
ePA für alle
Krankenhäuser

Mit der ePA für alle stehen Krankenhäusern medizinische Patientendaten frühzeitig zur Verfügung. Sie sind einrichtungsübergreifend zugänglich und können bereits in der vorstationären Aufnahme und in der Fallbesprechung berücksichtigt werden. Seit dem 1. Oktober 2025 ist die Nutzung der ePA für medizinische Einrichtungen verpflichtend, sofern Versicherte nicht widersprechen.
Auf dieser Seite finden Sie zentrale Informationen für Krankenhäuser zur ePA für alle.
So funktioniert die ePA für alle im Praxisalltag
Vorteile
Erklärvideos
Praxisbeispiel: ePA in der Notaufnahme
So unterstützt die ePA in der Notfallmedizin
In Krankenhäusern müssen Gesundheitsdaten zum richtigen Zeitpunkt schnell abrufbar sein. Sehen Sie im Praxisbeispiel, wie die ePA insbesondere die Versorgung in Notaufnahmen schneller und sicherer macht.
Stimmen aus der Praxis

Mitschnitte unserer Veranstaltungen
Wie genau funktioniert die ePA für alle in Krankenhäusern? Welche konkreten Veränderungen und Anforderungen kommen auf Krankenhäuser zu und wie können Sie sich darauf vorbereiten? Fragen wie diese klären wir bei unseren digitalen Infoveranstaltungen zur ePA für alle. Die Aufzeichnungen der Veranstaltungen inkl. der Aufzeichnungen von Breakout-Sessions zur Demonstration der ePA-Integration in den PVS-Systemen einzelner Hersteller finden Sie hier:
News & Services

Telematikinfrastruktur nutzt ab 2026 neue Kryptografie
Bitte prüfen Sie zeitnah, ob und welche Komponenten von der Umstellung bei Ihnen betroffen sein könnten. Nur so kann ein reibungsloser und sicherer Betrieb auch über 2025 hinaus sichergestellt werden.

ePA Infopaket Print
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ePA-Infoservices
Wir haben die Angebote der gesetzlichen Krankenkassen und Privatversicherer übersichtlich für Sie zusammengestellt.

Newsroom
Aktuelle Entwicklungen und Informationen zur ePA für alle finden Sie in unserem Newsroom.
FAQ
In der KBV IT- Sicherheitsrichtlinie (https://www.kbv.de/html/it-sicherheit.php) werden Vorgaben für die Austattung von Praxen gemacht.
Über die ePA werden keine Anordnungen im Krankenhaus gemacht. Die ePA wird aller Voraussicht nach für die Anamnese und bei der Entlassung eine Rolle spielen.
Das ist so lange möglich, wie die die Institution Zugriff auf die elektronische Patientenakte hat.
Hier gelten die gleichen Sicherungsmechanismen, die auch erforderlich sind, wenn ein Krankenhaus Zugang zu den Patientenakten im Krankenhaus-Informationssystem gewährt. Wenn eine Person in einer Einrichtung auf die ePA zugreifen will, muss sie sich authentisieren. Das funktioniert über die sogenannte Institutionskarte, die SMC-B-Karte. Damit identifiziert sich die Person gegenüber dem ePA-System als Teil einer medizinischen Institution.
Im zweiten Schritt prüft die Akte selbst zuerst, ob ein Behandlungskontext für die jeweilige Einrichtung besteht. Dieser gilt ab Stecken eGK vor Ort oder ab Freischaltung des Zugriffsrechts in der ePA-App für standardmäßig 90 Tage. In diesem Zeitraum besteht damit das Zugriffsrecht auf die jeweilige ePA. Der Zeitraum kann in der ePA-App allerdings auch beendet oder verlängert werden.
In der Regel sollte das Einstellen von der Institution übernommen werden, die bspw. den Befund erhoben hat. In der Realität kann das in manchen Konstellationen nicht umsetzbar sein, wenn bspw. die erstellende Institution die Patientin oder den Patienten nie gesehen hat (zum Beispiel bei einem Laborauftrag).
Downloads für Krankenhäuser
Infomaterialien für Krankenhäuser
In unserem Download-Portal finden Sie Infomaterialien, Erklärvideos und Grafiken zum Herunterladen.

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