20.01.2022

Pressemitteilung | Übermittlung aller meldepflichtigen Erreger per Klick

Ab sofort können die Nachweise von mehr als 60 Erregern, die gemäß Infektionsschutzgesetz an das Gesundheitsamt gemeldet werden müssen, mit dem Deutschen Elektronischen Melde- und Informationssystem für den Infektions­schutz (DEMIS) von Laboren an Gesundheitsämter übermittelt werden. Damit erreicht das System eine wichtige Ausbaustufe, durch die künftig nicht mehr nur Meldungen zu SARS-CoV-2-Nachweisen, sondern zu allen meldepflichtigen Erregern, wie etwa Nachweise von Masernviren, Influenzaviren oder Rotaviren, via DEMIS übermittelt werden.

Die elektronische Meldung ermöglicht den Gesundheitsämtern eine schnellere und aufwandsärmere Verarbeitung. Eine Meldung per Fax oder auch per Post gehört damit der Vergangenheit an. Die gematik unterstützt im Auftrag des Bundesgesund­heits­ministeriums das Robert Koch-Institut (RKI) bei der Digitalisierung der Meldewege mit DEMIS.

DEMIS wurde bisher genutzt, um Nachweise von SARS-CoV-2 schnell und verlässlich an die Gesundheitsämter zu senden. Das System hat seit Juni 2020 in Gesundheitsämtern und Laboren das Fax als Meldeweg für SARS-CoV-2-Nachweise ersetzt. Diese Nachweise werden seither digital übermittelt. Über 10 Millionen Meldungen sind damit bereits via DEMIS gesendet worden. Seit einigen Tagen werden nun auch erste Meldungen zu Nachweisen von Rötelnviren, Mumpsviren oder Campylobacter über das System vorgenommen.

Weitere Informationen: https://www.gematik.de/anwendungen/demis.