03.03.2022

Aktuelles | Das Test-E-Rezept ist da

Damit in der Testphase noch mehr Praxen motiviert sind, das E-Rezept zu erproben, hat die gematik ein Test-E-Rezept entwickelt. Die dafür notwendigen Testdaten hat die Techniker Krankenkasse (TK) zur Verfügung gestellt: Für den fiktiven Max TK-Mustermann können Praxen fortan ein elektronisches Rezept ausstellen und dabei die technischen und organisatorischen Veränderungen, die das E-Rezept mit sich bringt, frühzeitig ausprobieren. Dabei soll kein abrechnungsrelevanter Vorgang entstehen und es darf auch kein Medikament ausgegeben werden. Die gematik trägt mit dem Test-E-Rezept zahlreichen Wünschen aus der Fach-Community Rechnung, in denen ein Test-E-Rezept gefordert wurde, um Abläufe im Praxisalltag auch ohne echte Patient:innen durchzuspielen.

Wie funktioniert das Test-E-Rezept?

Mit den fiktiven Testdaten der TK können Ärztinnen und Ärzte ein E-Rezept anlegen und Signaturen erstellen, ohne einen sozialversicherungsrechtlich relevanten Fall anzulegen. Für das Test-E-Rezept wird eine sogenannte Freitextverordnung ausgestellt, im Freitext der Verordnung trägt die ausstellende Ärztin oder der ausstellende Arzt das Wort „Test“ ein. Die Verordnung wird mit dem elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) und zugehöriger PIN autorisiert. Anschließend kann das Test-E-Rezept ausgedruckt werden. Sofern der Test gemeinsam mit einer Apotheke durchgeführt wird, kann das Rezept nun zur Apotheke gebracht werden. Dort kann das E-Rezept ins Warenwirtschaftssystem eingelesen werden. Das Test-E-Rezept darf allerdings nicht durch die Apotheke beliefert oder abgerechnet werden. Stattdessen gibt die Apotheke das Rezept wieder frei oder löscht es. Wenn die Apotheke das Test-E-Rezept einlesen konnte, zeigt dies: Die Apotheke ist auf das E-Rezept vorbereitet!

Alles weitere Informationen zum Test-E-Rezept und dessen Anwendung stellen wir hier zur Verfügung. (PDF 604KB)