Atlas befragen wir jährlich Patientinnen und Patienten sowie die Beschäftigten im Gesundheitswesen zur Digitalisierung des Gesundheitswesens. Die Ergebnisse des TI-Atlas 2024 finden Sie hier zusammengefasst. Sie interessieren sich vor allem für eine bestimmte Nutzergruppe? Dann gelangen Sie durch einen Klick direkt an die richtige Stelle.
Versicherte
Heilberufler:innen
Erweiterter Nutzerkreis
Fazit

Versicherte

Mehrheit plant die ePA aktiv zu nutzen

Ab Januar 2025 starten die Krankenkassen damit, für ihre Patientinnen und Patienten eine elektronische Patientenakte (ePA für alle) anzulegen. Im diesjährigen TI-Atlas haben wir deshalb gezielt gefragt, wie die Bevölkerung zur ePA steht. Die erfreuliche Nachricht: Die Befragten wollen die ePA mehrheitlich nutzen und nur vier Prozent wollen der Nutzung widersprechen. Der konkrete Wissensstand zur ePA ist allerdings noch gering.
Mann schaut auf mobiles Endgeräte.
46%
der Versicherten kennen die ePA.
39%
der Versicherten kennen die ePA.
Bekanntheit der aktuellen ePA
Bei der Bekanntheit der ePA haben wir Fortschritte gemacht. Etwas mehr Menschen als noch im letzten Jahr ist die aktuelle ePA ein Begriff.
61%
wollen die ePA für alle aktiv nutzen.
00%
kennen die
ePA für alle.
Nutzungsbereitschaft
Mehr als die Hälfte der Menschen, die die ePA kennen, möchte sie auch wirklich aktiv nutzen – und so ihre Gesundheitsdaten selbst im Griff behalten.
4%
wollen der ePA für alle widersprechen.
00%
wollen die ePA für alle aktiv nutzen.
Widerspruch
Erfreulich ist, dass aktuell nur wenige Menschen, denen die elektronische Patientenakte bekannt ist, der ePA für alle widersprechen wollen. Denn je mehr Menschen eine ePA für alle haben und nutzen, desto größer ist ihr Mehrwert für das Gesundheitswesen.
11%
kennen die ePA für alle.
0%
wollen der
ePA für alle widersprechen.
Bekanntheit der ePA für alle
Zwar hat etwa die Hälfte bereits etwas von der ePA gehört, eine konkrete Vorstellung haben aber deutlich weniger Menschen. Umso wichtiger wird es, vor dem Start der ePA für alle die Menschen über die neuen Möglichkeiten zu informieren.

So digitalaffin sind die deutschen Versicherten

knub
möchten, dass alle medizinischen Einrichtungen, die sie behandeln, auf ihre wesentlichen Befunde zugreifen können.
ist es wichtig, selbst entscheiden zu können, welche medizinischen Einrichtungen ihre digitalen Gesundheitsdaten erstellen, einsehen und bearbeiten dürfen.
nutzen bereits eine Service-App ihrer Krankenkasse bzw. -versicherung.
nutzen bereits eine Fitness- oder Gesundheits-App.
Dokumente in der ePA für alle
Die Menschen in Deutschland befürworten also die Vorteile, die die ePA für alle bei der digitalen Gesundheitsversorgung mit sich bringt. Aber welche genauen Dokumente sollen in die ePA für alle geladen werden?

Klicken Sie auf die Karten,
um die Dokument-Typen in die ePA zu schieben.

91%Notfallrelevante Diagnosen, Vorerkrankungen und Allergien
88%Impfpass
87%Bilder wie z.B. Röntgenbilder oder MRT
87%Laborergebnisse
83%Medikationsplan
81%Arztbriefe, Entlassbriefe bzw. Befundberichte
75%Zahnbonusheft
64%Liste aller eingelösten
E-Rezepte
Akte
Mann mit Handy und Epa-Akte

Die ePA für alle bringt also das, was die Menschen wollen. Zum Start wird das zum Beispiel die Medikationsliste sein, in der alle verschriebenen und ausgestellten E-Rezepte erfasst werden. Digitalisierungsprojekte sind komplex, wir stehen gerade noch vor dem Start. Deshalb werden in Zukunft noch viele andere Funktionen zur ePA für alle dazukommen – beispielsweise der Medikationsplan, der die Medikationsliste ab Sommer 2025 ergänzen wird. Die guten E-Rezept-Nutzungszahlen zeigen: Digitale Anwendungen kommen immer stärker im Alltag der Versicherten, Praxen und Apotheken an und sind nicht mehr wegzudenken.

