E-Rezept

Der schnelle Weg zum richtigen Medikament

Das E-Rezept kommt. Für gesetzlich Versicherte ist das elektronische Rezept für alle Verordnungen von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln vorgeschrieben. Das E-Rezept wird ausschließlich digital erstellt und signiert. Der Rezeptcode kann auf dem Smartphone oder per Ausdruck bei jeder Apotheke eingelöst werden. Mit der E-Rezept-App der gematik erhalten Patientinnen und Patienten einen datenschutzkonformen und sicheren Zugang zu diesen Rezeptdaten.

Die App zum E-Rezept

Um Rezepte elektronisch empfangen und einlösen zu können, benötigen gesetzlich Versicherte die E-Rezept-App der gematik - sie heißt "Das E-Rezept".

Für die Anmeldung in der App brauchen Sie ein NFC-fähiges Smartphone sowie eine NFC-fähige Gesundheitskarte samt PIN von Ihrer Krankenkasse.

Alternativ können Sie sich ggf. auch mit der ePA-App Ihrer Krankenkasse in der E-Rezept-App anmelden.

Mehr Informationen für Versicherte und die Datenschutz-Folgenabschätzung finden Sie auf der Website:
https://www.das-e-rezept-fuer-deutschland.de/app

Jetzt kostenfrei downloaden

Wie funktioniert eigentlich das E-Rezept?

FAQ

Sind E-Rezepte fälschungssicher?

E-Rezepte werden von der/dem verordnenden Ärztin/Arzt qualifiziert elektronisch signiert. Die Apotheke überprüft diese Signatur im Rahmen der Abgabe des Medikaments. Zudem sind E-Rezepte nur einmalig einlösbar. 

Wie lange werden E-Rezepte gespeichert?

E-Rezepte werden 100 Tagen nach der Einlösung automatisch gelöscht (gemäß SGB V §360 Abs. 6). Versicherte können ihr E-Rezept selbst löschen – auch ohne dass das E-Rezept eingelöst wurde. E-Rezepte, die nicht eingelöst wurden, werden automatisch zehn Tage nach Ablauf der Rezeptgültigkeit (Datum der Rezeptausstellung + 92 Kalendertage) gelöscht. 

Ich finde meine Apotheke in der E-Rezept-App nicht oder die angegeben Informationen stimmen nicht. Was kann ich tun?

Die öffentlich sichtbaren Daten Ihrer Apotheke in der E-Rezept-App der gematik speisen sich aus zwei verschiedenen Quellen. Zunächst werden die sog. Basisdaten der Apotheke (Name, Anschrift) aus dem Verzeichnisdienst (VZD) der Telematikinfrastruktur bezogen. Zusätzlich kommen weitere sinnvolle bzw. nützliche (Mehrwert)Informationen zu Ihrer Apotheke (Öffnungszeiten, Botendienst ...) aus dem Apothekenportal mein-apothekenportal.de

Bitte überprüfen Sie:

  • Sind Sie bereits an die Telematikinfrastruktur angeschlossen? Besitzen Sie bereits eine SMC-B Karte für Ihre Apotheke?
  • Ist Ihre SMC-B Karte bereits aktiviert?
  • Sind die Mehrwertinformationen zu Ihrer Apotheke durch Sie als Apothekeninhaber/in im Verbändeportal „mein-apothekenportal.de“ korrekt eingepflegt worden? Vor allen Dingen achten Sie auf die richtige Eingabe Ihrer Telematik-ID. Diese ist unerlässliche Voraussetzung für die Identifikation Ihrer Apotheke in der Telematikinfrastruktur. Nach der Einwilligung zur Datenweitergabe an die gematik, werden Ihre Mehrwertdaten in der E-Rezept-App der gematik angezeigt. Beachten Sie hierbei bitte, dass dies erst am Folgetag erfolgt.

Für Ihre Nachfragen stehen Ihnen verschiedene Ansprechpartner zur Verfügung:

  • Fragen rund um Ihre SMC-B Karte beantworten Ihnen Ihre zuständige Landesapothekerkammer sowie der Kartenherausgeber Ihrer SMC-B.

Für Fragen rund um die Mehrwertinformationen Ihrer Apotheke bzw. den Datentransfer in den VZD steht Ihnen das Support-Team des Verbändeportals mein-apothekenportal.de zur Verfügung.

Ausführliche Informationen zum Vorgehen werden vom DAV bereitgestellt: https://www.mein-apothekenportal.de/downloads/apothekensuche_gematik_app.pdf

Wie viele Rezepte werden momentan täglich ausgestellt?

Das TI-Dashboard zeigt die dispensierten E-Rezepte, also diejenigen, die die Apotheke ausgegeben hat. Die Anzahl der ausgestellten E-Rezepte werden nicht veröffentlicht, da die Zahl keine eindeutige Aussage trifft. In der Testphase soll  der gesamte Prozess von der Erstellung in der Arztpraxis bis hin zur Abrechnung bei der Krankenkasse untersucht werden. Daher werden nur die Zahlen der eingelösten E-Rezepte angezeigt.

Gilt der rosa Zettel (Muster 16) weiter?

Als Ersatzverfahren für apothekenpflichtige Arzneimittel und für sonstige Verordnungszwecke wird das Muster 16 weiterhin verwendet.