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ePA für alle

Krankenhäuser

Mit der ePA für alle stehen Krankenhäusern medizinische Patientendaten frühzeitig zur Verfügung. Sie sind einrichtungsübergreifend zugänglich und können bereits in der vorstationären Aufnahme und in der Fallbesprechung berücksichtigt werden. Seit dem 1. Oktober 2025 ist die Nutzung der ePA für medizinische Einrichtungen verpflichtend, sofern Versicherte nicht widersprechen. Eine fehlende Verfügbarkeit kann Auswirkungen auf die TI-Pauschale haben.

Auf dieser Seite finden Sie zentrale Informationen für Krankenhäuser zur ePA für alle.

So funktioniert die ePA für alle im Praxisalltag

Vorteile

  • Gesundheitsdaten sind zugänglich

    Im Behandlungskontext stehen im Krankenhaus relevante Daten aus der ePA unmittelbar zur Verfügung. Das hilft bei der Aufnahme, Diagnostik und Therapie. Voraussetzung ist, dass kein Widerspruch über die ePA-App oder die Ombudsstelle der Krankenkasse vorliegt. 

    Ausnahme Privatversicherte: Hier erfolgt eine Befüllung der ePA nur auf ausdrücklichen Wunsch der Patientin bzw. des Patienten (kein automatischer Standardprozess).

  • Versorgung wird individueller

    In der ePA stehen Ihnen die Informationen anderer Behandlerinnen und Behandler direkt zur Verfügung. Vorerkrankungen und Zusammenhänge zwischen Erkrankungen sind schneller erkennbar. Umgekehrt können Sie Ihre Befunde und Entlassinformationen – sofern kein Widerspruch vorliegt – in die ePA einstellen, damit nachbehandelnde Stellen nahtlos weiterarbeiten können.

  • Übersichtliche Medikation

    Die ePA bietet eine übersichtliche Medikationsliste mit allen verordneten und eingelösten Rezepten, so werden Probleme oder Wechselwirkungen schneller erkannt. Künftig ergänzt ein digitaler Medikationsplan die ePA, der institutionsübergreifend gepflegt werden kann.

  • Daten sind geschützt

    Die ePA für alle funktioniert nach modernen Sicherheitsstandards. Die Daten werden verschlüsselt gespeichert und sind nur für Patientinnen, Patienten und berechtigte Heilberuflerinnen und Heilberufler zugänglich.

Praxisbeispiel: ePA in der Notaufnahme





So unterstützt die ePA in der Notfallmedizin

In Krankenhäusern müssen Gesundheitsdaten zum richtigen Zeitpunkt schnell abrufbar sein. Sehen Sie im Praxisbeispiel, wie die ePA insbesondere die Versorgung in Notaufnahmen schneller und sicherer macht.

Zum Use Case

Klickstrecke: Nutzung der ePA im Krankenhaus

Nutzung der ePA im Krankenhaus

In dieser Klickstrecke sehen Sie beispielhaft, wie die ePA für alle im Krankenhauses eingesetzt werden kann. Folgen Sie den Schritten, um einen Fall für Carolina anzulegen, sie in die stationäre Versorgung aufzunehmen und am Ende einen Entlassbrief für sie zu erstellen.

Mit Klick auf Buttons in dieser Anwendung kann eine Datenübertragung an die Figma, Inc. in die USA statt (sog. Drittseite) erfolgen. Wir haben keinen Zugang zu den Cookies oder anderen Funktionen, die von Figma, Inc. eingesetzt werden, noch können wir diese kontrollieren. Diese Drittseite unterliegt nicht den Datenschutzbestimmungen der gematik.

