Teilnahmebedingungen
TI Summit – Nutzer-Feature-Ideenwettbewerb 2026
Die gematik GmbH, Rosenthaler Straße 30, 10178 Berlin (nachfolgend „gematik“), veranstaltet im Rahmen des TI Summit am 7. Oktober 2026 einen Ideenwettbewerb (nachfolgend „Ideenwettbewerb“). Ziel ist es, Ideen zu sammeln, wie die Telematikinfrastruktur (TI) die Gesundheitsversorgung durch Digitalisierung verbessern kann. Hersteller, Institutionen, Anwenderinnen und Anwender aus der Versorgung sowie weitere Interessierte können ihre Ideen über das dafür bereitgestellte Web-Formular einreichen. Die nachfolgenden Bedingungen gelten für die Teilnahme am Ideenwettbewerb.
1. Anerkennung der Teilnahmebedingungen
Mit der Einreichung einer Idee erkennt die teilnehmende Person die nachfolgenden Teilnahmebedingungen verbindlich an.
2. Veranstalterin
Veranstalterin des Ideenwettbewerbs ist die gematik GmbH, Rosenthaler Straße 30, 10178 Berlin. Kontakt für Rückfragen zum Ideenwettbewerb: unternehmenskommunikation@gematik.de.
3. Gegenstand des Ideenwettbewerbs
Gegenstand des Ideenwettbewerbs ist die Einreichung von Ideen für neue Nutzer-Features mit erkennbarem Versorgungsbezug, die die Gesundheitsversorgung durch Digitalisierung im Rahmen der TI verbessern. Eingereichte Ideen werden von einer Jury gesichtet; die besten Ideen werden zu einem Kurz-Pitch beim TI Summit eingeladen und dort von einer unabhängigen, durch eine von der gematik eingesetzten Fachjury bewertet. Die Jurymitglieder handeln bei ihrer Bewertung unabhängig und sind an keine Weisungen gebunden.
4. Teilnahmeberechtigung
4.1 Teilnahmeberechtigt sind unbeschränkt geschäftsfähige natürliche Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Die Teilnahme kann im eigenen Namen oder im Namen und in Vertretung einer Organisation (z. B. Hersteller, Institution, Einrichtung der Versorgung) erfolgen; in letzterem Fall sichert die teilnehmende Person zu, zur Einreichung berechtigt zu sein.
4.2 Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Personen, die an der Konzeption, Vorbereitung, Durchführung oder Bewertung des Ideenwettbewerbs unmittelbar beteiligt sind, insbesondere die Mitglieder der Vorauswahl- und der Vor-Ort-Jury. Jurymitglieder dürfen an der Bewertung einer Einreichung nicht mitwirken, wenn Umstände vorliegen, die geeignet sind, Zweifel an ihrer Unparteilichkeit zu begründen. Dies gilt insbesondere bei eigenen Einreichungen, Einreichungen von Angehörigen oder Einreichungen von Personen oder Organisationen, zu denen eine enge berufliche oder persönliche Beziehung besteht.
4.3 Die Teilnahme über automatisierte Verfahren oder unter Einschaltung von Wettbewerbs- bzw. Gewinnspielagenturen ist ausgeschlossen.
5. Ablauf und Fristen
5.1 Die Einreichung erfolgt ausschließlich über das auf der TI-Summit- bzw. gematik-Website bereitgestellte Web-Formular. Ideen, die auf einem anderen Weg eingereicht werden, können bei der Ermittlung der Gewinner nicht berücksichtigt werden.
5.2 Ideen können bis zum [Einreichungsschluss: 15.09.2026, 23:59 Uhr (Ortszeit Berlin) eingereicht werden. Nach Ablauf der Frist eingehende Einreichungen werden nicht berücksichtigt.
5.3 Die Jury sichtet die fristgerecht eingegangenen Einreichungen und wählt anhand der Kriterien nach Ziffer 7 die besten [Anzahl X] Ideen für einen Pitch beim TI Summit am 7. Oktober 2026 aus. Die ausgewählten Personen werden hierüber gesondert informiert.
5.4 Die Teilnahme am Ideenwettbewerb ist kostenlos und nicht an den Erwerb von Waren oder Dienstleistungen gebunden.
6. Anforderungen an die Einreichung
6.1 Berücksichtigt werden nur vollständig und entsprechend der Strukturvorgabe des Web-Formulars ausgefüllte Einreichungen.
