ePA für alle

Reha

Die ePA für alle ermöglicht Rehaeinrichtungen einen schnellen Zugriff auf relevante Patientendaten und verbessert Aufnahme, Therapieplanung und Übergaben. Seit Oktober 2025 ist ihr Einsatz für Gesundheitseinrichtungen verpflichtend, wenn kein Widerspruch vorliegt. Auch private Krankenversicherungen dürfen ihren Versicherten eine ePA anbieten.

Auf dieser Seite finden Reha-Einrichtungen wichtige Informationen zur ePA für alle.

So funktioniert die ePA für alle

Vorteile

  • Gesundheitsdaten sind zugänglich

    In Reha-Kliniken ermöglicht die Institutionsberechtigung den ePA-Zugriff für autorisierte Teams, ohne Einzelfreigaben. Der Zugriff ist nur mit vorheriger Zustimmung der Patientin oder des Patienten möglich.

  • Informationen gehen nicht verloren

    Mit der ePA liegen zentrale Dokumente wie Arztberichte, Befunde, Diagnosen, Entlassbriefe, Medikations- sowie Reha- und Therapiepläne an einem Ort. So erhalten Behandlungsteams im Reha-Kontext einen vollständigen Überblick, unabhängig von ambulanter oder stationärer Versorgung.

  • Übersichtliche Medikation

    Die ePA bietet eine übersichtliche Medikationsliste mit allen verordneten und eingelösten Rezepten, so werden Probleme oder Wechselwirkungen schneller erkannt. Künftig ergänzt ein digitaler Medikationsplan die ePA, der institutionsübergreifend gepflegt werden kann.

  • Vorsorgevollmacht ermöglicht Zugriff

    Bei körperlichen oder kognitiven Einschränkungen, etwa bei Demenz, können bevollmächtigte Personen die ePA im Namen der Patientin oder des Patienten führen. Alternativ können Angehörige oder andere Vertrauenspersonen eine technische Berechtigung erhalten, um unterstützend zu handeln.

  • Daten sind geschützt

    Die ePA für alle funktioniert nach modernen Sicherheitsstandards. Die Daten werden verschlüsselt gespeichert und sind nur für Patientinnen, Patienten und berechtigte Heilberuflerinnen und Heilberufler zugänglich.

Prof. Dr. med. Björn Hauptmann über die ePA für alle

News & Services

Telematikinfrastruktur nutzt ab 2026 neue Kryptografie

Bitte prüfen Sie zeitnah, ob und welche Komponenten von der Umstellung bei Ihnen betroffen sein könnten. Nur so kann ein reibungsloser und sicherer Betrieb auch über 2025 hinaus sichergestellt werden.

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Newsroom

Aktuelle Entwicklungen und Informationen zur ePA für alle finden Sie in unserem Newsroom.

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FAQ

Technisch ist es möglich, mehrere Dokumente zusammen  herunterzuladen.

Ja, privat Versicherte können eine ePA erhalten, auch wenn sie keine eGK haben. Versicherte müssen über die ePA-App ihrer privaten Krankenversicherung dann die Zugriffsrechte für die Leistungserbringerinstitutionen aktiv erteilen. 

In der Regel sollte das Einstellen von der Institution übernommen werden, die bspw. den Befund erhoben hat. In der Realität kann das in manchen Konstellationen nicht umsetzbar sein, wenn bspw. die erstellende Institution die Patientin oder den Patienten nie gesehen hat (zum Beispiel bei einem Laborauftrag).

Nein, es ist nicht möglich, ein einzelnes Dokument nur für bestimmte Ärztinnen und Ärzte bzw. für bestimmte medizinische Einrichtungen sichtbar zu stellen. Ein Verbergen ist immer nur für alle Institutionen möglich.

In der KBV IT- Sicherheitsrichtlinie (https://www.kbv.de/html/it-sicherheit.php) werden Vorgaben für die Austattung von Praxen gemacht. 

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