24.02.2021

Aktuelles | Umgang mit ausrangierten Konnektoren

Wird ein Konnektor dauerhaft außer Betrieb genommen, muss dieser deregistriert und auf Werkseinstellungen zurückgestellt werden.

Das umfasst die Sperrung der Zertifikate der im Konnektor verbauten internen Chipkarten (gSMC-K), die u. a. als Sicherheitsmodul zur Verwaltung der Geräteidentität dient.

Die weitere, korrekte Vorgehensweise zur Außerbetriebnahme, Entsorgung und ggf. Rücksendung des Konnektors finden Ärzte, Zahnärzte, Psychologische Psychotherapeuten und Apotheker bzw. die medizinischen Einrichtungen im Produkthandbuch ihres Konnektors.

Die gematik rät den Leistungserbringern, vorher Kontakt zu ihrem Dienstleister aufzunehmen und die weiteren Schritte zu besprechen.

Wichtig: Der Konnektor darf keinesfalls einfach im Hausmüll entsorgt werden.

Informationen der Konnektorhersteller hat die gematik in ihrem Fachportal für Leistungserbringer zusammengestellt bzw. verlinkt: https://fachportal.gematik.de/leistungserbringer