E-Rezept ist neue Normalität für Versicherte

Zum Anfang des Jahres 2024 wurde das E-Rezept zum Standard in der medizinischen Versorgung. Dass das E-Rezept nun flächendeckend genutzt wird, zeigt sich auch in den diesjährigen Zahlen.

95%
der gesetzlich Versicherten kennen das E-Rezept
Im Vergleich zum letzten Jahr ist die Bekanntheit des E-Rezepts deutlich gestiegen. Inzwischen wissen fast alle Menschen in Deutschland vom E-Rezept.
Etwa die Hälfte der Menschen in Deutschland hat inzwischen ein E-Rezept erhalten und eingelöst.
49%
der Bevölkerung hatte bereits
mit dem E-Rezept Kontakt
Positiv hervorzuheben ist die Zufriedenheit mit dem E-Rezept. Von den Nutzerinnen und Nutzern sagen knapp 90 Prozent, dass sie zufrieden mit dem E-Rezept sind.
88%
der Nutzerinnen und Nutzer sind
mit dem E-Rezept zufrieden
Einlösewege E-Rezept
Im letzten Jahr haben wir auch gefragt, wie die Menschen in Deutschland ihre E-Rezepte einlösen wollen - per eGK, App oder auf Papier. Mit Blick auf die tatsächliche Nutzung, die wir in diesem Jahr erstmals erheben konnten, zeigen sich doch einige Verschiebungen.
5%
Online-Einlösewege
(Token-Scan bzw. Card-Link)
12%
E-Rezept-App
10%
Papierausdruck
73%
Elektronische
Gesundheitskarte

Die Hälfte der Menschen löst E-Rezepte mit der elektronischen Gesundheitskarte ein. Das sind deutlich mehr als die knapp 10 Prozent, die 2023 angegeben haben, diesen Weg zu präferieren. Das könnte beispielsweise daran liegen, dass die eGK direkt verfügbar ist und keine Voraussetzungen wie den Download der App benötigt. Erfreulich ist, dass weniger Menschen sich tatsächlich einen Papierausdruck mitgeben lassen. Im letzten Jahr planten das nämlich 17,7 Prozent der Menschen, mit dem flächendeckenden Start des E-Rezepts bekommen aber nur 10 Prozent das E-Rezept als Ausdruck. Das Vertrauen in papierlose Lösungen steigt also.

Eine Frau und ein Arzt die neben einem mannshohen Smartphone stehen, auf dem die E-Rezept-App abgebildet ist

Heilberufler:innen

TI-Nutzung in medizinischen Einrichtungen nimmt zu

Damit die Digitalisierung des Gesundheitssystems voranschreiten kann, braucht es vor allem die Unterstützung der Fachkräfte in den medizinischen Einrichtungen. Nur wenn die Einrichtungen an die TI angeschlossen sind und die Beschäftigten die Anwendungen nutzen, können auch Patientinnen und Patienten von den Vorteilen profitieren. Die Grundlage haben die meisten schon geschafft: Die überwiegende Anzahl an Praxen, Krankenhäusern und Apotheken sind an die TI angeschlossen.
So viele Einrichtungen nutzen die TI:
Intensive NutzungDigitalunterstützung Workflows & Kommunikation zwischen Leistungserbringern & Bereitstellung von Information durch/für Versicherte (ePA, NFDM)
Mittlere NutzungDigitalunterstützung Workflows & Kommunikation zwischen Leistungserbringern (einrichtungs- und sektorübergreifend KIM: eNachrichten, eArztbriefe)
Geringe NutzungDigitalunterstützung Workflows im Gesundheitswesen (eAU, E-Rezept, EBZ, Dale-UV)
Nicht-NutzungAn die TI angeschlossen, keine TI- Anwendung regelmäßig genutzt/nutzbar bzw. Pflichtformulare eAU und E-Rezept nicht genutzt
Kein TI-Anschluss

