FAQ – Pflege

Ist pro Einrichtung eine KIM Adresse vorgesehen oder für alle Mitarbeitenden, die eine Mailadresse in der Einrichtung haben?

Zunächst bekommt jede Institution – wie etwa ein Pflegeheim oder Pflegedienst eine eigene KIM E-Mail-Adresse. Diese setzt sich aus dem Namen der Institution beziehungsweise einem Personennamen zusammen und endet auf: @anbieter-domain.kim.telematik. Die Anbieter-Domain-Bezeichnung kann sich aus dem Namen des Anbieters ergeben oder auch vom Anbieter frei gewählt werden. Darüber hinaus kann es sinnvoll sein, weitere KIM-E-Mailadresse einzurichten, beispielsweise für einzelne Pflegefachkräfte. Jede Institution kann selbst entscheiden, wie viele KIM-E-Mailadressen sie nutzen möchte.

(Stand: 25.07.2022)

Sollen die KIM-Adressen personenbezogen oder einrichtungsbezogen angelegt werden?

Das bleibt Ihnen überlassen. Es ist empfehlenswert, als Institution zunächst mit einer KIM-E-Mailadresse für die Einrichtung zu starten. Darüber können Sie weitere KIM-E-Mailadressen einrichten, beispielsweise für einzelne Pflegefachkräfte, die ein eigenes Postfach benötigen. Sie können selbst entscheiden, wie viele KIM-Adressen Sie insgesamt nutzen möchte.

(Stand: 25.07.2022)

Gibt es eine Übersicht, welche Arztpraxen KIM bereits nutzen?

Die KIM-Adressen von KIM-Nutzerinnen und -Nutzer werden im sogenannten TI-Verzeichnisdienst erfasst. Dieses Adressregister können Sie über Ihr Primärsystem abrufen und ansehen.

(Stand: 25.07.2022)

Wann werden Arztpraxen verpflichtet, an KIM teilzunehmen? Wir arbeiten mit Arztpraxen zusammen, die immer noch keine eigene Mail haben.

Aktuell gibt es keine Verpflichtung zur Anbindung und Nutzung an bzw. von KIM. Seit 2021 ist KIM aber die einzige Möglichkeit, eArztbriefe und elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAU) an Krankenkassen zu verschicken. Alle Arztpraxen, die diese Dokumente versenden, benötigen also einen KIM-Dienst.

(Stand: 25.07.2022)

Ist es möglich zu erfahren welche Einrichtungen – also Arztpraxen, Apotheken, Krankenhäuser, ambulante Dienste oder staatliche Einrichtungen – KIM bereits nutzen?

Die KIM-Adressen der Nutzerinnen und Nutzer werden im sogenannten TI-Verzeichnisdienst erfasst, aber nur wenn diese ihre Adresse auch registrieren. Dieses Adressregister können Sie über Ihr Primärsystem abrufen und ansehen. Tragen Sie sich bitte dort ein, wenn Sie eine KIM-Adresse eingerichtet haben.

(Stand: 25.07.2022)

Ist absehbar, dass die stationären Pflegeeinrichtungen irgendwann auch zur Anwendung an die TI verpflichtet werden?

Während die Anbindung an die Telematikinfrastruktur für Arztpraxen, Apotheken und Krankenhäuser bereits gesetzlich verpflichtend ist, können Pflegeeinrichtungen sich zurzeit freiwillig an die TI anbinden. Ziel ist, sukzessive alle Akteurinnen und Akteure des Gesundheitswesens über die TI digital zu vernetzen – also auch die stationären Einrichtungen. Eine TI-Pflichtanbindung für die ambulante Pflege und außerklinische Intensivpflegedienste ist zum 1. Januar 2024 geplant, für stationäre Einrichtungen gibt es noch keinen Termin.

(Stand: 25.07.2022)

Ab wann wird die Umsetzung der TI 2.0 – also ohne Hardware – möglich sein?

Die geplante Umstellung auf die TI 2.0  ist Bestandteil einer umfassenden Modernisierung der Telematikinfrastruktur. Die TI 2.0 soll im Jahr 2025 an den Start gehen.

