KIM einrichten

Voraussetzung: Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI)

Damit Sie KIM und alle anderen digitalen Anwendungen für den Austausch, Empfang und Versand von Gesundheitsdaten in Deutschland nutzen können, ist zunächst ein Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI), einem besonders geschützten Netzwerk, notwendig. Hierfür benötigen Sie einen Praxisausweis (SMC-B-Karte) und einen Heilberufsausweis (HBA). 

Viele IT-Dienstleister bieten Komplettpakete an. Damit bekommen Sie alle notwendigen Komponenten und Zugänge aus einer Hand:

  • TI-Zugang via TI-Gateway oder Konnektor
  • Kartenterminal
  • KIM-Adresse

KIM einrichten

  • Wählen Sie einen KIM-Anbieter aus

    Was Ihren KIM-Anbieter angeht, haben Sie freie Wahl – zugelassene KIM-Dienst-Anbieter finden Sie in der Übersichtstabelle auf unserem Fachportal. Tipp: Sprechen Sie vorher mit Ihrem Softwareanbieter oder IT-Dienstleister.

  • Bestellen Sie Ihre E-Mail-Adresse(n)

    Entscheiden Sie, wie viele E-Mail-Adressen Sie in Ihrer Praxis benötigen und teilen Sie dies Ihrem KIM-Anbieter mit. Tipp: In der Regel genügt eine KIM-Adresse, welche an den Praxisausweis (SMC-B) gebunden ist.

  • Registrieren Sie sich im Verzeichnisdienst

    Damit andere (Zahn-)Arztpraxen, Apotheken, Krankenhäuser und Gesundheitseinrichtungen Sie finden können, ist eine Registrierung im Verzeichnisdienst der Telematikinfrastruktur erforderlich. Dazu wird Ihre KIM-Adresse durch den KIM-Anbieter in das zentrale Adressbuch eingetragen, sodass Sie für andere KIM-Teilnehmer auffindbar sind.

Checkliste für Ihre Einrichtung

Checkliste: Einrichtung KIM für Arztpraxen

PDF | 51 KB | 19.09.2025

Infoblatt zu TI-Anbindung des ÖGD

PDF | 477 KB | 19.09.2025

Checkliste: Einrichtung KIM für Apotheken

PDF | 47 KB | 19.09.2025

Checkliste für Zahnarztpraxen

PDF | 1 MB | 14.04.2025

Checkliste für Pflegeeinrichtungen

PDF | 503 KB | 16.01.2024

Checkliste für Reha-Einrichtungen

PDF | 2 MB | 08.11.2023