Intensive Nutzung7%

Mittlere Nutzung 57%

Geringe Nutzung23%

Nicht-Nutzung12%

Kein TI-Anschluss1%

Arztpraxen

Intensive Nutzung0%

Mittlere Nutzung 21%

Geringe Nutzung70%

Nicht-Nutzung9%

Kein TI-Anschluss0%

Apotheken

Intensive Nutzung4%

Mittlere Nutzung 71%

Geringe Nutzung10%

Nicht-Nutzung14%

Kein TI-Anschluss1%

Zahnarztpraxen

Intensive Nutzung3%

Mittlere Nutzung 10%

Geringe Nutzung20%

Nicht-Nutzung65%

Kein TI-Anschluss1%

Krankenhaus

Intensive Nutzung0%

Mittlere Nutzung 1%

Geringe Nutzung3%

Nicht-Nutzung89%

Kein TI-Anschluss7%

Psychiatrien

knub

Krankenhäuser

arnub

Arztpraxen

znub

Zahnarztpraxen

znub

Apotheken

znub

Psych. Praxen
Mehrheit erlebt stabile TI-Anwendungen.
Mit dem Start vom E-Rezept und der steigenden Nutzung von KIM erleben immer mehr Einrichtungen des Gesundheitswesen die TI und ihre Anwendungen. Trotz TI-Störungen im April 2024 bewertet die Mehrheit der Leistungserbringer die TI-Anwendungen als stabil.
KIM weiter auf dem Vormarsch.
Dass KIM stärker als noch zuvor genutzt wird, zeigen auch die erhobenen Zahlen. Insgesamt nutzen in allen Gruppen mindestens 8 bis 10 Prozent mehr Einrichtungen KIM als noch im vergangenen Jahr. Bei den Krankenhäusern sind es 16 Prozent, bei den Apotheken sogar 20 Prozent.
Das E-Rezept wird zur Normalität.
Ähnlich erfreulich ist der Anstieg beim E-Rezept. 90 Prozent der Praxen gaben an, dass sie das E-Rezept inzwischen regelmäßig nutzen. Vor einem Jahr waren es noch drei Prozent. Auch bei Zahnarztpraxen und – wenig überraschend – Apotheken wird das E-Rezept von einer sehr großen Mehrheit regelmäßig genutzt.
Das Gesundheitswesen wartet auf die ePA für alle.
Bei der ePA gibt es im Vergleich zum vergangenen Jahr nur leichte Entwicklungen bei der regelmäßigen Nutzung. Hier wird im nächsten Jahr spannend zu beobachten sein, wie sich die neue ePA für alle in der Versorgung etablieren wird.
Viele Einrichtungen wünschen sich noch mehr Informationen.
Die Informationslage zur TI und ihren Anwendungen wird etwas schlechter bewertet als im Vorjahr. Auch das lässt sich mutmaßlich aus der steigenden Nutzung ableiten, die einen erhöhten Informationsbedarf mit sich bringt. Viele kleine Fragen kommen erst auf, wenn täglich mit den Anwendungen gearbeitet wird.
Mehr Routine sorgt für mehr Sicherheit.
Gleichzeitig zeigt sich aber einmal mehr: Übung macht den Meister. Wer die eAU oder das E-Rezept regelmäßig nutzt, fühlt sich sicherer im Umgang mit den Anwendungen der TI.
Eine Frau und eine die Ärztin, die neben einem mannshohen Smartphone stehen, auf dem ein illustrierter QR-Code abgebildet ist

Erweiterter Nutzerkreis

Erwartungen an die TI-Anwendungen

In Zukunft kommen noch einige andere Nutzergruppen zur TI dazu. Das sind beispielsweise die ambulante und stationäre Pflege, Vorsorge- und Rehaeinrichtungen oder physiotherapeutische Praxen. Die Ergebnisse zeigen: Die Erwartungen bleiben hoch in diesem erweiterten Nutzerkreis.

