TI-Atlas
Wo steht die Digital­isierung des Gesundheits­wesens 2023?
Wie steht es um das E-Rezept? Sind die Menschen in Deutschland offen für die ePA? Was funktioniert schon gut und wo brauchen wir noch mehr Tempo? Diese und viele weitere Fragen haben wir im Rahmen des diesjährigen TI-Atlas Versicherten und den Beschäftigten im Gesundheitswesen gestellt. Die Ergebnisse des TI-Atlas 2023 finden Sie hier zusammengefasst - übersichtlich und interaktiv. Wollen Sie mehr über die Ergebnisse einer bestimmten Gruppe erfahren? Dann gelangen Sie durch einen Klick direkt an die jeweilige Stelle.
Versicherte
Leistungserbringer
Neue Nutzergruppen
Fazit
Versicherte
wünschen sich mehr Tempo
Gruppe von fünf Personen schauen auf mobile Endgeräte.
47%
kennen das E-Rezept
Obwohl immer mehr Menschen das E-Rezept kennen, bleiben die Nutzerzahlen aber noch gering. Die verpflichtende Einführung könnte hier in Zukunft mehr Tempo bringen.
Mit der App, der Gesundheitskarte oder doch noch auf Papier? Beim E-Rezept ist in den letzten 12 Monaten viel passiert. Nun soll das E-Rezept Anfang 2024 flächendeckend eingeführt werden. Die hohe mediale Aufmerksamkeit für das E-Rezept seit Sommer 2023 spiegelt sich signifikant in den Bekanntheitswerten wider.
4%
nutzen das
E-Rezept
Einlöseweg E-Rezept
Auch der neue Einlöseweg des E-Rezepts mit der elektronischen Gesundheitskarte könnte zu mehr Nutzung führen. Der favorisierte Einlöseweg ist für die meisten Menschen aber weiterhin digital mittels E-Rezept-App.
21,1%
E-Rezept-App bzw.
andere Einlösewege
17,7%
Papierausdruck
9,8%
Elektronische
Gesundheitskarte
18,8%
Keine Angabe/
weiß nicht
32,6%
E-Rezept-App
Collage aus einem älteren Mann und junge sitzende Frau, die zwischen illustrierte Akten sind
Elektronische Patientenakte ePA
Wie beim E-Rezept waren die letzten Monate auch bei der elektronischen Patientenakte (ePA) ereignisreich. Das Bundesgesundheitsministerium hat beschlossen, dass die ePA in Zukunft das entscheidende Puzzelstück für das digitale Gesundheitssystem sein soll.
39%
kennen die ePA ihrer
Krankenkasse
38%
kennen die ePA ihrer
Krankenkasse
Bekanntheit
Die Bekanntheit der ePA bzw. der ePA-Apps der Krankenkassen stieg in den letzten Monaten aber nicht.
85%
wollen die
ePA nutzen
80%
wollen die
ePA nutzen
Nutzungsbereitschaft
Positiv ist aber die grundsätzliche Bereitschaft zur Nutzung der ePA. Diese stieg im Vergleich zum Vorjahr um 5 Prozentpunkte.

Hoffnungen bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens

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möchten ihre Behandlung aktiv mitbestimmen.
möchten ihre Gesundheitsdaten digital selbst verwalten.
möchten auf Gesundheitsdaten von Angehörigen, die sie vertreten, zugreifen können.
möchten, dass alle Akteure im Gesundheitswesen im Behandlungsfall auf ihre Daten zugreifen können – ohne dass sie dem vorher zustimmen müssen.
wünschen sich, dass Angehörige auf ihre Gesundheitsdaten zugreifen können, wenn sie selbst dazu gesundheitlich nicht in der Lage sind.
Menschen sind offen für digitale Lösungen
Die grundsätzlich positive Einstellung der Bevölkerung zeigt sich auch bei den Meinungen zum Zugriff auf Dokumente, zur Medikation oder zu notfallrelevanten Informationen.
Mann mit Handy und Epa-Akte

Mit der ePA für alle haben Patientinnen und Patienten die volle Kontrolle über die eigenen Daten. Der TI-Atlas zeigt: Das trifft den Nerv der Zeit. Die große Mehrheit wünscht sich genau das von einer elektronischen Patientenakte.