Mitschnitte unserer Veranstaltungen 

Wie genau funktioniert die ePA für alle in Krankenhäusern? Welche konkreten Veränderungen und Anforderungen kommen auf Krankenhäuser zu und wie können Sie sich darauf vorbereiten? Fragen wie diese klären wir bei unseren digitalen Infoveranstaltungen zur ePA für alle. Die Aufzeichnungen der Veranstaltungen inkl. der Aufzeichnungen von Breakout-Sessions zur Demonstration der ePA-Integration in den PVS-Systemen einzelner Hersteller finden Sie hier:

Mitschnitte Krankenhäuser

Kommende Veranstaltungen

News & Services

Telematikinfrastruktur nutzt ab 2026 neue Kryptografie

Bitte prüfen Sie zeitnah, ob und welche Komponenten von der Umstellung bei Ihnen betroffen sein könnten. Nur so kann ein reibungsloser und sicherer Betrieb auch über 2025 hinaus sichergestellt werden.

Weitere Informationen

   

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ePA-Infoservices

Wir haben die Angebote der gesetzlichen Krankenkassen und Privatversicherer übersichtlich für Sie zusammengestellt.

ePA-Infoservices

Newsroom

Aktuelle Entwicklungen und Informationen zur ePA für alle finden Sie in unserem Newsroom.

Newsroom

DKG-Umsetzungshilfen

Ergänzend zu den ePA-Informationen auf dieser Seite stellt die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) fortlaufend aktualisierte Umsetzungshinweise, Muster und Arbeitshilfen für die praktische Einführung und den Regelbetrieb im Krankenhaus bereit.

DKG-Infoseite

FAQ

Hier gelten die gleichen Sicherungsmechanismen, die auch erforderlich sind, wenn ein Krankenhaus Zugang zu den Patientenakten im Krankenhaus-Informationssystem gewährt. Wenn eine Person in einer Einrichtung auf die ePA zugreifen will, muss sie sich authentisieren. Das  funktioniert über die sogenannte Institutionskarte, die SMC-B-Karte. Damit identifiziert sich die Person gegenüber dem ePA-System als Teil einer medizinischen Institution. 
Im zweiten Schritt prüft die Akte selbst zuerst, ob ein Behandlungskontext für die jeweilige Einrichtung besteht. Dieser gilt ab Stecken eGK vor Ort oder ab Freischaltung des Zugriffsrechts in der ePA-App für standardmäßig 90 Tage. In diesem Zeitraum besteht damit das Zugriffsrecht auf die jeweilige ePA. Der Zeitraum kann in der ePA-App allerdings auch beendet oder verlängert werden.

Krankenhäuser sollten die ePA-Nutzung in ihr bestehendes Informationssicherheits- und Berechtigungskonzept integrieren (u. a. Rollen/Rechte, Protokollierung, Zugriffsschutz, Betrieb). Spezifische Hinweise und Arbeitshilfen finden Sie in den DKG-Umsetzungshinweisen.

Ein Widerspruch gegen den Zugriff einer Einrichtung wird in der Regel über ePA-App oder die Ombudsstelle der Krankenkasse gesteuert (nicht im Krankenhaus). Ein Widerspruch gegen die Dokumentenübermittlung aus der aktuellen Behandlung ist im Krankenhausprozess zu berücksichtigen: Der Widerspruch muss dokumentiert und betroffene Dokumente nicht eingestellt werden.

Die ePA für alle ist seit Oktober 2025 verpflichtend und sollte frühzeitig regelbetrieblich umgesetzt werden. Für die Umsetzungsplanung können außerdem Fristen/Nachweise im Kontext der TI-Pauschale relevant sein. Den jeweils aktuellen Stand (Stichtage, Auslegung, Nachweise) bündelt die DKG in ihren Umsetzungshinweisen.

Krankenhäuser müssen die ePA so umsetzen, dass bei gesetzlich Versicherten ePA-Inhalte gelesen und behandlungsrelevante Dokumente eingestellt werden können – sofern kein Widerspruch vorliegt. Mindestbestandteile sind:

  • KIS/Primärsystem-Integration inkl. Rollen- und Rechtemanagement
  • Standardprozesse in Aufnahme und Entlassung (Patient:innen-Info, Berechtigungs-/Widerspruchsprüfung, Dokumentenübergabe)
  • Nachvollziehbare Dokumentation/Protokollierung relevanter Schritte (z. B. bei abgelehnter Einstellung)

Ziel ist eine verlässliche Nutzung im Alltag – nicht nur eine technische Anbindung.

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