09.07.2018

Aktuelles | Drittes mobiles Kartenlesegerät zugelassen

Bei der neuen Version werden die Versichertendaten schon im mobilen Kartenterminal ausgewertet, um beispielsweise eine abgelaufene elektronische Gesundheitskarte zu erkennen. Das mobile Kartenterminal ist nur für den mobilen Einsatz vorgesehen.

Die neue Version der mobilen Kartenterminals ist zudem notwendig, um auch nach der bundesweiten Einführung des Online-Abgleichs der Versichertenstammdaten alle Versichertendaten von der Gesundheitskarte auslesen zu können.

Das Versichertenstammdaten-Management (VSDM) ist mit einem mobilen Kartenterminal nicht möglich.