6.2 Die im Formular abgefragte Fallzahl (Anzahl betroffener Menschen bzw. Fälle pro Jahr) ist mit einer nachvollziehbaren Quelle zu belegen – als URL oder als Offline-Quelle (z. B. Studie, Statistik oder Fachbericht unter Angabe von Herausgeber und Jahr). Einreichungen ohne belegbare Fallzahl werden bei der Bewertung nicht berücksichtigt.
6.3 Mit der Einreichung sichert die teilnehmende Person zu, dass die Idee eine eigenständige Leistung ist und keine Urheber-, Persönlichkeits-, Marken- oder sonstigen Rechte Dritter verletzt. Die Einreichung darf keine Angaben enthalten, durch die sich einzelne Patientinnen oder Patienten identifizieren lassen, sowie keine vertraulichen Informationen Dritter, insbesondere keine Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse, nicht veröffentlichte technische Informationen oder sonstige schutzwürdige interne Informationen.
6.4 Pro Person bzw. Organisation können mehrere Ideen eingereicht werden; jede Idee ist gesondert über das Formular einzureichen.
7. Bewertung und Ermittlung der Gewinner
7.1 Die Bewertung erfolgt durch eine Jury unter Beachtung der Grundsätze der Gleichbehandlung. Maßgeblich sind die Versorgungswirkung (bewertet anhand des Scorings der gematik nach den Zielen der Digitalstrategie in der Gesundheitsversorgung), die belegte Fallzahl, die plausible Umsetzbarkeit (technisch, regulatorisch, zeitlich), die Zuordenbarkeit zu einem TI-2.0-Baustein bzw. Release sowie die Neuheit der Idee (keine Doppelarbeit).
7.2 Aus den vor Ort gehaltenen Pitches ermittelt die Jury die prämierte Idee. Die Jury kann von einer Auszeichnung absehen, wenn keine Einreichung die in diesen Teilnahmebedingungen festgelegten Anforderungen oder ein angemessenes Qualitätsniveau erfüllt. Sie kann die Auszeichnung bei Gleichwertigkeit mehrerer Einreichungen teilen Die Entscheidung der Jury ist endgültig. Die Entscheidung der Jury über die Bewertung der eingereichten Ideen, Aussetzung und Teilung erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen und ist nicht anfechtbar, soweit gesetzlich zulässig.
8. Benachrichtigung
Die prämierte Idee wird beim TI Summit bekannt gegeben. Die ausgewählten Teilnehmenden werden zusätzlich über die bei der Einreichung angegebene E-Mail-Adresse benachrichtigt.
9. Auszeichnung („gematik plant ein“)
9.1 Die Auszeichnung besteht nicht in einer Geldzahlung. Die Jury zeichnet die beste Idee als prämierte Idee des TI Summit 2026 aus und strebt an, sie in ihre Planung aufzunehmen. Ob, wann und in welchem Umfang eine Idee umgesetzt wird, entscheidet die gematik im Rahmen und unter Einhaltung ihrer hierfür vorgesehenen Governance-, Entscheidungs- und Gremienprozesse
9.2 Die Prämierung begründet keinen Anspruch auf eine Umsetzung, Einplanung, Beauftragung, Beteiligung an einer späteren Umsetzung, Vergütung der eingereichten Idee oder den Abschluss eines Vertrages. Etwaige spätere Beschaffungs- oder Beauftragungsentscheidungen erfolgen unabhängig von diesem Ideenwettbewerb und nach den jeweils einschlägigen rechtlichen Vorgaben.
10. Rechte an den Ideen
10.1 Die Rechte an ihrer Idee verbleiben bei der teilnehmenden Person bzw. deren Organisation. Es steht ihr frei, die eigene Idee auch selbst weiter zu nutzen.
10.2 Mit der Einreichung räumt die teilnehmende Person der gematik das nicht ausschließliche, unentgeltliche, zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht ein, die Idee zum Zweck der Durchführung des Ideenwettbewerbs sowie zur Prüfung, Bewertung, Dokumentation und konzeptionellen Weiterentwicklung zu nutzen, soweit an den eingereichten Unterlagen urheberrechtliche oder sonstige Schutzrechte bestehen.
