ePA für alle
Krankenhäuser
Mit der ePA für alle stehen Krankenhäusern medizinische Patientendaten frühzeitig zur Verfügung. Sie sind einrichtungsübergreifend zugänglich und können bereits in der vorstationären Aufnahme und in der Fallbesprechung berücksichtigt werden. Seit dem 1. Oktober 2025 ist die Nutzung der ePA für medizinische Einrichtungen verpflichtend, sofern Versicherte nicht widersprechen. Eine fehlende Verfügbarkeit kann Auswirkungen auf die TI-Pauschale haben.
Auf dieser Seite finden Sie zentrale Informationen für Krankenhäuser zur ePA für alle.
So funktioniert die ePA für alle im Praxisalltag
Vorteile
Erklärvideos
Praxisbeispiel: ePA in der Notaufnahme
So unterstützt die ePA in der Notfallmedizin
In Krankenhäusern müssen Gesundheitsdaten zum richtigen Zeitpunkt schnell abrufbar sein. Sehen Sie im Praxisbeispiel, wie die ePA insbesondere die Versorgung in Notaufnahmen schneller und sicherer macht.
Stimmen aus der Praxis
Mitschnitte unserer Veranstaltungen
Wie genau funktioniert die ePA für alle in Krankenhäusern? Welche konkreten Veränderungen und Anforderungen kommen auf Krankenhäuser zu und wie können Sie sich darauf vorbereiten? Fragen wie diese klären wir bei unseren digitalen Infoveranstaltungen zur ePA für alle. Die Aufzeichnungen der Veranstaltungen inkl. der Aufzeichnungen von Breakout-Sessions zur Demonstration der ePA-Integration in den PVS-Systemen einzelner Hersteller finden Sie hier:
News & Services

Telematikinfrastruktur nutzt ab 2026 neue Kryptografie
Bitte prüfen Sie zeitnah, ob und welche Komponenten von der Umstellung bei Ihnen betroffen sein könnten. Nur so kann ein reibungsloser und sicherer Betrieb auch über 2025 hinaus sichergestellt werden.

ePA Infopaket Print
Plakate, Flyer und Handouts für Ihre Praxis kostenfrei und bequem über unseren Shop bestellen:

ePA-Infoservices
Wir haben die Angebote der gesetzlichen Krankenkassen und Privatversicherer übersichtlich für Sie zusammengestellt.

Newsroom
Aktuelle Entwicklungen und Informationen zur ePA für alle finden Sie in unserem Newsroom.
DKG-Umsetzungshilfen
Ergänzend zu den ePA-Informationen auf dieser Seite stellt die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) fortlaufend aktualisierte Umsetzungshinweise, Muster und Arbeitshilfen für die praktische Einführung und den Regelbetrieb im Krankenhaus bereit.
FAQ
Hier gelten die gleichen Sicherungsmechanismen, die auch erforderlich sind, wenn ein Krankenhaus Zugang zu den Patientenakten im Krankenhaus-Informationssystem gewährt. Wenn eine Person in einer Einrichtung auf die ePA zugreifen will, muss sie sich authentisieren. Das funktioniert über die sogenannte Institutionskarte, die SMC-B-Karte. Damit identifiziert sich die Person gegenüber dem ePA-System als Teil einer medizinischen Institution.
Im zweiten Schritt prüft die Akte selbst zuerst, ob ein Behandlungskontext für die jeweilige Einrichtung besteht. Dieser gilt ab Stecken eGK vor Ort oder ab Freischaltung des Zugriffsrechts in der ePA-App für standardmäßig 90 Tage. In diesem Zeitraum besteht damit das Zugriffsrecht auf die jeweilige ePA. Der Zeitraum kann in der ePA-App allerdings auch beendet oder verlängert werden.
Krankenhäuser sollten die ePA-Nutzung in ihr bestehendes Informationssicherheits- und Berechtigungskonzept integrieren (u. a. Rollen/Rechte, Protokollierung, Zugriffsschutz, Betrieb). Spezifische Hinweise und Arbeitshilfen finden Sie in den DKG-Umsetzungshinweisen.
Ein Widerspruch gegen den Zugriff einer Einrichtung wird in der Regel über ePA-App oder die Ombudsstelle der Krankenkasse gesteuert (nicht im Krankenhaus). Ein Widerspruch gegen die Dokumentenübermittlung aus der aktuellen Behandlung ist im Krankenhausprozess zu berücksichtigen: Der Widerspruch muss dokumentiert und betroffene Dokumente nicht eingestellt werden.
Die ePA für alle ist seit Oktober 2025 verpflichtend und sollte frühzeitig regelbetrieblich umgesetzt werden. Für die Umsetzungsplanung können außerdem Fristen/Nachweise im Kontext der TI-Pauschale relevant sein. Den jeweils aktuellen Stand (Stichtage, Auslegung, Nachweise) bündelt die DKG in ihren Umsetzungshinweisen.
Krankenhäuser müssen die ePA so umsetzen, dass bei gesetzlich Versicherten ePA-Inhalte gelesen und behandlungsrelevante Dokumente eingestellt werden können – sofern kein Widerspruch vorliegt. Mindestbestandteile sind:
- KIS/Primärsystem-Integration inkl. Rollen- und Rechtemanagement
- Standardprozesse in Aufnahme und Entlassung (Patient:innen-Info, Berechtigungs-/Widerspruchsprüfung, Dokumentenübergabe)
- Nachvollziehbare Dokumentation/Protokollierung relevanter Schritte (z. B. bei abgelehnter Einstellung)
Ziel ist eine verlässliche Nutzung im Alltag – nicht nur eine technische Anbindung.
Downloads für Krankenhäuser
Infomaterialien für Krankenhäuser
In unserem Download-Portal finden Sie Infomaterialien, Erklärvideos und Grafiken zum Herunterladen.
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