Was erwarten die Pflege, Reha und Co. von digitalen Technologien?

Ambulanter Pflegedienst
Ergotherapie
Vorsorge- und Rehaeinrichtungen
Logopädie (SSSST)
Stationäre Pflegeeinrichtung
Physiotherapie
0%

Nachhaltigeres Arbeiten (z.B. weniger Papier)

0%

Sicherer und komfortabler Austausch mit anderen medizinischen Einrichtungen

0%

Entbürokratisierung

0%

Effizienzsteigerung


0%

Entlastung


0%

Kostenersparnis

0%

Verbesserung der Versorgungsqualität


In diesem Jahr haben wir auch abgefragt, was sich die Einrichtungen im erweiterten Nutzerkreis von der ePA für alle erwarten. Dabei sticht vor allem heraus, dass sie sich einen einfacheren Zugriff auf die medizinischen Daten ihrer Patientinnen und Patienten erhoffen. Aber auch ein geringerer Kommunikationsaufwand ist für sie ein Vorteil.

Und was erwarten die Pflege, Reha und Co. von der ePA für alle im Speziellen?

Ambulanter Pflegedienst
Ergotherapie
Vorsorge- und Rehaeinrichtungen
Logopädie (SSSST)
Stationäre Pflegeeinrichtung
Physiotherapie
0%

Einfacherer Zugriff auf medizinischen Informationen von Patient:innen

0%

Verringerung des Aufwands für Kommunikation

0%

Vervollständigung der medizinischen Informationen zu Patient:innen

0%

Zusammenarbeit mit anderen Sektoren

0%

Einrichtungsübergreifende Verfügbarkeit von Medikationsdaten

Der erweiterte Nutzerkreis sieht Vorteile der TI-Anwendungen.

Mann mit Smartphone, der auf einem Stapel Papier sitzt

Grundsätzlich kann sich eine Mehrheit vorstellen, dass TI-Anwendungen ihnen einen Mehrwert in der täglichen Arbeit bieten.

KIM
TI-Messenger
E-Rezept
0%

Vorsorge- und Rehaeinrichtungen (Stand 2023)

0%

Stationäre Pflegeeinrichtungen (Stand 2023)

0%

Ambulante Pflegedienste (Stand 2023)

0%

Physiotherapeutische Praxen (Stand 2023)

0%

Ergotherapie (Stand 2024)

0%

Logopädie (SSSST) (Stand 2024)

Ein Arzt und eine Ärztin, die neben einem mannshohen Smartphone stehen

Weitergehende Ergebnisse zum TI-Atlas sowie weitere Studien finden Sie hier

Fazit

Der TI-Atlas 2024 macht deutlich: Es geht voran.

Die Ergebnisse zeigen aber auch, dass wir die Menschen im Gesundheitswesen sowie die Patientinnen und Patienten noch mehr mitnehmen müssen.

Insgesamt waren die letzten 12 Monate ein großer Fortschritt für die Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens. Durch die flächendeckende Nutzung von KIM und dem E-Rezept kommen immer mehr Menschen mit digitalen Anwendungen im Gesundheitswesen in Kontakt – sowohl in der Bevölkerung als auch in den medizinischen Einrichtungen. Zudem zeigt sich auch, dass wir mit der ePA für alle echte Mehrwerte für die Versorgung schaffen können. Die Erfolge beim E-Rezept und bei KIM geben in dieser Hinsicht Rückenwind für den Start der ePA für alle im kommenden Jahr.


Hintergrund zur Methodik

Die Befragung wurde als quantitative Online-Befragung durchgeführt, die Einladung fand überwiegend postalisch statt. Dafür wurden bundesweit repräsentative Stichproben gezogen sowie zum Teil Vollerhebungen durchgeführt. Neben Nutzerinnen und Nutzern der TI sind auch Personen und Institutionen in die Evaluation eingeschlossen, die die TI noch nicht oder nur in geringem Umfang nutzen, und solche, die vorhaben, auch in Zukunft die TI nicht zu nutzen.

