09.06.2021

Pressemitteilung | ISiK: Für eine gemeinsame digitale Sprache im Klinikalltag

Bisher ist die IT-Systemlandschaft in deutschen Krankenhäusern oftmals so heterogen, dass der schnelle Datenaustausch be- oder sogar verhindert wird – und somit wichtige Informationen für die Behandlung der Patientinnen und Patienten nicht dort landen, wo und in welcher Form sie benötigt werden: Die Systeme können nicht miteinander „reden“. Aktuell werden in Krankenhäusern die unterschiedlichsten IT-Systeme verwendet – oft als Insellösungen, die nicht mit anderen Systemen kompatibel sind. Die Realität ist also noch weit von der notwendigen Interoperabilität entfernt. Das ändert sich nun, wie Lars Gottwald, Leiter Business Teams bei der gematik, feststellt: „Bereits ab dem 30.06.2021 unterstützen Vorgaben der gematik den Interoperabilitätsgedanken. Denn die gemeinsame digitale Sprache für den Datenaustausch innerhalb und zwischen Krankenhäusern ist ein wichtiger, zentraler Teil der Telematikinfrastruktur. Wir haben damit den Grundstein für weitere Interoperabilitätsfestlegungen gelegt.“

Die gematik wurde vom Gesetzgeber beauftragt, Standards für Schnittstellen in Krankenhäusern zu definieren und die Umsetzung durch ein Bestätigungsverfahren zu prüfen. Krankenhäuser sind verpflichtet, ab dem 30.06.2021 mit einer Übergangsfrist von 24 Monaten nur noch von der gematik bestätigte Informationstechnische Systeme im Krankenhaus (ISiK) einzusetzen1. Mit den einheitlichen Standards auf Basis von HL7 FHIR wird nicht nur der Datenaustausch innerhalb von Krankenhäusern erleichtert, auch Sektorengrenzen können damit künftig überwunden werden.

Im Fokus der Spezifikation stehen Praxistauglichkeit und Akzeptanz der Nutzer: Für die erfolgreichen Erarbeitung der Festlegungen des Bestätigungsverfahrens war es zwingend erforderlich, die Probleme und Bedürfnisse der Krankenhäuser zu verstehen und gemeinsam zu erarbeiten, wie ISiK Erleichterungen bewirken können. Daher wurden die Festlegungen gemeinsam mit Stakeholdern der gematik transparent erarbeitet und sind öffentlich einsehbar.

In sogenannten Showcases mit sieben Krankenhäusern in ganz Deutschland wird aktuell gezeigt wie ISiK im klinischen Arbeitsalltag tatsächlich verwendet werden. „Wir demonstrieren mit den praktischen Anwendungsfällen exemplarisch wie die Interoperabilitätsvorgaben von standardisierten Schnittstellen in Kliniken eingeführt werden und umsetzbar sind“, erklärt Gottwald.

Diese Krankenhäuser sind Teil des ISiK Showcase:

Gemeinschaftskrankenhaus Havelhöhe gGmbH
Klinikum rechts der Isar der Technischen Universität München (AöR)
Klinikum der Stadt Ludwigshafen am Rhein gemeinnützige GmbH
Klinikum Ingolstadt 
Universitätsklinikum Essen (AöR)
BG Klinikum Unfallkrankenhaus Berlin gGmbH
Zollernalb Klinikum gGmbH

Mehr Informationen zu ISiK: https://fachportal.gematik.de/informationen-fuer/isik

1 Das Verfahren zur Bestätigung des interoperablen Datenaustauschs der gematik ist gemäß § 373 SGB V verpflichtend für Softwareprodukte, die als zentrale primäre Informationssysteme im Krankenhaus genutzt werden und die üblicherweise Krankenhausinformationssystem (KIS) oder klinisches Arbeitsplatzsystem (KAS) genannt werden.