67%
haben keine Bedenken
Vertrauen in die Speicherung von Gesundheitsdaten
Etwa zwei Drittel der Befragten haben keine Bedenken, dass ihnen durch die Speicherung ihrer Gesundheitsdaten zukünftig ein Nachteil entsteht.
56%
wünschen sich das „Opt-Out” Verfahren
Mit der geplanten ePA für alle müssen die Menschen in Deutschland nicht mehr aktiv zustimmen, dass für sie eine ePA eingerichtet wird („Opt-Out“). Die Mehrheit sagt, dass das eine gute Sache ist. Diese Zahl zeigt aber auch, dass alle Akteure im Gesundheitssystem die Mehrwerte der ePA für alle und den Sinn des „Opt-Out“-Verfahrens noch besser erklären müssen.
Ein Herr und ein Arzt die neben einem mannshohen Smartphone stehen, auf dem die E-Rezept-App abgebildet ist
Mehr und mehr Leistungserbringer sind an die TI angeschlossen

Das volle Potenzial entfaltet die Digitalisierung im Gesundheitswesen nur, wenn neben den Patientinnen und Patienten auch die medizinischen Einrichtungen digitale Anwendungen nutzen. TI-ready ist, wer an die Telematikinfrastruktur angeschlossen ist, einen Heilberufsausweis und einen Konnektor besitzt sowie mindestens eine TI-Anwendung installiert hat.

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Krankenhäuser

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Arztpraxen

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Zahnarztpraxen

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Apotheken

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Psych. Praxen
Immer mehr Einrichtungen sind voll TI-ready.
Bei der TI-Readiness gab es unter allen Leistungserbringern deutliche Fortschritte.
Auch die Stabilität nimmt zu.
Nicht nur die Nutzungszahlen der TI steigen, die TI-Anwendungen laufen auch stabiler. Im diesjährigen TI-Atlas geben das deutlich mehr Einrichtungen an als noch im Vorjahr.
Am meisten wird dabei KIM genutzt.
Besonders in den (Zahn-)Arztpraxen gehört der sichere E-Mail-Dienst bereits zum Alltag. Mehr als vier Fünftel nutzen KIM dort regelmäßig. Aber auch in den Krankenhäusern wird KIM eine immer wichtigere Anwendung. Inzwischen nutzt mehr als die Hälfte der Krankenhäuser regelmäßig KIM – im Vorjahr waren es noch drei Prozent.
Bei der ePA zeigt sich eher Stagnation.
Während sich die KIM-Nutzung positiv entwickelt, stagniert die ePA-Nutzung aktuell. Gerade bei der regelmäßigen Nutzung hapert es noch. Das zeigt: Es braucht noch mehr Einsatz, um die Leistungserbringer von der ePA zu überzeugen. Die ePA mit Opt-Out-Lösung kann eine wichtige Starthilfe sein, damit künftig die Anzahl an Patientinnen und Patienten mit ePA steigt.
Viele Einrichtungen wünschen sich noch mehr Informationen.
In vielen Einrichtungen gibt es immer noch Unwissenheit im Umgang mit digitalen Anwendungen. Einrichtungsübergreifend gibt nur etwa die Hälfte an, dass sie sich ausreichend zur TI und ihren Anwendungen informiert fühlen.
Die Sicherheit im Umgang mit den TI-Anwendungen fehlt oft noch.
Ähnlich sieht es auch bei der Frage aus, wie sicher sich die Beschäftigten im Gesundheitswesen mit den TI-Anwendungen fühlen. In den Arztpraxen, Krankenhäusern oder Apotheken fühlt beispielsweise sich nur etwa die Hälfte der Beschäftigten sicher. Die Zahlen zeigen: Noch fehlt die Routine.
Konkrete Funktionen wie eAU oder eArztbrief werden positiv gesehen.
Wenn es um Funktionen, wie dem Versand elektronischer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen oder eArztbriefen geht, sind die Beschäftigten im Gesundheitswesen zufrieden.
Eine Frau und eine die Ärztin, die neben einem mannshohen Smartphone stehen, auf dem ein illustrierter QR-Code abgebildet ist

Hohe Erwart­ungen und steigende Bereit­schaft

Wie im letzten Jahr haben wir für den TI-Atlas auch dieses Mal die neuen TI-Nutzergruppen befragt. Zu diesen neuen Nutzergruppen gehören Vorsorge- und Rehaeinrichtungen, stationäre Pflegeeinrichtungen, ambulante Pflegedienste, physiotherapeutische Praxen, die Geburtshilfe sowie die Gesundheitsämter. Sie haben hohe Erwartungen an digitale Technologien – sei es bei der Verschlankung von Prozessen oder der Entlastung des Personals.

Hindernisse sehen die Befragten vor allem in den Aufwänden – sowohl finanziell als auch zeitlich. Hier gilt es in Zukunft transparent zu kommunizieren, welche Kosten genau anfallen. So können sich die Einrichtungen ein konkretes Bild machen, was auf sie zukommt.