Die Fragebögen sind überwiegend quantitativ konzipiert, d.h. mit geschlossenen Fragen mit vorgegebenen Antwortskalen, wobei an geeigneten Stellen die Möglichkeit zu Freitextantworten gegeben wurde. Die Befragungsinstrumente wurden zielgruppenspezifisch erarbeitet und in Pretests auf Verständlichkeit und Relevanz überprüft. Anhand von Filterführungen wurde sichergestellt, dass allen Teilnehmenden nur die für sie relevanten Fragen gestellt wurden.

Um die medizinischen Einrichtungen zu kontaktieren, wurden Adressdaten der Datenbank von Scitrace verwendet, die nahezu die vollständigen Adressdaten von (Zahn-)Arztpraxen, psychotherapeutischen Praxen und Apotheken sowie der neuen Nutzergruppen Physiotherapeuten, Hebammen und Pflegeeinrichtungen umfasst. Die Kontaktdaten für die Krankenhäuser und Rehakliniken wurden den Strukturierten Qualitätsberichten sowie der Krankenhausstatistik des Statistischen Bundesamtes entnommen und durch Internetrecherchen ergänzt. Die Adressen der Gesundheitsämter werden auf den Internetseiten des RKI gelistet. Die Einladung zur Befragung erfolgte postalisch durch die gematik mit Unterstützung der Gesellschafter, wobei zwei Wochen nach Beginn der Befragung ein zusätzliches Erinnerungsschreiben per Post versendet wurde.

Versicherten wurden mittels eines Online-Panels befragt. Hierzu wurde das Payback-Panel genutzt.

An der Befragung nahmen zum Ende des zweiten Quartals 2024 insgesamt 12700 Einrichtungen und Organisationen des Gesundheitswesens teil und 11221 haben sie abgeschlossen (Tabelle 3). Zur Befragung eingeladen wurden 80.500 Leistungserbringerinstitutionen.

Die durch das Online-Panel rekrutierte Stichprobe der Versicherten umfasst in der repräsentativen Gruppe 1834 und in der medizinisch relevanten Gruppe 1031 Personen.

Anzahl der angeschriebenen und teilgenommenen medizinischen Einrichtungen und Krankenkassen, 06/2024

Medi­zinische ­Einrichtung/ ­Kranken­kasse Ange­schrieben
(Brutto­stichprobe)
Teil­genommen
(Netto­stichprobe)
Arztpraxis / MVZ 26 997 3 227
Psychotherapeutische Praxis 7 500 1 488
Zahnarztpraxis / Zahn-MVZ 6 000 1 042
Apotheke 5 498 1 332
Krankenhaus 1 864 288
Krankenkasse 95 46
Rehakliniken 927 97
Physiotherapiepraxen 4 999 507
Hebammenpraxen 5 000 327
Gesundheitsämter 375 155
Stationäre Pflegeheime 5 500 668
Ambulante Pflegedienste 5 702 682

Um Verzerrungen der Auswertungsergebnisse aufgrund der unterschiedlichen Rücklaufquoten in einzelnen Subgruppen zu korrigieren und unverzerrte Schätzungen für die Antworthäufigkeiten in den Jahresvergleichen zu ermitteln, werden Auswertungen für (Zahn)Arztpraxen, Psychotherapiepraxen, Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser gewichtet durchgeführt und dargestellt:

Arztpraxen: Das Gewicht wurde dabei so ermittelt, dass hinsichtlich der Arztpraxen und MVZ die Versorgungsebene (hausärztliche und fachärztliche Versorgung) und Praxisgröße (Anzahl der tätigen Ärztinnen und Ärzte) im Ergebnis entsprechend ihrer Anteile in der Grundgesamtheit in die Auswertungen eingingen.

Zahnarztpraxen: Das Gewicht wurde dabei so ermittelt, dass hinsichtlich der Zahnarztpraxen und -MVZ die Fachrichtungen (Zahnheilkunde, Kieferchirurgie, Kieferorthopädie) im Ergebnis entsprechend ihrer Anteile in der Grundgesamtheit in die Auswertungen eingingen.

