25.06.2020

Aktuelles | Nicht vergessen: Update noch vor dem Quartalswechsel

Alle Komponenten zur Telematikinfrastruktur-Anbindung einer Praxis müssen auf dem aktuellsten Stand sein, damit die Funktionstüchtigkeit gewährleistet werden kann. Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten sind daher gebeten, regelmäßig Updates für die Konnektoren aufzuspielen und die Konnektoren durchgängig online zu belassen. Nur so können die Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten ihrer Pflicht nachkommen, den Online-Versichtertenstammdaten-Abgleich ihrer Patienten durchgängig zu gewährleisten.

Wenn die Konnektoren über einen längeren Zeitraum nicht mit der Telematikinfrastruktur verbunden sind, gehen sie in einen besonderen Sicherheitszustand. Dies dient der Aufrechterhaltung der Sicherheit in der Telematikinfrastruktur. Dieser besondere Sicherheitszustand kann nur bei einem Vor-Ort-Termin durch den IT-Servicepartner behoben werden.

Gerade auch im Hinblick auf die Honorarabrechnung der Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten und den anstehenden Quartalswechsel erinnert die gematik daran, dass Updates zum Praxisalltag gehören – deren Kosten im Regelfall durch die TI-Betriebskostenpauschale abgedeckt sind.

Praxen, die noch von der aktuellen Störung des Online-Abgleichs der Versichertenstammdaten betroffen sind, sollen dringend noch in diesem Monat einen Termin mit ihrem von der gematik zugelassenen IT-Servicepartner durchführen, um das benötigte Update per Fern- oder Vor-Ort-Wartung vorzunehmen.

Statusseite im Fachportal: https://fachportal.gematik.de/ti-status/