09.02.2024

Aktuelles | Niedergelassene Privatärztinnen und -ärzte können SMC-B beantragen

Privatärztinnen und -ärzte können ab sofort auch einen Zugang zur Telematikinfrastruktur erhalten. Die dafür notwendige „Secure Module Card" (SMC-B) für ihre Betriebsstätten wird von der gematik herausgegeben und kann über das Antragsportal der D-TRUST angefordert werden. Voraussetzung für den Erhalt einer SMC-B über die gematik ist, dass Ärztinnen und Ärzte eine Bescheinigung über eine privatärztliche Tätigkeit in Niederlassung nachweisen können. Für ausschließlich privat tätige Medizinerinnen und Mediziner wird diese Bescheinigung nach einer entsprechenden Selbstauskunft von der zuständigen Ärztekammer ausgestellt.

Privatärztinnen und -ärzte benötigen einen Zugang zur TI unter anderem zum Ausstellen von elektronischen Rezepten oder zum Befüllen der elektronischen Patientenakte. Ab Juli 2024 müssen mit Beginn des Regelbetriebs des Implantateregisters Deutschland (IRD) zudem alle Gesundheitseinrichtungen implantatsbezogene Maßnahmen mit Brustimplantaten an das Register über die TI melden. Für in diesem Bereich agierende Privatärztinnen und -ärzte ist die Nutzung einer SMC-B-Karte damit Grundvoraussetzung für Meldungen an das IRD.

Weitere Informationen dazu auf: https://fachportal.gematik.de/schnelleinstieg/smartcards-und-identitaeten-in-der-ti/kartenherausgabe-der-gematik/smc-b-fuer-betriebsstaetten-von-privataerzten