18.05.2022

Pressemitteilung | Einordnung zum E-Rezept-Diskurs

Angesichts der öffentlichen Diskussion zum E-Rezept informiert die gematik im Folgenden transparent zur Sachlage.

Seit Jahresbeginn trifft sich die Arbeitsebene der Gesellschafter wöchentlich, gemäß dem Beschluss zum E-Rezept-Fahrplan. In diesem Kontext haben die Gesellschafter gemeinsam Zielkriterien vereinbart, die das E-Rezept während der noch laufenden Testphase erreichen muss, bevor es in eine sogenannte Roll-Out- Phase (also eine flächendeckende Nutzung) übergeht. Diese Zielkriterien werden nach aktuellen Berechnungen voraussichtlich im Spätsommer erreicht sein. Seit mehreren Wochen tauschen sich alle Gesellschafter über mögliche Szenarien der Einführung (darunter auch über mögliche regionale Stufungen und zeitliche Abfolgen) aus. Die gematik ist vom Bundesgesundheitsministerium beauftragt, die unterschiedlichen Vorschläge der Gesellschafter in einem konkreten Entwurf zusammenzufassen. Die Gesellschafter haben eine Entscheidung zum weiteren Vorgehen am 9. Mai 2022 vertagt und um weitere Ausarbeitung auf der Arbeitsebene der Gesellschafter gebeten. Eine Gesellschafterversammlung zum weiteren Vorgehen ist aktuell für Ende Mai anberaumt.

Die bundesweite Testphase zeigt, dass das Ausstellen, Einlösen und Abrechnen des E-Rezepts dort, wo die technischen Voraussetzungen gegeben sind, problemlos funktioniert. Die in den Qualitätskriterien geforderten 99,9 Prozent Verfügbarkeit des Fachdienstes und des Identity Providers sind eingehalten, schwere Fehler sind seit geraumer Zeit ausgeräumt. Ein Großteil der Softwareanbieter hat bereits erfolgreich in der Praxisumgebung E-Rezepte erstellt bzw. eingelöst. Außerdem sind alle gesetzlichen Krankenkassen in der Lage, E-Rezepte entgegenzunehmen und abzurechnen. Retaxierte E-Rezepte aus technischen Gründen sind nicht bekannt. Die von den Gesellschaftern gemeinsam vereinbarten Voraussetzungen für eine flächendeckende Nutzung werden damit zeitnah erfüllt sein.