Seit Juli 2025 stellen Krankenkassen nach und nach eine Chat-Funktion in der elektronischen Patientenakte (ePA) bereit. Dafür wird der Kurznachrichtendienst „TI-Messenger“ mit der App der Krankenkasse verknüpft, über die auch der ePA-Zugriff möglich ist. Über den Messenger ausgetauschte Dateien oder Fotos können in der ePA gespeichert werden. Versicherte erhalten so einen einfachen und sicheren Zugang zu ihren medizinischen Informationen. Der TI-Messenger wird von den Krankenkassen unabhängig von einem Widerspruch zur ePA zur Verfügung gestellt.