(Stand: 25.07.2022)

Sie geben die Förderung für SMC-B und eHBA quartalsweise an. Die Beschaffung des eHBA kostet ca. 450 EUR. Wie wird die Anschaffung gefördert?

Für die Nutzung verschiedener Anwendung der Telematikinfrastruktur ist ein elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) notwendig. Für diesen erhalten Pflegeeinrichtungen eine quartalsweise Erstattung von 11,63 Euro.

(Stand: 25.07.2022)

Ist es bereits möglich, KIM an Outlook anzubinden oder würde ein Start derzeit die parallele Nutzung von zwei Kommunikationskanälen erfordern?

Sie haben die Wahl : Sie können entweder einen Standard E-Mail-Client (Outlook etc.) nutzen oder aber die integrierte Funktion in Ihrer Pflegesoftware.

(Stand: 25.07.2022)

Inwiefern tauschen Sie sich mit anderen Softwareherstellern wie z. B. Connext hinsichtlich Schnittstellen zur Pflegesoftware aus?

Für die Primärsysteme ist die Festlegung auf eine einheitliche Sprache geplant. Und die gematik stimmt sich auch mit den Anbietern aus der Industrie eng ab.

(Stand: 25.07.2022)

Gibt es für ambulante Dienste auch mobile Lösungen?

Nein, es gibt derzeit noch keine mobilen Lösungen. Aber die gematik führt ab nächstem Jahr als Schritt in diese Richtung digitale Identitäten ein – für Patientinnen und Patienten und Heilberuflerinnen und -berufler. Mobile Lösung sollen ab 2023/24 angeboten werden.

(Stand: 25.07.2022)

Wann werden wir auf das Einlesen der Gesundheitskarten aller Bewohnerinnen und Bewohner in den jeweiligen Arztpraxen verzichten können?

Im Zuge des Verordnungsprozesses des E-Rezeptes wird dafür gerade an einer Lösung gearbeitet, damit Pflegeeinrichtungen am Anfang des Quartals ihre Patientinnen und Patienten nicht mehr alle in die Arztpraxen fahren müssen, um die elektronische Gesundheitskarte einzulesen.

(Stand: 25.07.2022)

Wie viele SMC-B-Karten werden jeweils benötigt?

Wie viele Karten Sie benötigen, hängt von der Größe Ihrer Pflegeeinrichtung ab. Grundsätzlich benötigen Sie mindestens eine SMC-B-Karte, um sich in der Telematikinfrastruktur anzumelden. Auf dieser Karte können hunderte von KIM-E-Mailadressen registriert werden. Bei Einrichtungen mit mehreren Standorten empfehlen sich ggf. mehrere Karten, wenn man die KIM-Adressen standortgebunden verwalten will. 

(Stand: 25.07.2022)

Deckt KIM auch die verschlüsselte Kommunikation außerhalb der Telematik ab? Zum Beispiel mit Angehörigen?

Nein, KIM kann ausschließlich innerhalb der Telematikinfrastruktur genutzt werden. Zukünftig ist angedacht, dass auch Patientinnen und Patienten eine KIM-Adresse anlegen können – für die sichere Kommunikation über die Telematikinfrastruktur. So können diese dann auch Angehörige von pflegebedürftigen Menschen nutzen.

(Stand: 25.07.2022)

Ist es richtig, dass der elektronische Medikationsplan und die Notfalldaten zukünftig nicht auf der elektronischen Gesundheitskarte, sondern in der elektronische Patientenakte hinterlegt werden sollen?

Im Rahmen der Weiterentwicklung der TI ist angedacht, kartenbasierte Zugänge durch mobile Nutzungslösungen zu ergänzen bzw. ersetzen. Auch eine Speicherung des elektronische Medikationsplans und Notfalldatensatzes wird diskutiert. Bis zu einer möglichen Umsetzung einer solchen Lösung werden sie aber weiterhin auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert.

(Stand: 25.07.2022)