Was erwarten neue Nutzergruppen von den TI-Anwendungen?

Ambulanter Pflegedienst
Geburtshilfe
Vorsorge- und Rehaeinrichtungen
Gesundheitsamt
Stationäre Pflegeeinrichtung
Physiotherapie
0%

erwarten Entbürokratisierung

0%

erwarten Entlastung des Personals

0%

erwarten Verschlankung des Prozesses

0%

befürchten hohe Investitions- und Anschaffungskosten

0%

befürchten zusätzliche Aufwände wie Schulungsaufwände oder Prozessumstellungen

Die Nutzergruppen sehen die Vorteile durch die TI.

Mann mit Smartphone, der auf einem Stapel Papier sitzt

Die meisten Befragten aus den neuen TI-Nutzergruppen sehen durchaus Vorteile durch die TI-Anwendungen. Außer in der Geburtshilfe kann sich die große Mehrheit in jeder neuen TI-Nutzergruppe vorstellen, KIM zu nutzen. Auch beim E-Rezept gibt es eine große Bereitschaft - wenn alle Rezepte auch digital ausgestellt werden.

KIM
TI-Messenger
E-Rezept
0%

Vorsorge- und Rehaeinrichtungen

0%

Stationäre Pflegeeinrichtungen

0%

Ambulante Pflegedienste

0%

Physiotherapeutische Praxen

0%

Geburtshilfe

0%

Gesundheitsämter

Ein Arzt und eine Ärztin, die neben einem mannshohen Smartphone stehen

Wir machen Fortschritte, aber es bleibt noch Potenzial

Der diesjährige TI-Atlas macht deutlich: Es geht voran. Die Ergebnisse zeigen aber auch, dass wir die Menschen im Gesundheitswesen sowie die Patientinnen und Patienten noch mehr mitnehmen müssen.

Beim E-Rezept befinden wir uns jetzt in einer entscheidenden Phase. Es braucht Akzeptanz bei den Leistungserbringern, aber auch Routine. Denn das ist auch ein Ergebnis des TI-Atlas 2023: Je mehr sich die Leistungserbringer mit digitalen Lösungen auseinandersetzen, desto sicherer fühlen sie sich. Und desto stärker unterstützen sie die TI-Anwendungen. Das beste Beispiel dafür sind die hohen Nutzungszahlen bei KIM.


Übrigens: Die detaillierten Ergebnisse des diesjährigen TI-Atlas finden Sie hier.

Hintergrund zur Methodik

Die Befragung wurde als quantitative Online-Befragung durchgeführt, die Einladung fand überwiegend postalisch statt. Dafür wurden bundesweit repräsentative Stichproben gezogen sowie zum Teil Vollerhebungen durchgeführt. Neben Nutzerinnen und Nutzern der TI sind auch Personen und Institutionen in die Evaluation eingeschlossen, die die TI noch nicht oder nur in geringem Umfang nutzen, und solche, die vorhaben, auch in Zukunft die TI nicht zu nutzen.

Die Fragebögen sind überwiegend quantitativ konzipiert, d.h. mit geschlossenen Fragen mit vorgegebenen Antwortskalen, wobei an geeigneten Stellen die Möglichkeit zu Freitextantworten gegeben wurde. Die Befragungsinstrumente wurden zielgruppenspezifisch erarbeitet und in Pretests auf Verständlichkeit und Relevanz überprüft. Anhand von Filterführungen wurde sichergestellt, dass allen Teilnehmenden nur die für sie relevanten Fragen gestellt wurden.

Um die medizinischen Einrichtungen zu kontaktieren, wurden Adressdaten der Datenbank von ArztData und Scitrace verwendet, die nahezu die vollständigen Adressdaten von (Zahn-)Arztpraxen, psychotherapeutischen Praxen und Apotheken sowie der neuen Nutzergruppen Physiotherapeuten, Hebammen und Pflegeeinrichtungen umfasst. Die Kontaktdaten für die Krankenhäuser und Rehakliniken wurden den Strukturierten Qualitätsberichten sowie der Krankenhausstatistik des Statistischen Bundesamtes entnommen und durch Internetrecherchen ergänzt. Die Adressen der Gesundheitsämter werden auf den Internetseiten des RKI gelistet. Die Einladung zur Befragung erfolgte postalisch durch die gematik mit Unterstützung der Gesellschafter, wobei zwei Wochen nach Beginn der Befragung ein zusätzliches Erinnerungsschreiben per Post versendet wurde.

