FAQ – Pflege
Zunächst bekommt jede Institution – wie etwa ein Pflegeheim oder Pflegedienst eine eigene KIM E-Mail-Adresse. Diese setzt sich aus dem Namen der Institution beziehungsweise einem Personennamen zusammen und endet auf: @anbieter-domain.kim.telematik. Die Anbieter-Domain-Bezeichnung kann sich aus dem Namen des Anbieters ergeben oder auch vom Anbieter frei gewählt werden. Darüber hinaus kann es sinnvoll sein, weitere KIM-E-Mailadresse einzurichten, beispielsweise für einzelne Pflegefachkräfte. Jede Institution kann selbst entscheiden, wie viele KIM-E-Mailadressen sie nutzen möchte.
(Stand: 25.07.2022)
Das bleibt Ihnen überlassen. Es ist empfehlenswert, als Institution zunächst mit einer KIM-E-Mailadresse für die Einrichtung zu starten. Darüber können Sie weitere KIM-E-Mailadressen einrichten, beispielsweise für einzelne Pflegefachkräfte, die ein eigenes Postfach benötigen. Sie können selbst entscheiden, wie viele KIM-Adressen Sie insgesamt nutzen möchte.
(Stand: 25.07.2022)
Die KIM-Adressen von KIM-Nutzerinnen und -Nutzer werden im sogenannten TI-Verzeichnisdienst erfasst. Dieses Adressregister können Sie über Ihr Primärsystem abrufen und ansehen.
(Stand: 25.07.2022)
Aktuell gibt es keine Verpflichtung zur Anbindung und Nutzung an bzw. von KIM. Seit 2021 ist KIM aber die einzige Möglichkeit, eArztbriefe und elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAU) an Krankenkassen zu verschicken. Alle Arztpraxen, die diese Dokumente versenden, benötigen also einen KIM-Dienst.
(Stand: 25.07.2022)
Die KIM-Adressen der Nutzerinnen und Nutzer werden im sogenannten TI-Verzeichnisdienst erfasst, aber nur wenn diese ihre Adresse auch registrieren. Dieses Adressregister können Sie über Ihr Primärsystem abrufen und ansehen. Tragen Sie sich bitte dort ein, wenn Sie eine KIM-Adresse eingerichtet haben.
(Stand: 25.07.2022)
Während die Anbindung an die Telematikinfrastruktur für Arztpraxen, Apotheken und Krankenhäuser bereits gesetzlich verpflichtend ist, können Pflegeeinrichtungen sich zurzeit freiwillig an die TI anbinden. Ziel ist, sukzessive alle Akteurinnen und Akteure des Gesundheitswesens über die TI digital zu vernetzen – also auch die stationären Einrichtungen. Eine TI-Pflichtanbindung für die ambulante Pflege und außerklinische Intensivpflegedienste ist zum 1. Januar 2024 geplant, für stationäre Einrichtungen gibt es noch keinen Termin.
(Stand: 25.07.2022)
Die geplante Umstellung auf die TI 2.0 ist Bestandteil einer umfassenden Modernisierung der Telematikinfrastruktur. Die TI 2.0 soll im Jahr 2025 an den Start gehen.
(Stand: 25.07.2022)
Für die Nutzung verschiedener Anwendung der Telematikinfrastruktur ist ein elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) notwendig. Für diesen erhalten Pflegeeinrichtungen eine quartalsweise Erstattung von 11,63 Euro.
(Stand: 25.07.2022)
Sie haben die Wahl : Sie können entweder einen Standard E-Mail-Client (Outlook etc.) nutzen oder aber die integrierte Funktion in Ihrer Pflegesoftware.
(Stand: 25.07.2022)
Für die Primärsysteme ist die Festlegung auf eine einheitliche Sprache geplant. Und die gematik stimmt sich auch mit den Anbietern aus der Industrie eng ab.
(Stand: 25.07.2022)
Nein, es gibt derzeit noch keine mobilen Lösungen. Aber die gematik führt ab nächstem Jahr als Schritt in diese Richtung digitale Identitäten ein – für Patientinnen und Patienten und Heilberuflerinnen und -berufler. Mobile Lösung sollen ab 2023/24 angeboten werden.
(Stand: 25.07.2022)
Im Zuge des Verordnungsprozesses des E-Rezeptes wird dafür gerade an einer Lösung gearbeitet, damit Pflegeeinrichtungen am Anfang des Quartals ihre Patientinnen und Patienten nicht mehr alle in die Arztpraxen fahren müssen, um die elektronische Gesundheitskarte einzulesen.
(Stand: 25.07.2022)
Wie viele Karten Sie benötigen, hängt von der Größe Ihrer Pflegeeinrichtung ab. Grundsätzlich benötigen Sie mindestens eine SMC-B-Karte, um sich in der Telematikinfrastruktur anzumelden. Auf dieser Karte können hunderte von KIM-E-Mailadressen registriert werden. Bei Einrichtungen mit mehreren Standorten empfehlen sich ggf. mehrere Karten, wenn man die KIM-Adressen standortgebunden verwalten will.
(Stand: 25.07.2022)
Nein, KIM kann ausschließlich innerhalb der Telematikinfrastruktur genutzt werden. Zukünftig ist angedacht, dass auch Patientinnen und Patienten eine KIM-Adresse anlegen können – für die sichere Kommunikation über die Telematikinfrastruktur. So können diese dann auch Angehörige von pflegebedürftigen Menschen nutzen.
(Stand: 25.07.2022)
Im Rahmen der Weiterentwicklung der TI ist angedacht, kartenbasierte Zugänge durch mobile Nutzungslösungen zu ergänzen bzw. ersetzen. Auch eine Speicherung des elektronische Medikationsplans und Notfalldatensatzes wird diskutiert. Bis zu einer möglichen Umsetzung einer solchen Lösung werden sie aber weiterhin auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert.
(Stand: 25.07.2022)