FAQ – Pflege

Was benötigen ambulante und stationäre Einrichtungen der Langzeitpflege für die Erstinstallation, um sich an die Telematikinfrastruktur (TI) anzubinden?

Zur Erstinstallation wird ein Internetanschluss benötigt. Weiterhin muss ein elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) vorliegen, sowie die Institutionskarte (Security Module Card Typ B, kurz: SMC-B-Karte) freigeschaltet sein (PIN notwendig). Weiter ist mit Hilfe des Konnektors (Router vor Ort, inkl. PIN) oder eines TI Gateways (über externes Rechenzentrum) die Nutzung der TI-Fachanwendungen innerhalb der Telematikinfrastruktur möglich. Wir empfehlen eine Kontaktaufnahme mit dem jeweiligen Softwareanbieter.
Die Verschlüsselung der Daten und die Sicherung des Datenaustauschs erfolgen mittels eines Virtual Private Network-Zugangsdienstes (VPN-Zugangsdienst). Um die TI- Fachanwendungen vollumfänglich nutzen zu können, bedarf es einer TI-fähigen Pflegesoftware.

Wofür benötige ich einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA)?

Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) wird zur Beantragung der Institutionskarte (Security Module Card Typ B-Karte, kurz: SMC-B-Karte) sowie zur persönlichen Identifikation von Mitarbeitenden einer ambulanten bzw. stationären Langzeitpflegeeinrichtung benötigt. Der eHBA ermöglicht den Zugang zur Telematikinfrastruktur und berechtigt somit zur Nutzung der Fachanwendungen, wie z.B. Kommunikation im Medizinwesen (KIM).

Werden die KIM-Adressen personen- oder einrichtungsbezogen angelegt?

Um die Nachvollziehbarkeit garantieren zu können, werden die KIM-Adressen einrichtungsbezogen angelegt.

Welche Art von Dokumenten kann ich über KIM versenden?

KIM (Kommunikation im Medizinwesen) ermöglicht das schnelle und sichere Versenden von Gesundheits- und Behandlungsdaten per E-Mail. Wie bei anderen E-Mail-Programmen, können alle Arten von Dokumenten mit KIM übermittelt werden.

Was ist KIM?

KIM steht für "Kommunikation im Medizinwesen" und ist ein sicherer und datenschutzkonformer Weg, Gesundheits- und Behandlungsdaten per E-Mail weiterzugeben. Nach Vertragsabschluss mit einem KIM-Anbieter können wichtige Dokumente und Nachrichten direkt an alle Leistungserbringer mit einer KIM-Adresse übermittelt werden.

Was ist das elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR)?

Das elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR) hat seinen Sitz bei der Bezirksregierung Münster in Nordrhein-Westfalen und ist für alle Bundesländer zuständig. Beim eGBR können der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) und die Institutionskarte (SMC-B-Karte) beantragt werden.

Wie viele Kartenlesegeräte brauche ich für meine Einrichtung?

Für die Anbindung einer ambulanten bzw. stationären Langzeitpflegeeinrichtung an die Telematikinfrastruktur (TI) muss mindestens ein E-Health-Kartenterminal vorhanden sein.
Die kontinuierliche Weiterentwicklung der Telematikinfrastruktur und ihrer Fachanwendungen kann es perspektivisch erforderlich bzw. empfehlenswert machen, auch weitere E-Health-Kartenterminals anzuschaffen z. B. für einzelne Organisationsbereiche oder mobile Anwendungsszenarien.

Wer kann die Institutionskarte (Security Module Card Typ B, kurz: SMC-B-Karte) beantragen?

Der Antrag für eine SMC-B-Karte kann beim elektronischen Gesundheitsberuferegister (eGBR) von einer im Außenverhältnis vertretungsberechtigten Person, wie z. B. einer Geschäftsführerin oder einem Geschäftsführer für eine Institution beantragt werden.


Darüber hinaus ist es möglich, dass eine Dritte Person wie z. B. eine Pflegedienstleitung durch die vertretungsberechtigte Person schriftlich bevollmächtigt wird einen Antrag für eine Institutionskarte (SMC-B-Karte) beim eGBR zu stellen.


Nähere Informationen zur Beantragung einer SMC-B-Karte finden Sie auch auf der Webseite des elektronischen Gesundheitsberuferegister (eGBR):
www.bezreg-muenster.de/de/gesundheit_und_soziales/egbr/smcb/index.html

Wie kann ich eine Institutionskarte (Security Module Card Typ B, kurz: SMC-B-Karte) beantragen?

