KIM

für Praxen, MVZ & Ambulanzen

Ob Befund, Entlassbrief oder Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung: Mit KIM (Kommunikation im Medizinwesen) kommen wichtige Informationen schnell, zuverlässig und sicher an. Untersuchungsergebnisse oder wichtige Nachrichten für die Versorgung können per KIM-E-Mail vom Fach- zum Hausarzt oder direkt an die Klinik geschickt werden. Das spart Zeit und Ressourcen und unterstützt Sie und Ihr Praxisteam bei der Arbeit.

Fallbeispiel

Kommunikation im Gesundheitswesen (KIM)

am Fallbeispiel Hausärztin, Facharzt und Krankenhaus

Vorteile für Ihre Praxis

Kein Drucken, Faxen, Unterschriften sammeln

Dank der elektronischen Übermittlung per E-Mail sparen Sie das Drucken und Faxen medizinischer Dokumente und entlasten das Praxisteam. Das Eintüten, Frankieren und Einscannen der Arztbriefe fällt ebenso weg wie das Einholen händischer Unterschriften von den Ärztinnen und Ärzten. Dadurch gewinnen vor allem medizinische Fachangestellte Zeit für fachbezogene Tätigkeiten.

Schneller Austausch von Befundunterlagen

Entlassbriefe aus den Kliniken sind noch vor Ihren Patientinnen und Patienten bei Ihnen in der Praxis, Befundunterlagen bis zu einer Größe von 500 MB können problemlos verschickt und auf Knopfdruck abgerufen werden.

Nutzung des elektronischen Arztbriefs

Der e-Arztbrief ermöglicht sowohl einen schnellen und sicheren Austausch von Informationen zwischen Ärzten als auch eine effiziente maschinelle Weiterverarbeitung im Softwaresystem des empfangenden Arztes. Anhänge wie Laborbefunde können strukturiert mitgeschickt und automatisiert zugeordnet werden. 

Automatisierte Zuordnung der Dokumente zu den Patientendaten

Dienstkennungen unterstützen im Rahmen der Weiterverarbeitung von KIM-E-Mails das empfangende System bei der Zuordnung und Automatisierung von Vorgängen. Strukturierte Daten können automatisiert verarbeitet und so der Verwaltungsaufwand reduziert werden.

Unkomplizierte Kontaktaufnahme

Der zentrale Verzeichnisdienst von KIM ist das bundeseinheitliche Adressbuch aller Heilberufseinrichtungen, die an die TI angebunden sind. Im Organisationsverzeichnis finden Sie Kontaktdaten zu allen registrierten medizinischen Einrichtungen. Im Personenverzeichnis finden Sie alle Ärztinnen und Ärzte, die einen eHBA besitzen und sich im VZD registriert haben. 

Arzneimittelversorgung per Knopfdruck

Sie können E-Rezepte, zum Beispiel für die Zubereitung von Zytostatika über KIM direkt von der Arztpraxis erhalten. Heimbeliefernde Apotheken können für die Versorgung von Pflegeheimbewohnerinnen und- bewohnern Folgerezeptanforderungen an das Pflegeheim per KIM senden. Das Pflegeheim tritt via KIM mit den verordnenden Ärztinnen und Ärzte in Kontakt. Die E-Rezepte erhält die Apotheke dann auf gleichem Weg vom Pflegeheim. Dank einer besonderen Kennung können Apotheken E-Rezepte, die sie über KIM empfangen, schnell und unkompliziert verarbeiten.

Erfahren Sie mehr über die Heimversorgung

Stimmen aus der Praxis

Dr. med. Verena Gall

Hausärztin

Khanh-Tho Duong

Arzt für Allgemein- und Rettungsmedizin

Dr. Jens Beermann

Geschäftsführender Gesellschafter CardioGo GmbH

FAQ

Brauche ich in jedem Behandlungszimmer ein Kartenterminal zum signieren mit HBA?

Sofern Dokumente wie z.B. ein eArztbrief oder eine eArbeitsunfähigkeitsbescheinigung in jedem Behandlungszimmer signiert werden sollen, ist es erforderlich, je ein Kartenterminal für die Eingabe der PIN vorzusehen. 

Wie viele KIM Adressen brauche ich als Praxis?

Grundsätzlich genügt pro Praxis eine Adresse, welche an die SMC-B gekoppelt ist. Man kann aber je nach Bedarf weitere E-Mailadressen einrichten.

Kann in einer Gemeinschaftspraxis jede Ärztin und jeder Arzt alle KIM-Nachrichten entschlüsseln?

Das hängt davon ab, über welchen elektronischen Heilberufsausweis die E-Mail-Adresse eingerichtet ist.

Wo finde ich aktuelle KIM-Anbieter?

Eine Tabelle mit Anbietern finden Sie hier.

Ab wann ist die Nutzung von KIM verpflichtend?

Aktuell gibt es keine Verpflichtung zur Anbindung und Nutzung an bzw. von KIM, jedoch ist KIM seit dem 1. April 2021 die einzige Möglichkeit, eArztbriefe zu übermitteln. Seit 1. Oktober 2021 sind alle Arztpraxen zudem verpflichtet, die elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAU) über die Telematikinfrastruktur an die Krankenkassen zu senden. Alle Arztpraxen, die eAU versenden, benötigen also einen KIM-Dienst.

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Alle Fragen und Antworten

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Einrichtung KIM für Arztpraxen
PDF | 155 KB | 27.04.2023