PoPP-Dienst startet mit Umsetzungsstufe 1 – Zuschlag geht an RISE
Ein wichtiger Baustein der TI 2.0: PoPP (Proof of Patient Presence) ermöglicht künftig den digitalen und ortsungebundenen Nachweis, dass sich eine Patientin bzw. Patient in einer medizinischen Versorgungssituation - dem so genannten Behandlungskontext - befindet.
RISE hat den Zuschlag für die Umsetzung des PoPP-Dienstes erhalten und wird damit für den Aufbau des neuen Services beauftragt. Der Projektstart hat bereits begonnen: Die erste von insgesamt zwei Umsetzungsstufen des PoPP-Dienstes ist seit heute in Entwicklung. Die erste Umsetzungsstufe bildet den Einsatz von PoPP im Zusammenspiel mit einer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) einer Patientin bzw. eines Patienten in einer Einrichtung, z. B. Arztpraxis, sowie Haus- und Heimbesuche in Kombination mit weiteren TI-Komponenten, ab. Die zweite Umsetzungsstufe umfasst sowohl die Nutzung der eGK mittels Smartphone von Patient:innen in der Fernversorgung - also z. B. telemedizinische Anwendungsfälle – sowie die GesundheitsID als alternativer Versicherungsnachweis.
Geplant ist, die erste Umsetzungsstufe bis Mitte des nächsten Jahres abzuschließen. Technisch löst PoPP damit das aktuell bestehende Verfahren ab, das auf dem VSDM++ Prüfnachweis basiert. Die Eigenschaften von PoPP tragen auch dazu bei, die Betriebsstabilität beim E-Rezept weiter zu stärken. Ab Ende 2026 soll der PoPP-Dienst dann auch für telemedizinische Behandlungen eingesetzt werden können.
Wie PoPP als sicheres Verfahren funktioniert, zeigt das neue Erklärvideo der gematik (s. u.).
Weitere Infos zu PoPP gibt’s auf der Themenseite der gematik: https://www.gematik.de/telematikinfrastruktur/ti-2-0