Fragen und Antworten

Ab wann kann ich die ePA nutzen?

Ab dem 29. April, dem Stichtag des bundesweiten ePA-Rollouts, stellen über 200 Software-Hersteller für Praxen, Apotheken und Krankenhäuser schrittweise Updates ihrer Systeme zur Verfügung. Dieser Prozess kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen und ist – wie beim E-Rezept – als Hochlauf geplant. Bis jede Einrichtung Zugriff auf das neue ePA-Modul hat, kann es einige Wochen dauern. Aufgrund der komplexeren Strukturen wird es bei Krankenhäusern länger dauern, bis sie die ePA nutzen können. Ihre Software-Systeme werden Schritt für Schritt im Jahresverlauf Updates erhalten. Sobald Sie das Software-Update Ihres Herstellers erhalten haben, können Sie die ePA nutzen.

Ab wann ist die Nutzung der neuen ePA für medizinische Einrichtungen verpflichtend?

Ab 29. April startet der bundesweite Rollout der elektronischen Patientenakte, kurz ePA für alle. Medizinische Einrichtungen haben dann bis zum 1. Oktober Zeit, sich mit der ePA und ihren Funktionen vertraut zu machen. Anschließend besteht die Verpflichtung, die elektronische Patientenakte mit bestimmten Dokumenten, beispielsweise Befunden und Arztbriefen zu, befüllen. Aufgrund der komplexeren Strukturen wird es bei Krankenhäusern länger dauern, bis sie die ePA nutzen können. Auch die verpflichtende Nutzung greift hier später.

Was müssen medizinische Einrichtungen nun tun?

Um die ePA für alle nutzen zu können, benötigen Sie ein Update Ihrer Praxis-, Apotheken- oder Krankenhaus-Software. Die Softwarehersteller stellen dieses Update ab dem 29. April und in der Regel schrittweise bereit. Bis Sie Ihr Update erhalten, kann es daher ggf. einige Wochen dauern.

Medizinische Einrichtungen sollten die Zeit nutzen, um sich mit den Funktionen der ePA vertraut zu machen, ihre Teams zu schulen und die ePA in ihre Abläufe zu integrieren. Bereiten Sie sich daher schon jetzt auf den Start vor:

  • Informieren Sie sich auf unserer ePA-Website: gematik.de/epa-fuer-alle. Dort finden Sie Erklärvideos und Handouts zur Nutzung der ePA im Berufsalltag.
  • Bestellen Sie unser kostenloses Infopaket unter shop.gematik.de. Es enthält Plakate und Flyer für Ihre Einrichtung sowie praktische Spickzettel und FAQs für Ihr Team.
  • Nehmen Sie an unseren Infoveranstaltungen zum ePA-Rollout teil. Wann genau die jeweiligen Veranstaltungen stattfinden, werden wir zeitnah kommunizieren.
  • Nutzen Sie zusätzlich zu den Angeboten der gematik auch die Informationen unserer Partner – beispielsweise der KBV, des ABDA, der DKG und der KZBV

 

Was müssen Versicherte wissen oder beachten?

Versicherte müssen erstmal nichts beachten. Während der Pilotierung wurde für alle gesetzlich Versicherten in Deutschland eine ePA durch ihre Krankenkasse angelegt – sofern dem nicht widersprochen wurde. Die ePA als solche kann demnach mit wichtigen Daten aus der Versorgung befüllt und bei der Behandlung vom Gesundheitspersonal eingesehen werden, ohne das eigene Zutun des Versicherten. Wer seine Gesundheitsdaten allerdings aktiv verwalten will, sollte sich die ePA-App der eigenen Krankenkasse auf das Smartphone laden. 

In den vergangenen Monaten haben die Krankenkassen alle Versicherten über die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) informiert. Auf ihren Websites stellen sie Informationsmaterialien bereit. Zudem bietet jede Krankenkasse eine Ombudsstelle, die Versicherte bei Fragen zur ePA unterstützt. 

Die Einführung neuer Anwendungen führt erfahrungsgemäß zu Unsicherheiten und Rückfragen – auch an Sie. Um die Patientenkommunikation zu erleichtern, stellen wir Ihnen ein kostenloses Infopaket zur Verfügung. Bestellen Sie es unter shop.gematik.de: Enthaltene Plakate und Patientenhandouts helfen Ihnen dabei, Versicherte gezielt zu informieren.

War die Pilotierung der ePA ausreichend lang?

Seit dem 15. Januar wird die ePA für alle in drei Modellregionen von über 300 Einrichtungen erprobt. In dieser Zeit konnten wertvolle Erkenntnisse gewonnen und erste Optimierungen umgesetzt werden. Die Rückmeldungen aus den Modellregionen zeigen: Die ePA ist sicher und die wichtigsten Funktionen der ePA können genutzt werden. Besonders die elektronische Medikationsliste in der ePA erweist sich als hilfreich und bietet bereits einen spürbaren Mehrwert im Versorgungsalltag. Nun sollen diese Funktionalitäten flächendeckend allen medizinischen Einrichtungen zur Verfügung gestellt werden.

Ist die ePA für alle sicher genug, um bundesweit eingeführt zu werden?

Die ePA für alle ist zum bundesweiten Start der ePA sicher. Die mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) abgestimmten Sicherheitsmaßnahmen für die bundesweite Einführung der ePA wurden umgesetzt. Diese umfassen Maßnahmen zur Vermeidung eines Massen-Angriffs auf Patientenakten und eine noch stärkere Sensibilisierung bei der Herausgabe bzw. im Umgang mit Institutionskarten (SMC-B-Karten). Darüber hinaus wurde der Nachweis für den Behandlungskontext, der medizinischen Einrichtungen den Zugang zur ePA gewährt, zusätzlich abgesichert. Zudem implementiert die gematik ein anonymisiertes Überwachungssystem, das mit der Bundesbeauftragten für Datenschutz und die Informationssicherheit (BfDI) abgestimmt ist. Darüber können wir Unregelmäßigkeiten früh erkennen.

Wird eine Einrichtung durch die ePA anfälliger für Viren und Schadsoftware?

Die ePA für alle ist sehr gut gesichert, da erst gar keine Dateien mit möglicherweise verdächtigen Anhängen in die ePA gelangen können. Es können ausschließlich Dateien mit sicheren und vertrauenswürdigen Dateitypen in die ePA eingestellt werden, dies ist z. B. PDF/A. Weitere Informationen finden Sie in unseren Erklärvideos.

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