16.04.2018

Aktuelles | Zweiter Anbieter VPN-Zugangsdienst zugelassen

Ähnlich einem Internetprovider, der den Zugang zum Internet bereitstellt, verbindet der VPN-Zugangsdienst (Virtual Private Network) medizinische Einrichtungen mit dem zentralen Netz der Telematikinfrastruktur. Der VPN-Zugangsdienst darf nur von Anbietern angeboten werden, die von der gematik zugelassen sind. Um welche es sich aktuell handelt, ist in der
Zulassungsliste im gematik-Fachportal online veröffentlicht.