Bundespolizistinnen und Bundespolizisten können seit Januar E-Rezepte erhalten
Seit 01.01.2026 können die 44.000 Bundespolizistinnen und Bundespolizisten in Deutschland ihre Rezepte für verschreibungspflichtige Arzneimittel als E-Rezept erhalten. Damit nutzt die Bundespolizei künftig eine weitere Anwendung der Telematikinfrastruktur. Bereits seit April 2025 können Bundespolizistinnen und Bundespolizisten eine Gesundheitskarte (eGK) und das Versichertenstammdaten-Management (VSDM) in Anspruch nehmen.
Mit dem E-Rezept profitieren Bundespolizistinnen und Bundespolizisten nun auch vom komfortablen digitalen Rezeptmanagement, das gesetzlich Versicherte bereits erfahren. Sprich: Bundespolizistinnen und Bundespolizisten können künftig ebenfalls Rezepte elektronisch verordnet bekommen und über ihre eGK, per App oder als Ausdruck in einer Apotheke einlösen.
Bundespolizistinnen und Bundespolizisten können nun auch die gematik-App „Das E-Rezept“ verwenden, wenn sie eine PIN haben. Denn jetzt gibt es bei der Auswahl der Versicherungsart in der App sowohl für iOS als auch für Android einen zusätzlichen Button: „Anders versichert“. Das kann zukünftig auch weitere Personen von Bundes- oder Landeseinrichtungen betreffen, sobald deren Kostenträger/Heilfürsorge sich an die TI anschließt und die Person selbst nicht gesetzlich oder privat krankenversichert ist.
Die Bundespolizistinnen und Bundespolizisten können Feedback über die angepasste In-App-Umfrage geben. So kann die gematik die App noch näher auf die konkreten Bedürfnisse der Menschen abstimmen und laufend verbessern.
Mehr zum E-Rezept und der App unter www.das-e-rezept-fuer-deutschland.de