Im Faktencheck: Sind Informationen und Daten in der ePA wirklich sicher und können nicht in die Hände unberechtigter Personen gelangen?
Es gibt immer wieder Fragen rund um Datenschutz und Datensicherheit der elektronischen Patientenakte. Können unberechtigte Personen auf die ePA zugreifen? Können durch das Sammeln auch sensibler Informationen Nachteile für Versicherte entstehen?
Grundsätzlich gilt: Gesundheitsdaten sind in Deutschland besonders geschützt. Das liegt zum einen an dem sicheren Netz des Gesundheitswesens, der Telematikinfrastruktur. Zum anderen wurde und wird die ePA mit höchsten und modernsten Sicherheitsstandards gebaut. Die Sicherheitsarchitektur der ePA ist so konzipiert, dass nur die Patientin bzw. der Patient selbst sowie das berechtigte medizinische Personal in die jeweilige ePA schauen kann. Auch Krankenkassen haben aufgrund technischer und gesetzlicher Regelungen keine Möglichkeit, Inhalte einer ePA einzusehen.
Versicherte können außerdem selbst entscheiden, ob eine Einrichtung auf die ePA zugreifen kann. Insgesamt unterstützen Befunde, Dokumente und Daten die Behandlung und tragen zu einer besseren Versorgung bei, weil die Behandelnden sich einen umfassenden Überblick verschaffen können.