03.03.2026 | News

Grünes Licht für Spezifikation des PoPP-Dienstes

Die Gesellschafter der gematik haben der Veröffentlichung der Spezifikation für die erste Umsetzungsstufe von PoPP (Proof of Patient Presence) zugestimmt. Damit geht die erste Umsetzungsstufe in die entscheidende Phase. Technisch löst PoPP damit das aktuell bestehende Verfahren ab, das auf dem VSDM-Prüfungsnachweis ("VSDM+") basiert. Es geht hier also um den Einsatz der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) der Versicherten in einer Einrichtung, z. B. Arztpraxis, oder in mobilen Szenarien (z. B. Hausbesuche).

Die Eigenschaften von PoPP tragen auch dazu bei, die Betriebsstabilität der Telematikinfrastruktur (TI) weiter zu stärken. 

Ab Ende 2026 soll der PoPP-Dienst auch für telemedizinische Behandlungen eingesetzt werden können. Dies umfasst die Nutzung der eGK mittels Smartphone von Patient:innen in der Fernversorgung sowie die GesundheitsID als alternativen Versicherungsnachweis.

Weitere Infos unter: https://www.gematik.de/telematikinfrastruktur/ti-2-0#c13209