Um medizinische Einrichtungen bei der Anbindung an die Telematikinfrastruktur zu unterstützen, haben wir verschiedene Informationen zusammengestellt.
Erste Schritte: Anbindung von Praxen, Medizinischen Versorgungszentren und Krankenhäusern
Übersicht der zugelassenen Komponenten und Dienste
Bitte beachten Sie auch die weiterführenden Informationen der Anbieter VPN-Zugangsdienst zu den Firewall-Anforderungen sowie die Informationen der Kartenterminalhersteller und der Konnektorhersteller.
Bevor eine Apotheke ihre Institutionskarte (SMC-B) erhält, prüft die ausgebende Landesapothekerkammer, ob eine gültige Betriebserlaubnis der Apotheke vorliegt. Informationen dazu erhalten Sie bei Ihrer Landesapothekerkammer.
Zum Erhalt eines HBA müssen Apothekerinnen und Apotheker ihre Berufsgruppenzugehörigkeit (Approbation) gegenüber der ausgebenden Landesapothekerkammer nachweisen. Informationen dazu erhalten Sie bei Ihrer Landesapothekerkammer.
Ihre Apotheke wird an die Telematikinfrastruktur angeschlossen?
Mithilfe dieser Checklisten bereiten Sie die TI-Installation optimal vor und nach.
Zusätzliche Informationsmaterialien finden Sie unter Publikationen.
So funktioniert der Zugang zur Telematikinfrastruktur praktisch!
Zusätzliche Informationsmaterialien finden Sie unter Publikationen.
Diese Informationen zu Datenschutz und Haftung in der TI sollten Sie beachten.
Zusätzliche Informationsmaterialien finden Sie unter Publikationen.
Bei der Verordnung und Abgabe von Arzneimitteln findet ein Arzt, Apotheker oder Zahnarzt über den E-Medikationsplan alle notwendigen Angaben zu den Medikamenten, die ein Patient anwendet.
Zusätzliche Informationsmaterialien finden Sie unter Publikationen.