Versicherten wurden mittels eines Online-Panels befragt. Hierzu wurde das Payback-Panel genutzt.

Datenerhebung

Die Befragung wurde als quantitative Online-Befragung durchgeführt, die Einladung fand überwiegend postalisch statt. Dafür wurden bundesweit repräsentative Stichproben gezogen sowie zum Teil Vollerhebungen durchgeführt. Die Validierung und Auswertung der Daten erfolgte durch das IGES Institut. Neben Nutzerinnen und Nutzern der TI sind auch Personen und Institutionen in die Evaluation eingeschlossen, die die TI noch nicht oder nur in geringem Umfang nutzen, und solche, die vorhaben, auch in Zukunft die TI nicht zu nutzen.

Die Fragebögen sind überwiegend quantitativ konzipiert, d.h. mit geschlossenen Fragen mit vorgegebenen Antwortskalen, wobei an geeigneten Stellen die Möglichkeit zu Freitextantworten gegeben wurde. Die Befragungsinstrumente wurden zielgruppenspezifisch erarbeitet und in Pretests auf Verständlichkeit und Relevanz überprüft. Anhand von Filterführungen wurde sichergestellt, dass allen Teilnehmenden nur die für sie relevanten Fragen gestellt wurden.

Um die medizinischen Einrichtungen zu kontaktieren, wurden Adressdaten der Datenbank von ArztData und Scitrace verwendet, die nahezu die vollständigen Adressdaten von (Zahn-)Arztpraxen, psychotherapeutischen Praxen und Apotheken sowie der neuen Nutzergruppen Physiotherapeuten, Hebammen und Pflegeeinrichtungen umfasst. Die Kontaktdaten für die Krankenhäuser und Rehakliniken wurden den Strukturierten Qualitätsberichten sowie der Krankenhausstatistik des Statistischen Bundesamtes entnommen und durch Internetrecherchen ergänzt. Die Adressen der Gesundheitsämter werden auf den Internetseiten des RKI gelistet. Die Einladung zur Befragung erfolgte postalisch durch die gematik mit Unterstützung der Gesellschafter, wobei zwei Wochen nach Beginn der Befragung ein zusätzliches Erinnerungsschreiben per Post versendet wurde.

Versicherten wurden mittels eines Online-Panels befragt. Hierzu wurde das Payback-Panel genutzt.

Stichprobenumfänge

An der Befragung nahmen zum Ende des zweiten Quartals 2023 insgesamt 8186 Einrichtungen und Organisationen des Gesundheitswesens teil (Tabelle 3). Der Rücklauf liegt insgesamt bei 11,5 %, mit über 35 % Rücklaufquote haben anteilig die meisten Gesundheitsämter und Krankenkassen teilgenommen.  

Die durch das Online-Panel rekrutierte Stichprobe der Versicherten umfasst in der repräsentativen Gruppe 796 und in der medizinisch relevanten Gruppe 1197 Personen.

Anzahl der angeschriebenen und teilgenommenen medizinischen Einrichtungen und Krankenkassen, 06/2023

Medi­zinische ­Einrichtung/ ­Kranken­kasse Ange­schrieben
(Brutto­stichprobe)
Teil­genommen
(Netto­stichprobe)
Arztpraxis / MVZ 26 945 2 245
Psychotherapeutische Praxis 7 500 867
Zahnarztpraxis / Zahn-MVZ 6 000 926
Apotheke 5 500 1 088
Krankenhaus 2 476 355
Krankenkasse 97 35
Rehakliniken 1 091 125
Rehakliniken 1 091 125
Physiotherapiepraxen 4 998 489
Hebammenpraxen 5 000 509
Gesundheitsämter 376 153
Stationäre Pflegeheime 5 500 635
Ambulante Pflegedienste 5 700 759

Um Verzerrungen der Auswertungsergebnisse aufgrund der unterschiedlichen Rücklaufquoten in einzelnen Subgruppen zu korrigieren und unverzerrte Schätzungen für die Antworthäufigkeiten in den Jahresvergleichen zu ermitteln, werden Auswertungen für (Zahn)Arztpraxen, Psychotherapiepraxen, Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser gewichtet durchgeführt und dargestellt:

Arztpraxen: Das Gewicht wurde dabei so ermittelt, dass hinsichtlich der Arztpraxen und MVZ die Versorgungsebene (hausärztliche und fachärztliche Versorgung) und Praxisgröße (Anzahl der tätigen Ärztinnen und Ärzte) im Ergebnis entsprechend ihrer Anteile in der Grundgesamtheit in die Auswertungen eingingen.

