Fragen und Antworten

Seit dem 29. April läuft der bundesweite Rollout der elektronischen Patientenakte, kurz ePA für alle. Medizinische Einrichtungen haben bis zum 1. Oktober Zeit, sich mit der ePA und ihren Funktionen vertraut zu machen. Anschließend besteht die Verpflichtung, die elektronische Patientenakte mit bestimmten Dokumenten, beispielsweise Befunden und Arztbriefen zu, befüllen. Aufgrund der komplexeren Strukturen wird es bei Krankenhäusern länger dauern, bis sie die ePA nutzen können. Auch die verpflichtende Nutzung greift hier später.

Um die ePA für alle nutzen zu können, benötigen Sie ein Update Ihrer Praxis-, Apotheken- oder Krankenhaus-Software. Die Softwarehersteller stellen dieses Update ab dem 29. April und in der Regel schrittweise bereit. Bis Sie Ihr Update erhalten, kann es daher ggf. einige Wochen dauern.

Medizinische Einrichtungen sollten die Zeit nutzen, um sich mit den Funktionen der ePA vertraut zu machen, ihre Teams zu schulen und die ePA in ihre Abläufe zu integrieren. Bereiten Sie sich daher schon jetzt auf den Start vor:

  • Informieren Sie sich auf unserer ePA-Website: gematik.de/epa-fuer-alle. Dort finden Sie Erklärvideos und Handouts zur Nutzung der ePA im Berufsalltag.
  • Bestellen Sie unser kostenloses Infopaket unter shop.gematik.de. Es enthält Plakate und Flyer für Ihre Einrichtung sowie praktische Spickzettel und FAQs für Ihr Team.
  • Nehmen Sie an unseren Infoveranstaltungen zum ePA-Rollout teil. Wann genau die jeweiligen Veranstaltungen stattfinden, werden wir zeitnah kommunizieren.
  • Nutzen Sie zusätzlich zu den Angeboten der gematik auch die Informationen unserer Partner – beispielsweise der KBV, des ABDA, der DKG und der KZBV

 

Die ePA für alle ist zum bundesweiten Start der ePA sicher. Die mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) abgestimmten Sicherheitsmaßnahmen für die bundesweite Einführung der ePA wurden umgesetzt. Diese umfassen Maßnahmen zur Vermeidung eines Massen-Angriffs auf Patientenakten und eine noch stärkere Sensibilisierung bei der Herausgabe bzw. im Umgang mit Institutionskarten (SMC-B-Karten). Darüber hinaus wurde der Nachweis für den Behandlungskontext, der medizinischen Einrichtungen den Zugang zur ePA gewährt, zusätzlich abgesichert. Zudem implementiert die gematik ein anonymisiertes Überwachungssystem, das mit der Bundesbeauftragten für Datenschutz und die Informationssicherheit (BfDI) abgestimmt ist. Darüber können wir Unregelmäßigkeiten früh erkennen.

Die ePA für alle ist sehr gut gesichert, da erst gar keine Dateien mit möglicherweise verdächtigen Anhängen in die ePA gelangen können. Es können ausschließlich Dateien mit sicheren und vertrauenswürdigen Dateitypen in die ePA eingestellt werden, dies ist z. B. PDF/A. Weitere Informationen finden Sie in unseren Erklärvideos.

Zu diesem Suchbegriff wurde leider kein Eintrag gefunden.