12.06.2020

Pressemitteilung | Kostenregelung für Störungsbehebung sichergestellt

Zur Behebung der aktuellen Störung können die betroffenen Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten auf die bestehenden Vertragsbeziehungen zu den IT-Servicepartnern zurückgreifen. Sie wurden mit der Installation und dem Betrieb der für den Anschluss an die Telematikinfrastruktur erforderlichen Komponenten und Dienste beauftragt. Die IT-Servicepartner erhalten hierfür von den Leistungserbringern eine monatliche Vergütung. Diese in den bestehenden Finanzierungsvereinbarungen zwischen der Kassenärztlichen bzw. Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KBV/KZBV) und dem GKV-Spitzenverband geregelte Betriebskostenpauschale beinhaltet auch den „Betrieb des Konnektors, inklusive Wartung, Support, Updates und Konfiguration“ und somit die Verpflichtung des IT-Servicepartners gegenüber den Leistungserbringern zur Behebung der Störung.

Um das zu sicherzustellen, wird die gematik im Einklang mit ihren Gesellschaftern in Gesprächen mit den IT-Servicepartnern der medizinischen Einrichtungen darauf hinwirken, dass die Behebung der Störung im Rahmen der Betriebskostenpauschale erbracht wird. Über eine Lösung für etwaige Sonderfälle darüber hinaus finden intensive Gespräche statt. Eine gute und nachvollziehbare Dokumentation durch die Betroffenen ist in diesem Zusammenhang notwendig.

Die gematik empfiehlt von der Störung betroffenen Leistungserbringern – sofern sie das Update nicht selbst vornehmen –, einen Termin mit ihrem IT-Servicepartner umgehend, noch in diesem Monat, zu vereinbaren, um das erforderliche Update in Zusammenarbeit mit ihm manuell per Fernwartung oder bei einem Vor-Ort-Termin einzuspielen. Björn Kalweit, Leiter Operations bei der gematik appelliert: „Die aktuelle Situation erfordert das Engagement aller – das ist uns bewusst. Wir bitten auch insbesondere die betroffenen Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten, sich bei der Lösung aktiv einzubringen. Danke an all jene, die das bereits gemacht haben.“

Informationen zur Finanzierung der Telematikinfrastruktur stellt die KBV auf ihren Internetseiten zur Verfügung: https://www.kbv.de/html/30719.php

 

Hintergrund:

Das Offline-Verfahren zum Versichertenstammdaten-Management (Einlesen der Gesundheitskarte und Prüfvermerk) ist von der Störung nicht betroffen und weiterhin möglich. Durch ein manuelles Update der Vertrauensliste (TSL, Trusted Service List) kann sich der Konnektor in der medizinischen Einrichtung wieder mit der Telematikinfrastruktur verbinden. So ist auch der in Teilen gestörte Online-Abgleich der Versichertenstammdaten wieder möglich. Die gematik hatte in den vergangenen Tagen regelmäßig dazu informiert und eine Statusseite für Betroffene und ihre IT-Servicepartner eingerichtet. Dort steht auch die benötigte TSL-Datei zum Aufspielen in der jeweils aktuellsten Version zur Verfügung.

Statusseite der gematik: https://fachportal.gematik.de/ti-status/