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ePA für alle

Zahnarztpraxen

Seit Oktober 2025 ist die Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) auch für Zahnarztpraxen verpflichtend. Sie ermöglicht Ihnen, Gesundheitsdaten Ihrer Patientinnen und Patienten schnell und sicher einzusehen.

Auf dieser Seite finden Sie alles Wissenswerte für Zahnarztpraxen zur ePA für alle.

So funktioniert die ePA für alle im Zahnarztpraxisalltag

Vorteile

  • Gesundheitsdaten auf einen Blick

    Dank der ePA für alle stehen Ihnen Gesundheitsdaten im Behandlungskontext automatisch zur Verfügung, außer bei Widerspruch. Für privatversicherte Patientinnen und Patienten ist der Zugriff nur auf Anfrage möglich.

  • Versorgung wird individueller

    Von Röntgenbildern bis zu Befunden: Sie haben alle wichtigen Daten im Behandlungskontext griffbereit, vermeiden doppelte Untersuchungen und optimieren Ihre Behandlungsplanung. 

  • Behandlungskontext flexibel verlängern

    Der Behandlungskontext gilt standardmäßig 90 Tage. Patientinnen und Patienten können ihn über ihre ePA-App verlängern und Ihnen so dauerhaft Zugriff auf ihre Akte gewähren.

  • Übersichtliche Medikation

    Die ePA bietet eine übersichtliche Medikationsliste mit allen verordneten und eingelösten Rezepten, so werden Wechselwirkungen schneller erkannt. Künftig ergänzt ein digitaler Medikationsplan die ePA.

  • Daten sind geschützt

    Die ePA für alle funktioniert nach modernen Sicherheitsstandards. Die Daten werden verschlüsselt gespeichert und sind nur für Patientinnen, Patienten und berechtigte Heilberuflerinnen und Heilberufler zugänglich.

Klickstrecke: ePA im zahnärztlichen System

ePA im zahnärztlichen System

In dieser Klickstrecke sehen Sie beispielhaft, wie die ePA für alle in einem Zahnarzt-Praxisverwaltungssystem (ZPVS) genutzt werden kann. 

Mit Klick auf Buttons in dieser Anwendung kann eine Datenübertragung an die Figma, Inc. in die USA statt (sog. Drittseite) erfolgen. Wir haben keinen Zugang zu den Cookies oder anderen Funktionen, die von Figma, Inc. eingesetzt werden, noch können wir diese kontrollieren. Diese Drittseite unterliegt nicht den Datenschutzbestimmungen der gematik.

Dr. Markus Sagheri über die ePA für alle

Mitschnitte der Infoveranstaltungen für Praxen

Wie genau funktioniert die ePA für alle in Zahnarztpraxen? Welche konkreten Veränderungen und Anforderungen kommen auf Sie zu und wie können Sie sich darauf vorbereiten? Fragen wie diese klären wir im Rahmen unserer digitalen Infoveranstaltungen zur Einführung der ePA für alle. Die Aufzeichnungen der Veranstaltungen inkl. der Aufzeichnungen von Breakout-Sessions zur Demonstration der ePA-Integration in den PVS-Systemen einzelner Hersteller finden Sie hier:

Mitschnitte Zahnarztpraxen

Kommende Veranstaltungen

News & Services

Telematikinfrastruktur nutzt ab 2026 neue Kryptografie

Bitte prüfen Sie zeitnah, ob und welche Komponenten von der Umstellung bei Ihnen betroffen sein könnten. Nur so kann ein reibungsloser und sicherer Betrieb auch über 2025 hinaus sichergestellt werden.

Weitere Informationen

   

ePA Infopaket Print

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ePA-Infoservices

Wir haben die Angebote der gesetzlichen Krankenkassen und Privatversicherer übersichtlich für Sie zusammengestellt.

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Newsroom

Aktuelle Entwicklungen und Informationen zur ePA für alle finden Sie in unserem Newsroom.

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FAQ

Hier gelten die gleichen Sicherungsmechanismen, die auch erforderlich sind, wenn ein Krankenhaus Zugang zu den Patientenakten im Krankenhaus-Informationssystem gewährt. Wenn eine Person in einer Einrichtung auf die ePA zugreifen will, muss sie sich authentisieren. Das  funktioniert über die sogenannte Institutionskarte, die SMC-B-Karte. Damit identifiziert sich die Person gegenüber dem ePA-System als Teil einer medizinischen Institution. 
Im zweiten Schritt prüft die Akte selbst zuerst, ob ein Behandlungskontext für die jeweilige Einrichtung besteht. Dieser gilt ab Stecken eGK vor Ort oder ab Freischaltung des Zugriffsrechts in der ePA-App für standardmäßig 90 Tage. In diesem Zeitraum besteht damit das Zugriffsrecht auf die jeweilige ePA. Der Zeitraum kann in der ePA-App allerdings auch beendet oder verlängert werden.

Das Zahnbonusheft als MIO muss von der Institution befüllt und mit der SMC-B signiert werden.

Ja, privat Versicherte können eine ePA erhalten, auch wenn sie keine eGK haben. Versicherte müssen über die ePA-App ihrer privaten Krankenversicherung dann die Zugriffsrechte für die Leistungserbringerinstitutionen aktiv erteilen. 

Dokumente können nur hochgeladen werden, wenn sie eine Größe von 25 MB nicht überschreiten. 

Nein, es ist nicht möglich, ein einzelnes Dokument nur für bestimmte Ärztinnen und Ärzte bzw. für bestimmte medizinische Einrichtungen sichtbar zu stellen. Ein Verbergen ist immer nur für alle Institutionen möglich.

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Downloads für Zahnarztpraxen

Infomaterialien für Zahnarztpraxen

In unserem Download-Portal finden Sie Infomaterialien, Erklärvideos und Grafiken zum Herunterladen.
 

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