Mehr als 100.000 Anträge sind mittlerweile beim elektronischen Gesundheitsberuferegister (eGBR) eingegangen. Über die zentrale Stelle können die weiteren Gesundheitsfachberufe wie Pflegefachpersonen, Hebammen und Physiotherapeut:innen bundesweit einen elektronischen Heilberufsausweis und Institutionskarten (SMC-B) für ihre Einrichtungen beantragen.
Ab sofort können auch Betriebsstätten der nicht-handwerkergeführten Hilfsmittelerbringer einen Antrag auf Institutionskarten (SMC-B) stellen. Das betrifft insbesondere nicht-handwerkergeführte Sanitätshäuser, den Bereich HomeCare, Anbieter von Infusions- und Ernährungstherapien, Insulinpumpen und Blutzuckermessgeräten, die Wundversorgung etc.
Die sektorenübergreifende Vernetzung der Gesundheitseinrichtungen durch Anbindung an die TI schreitet so weiter voran. Stark nachgefragt seitens der Einrichtungen ist bspw. der sichere Austausch über KIM mit Praxen und Krankenhäusern.