E-Rezept

für Zahnarztpraxen

Zahnärztinnen und Zahnärzte profitieren vom E-Rezept durch eine einfache, digitale Verordnung ohne Papier und manuelle Unterschrift. Das spart Zeit, reduziert Fehlerquellen und erleichtert auch die Ausstellung von Rezepten bei Videosprechstunden oder Folgebehandlungen.

Das E-Rezept im Praxisalltag

So funktioniert das E-Rezept

  • Verordnung über das Zahnarztpraxisverwaltungssystem

    Im Rahmen der Sprechstunde erstellen Sie wie gewohnt Rezepte in Ihrem Zahnarztpraxisverwaltungssystem. Dabei wird das E-Rezept bereits automatisch auf Vollständigkeit geprüft, so dass Formfehler vermieden werden.

  • Elektronische Signatur mit dem Heilberufsausweis

    Sie unterschreiben das Rezept am Computer sicher und digital mit Ihrem Heilberufsausweis. Mit der Unterschrift werden die Informationen aus der Verordnung direkt in der Telematikinfrastruktur (TI) gespeichert und dabei sicher verschlüsselt. So können die Rezeptdaten später direkt in der Apotheke abgerufen werden.

  • Rezept zur Einlösung verfügbar machen

    Die Informationen des signierten E-Rezepts können von Ihrer Patientin oder Ihrem Patienten mittels eines Rezeptcodes abgerufen oder zur Einlösung mit der eGK in der TI hinterlegt werden. Den Code können Patientinnen und Patienten über ihre E-Rezept-App abrufen oder alternativ als Papierausdruck erhalten. Alle in der TI gespeicherten, offenen Rezepte können sie sicher und einfach mit ihrer elektronischen Gesundheitskarte in der Apotheke einlösen.

Vorteile für Ihre Zahnarztpraxis

Mit wenigen Klicks wird das E-Rezept im Praxisverwaltungssystem erstellt und digital an die Patientinnen und Patienten übermittelt. Zahnärztinnen und Zahnärzte können viele Rezepte gleichzeitig signieren. Händische Unterschriften und unnötige Wege innerhalb der Praxis zur Unterzeichnung von Rezepten entfallen. Aber auch zeitaufwändige Prozesse, wie der Druck oder der Postversand von Rezepten, entfällt und entlastet das Praxispersonal.

Mit dem E-Rezept können Folgerezepte innerhalb eines Quartals elektronisch übermittelt und den Patientinnen und Patienten über die eGK oder die E-Rezept-App der gematik oder der Krankenkasse bereitgestellt werden, ohne dass ein Besuch in der Zahnarztpraxis erforderlich ist. Dadurch bleibt mehr Zeit für die Behandlung von Notfällen.

Mit dem E-Rezept und dem E-Medikationsplan sind wichtige Informationen zur Medikation der Patientinnen und Patienten direkt verfügbar. Diese Informationen können auch an die elektronischen Patientenakte übertragen werden – für eine bestmögliche integrative Versorgung.

Durch das E-Rezept werden die Informationen zur Medikation direkt bei der Verschreibung elektronisch erfasst. Da E-Rezepte bei Erstellung auf die formale Richtigkeit überprüft werden, entfallen zudem viele Rückfragen aus den Apotheken.

Mit dem E-Rezept sind Zahnarztpraxen gerüstet für neue Versorgungsformen wie die Telemedizin. Im Anschluss an digitale Videosprechstunden kann das elektronische Rezept kontaktlos an die Patientinnen und Patienten übermittelt werden. So kann das E-Rezept auch neue Arbeitskonzepte ermöglichen, z.B. eine Rezeptsprechstunde aus dem Homeoffice. Zudem kann es die Versorgung von Patientinnen und Patienten verbessern, die weiter entfernt wohnen.

Hinweis: Freitextverordnungen nutzen

Falls Ihre Zahnarztpraxissoftware nicht mit einer Arzneimitteldatenbank verbunden ist, steht Ihnen im E-Rezept die Freitextverordnung zur Verfügung. Hier können Sie die Verordnung individuell erfassen – etwa mit Angaben zu Wirkstoff, Wirkstärke, Einheit, Darreichungsform und Packungsgröße. Um die Verarbeitung zu erleichtern, sollten Informationen wie Dosierung oder PZN in separate Felder eingetragen werden. Pro E-Rezept ist eine Verordnung möglich. Weitere Informationen zum Thema finden Sie im in unserem Merkblatt.