Die SMC-B-Karte kann online von antragsberechtigten Personen beim elektronischen Gesundheitsberuferegister (eGBR) beantragt werden. Es fällt eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 40 Euro an.
Üblicherweise läuft der Antragsprozess wie folgt ab:

  1. Authentifizierung im Antragsportal via Online-Ausweisfunktion, ELSTER-Unternehmenskonto oder BundID
  2. Ausfüllen des Onlineantrags und Angabe der Person in Ihrer Einrichtung mit gültigem eHBA
  3. Auswahl des Vertrauensdiensteanbieter (VDA=Kartenproduzent)
  4. Upload Nachweis der Vertretungsberechtigung
  5. Zahlung der Verwaltungsgebühr via ePayment
  6. Bei erfolgreicher Prüfung durch das eGBR erhalten Sie eine E-Mail mit den Ergebnissen und einer Vorgangsnummer
  7. Mit der Vorgangsnummer wird das Antragsverfahren beim Vertrauensdiensteanbieter (VDA=Kartenproduzent) fortgesetzt und dort kostenpflichtig bestellt
  8. Persönliche Authentifizierung z. B. via POSTIDENT oder ggf. weiteren Verfahren wie der Online-Ausweisfunktion und Abschluss des Antragsverfahrens
  9. Persönliche Zustellung der Institutionskarte (SMC-B-Karte) an die Institutionsadresse bzw. Meldeadresse der vertretungsberechtigten Person
  10. Aktivierung und Freischaltung

Nähere Informationen zur Beantragung einer Institutionskarte (SMC-B-Karte) finden Sie auch auf der Webseite des eGBR:
www.bezreg-muenster.de/de/gesundheit_und_soziales/egbr/smcb/index.html

Was kostet eine Institutionskarte (Security Module Card Typ B, kurz: SMC-B-Karte)?

Das elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR) erhebt für die Bearbeitung des Antrages auf Herausgabe einer SMC-B-Karte eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 40 Euro. Die Karte selbst wird von einem Vertrauensdiensteanbieter (VDA) erstellt. Die Kosten für die Produktion der SMC-B-Karte erfragen Sie bitte beim Vertrauensdiensteanbieter (VDA) Ihrer Wahl. Die SMC-B-Karte ist maximal 5 Jahre gültig.

Was ist eine Security Module Card Typ B (SMC-B-Karte)?

Mit der SMC-B-Karte können sich ambulante sowie stationäre Langzeitpflegeeinrichtungen an einem entsprechenden Kartenlesegerät ausweisen. Eine gültige SMC-B-Karte ist Voraussetzung für den Zugang zur Telematikinfrastruktur. Diese Karte verbleibt dauerhaft in dem Kartenlesegerät. Ohne die SMC-B-Karte baut der Konnektor keine Verbindung zur Telematikinfrastruktur auf.

Wie lange ist meine Institutionskarte (Security Module Card Typ B, kurz: SMC-B-Karte) gültig?

Die Institutionskarte (SMC-B-Karte) ist maximal fünf Jahre gültig. Anschließend ist ein Austausch der Institutionskarte notwendig. Das Ablaufdatum ist auf der Institutionskarte aufgedruckt.

Was passiert, wenn eine Person mit elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) die Pflegeeinrichtung verlässt?

Der elektronische Heilberufsausweis ist personalisiert. Es muss umgehend ein neuer Ausweis beantragt werden, sofern der Einrichtung ansonsten noch keine weitere Person mit eHBA zugeordnet werden kann.

Wie viele elektronische Heilberufsausweise (eHBA) benötigt eine Pflegeeinrichtung?

Für die Beantragung einer Institutionskarte (SMC-B-Karte) und die damit verbundene Authentifizierung ist es erforderlich, dass mindestens eine Person in Ihrer Einrichtung einen eHBA besitzt. Die kontinuierliche Weiterentwicklung der Telematikinfrastruktur (TI) und ihrer Fachanwendungen kann es perspektivisch erforderlich bzw. empfehlenswert machen, auch weitere Personen in den Einrichtungen mit einem eHBA auszustatten.

Was kostet ein elektronischer Heilberufsausweis (eHBA)?