10.3 Die gematik ist berechtigt, eingereichte Ideen ganz oder teilweise aufzugreifen, weiterzuentwickeln und in eigene Konzepte, Spezifikationen, Produkte oder Vorhaben zu integrieren. Hieraus entsteht kein Anspruch auf Vergütung, Beteiligung oder Nennung als Urheber der weiteren Entwicklung
Ein Vergütungsanspruch entsteht hierdurch nicht.
10.4 Die teilnehmende Person nimmt zur Kenntnis, dass der gematik oder Dritten unabhängig voneinander gleiche oder ähnliche Ideen vorliegen oder entstehen können und dass die Einreichung keine Vertraulichkeitspflicht der gematik begründet. Aus der Einreichung können ferner keine Ansprüche darauf hergeleitet werden, dass die gematik oder Dritte gleiche oder ähnliche Ideen nicht nutzen, weiterentwickeln oder umsetzen. Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie sonstige geheimhaltungsbedürftige Informationen sollen nicht eingereicht werden.
11. Veröffentlichung und Namensnennung
11.1 Sofern die teilnehmende Person im Einreichungsformular eingewilligt hat, dürfen Titel und Kurzbeschreibung ihrer Idee (ohne Kontaktdaten) im Rahmen des TI Summit sowie in der Kommunikation der gematik, einschließlich Website und sozialer Netzwerke, genannt werden.
11.2 Die Veröffentlichung erfolgt nach Wahl der teilnehmenden Person unter Namensnennung oder anonym. Ein Anspruch auf Veröffentlichung besteht nicht.
11.3 Im Rahmen des TI Summit können Foto-, Ton- und Videoaufnahmen erstellt und veröffentlicht werden. Mit der Annahme der Einladung zum Pitch erklärt sich die teilnehmende Person mit der Anfertigung und Veröffentlichung von Bild-, Ton- und Videoaufnahmen gemäß dieser Ziffer einverstanden.
12. Verhaltenskodex und Teilnahmeausschluss
12.1 Die Teilnehmenden verpflichten sich zu einem respektvollen und sachlichen Umgang miteinander.
12.2 Die gematik ist berechtigt, Teilnehmende bei Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen, bei Manipulationsversuchen oder bei Verletzung von Rechten Dritter von der Teilnahme und von der Auszeichnung auszuschließen. Dies gilt insbesondere bei Störung des Ablaufs, bei der Belästigung oder Bedrohung von Beteiligten sowie bei rechts- oder sittenwidrigen Inhalten.
13. Datenschutz
Für die Teilnahme ist die Angabe personenbezogener Daten erforderlich. Die gematik verarbeitet diese ausschließlich zur Durchführung und Abwicklung des Ideenwettbewerbs, soweit dies erforderlich ist. Eine darüber hinausgehende Nutzung erfolgt nur auf Grundlage einer gesonderten Einwilligung. Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung der gematik, abrufbar unter www.gematik.de/datenschutz.
14. Haftung
Die gematik haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Im Übrigen haftet die gematik nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und der Höhe nach begrenzt auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden. Im Übrigen ist die Haftung der gematik ausgeschlossen.
Für die ständige und störungsfreie Verfügbarkeit des Web-Formulars wird keine Gewähr übernommen.
15. Vorzeitige Beendigung und Änderung
Die gematik ist berechtigt, den Ideenwettbewerb aus wichtigem Grund zu ändern, zu unterbrechen oder vorzeitig zu beenden, wenn technische, organisatorische oder rechtliche Gründe eine ordnungsgemäße Durchführung des Ideenwettbewerbs erheblich beeinträchtigen oder unmöglich machen. Dies ist insbesondere der Fall, wenn:
- ein Missbrauchs- oder Manipulationsversuch festgestellt wird;
- eine ordnungsgemäße Durchführung aus technischen Gründen (z. B. Ausfall von Hard- oder Software, Programmfehler, Computerviren, unbefugte Eingriffe Dritter) nicht mehr sichergestellt ist;
- rechtliche Gründe entgegenstehen oder die Fairness des Wettbewerbs beeinträchtigt erscheint.
Den Teilnehmenden entstehen hieraus keine Ansprüche gegen die gematik.
16. Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Die Entscheidungen der Jury über die Bewertung der eingereichten Ideen und die Vergabe der Auszeichnung erfolgen nach pflichtgemäßem Ermessen und sind nicht anfechtbar, soweit gesetzlich zulässig.
gematik GmbH, Berlin — Stand: 08/2026