Zahnarztpraxen: Das Gewicht wurde dabei so ermittelt, dass hinsichtlich der Zahnarztpraxen und -MVZ die Fachrichtungen (Zahnheilkunde, Kieferchirurgie, Kieferorthopädie) im Ergebnis entsprechend ihrer Anteile in der Grundgesamtheit in die Auswertungen eingingen.

Psychotherapiepraxen: Das Gewicht wurde dabei so ermittelt, dass hinsichtlich der Psychotherapiepraxen die Ausbildungsschwerpunkte (Ärztliche Psychotherapeutinnen und -therapeuten, psychologische Psychotherapeutinnen und -therapeuten sowie Kinder- und Jugendpsychotherapie) im Ergebnis entsprechend ihrer Anteile in der Grundgesamtheit in die Auswertungen eingingen.

Ambulante Pflegedienste: Das Gewicht wurde dabei so ermittelt, dass hinsichtlich der ambulanten Pflegedienste die Träger der Einrichtungen (Freigemeinnützig, Öffentlich, Privat) im Ergebnis entsprechend ihrer Anteile in der Grundgesamtheit in die Auswertungen eingingen.

Stationäre Pflegeheime: Das Gewicht wurde dabei so ermittelt, dass hinsichtlich der Pflegeheime die Träger der Einrichtungen (Freigemeinnützig, Öffentlich, Privat) und Einrichtungsgröße (Anzahl Plätze) im Ergebnis entsprechend ihrer Anteile in der Grundgesamtheit in die Auswertungen eingingen.

Krankenhäuser und Rehakliniken: Das Gewicht wurde dabei so ermittelt, dass hinsichtlich der Krankenhäuser und Rehakliniken die Größe (Anzahl der Betten) im Ergebnis entsprechend ihrer Anteile in der Grundgesamtheit in die Auswertungen eingingen.

Versicherte: Das Gewicht wurde dabei so ermittelt, dass hinsichtlich der Versicherten das Geschlecht sowie Mitgliedschaft bei gesetzlichen Krankenkassen im Ergebnis entsprechend ihrer Anteile in der Grundgesamtheit in die Auswertungen eingingen.

Unterschiede, die in den Ergebnissen sichtbar werden, sind erst bei einer bestimmten Größe der Unterschiede statistisch signifikant. Das gilt dann, wenn die Unterschiede größer sind als die Schätzgenauigkeit der Messung bzw. der Standardfehler. Um als statistisch relevante Unterschiede zu gelten, sollten sich demnach Ergebnisse um mind. 2 Prozentpunkte unterscheiden, bei deutlich kleineren Gruppen um mind. 6 Prozentpunkte.

Durchschnittliche Schätzfehler und somit Orientierungen zur Interpretation von Unterschieden in den Ergebnissen werden im Folgenden für die Ergebnisse der einzelnen Befragungsstichproben im vorliegenden Bericht benannt:

In der Gesamtstichprobe der Arztpraxen ist die Schätzgenauigkeit maximal (bei einer Stichprobengröße von ca. n = 2.000) und erlaubt dort Rückschlüsse auf alle Praxen mit einem maximalen Standardfehler von circa 1,5 Prozentpunkten.

Für die Gesamtstichprobe der Krankenhäuser als der kleinsten medizinischen Leistungserbringergruppe (und für weitere Analysen, die auf einer Stichprobengröße von ca. n = 350 beruhen) ist die Schätzgenauigkeit mit einem maximalen Standardfehler von circa 3,5 Prozentpunkten etwas niedriger. Die Bemessung des maximalen Standardfehlers bezieht sich auf solche Fragen, die von (annähernd) allen teilnehmenden Praxen beantwortet wurden.

Bei Rehakliniken und Gesundheitsämtern sowie Teilgruppen, die bei einem Teil der Fragen einen noch geringeren Stichprobenumfang umfassen, sind die Konfidenzintervalle für sie breiter, woraus eine geringere Schätzgenauigkeit und größere Standardfehler resultieren. Bei Ergebnissen, die auf einer Stichprobengröße von ca. n = 150 beruhen, liegt der durchschnittliche Standardfehler bei circa 5,6 Prozentpunkten.

In den Stichproben der Versichertenbefragung liegt der Standardfehler bei Fragen, die von (annähernd) allen teilnehmenden Versicherten beantwortet wurden bei circa 2,2 Prozentpunkten.

Disclaimer:
Angaben zu allen berichteten Jahren für (Zahn)Arztpraxen, Psychotherapiepraxen, Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser gewichtet auf jeweils relevant Anteile in der Grundgesamtheit (Fachgruppe/Einrichtungsgröße/Trägerschaft).