01.12.2025 | News

gematik bestätigt Eignung von VideoIdent-Verfahren für die Einrichtung der GesundheitsID

Die gematik hat gemäß der Prozessprüfung „Level of Assurance (LoA) gematik-ehealth-loa-high“ die Eignung des Identifizierungsverfahrens „Nect ePass“ von Nect GmbH für die Einrichtung der GesundheitsID bestätigt. Damit steht Versicherten neben der Online-Ausweisfunktion des neuen Personalausweises (nPA) künftig ein weiteres, biometriebasiertes Identifizierungsverfahren zur Verfügung, um Zugang zu digitalen Gesundheitsanwendungen zu erhalten. Die GesundheitsID wird bspw. für die Nutzung der ePA-App benötigt. Das sichere VideoIdent-Verfahren ermöglicht eine ortsungebundene Einrichtung der GesundheitsID ohne PIN, sofern Krankenkassen ihren Mitgliedern diese Möglichkeit anbieten.

Bereits im August 2025 hat die gematik die sicherheitstechnische Eignung des Verfahrens für die digitale Identitätsbestätigung zur PIN-Ausgabe und Freischaltung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) ausgestellt. Mit der nun erfolgten Bestätigung zur Nutzung im Rahmen der GesundheitsID wird der Anwendungsbereich des Verfahrens entsprechend erweitert.

Das Verfahren „Nect ePass“ kombiniert ein biometrisches Identifikationsverfahren mit dem elektronischen Auslesen von Ausweisdokumenten (z. B. Personalausweis oder Reisepass). Die Bestätigung beschränkt sich auf die „Stand Alone“-Version der „Nect App“. Das bedeutet, dass das Verfahren in Drittanwendungen – beispielsweise Anwendungen der Krankenkassen – nicht integriert werden darf.