 

Das E-Rezept für Privatversicherte

Das E-Rezept kann auch für viele Privatpatient:innen digital ausgestellt werden. Die Einlösung erfolgt über die App „Das E-Rezept“ per Smartphone. Mit dem Online Check-in übermittelt die PKV die Versichertendaten elektronisch an Ihre Praxis – inklusive Identitätsbestätigung. Folgerezepte lassen sich damit bequem ausstellen, ohne dass Patient:innen persönlich erscheinen müssen, die Einlösung erfolgt digital in der Apotheke oder per Botenzustellung. Weitere Infos erhalten Sie beim Verband der Privaten Krankenversicherung.

  • Ihr ZPVS muss das E-Rezept für Privatversicherte unterstützen – ggf. Update beim Anbieter anfragen.
  • Die KVNR wird von den Patienten einmalig per Online Check-in an die Praxis übermittelt.
  • Die Verordnung erfolgt wie gewohnt im Gespräch – auch per Videosprechstunde möglich.
  • Das E-Rezept wird im Fachdienst gespeichert und mit dem Heilberufsausweis signiert.
  • Versicherte rufen das Rezept über die App ab und lösen es digital oder mit Ausdruck ein.
  • Bei Bedarf ist weiterhin ein klassisches Privatrezept oder ein E-Rezept-Ausdruck möglich.

FAQ

Das E-Rezept löst das Muster-16-Rezept ab und gilt zunächst für alle apothekenpflichtigen Arzneimittel. Es ist geplant, auch weitere Verordnungen zu digitalisieren, etwa Betäubungsmittel, T-Rezepte, digitale Gesundheitsanwendungen sowie Hilfs- und Heilmittel oder die Beschaffung von Sprechstundenbedarf. In welchen Fällen das E-Rezept genutzt werden kann, wird hier erläutert: https://www.gematik.de/media/gematik/Medien/E-Rezept/Infomaterial/gematik_eRezept_Medikamente_Praxen_RGB-1.pdf.

Nein. Der Ausdruck ist kein rechtsgültiges Dokument, auch nicht mit Unterschrift. Die Apotheke benötigt nur den aufgedruckten Rezeptcode, um auf das E-Rezept auf dem Fachdienst zugreifen zu können. 

Wie funktioniert der Versand eines E-Rezepts bei Folgeverschreibungen oder einer Videosprechstunde? Wenn sich die Patientin/der Patient die Gesundheitskarte im laufenden Quartal bereits einmal in der Praxis gesteckt hat, oder sich in der Videosprechstunde mit der Gesundheitskarte authentifiziert hat, kann die Ärztin/der Arzt im Praxisverwaltungssystem wie gewohnt ein E-Rezept erstellen und signieren. Nachdem die Ärztin/der Arzt das E-Rezept in der Telematikinfrastruktur gespeichert hat, kann sich die/der Versicherte das E-Rezept per Gesundheitskarte oder E-Rezept-App eingelöst werden. Bitte informieren Sie den Patienten/die Patientin bei z.B. telefonisch angeforderten Folgerezepten, wann Sie das E-Rezept signieren werden. Erst nach der Signatur kann das Rezept eingelöst werden.

Siehe auch Faktencheck

Ja. Die Freischaltung erfolgt je Heilberufsausweis. Die anschließende Signaturerstellung mit der Komfortsignatur ist vom Arbeitsplatz unabhängig. Sie ist also an allen Arbeitsplätzen in der Praxis möglich, für die der Zugriff auf das Kartenterminal mit dem Heilberufsausweis konfiguriert ist. Das Kartenterminal für den gesteckten Heilberufsausweis, der den ganzen Tag die Komfortsignatur ermöglicht, sollte an einem zugriffsgesicherten oder permanent beaufsichtigten Ort platziert werden. Das Kartenterminal am Empfangstresen ist dafür eher nicht geeignet. Versicherte könnten zu einfach den Heilberufsausweis an sich nehmen. Zur Finanzierung weiterer Kartenterminals siehe „Erstattung Technikkosten“ unter www.kbv.de/html/erezept.php 

Jede Teilverordnung wird vom verordnenden Arzt signiert. Mit der Komfortsignatur erfolgt das schnell in einem Vorgang. 

Zu diesem Suchbegriff wurde leider kein Eintrag gefunden.

Downloads

Erklärfilm für das Wartezimmer

Erklärfilm für das Wartezimmer

MP4 | 4 MB | 08.06.2023

Zusätzliche Informationen

Folgerezepte mit dem E-Rezept - Tipps für die Praxis-Organisation

PDF | 598 KB | 29.02.2024

E-Rezepte korrigieren So funktioniert es

PDF | 457 KB | 13.12.2023

Diese Rezepte können Sie elektronisch verschreiben

PDF | 668 KB | 07.12.2023

Information für Zahnärztinnen und Zahnärzte - Freitext-Verordnungen: So geht's richtig

PDF | 42 KB | 25.10.2023