
ePA für alle
Apotheken

Die ePA für alle ist seit dem 1. Oktober 2025 auch für Apotheken verpflichtend. Sie bringt neue Chancen für eine bessere Beratung und vernetzte Arzneimittelversorgung.
Auf dieser Seite finden Sie wichtigen Informationen und Materialien für Apotheken.
So funktioniert die ePA für alle
Vorteile
Erklärvideos
Dr. pharm. Benedikt Bühler über die ePA für alle
Mitschnitte der Infoveranstaltungen für Apotheken

Wie genau funktioniert die ePA für alle in Apotheken? Welche konkreten Veränderungen und Anforderungen kommen auf Apotheken zu und wie können Sie sich darauf vorbereiten? Fragen wie diese klären wir im Rahmen unserer digitalen Infoveranstaltungen zur Einführung der ePA für alle. Die Aufzeichnungen der Veranstaltungen inkl. der Aufzeichnungen von Breakout-Sessions zur Demonstration der ePA-Integration in den PVS-Systemen einzelner Hersteller finden Sie hier:
News & Services

Telematikinfrastruktur nutzt ab 2026 neue Kryptografie
Bitte prüfen Sie zeitnah, ob und welche Komponenten von der Umstellung bei Ihnen betroffen sein könnten. Nur so kann ein reibungsloser und sicherer Betrieb auch über 2025 hinaus sichergestellt werden.

ePA Infopaket Print
Plakate, Flyer und Handouts für Ihre Apotheke kostenfrei und bequem über unseren Shop bestellen:

ePA-Infoservices
Wir haben die Angebote der gesetzlichen Krankenkassen und Privatversicherer übersichtlich für Sie zusammengestellt.

Newsroom
Aktuelle Entwicklungen und Informationen zur ePA für alle finden Sie in unserem Newsroom.
FAQ
Apothekerinnen und Apotheker können während des Zugriffs zu Versorgungszwecken auf einen Großteil der ePA Daten zugreifen. Unterbunden sind die Einsicht von bspw. Zahnbonusheft oder auch eAU Daten – wenn keine Widersprüche vorliegen oder Dokumente verborgen wurden.
Patientinnen und Patienten haben die Möglichkeit, Institutionen für einen ePA-Zugriff zu sperren. Dies ist über die ePA-App oder über die Ombudsstelle der entsprechenden Krankenkasse möglich.
Die Voraussetzung für einen Zugriff auf die ePA durch eine Apotheke, ist dass der Versicherte in der Apotheke seine eGK gesteckt hat oder eine Berechtigung per ePA App vergeben hat. Ansonsten kann ein Widerspruch immer nur für einzelne Institutionen abgegeben werden. Ein grundsätzlicher Widerspruch zum ePA-Zugriff für einen bestimmten Sektor, also wie hier im Beispiel Apotheken generell, ist derzeit nicht vorgesehen.
Die Verordnungsdaten werden in der eML angezeigt. Es ist erkenntlich, dass das Rezept nicht eingelöst wurde.
Die ePA bildet die Datengrundlage, die für einen AMTS-Check genutzt werden kann. Der Check selbst kann dann bei entsprechender Verfügbarkeit eines AMTS-Moduls im Primärsystem durchgeführt werden.
Downloads für Apotheken
Infomaterialien für Apotheken
In unserem Download-Portal finden Sie Infomaterialien, Erklärvideos und Grafiken zum Herunterladen.

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