Das elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR) erhebt für die Bearbeitung Ihres Antrages auf Herausgabe eines elektronischen Heilberufsausweises (eHBA) eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 40 Euro. Der Ausweis selbst wird von einem Vertrauensdiensteanbieter (VDA) erstellt. Die Kosten für die Produktion des eHBA erfragen Sie bitte bei dem VDA Ihrer Wahl.

Wie wird der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) beantragt?

Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) kann von Angehörigen bestimmter Heilberufe, wie z. B. Pflegefachkräften beim elektronischen Gesundheitsberuferegister (eGBR) online beantragt werden. Dies gilt auch für das Bundesland Bayern. Es fällt eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 40 Euro an.
Üblicherweise läuft der Antragsprozess wie folgt ab:

  1. Authentifizierung im Antragsportal via NRW-Servicekonto (entfällt zukünftig), Online-Ausweisfunktion oder BundID
  2. Ausfüllen des Onlineantrags
  3. Auswahl des Vertrauensdiensteanbieter (VDA = Kartenproduzent)
  4. Upload der Berufsurkunde
  5. Zahlung der Verwaltungsgebühr via ePayment oder Überweisung
  6. Bei erfolgreicher Prüfung der Berufsberechtigung durch das eGBR erhalten Sie eine E-Mail mit den Ergebnissen und einer Vorgangsnummer
  7. Mit der Vorgangsnummer wird das Antragsverfahren beim Vertrauensdiensteanbieter (VDA=Kartenproduzent) fortgesetzt und dort kostenpflichtig bestellt
  8. Persönliche Authentifizierung z. B. via POSTIDENT oder ggf. weiteren Verfahren wie der Online-Ausweisfunktion und Abschluss des Antragsverfahrens
  9. Persönliche Zustellung des eHBA an Ihre Meldeadresse
  10. Aktivierung und Freischaltung

Nähere Informationen zur Beantragung eines eHBA finden Sie auch auf der Webseite des elektronischen Gesundheitsberuferegsiters (eGBR):
www.bezreg-muenster.de/de/gesundheit_und_soziales/egbr/ehba/index.html


Auch die Vertrauensdienstanbieter (VDA) stellen zum Teil bebilderte Schritt-für-Schritt-Anleitungen für den Antragsprozess zur Verfügung.

Warum benötige ich zwei verschiedene Karten, den elektronischen Heilberufsausweis und die Institutionskarte (Security Module Card Typ B, kurz: SMC-B-Karte)?

Die Telematikinfrastruktur ist ein gesichertes Netzwerk, dieses bedarf besonderer Authentifizierungsmaßnahmen und unterscheidet bei sämtlichen Aktivitäten verschiedene Rollen. Die Institutionskarte (SMC-B-Karte) berechtigt eine Pflegeeinrichtung zum Zugriff auf die TI und ist immer gesteckt. Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) dient der persönlichen Identifikation von Mitarbeitenden. Der eHBA ist ein personengebundener Ausweis und wird somit beim Wechsel des Arbeitsgebers mitgenommen. Es muss mindestens ein eHBA pro Einrichtung vorhanden sein, um eine entsprechende Institutionskarte (SMC-B-Karte) zu beantragen.

Wie lange ist mein elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) gültig?

Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) hat in der Regel eine Gültigkeit von 5 Jahren, weil dessen elektronischen Zertifikate, die der Sicherheit dienen, nur 5 Jahre gültig sind. Die Vertragslaufzeit kann je nach Vertrauensdienstanbieter variieren. Nach Ablauf muss ein neuer Ausweis beantragt werden.

Wer kann einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) beantragen?

Alle Angehörigen eines Heilberufes (Pflegefachfrau/-mann, Altenpflegefachkraft, …) sind berechtigt, einen eHBA zu beantragen. Für die Beantragung ist die Berufsurkunde notwendig und wird im Prozess geprüft.

Wofür benötige ich einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA)?

Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) wird zur Beantragung der Institutionskarte (Security Module Card Typ B-Karte, kurz: SMC-B-Karte) sowie zur persönlichen Identifikation von Mitarbeitenden einer ambulanten bzw. stationären Langzeitpflegeeinrichtung benötigt. Der eHBA ermöglicht den Zugang zur Telematikinfrastruktur und berechtigt somit zur Nutzung der Fachanwendungen, wie z.B. Kommunikation im Medizinwesen (KIM).

Zu diesem Suchbegriff wurde leider kein Eintrag gefunden.