Psychotherapiepraxen: Das Gewicht wurde dabei so ermittelt, dass hinsichtlich der Psychotherapiepraxen die Ausbildungsschwerpunkte (Ärztliche Psychotherapeutinnen und -therapeuten, psychologische Psychotherapeutinnen und -therapeuten sowie Kinder- und Jugendpsychotherapie) im Ergebnis entsprechend ihrer Anteile in der Grundgesamtheit in die Auswertungen eingingen.

Ambulante Pflegedienste: Das Gewicht wurde dabei so ermittelt, dass hinsichtlich der ambulanten Pflegedienste die Träger der Einrichtungen (Freigemeinnützig, Öffentlich, Privat) im Ergebnis entsprechend ihrer Anteile in der Grundgesamtheit in die Auswertungen eingingen.

Stationäre Pflegeheime: Das Gewicht wurde dabei so ermittelt, dass hinsichtlich der Pflegeheime die Träger der Einrichtungen (Freigemeinnützig, Öffentlich, Privat) und Einrichtungsgröße (Anzahl Plätze) im Ergebnis entsprechend ihrer Anteile in der Grundgesamtheit in die Auswertungen eingingen.

Krankenhäuser und Rehakliniken: Das Gewicht wurde dabei so ermittelt, dass hinsichtlich der Krankenhäuser und Rehakliniken die Größe (Anzahl der Betten) im Ergebnis entsprechend ihrer Anteile in der Grundgesamtheit in die Auswertungen eingingen.

Versicherte: Das Gewicht wurde dabei so ermittelt, dass hinsichtlich der Versicherten das Geschlecht sowie Mitgliedschaft bei gesetzlichen Krankenkassen im Ergebnis entsprechend ihrer Anteile in der Grundgesamtheit in die Auswertungen eingingen.

Unterschiede, die in den Ergebnissen sichtbar werden, sind erst bei einer bestimmten Größe der Unterschiede statistisch signifikant. Das gilt dann, wenn die Unterschiede größer sind als die Schätzgenauigkeit der Messung bzw. der Standardfehler. Um als statistisch relevante Unterschiede zu gelten, sollten sich demnach Ergebnisse um mind. 2 Prozentpunkte unterscheiden, bei deutlich kleineren Gruppen um mind. 6 Prozentpunkte.

Durchschnittliche Schätzfehler und somit Orientierungen zur Interpretation von Unterschieden in den Ergebnissen werden im Folgenden für die Ergebnisse der einzelnen Befragungsstichproben im vorliegenden Bericht benannt:

In der Gesamtstichprobe der Arztpraxen ist die Schätzgenauigkeit maximal (bei einer Stichprobengröße von ca. n = 2.000) und erlaubt dort Rückschlüsse auf alle Praxen mit einem maximalen Standardfehler von circa 1,5 Prozentpunkten.

Für die Gesamtstichprobe der Krankenhäuser als der kleinsten medizinischen Leistungserbringergruppe (und für weitere Analysen, die auf einer Stichprobengröße von ca. n = 350 beruhen) ist die Schätzgenauigkeit mit einem maximalen Standardfehler von circa 3,5 Prozentpunkten etwas niedriger. Die Bemessung des maximalen Standardfehlers bezieht sich auf solche Fragen, die von (annähernd) allen teilnehmenden Praxen beantwortet wurden.

Bei Rehakliniken und Gesundheitsämtern sowie Teilgruppen, die bei einem Teil der Fragen einen noch geringeren Stichprobenumfang umfassen, sind die Konfidenzintervalle für sie breiter, woraus eine geringere Schätzgenauigkeit und größere Standardfehler resultieren. Bei Ergebnissen, die auf einer Stichprobengröße von ca. n = 150 beruhen, liegt der durchschnittliche Standardfehler bei circa 5,6 Prozentpunkten.

In den Stichproben der Versichertenbefragung liegt der Standardfehler bei Fragen, die von (annähernd) allen teilnehmenden Versicherten beantwortet wurden bei circa 2,2 Prozentpunkten.

Disclaimer:
Angaben zu allen berichteten Jahren für (Zahn)Arztpraxen, Psychotherapiepraxen, Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser gewichtet auf jeweils relevant Anteile in der Grundgesamtheit (Fachgruppe/Einrichtungsgröße/Trägerschaft).