
ePA für alle
Zahnarztpraxen

Seit Oktober 2025 ist die Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) auch für Zahnarztpraxen verpflichtend. Sie ermöglicht Ihnen, Gesundheitsdaten Ihrer Patientinnen und Patienten schnell und sicher einzusehen.
Auf dieser Seite finden Sie alles Wissenswerte für Zahnarztpraxen zur ePA für alle.
So funktioniert die ePA für alle im Zahnarztpraxisalltag
Vorteile
Erklärvideos
Dr. Markus Sagheri über die ePA für alle
Mitschnitte der Infoveranstaltungen für Praxen

Wie genau funktioniert die ePA für alle in Zahnarztpraxen? Welche konkreten Veränderungen und Anforderungen kommen auf Sie zu und wie können Sie sich darauf vorbereiten? Fragen wie diese klären wir im Rahmen unserer digitalen Infoveranstaltungen zur Einführung der ePA für alle. Die Aufzeichnungen der Veranstaltungen inkl. der Aufzeichnungen von Breakout-Sessions zur Demonstration der ePA-Integration in den PVS-Systemen einzelner Hersteller finden Sie hier:
News & Services

Telematikinfrastruktur nutzt ab 2026 neue Kryptografie
Bitte prüfen Sie zeitnah, ob und welche Komponenten von der Umstellung bei Ihnen betroffen sein könnten. Nur so kann ein reibungsloser und sicherer Betrieb auch über 2025 hinaus sichergestellt werden.

ePA Infopaket Print
Plakate, Flyer und Handouts für Ihre Praxis kostenfrei und bequem über unseren Shop bestellen:

ePA-Infoservices
Wir haben die Angebote der gesetzlichen Krankenkassen und Privatversicherer übersichtlich für Sie zusammengestellt.

Newsroom
Aktuelle Entwicklungen und Informationen zur ePA für alle finden Sie in unserem Newsroom.
FAQ
Hier gelten die gleichen Sicherungsmechanismen, die auch erforderlich sind, wenn ein Krankenhaus Zugang zu den Patientenakten im Krankenhaus-Informationssystem gewährt. Wenn eine Person in einer Einrichtung auf die ePA zugreifen will, muss sie sich authentisieren. Das funktioniert über die sogenannte Institutionskarte, die SMC-B-Karte. Damit identifiziert sich die Person gegenüber dem ePA-System als Teil einer medizinischen Institution.
Im zweiten Schritt prüft die Akte selbst zuerst, ob ein Behandlungskontext für die jeweilige Einrichtung besteht. Dieser gilt ab Stecken eGK vor Ort oder ab Freischaltung des Zugriffsrechts in der ePA-App für standardmäßig 90 Tage. In diesem Zeitraum besteht damit das Zugriffsrecht auf die jeweilige ePA. Der Zeitraum kann in der ePA-App allerdings auch beendet oder verlängert werden.
Das Zahnbonusheft als MIO muss von der Institution befüllt und mit der SMC-B signiert werden.
Ja, privat Versicherte können eine ePA erhalten, auch wenn sie keine eGK haben. Versicherte müssen über die ePA-App ihrer privaten Krankenversicherung dann die Zugriffsrechte für die Leistungserbringerinstitutionen aktiv erteilen.
Dokumente können nur hochgeladen werden, wenn sie eine Größe von 25 MB nicht überschreiten.
Nein, es ist nicht möglich, ein einzelnes Dokument nur für bestimmte Ärztinnen und Ärzte bzw. für bestimmte medizinische Einrichtungen sichtbar zu stellen. Ein Verbergen ist immer nur für alle Institutionen möglich.
Downloads für Zahnarztpraxen
Infomaterialien für Zahnarztpraxen
In unserem Download-Portal finden Sie Infomaterialien, Erklärvideos und Grafiken zum Herunterladen.

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